News Bundesregierung: Statt Vorratsdaten­speicher­ung kommt „Quick Freeze“

Ich bin zwar schon etwas zu spät, aber gegenüber all dem, was hier geschrien wurde, von wegen, dass es die Vorratsdatenspeicherung in anderem Gewand ist; der Grundgedanke ist derselbe. Wir leben in Zeiten in denen unser Standort verfolgbar ist über über das Smartphones (Funkzellen) und Bezahlungen (Paypal, Kreditkarten, …) und auch andere Daten einfach nur kombiniert werden können, um ggfs. ein Alibi belegen oder widerlegen zu können (Netflix/Spotify meldet, keine Aktivität auf dem Konto in der fraglichen Zeit, erhöhte Kommunikation mit bestimmter Person, …).
Der Deutsche will nie mit etwas zu tun haben. Warum? Weil potentiell in der Nähe eines Mordes gewesen zu sein, schon dazu führt, dass ein Anfangsverdacht besteht.
Ich sage mal fairerweise müssen den Behörden auch Mittel und Wege zur Strafverfolgung zur Verfügung stehen. Was zur Beruhigung der Situation beitragen würde wäre Transparenz. Ich wäre bereit, diese gefährlichen Werkzeuge bereitzustellen, sofern der Missbrauch oder "kreative Verwendung" zur Umgehung der Beschränkungen sichtbar wäre. Einfach schon, um die Beteiligten unter Druck zu setzen, dass kritisch auf jede Abfrage geschaut wird. Wie häufig war z.B. ein Anfangsverdacht völlig unbegründet und führte zu gar nichts? Oder wie oft lehnte ein Richter die Anfrage aus welchen Gründen ab?
Kürzlich wurde das Funkzellentransparenzsystem in Berlin deaktiviert gekündigt. Ich sage mal so: Es ist mir egal, ob das Aufwände verursacht, ich finde, es steht uns in einem demokratischen Staat zu, dass wir uns umfassend über Vorgänge informieren können. Und solange es sich nur um aggregierte Daten handelt, können diese auch bis zu einem gewissen Detailgrad jedem zur Verfügung gestellt werden, um die Rechtmäßigkeit solcher Vorgänge prüfen zu können.

Nicht zu vergessen, ist der Fuß dann auch schon mal in der Tür. Dann weitet man die Erlaubnis noch, weil andere "nicht schwerwiegende" Fälle sonst nicht aufgeklärt werden können. Lass es die Beleidigung eines Politikers sein... Und das Urheberrecht bzw. deren Vertreter und Anwälte möchte natürlich die Inhalte geschützt werden...

So sehr ich das plumpe Ablehnen ablehne, umso mehr möchte ich, dass so ein gefährliches Tool auch kontrolliert wird. Wenn ich mir literweise Wasserstoffperoxid bestelle, lande ich sicherlich auch auf einer Liste von potentiellen Terroristen. Dann wäre ein Quick Freeze ja schon möglich, wenn irgendwo etwas passiert. Ich könnte ja damit etwas zu tun haben, wenn es irgendwo dann knallt. Begründung: Hat ausreichende Mengen bei Onlineshop xyz bestellt oder zumindest beigesteuert. Ja danke auch. :rolleyes:
 
Samurai76 schrieb:
ändert deine Meinung zu dem Thema das Urteil oder die Überzeugung des EuGH?
Oder die Denkfaulheit und mangelnde Empathie meiner Mitmenschen? Inwieweit berührt das Speichern der IP-Adresse, und auch nur diese, Deine Rechte? Was würde sich denn hinsichtlich Privatsphäre und Datenschutz ändern? Natürlich frage ich mich auch, warum es bisher noch nicht so realisiert wurde? Also muß ich da noch was übersehen. Denn datenschutzrelevant wegen fehlendem Klarnamen und mangels Verknüpfung zum Sürfverhalten und alle damit verbundenen Daten und Informationen, die sowieso nach 7 Tagen gelöscht werden, wäre es nicht mehr.
 
Penman schrieb:
Wenn ich mir literweise Wasserstoffperoxid bestelle, lande ich sicherlich auch auf einer Liste von potentiellen Terroristen. Dann wäre ein Quick Freeze ja schon möglich, wenn irgendwo etwas passiert. Ich könnte ja damit etwas zu tun haben, wenn es irgendwo dann knallt. Begründung: Hat ausreichende Mengen bei Onlineshop xyz bestellt oder zumindest beigesteuert. Ja danke auch. :rolleyes:
Was würde sich in dem Fall mit quick-freeze ändern? Alle onlinehändler die ich kenne speichern die Bestellhistorie ihrer Kunden doch ohnehin mindestens so lange, wie der Account existiert.
Bei Quickfreeze geht's ja darum, dass Daten aufbewahrt werden, die normalerweise erstmal nach mehr oder weniger kurzer Zeit wieder gelöscht würden.

