Zuerst einmal möchte ich gewisse Dinge, die hier geschrieben wurden etwas beleuchten.
Die Gewaltenteilung:
https://de.wikipedia.org/wiki/Gewaltenteilung
Dazu, sehr lesenswert und klärt gewisse Grundsätzliche Fehler in der Denkweise von so manchem hier direkt auf. Und, nur so nebenbei, das schreibt: Richter Udo Hochschild vom
Verwaltungsgericht Dresden
https://www.gewaltenteilung.de/gewaltenteilung-in-deutschland-die-steckengebliebene-reform/
Es dürfte sich also um eine klare Tatsache handeln, da dieser die selbst erlebten Zustände erläutert und diese fundiert begründet, also was dazu führte.
Das Fazit daraus:
- In der Verfassung ist Gewaltenteilung verankert.
- Die Verfassung findet aber keine Anwendung in der Realität in Deutschland, was diesen Bereich anbelangt.
Nun kommen wir zu einer anderen Problematik, mit der sich ein Richter herumschlagen muss. Eine chronische, vielleicht sogar gewollte Arbeitsüberlastung, die seinesgleichen sucht.
https://www.nzz.ch/deutschland/der-...n-das-vertrauen-in-den-rechtsstaat-ld.1751805
https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/rekord-offene-verfahren-100.html
Das Fazit daraus, es hat zu wenige Richter und diese sind allesamt überlastet. Ansonsten darf mir gerne jemand erklären, wie es zu derlei Fällen wie die NZZ beschreibt kommen kann.
Wir wollen also dieses Gesetz, damit Richter wie viel Zeit für eine Genemigung haben? 4 Minuten, oder doch nur 2 Minuten??
Nun zum eigentlichen:
So wie ich es verstanden habe, ist das Quick-Freeze ein Kompromiss, damit man sagen kann, die Vorratsdatenspeicherung sei Geschichte, was sie laut Netzpolitik.org nicht ist. Mal unter uns, ich vertraue da auf Netzpolitik, da diese auch schon in der Vergangenheit gezeigt haben, dass sie richtig Handeln und eben Missstände aufzeigen.
Für meine Wenigkeit, sehe ich das gleiche Salami-Prinzip, wie damals beim Staatstrojaner. Erst behauptet man, es sei nur für schwere Straftaten wie Mord, dann wird damit Drogenfahndung betrieben, Stichwort Anabolika-Dealer. Hust, dafür wurde aber zuvor heftigst mit Terrorbekämpfung geworben. Von Drogen und derlei sprach kein einziger. Wie man unschwer erkennen kann, wurde auch dieses Gesetz ausgeweitet, da man eine Grundlage hatte, die schwammig Formuliert wurde und das mit der Absicht, die Bürger zu täuschen. Oder wie kann es sein, dass man bei dem Bewerben des Gesetzes verschwiegen hat, dass es vornehmlich für Drogenfahndung verwendet wird?
https://netzpolitik.org/2022/justizstatistik-2020-polizei-setzt-staatstrojaner-alle-zwei-wochen-ein/
Die Polizei in Deutschland durfte 2020 fast 50 Geräte mit Staatstrojanern hacken und abhören, 22 Mal war sie damit erfolgreich. Das geht aus der offiziellen Justizstatistik hervor. Anlass sind auch weiterhin vor allem Drogendelikte.
Das Ganze zeigt ziemlich gut auf, wie es gemacht wird. Zuerst wird mit dem geworben, was wir alle schlecht finden. Dann, ganz heimlich, wird es entweder ausgeweitet, oder es war verklausuliert bereits drin.
Ich wäre dafür, dass man Quick-Freeze zur Probe anwendet.
Aber und nun wirds unbequem, es muss JEDES Mal aufgezeichnet werden, was es gebracht hat, was nicht. JEDE Massnahme MUSS festgehalten werden und zum Schluss der Öffentlichkeit vorgelegt werden. Also nicht so, wie es beim Staatstrojaner lief. Damit man die Wirksamkeit der Sache überprüfen kann! Sollte die Wirksamkeit nicht gegeben sein, ist der Grundrechtseingriff nicht Verhältnissmässig und müsste laut Verfassung sowieso gekippt werden. DAS wäre etwas Vernünftiges.
So wie es aktuell aber läuft, wird das übliche Gelüge weitergehen, man braucht das unbedingt(aber überprüfen darf man es dann nicht), sonst kommen die Kriminellen damit durch etc pp.