Das Thema Kontrolle finde ich bei der Thematik aber auch entscheidend.
 
p.b.s. schrieb:
Inwieweit berührt das Speichern der IP-Adresse, und auch nur diese, Deine Rechte?
Weil der EuGH festgestellt hat, dass diese Speicherung nicht legal ist/wäre.
p.b.s. schrieb:
Was würde sich denn hinsichtlich Privatsphäre und Datenschutz ändern?
Das dadurch meine durch die EU garantierten Menschenrechte und durch die EU geregelten Datenschutzbestimmungen verletzt werden. Und Studien haben ergeben, dass sich das Verhalten der Menschen ändert.
p.b.s. schrieb:
Natürlich frage ich mich auch, warum es bisher noch nicht so realisiert wurde?
Weil der BGH und der EuGH, wie hier auch berichtet wurde, da etwas gegen hat, so dass es hinterher sowieso durch Gerichte wieder abgestellt würde. Wie schon drei Mal in der Vergangenheit, soweit ich weiß.
 
Samurai76 schrieb:
Weil der EuGH festgestellt hat, dass diese Speicherung nicht legal ist/wäre.
War mißverständlich ausgedrückt. Ich meine: Inwieweit berührt es Deine Rechte aus Deiner Sicht? Denn die Entscheidung des EuGH kenne ich schon.

Samurai76 schrieb:
Das dadurch meine durch die EU garantierten Menschenrechte und durch die EU geregelten Datenschutzbestimmungen verletzt werden.
Und die wären? Es können auch andere Foristen darauf antworten. Ich selber kann nämlich keine meiner Rechte als gefährdet erkennen.

Samurai76 schrieb:
Und Studien haben ergeben, dass sich das Verhalten der Menschen ändert.
Kann es aber in diesem Fall nicht. Bei der alleinigen Speicherung der IP gäbe es keine Mißbrauchsgefahr. Denn wir hätten nur die IP, die separat gespeichert wird zusammen mit Zeitpunkt und Namens-ID. Alles andere wird weiterhin innerhalb von 7 Tagen gelöscht.

Samurai76 schrieb:
Weil der BGH und der EuGH, wie hier auch berichtet wurde, da etwas gegen hat, so dass es hinterher sowieso durch Gerichte wieder abgestellt würde. Wie schon drei Mal in der Vergangenheit, soweit ich weiß.
Unser Gesetzgeber ist auch der Meinung, daß verpflichtende Fingerabdrücke in Personalausweisen rechtlich legitim sind. Hamburger Verwaltungsrichter verneinen es. Eine Entscheidung beim EuGH steht noch aus. Ich gehe mit der Ansicht des Hamburger VG konform.

Die Entscheidung des EuGH zur Vorratsdatenspeicherung berücksichtigt das Speichern aller Kommunikations- und Verkehrsdaten. Jedoch nicht, wenn auf Vorrat nur die IP gespeichert werden würde. Und das ist schon ein Unterschied. Insofern wäre die kürzliche Entscheidung des EuGH unter dieser Voraussetzung nicht anwendbar.

Und wie schon gesagt: Keine Identifizierung über IP = kein Quick-Freeze. Die aktuelle Diskussion über Quick-Freeze ja oder nein ist somit unsinnig.
 
Miuwa schrieb:
Bei Quickfreeze geht's ja darum, dass Daten aufbewahrt werden, die normalerweise erstmal nach mehr oder weniger kurzer Zeit wieder gelöscht würden.
Richtig. Mir ging es darum, dass die Bestellungen einen Quick Freeze auslösen können. Dann muss sich nur noch der Verdacht erhärten und die Daten dürfen ausgewertet werden. Zumindest stehen die Verbindungsdaten dann erst mal da und werden nicht gelöscht.
Bzw. wenn ich das richtig verstehe, braucht es für den Quick Freeze gar keinen Anhaltspunkt sondern für die Auswertung den richterlichen Beschluss. Im Worst Case quick freezt man einfach ständig und alles und hat eine Vorratsdatenspeicherung geschaffen. Und genau da will die ich die Transparenz: Wie oft gefreezt, wie oft sagt der Richter ja/nein.
Richtig umgesetzt scheint das ansonsten einigermaßen fair zu sein, um den engen Löschfristen zu entgehen.

Wobei ich mich langsam wirklich frage, wie viel Wert so eine IP-Adresse noch hat, wenn man das in den Kontext offener Hotspots und haufenweise Geräte im heimischen WLAN setzt.
 
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