News Bundesregierung: Statt Vorratsdaten­speicher­ung kommt „Quick Freeze“

gollum_krumen schrieb:
Das BKA nimmt Max Mustermann in Verdacht, beantragt bei einem Gericht die Vorratsdatenspeicherung für Max Mustermann.
Quatsch, das ging schon immer. Es geht darum herauszufinden, wer hinter einer IP-Adresse steht, dazu braucht man diese anlasslose Erfassung aller. Und QuickFreeze ist genau dafür, es wird eine IP gemeldet und der Provider darf die Zuordnung zum Kunden nun nicht mehr löschen oder gelöscht haben. Du kannst natürlich gerne was anderes glauben. Das ist ja auch das fiese gerade, dass zur eigentlichen, anlasslosen Speicherung quasi nichts gesagt wird. Und was vielleicht mit einer Woche startet wird dann bald auf einen Monat erweitert usw.
 
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Interessant wäre mal eine Studie wie viele von all den Verbrechern die man meint so zu erwischen auch erwischt und verurteilt wurden. Sozusagen wieviel % sind so dumm ihre eigenen IP-Adressen oder Rufnummern zu verwenden für eine strafbare Tat. Überprüfen von Regelungen ob sie Sinn machen.
Überwachungsgesamtrechnung glaub ich nannte man das mal.
 
Danke FDP!! VDS verhindert - Orwell-/Stasi-Staat ebenfalls.
 
klink schrieb:
Das Problem ist, man benutzt immer Terrorismus und Kindesmissbrauch usw. als Türöffner. Am ende werden die Gesetze erweitert und für andere Bereiche missbraucht....
Ich sehe hier keinen "Türöffner", denn das impliziert, dass das Gesetz ein weitergehendes Gesetz ermöglicht. Das ist aber nicht der Fall. Jedes Gesetz, auch wenn es ein bestehendes Gesetz nur erweitert, muss unabhängig voneinander im entsprechenden Parlament verabschiedet werden.
 
Und wer prüft ob sich auch dran gehalten wird?
Z.B. ist die U-Haft in Deutschland auch begrenzt, interessiert aber keine Sau mehr, daher wird das Gesetzt absolut sicher mißbraucht werden.
 
Mal sehen wann das Gesetz gekippt wird...Alles lächerlich da eine gute Verschlüsselung nicht geknackt werden kann.
 
Rockstar85 schrieb:
Auszug zum Thema Löschen und BKA:
Wenn ein Ermittler des Bundeskriminalamts in einem pädokriminellen Internet-Forum auf Bilder von Kindesmissbrauch stößt, darf er sie nicht löschen lassen - selbst wenn dies einfach und schnell möglich wäre. Diese erstaunliche Aussage trifft die Bundesregierung in einer Antwort auf eine Anfrage der Linksfraktion, die Panorama und STRG_F (NDR/funk) vorliegt. Demnach habe das BKA keine Rechtsgrundlage für eine Löschung auf eigene Initiative.
Nur hat das NICHTS mit Quick Freeze oder VDS zu tun, sondern mit "normaler" Polizeiarbeit und dem Umgang mit illegalen webseiten/inhalten.
-> Das meinte ich mit falsch abgebogen
 
incurable schrieb:
Man kann nur "einfrieren", was vorher gespeichert wurde. Anlasslos. Und auf Vorat.
Die Telkos speichern sogar sehr viele Daten, aber eben nur über einen bestimmten Zeitraum, damit sie auch ihre Abrechnungen erstellen können und löschen sie dann. Das QuickFreeze Verfahren würde es erlauben, bei bestimmten Anschlüssen oder Funkzellen die Löschung der Daten zu verhindern, bis ein Richter darüber entscheidet, ob diese Daten ausgewertet werden dürfen. Für mich ist das ein durchaus gangbarer Weg, wenn die Beschränkung auf schwere Straftaten eindeutig ist und nicht mit Hintertürchen verwässert wird.
 
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Die Telkos speichern die Daten in der Regel wahrscheinlich nicht nur für kurze Zeit, obwohl sie damit eigtl. gegen Gesetze verstoßen. Es gab in den vergangenen Jahren mehrfache Recherchen dazu. Beispielsweise hier: https://www.heise.de/news/Anzeige-e...n-IP-Adressen-bis-zu-drei-Monate-4263124.html

Es ist mehr als fraglich, ob sich daran etwas geändert hat, denn auch damals hat es gegen geltendes Recht verstoßen. Wenn Daten teilweise 6 Monate und länger gespeichert werden, dann ändert das jetzige Quick-Freeze quasi gar nichts. Die Speicherung wird nicht offiziell angeordnet, erfolgt aber dennoch und der Zugriff erfolgt wie bisher vorgesehen.

Damit diese Einigung wirklich ein Erfolg wird, müsste gleichzeitig per Gesetz die Speicherung der Daten massiv eingeschränkt werden. Wirklich nur wenn zur Abrechnung nötig und niemals länger als einen Monat.
Außerdem gehört eine konkrete und abschließende Liste der Straftaten dazu. Und da gehört kein Firlefanz wie Urheberrechtsverletzung oder Hassrede rein. Gewaltverbrechen und gewerbsmäßige bzw. Organisierte Kriminalität, sonst nichts.
 
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SSD960 schrieb:
Mal sehen wann das Gesetz gekippt wird...Alles lächerlich da eine gute Verschlüsselung nicht geknackt werden kann.
wie ein anderer User schon schrieb für organisierte Kriminalität taugt dies nichts, aber für jene die zu faul oder zu doof oder beides sind und das sind mehr als man denkt, ich weiß nicht was du so für Menschen in deinem Freundeskreis hast aber wenn ich mit verschlüsseln anfangen, dann haben in einer 10er Runde 2 Fragezeichen über den Kopf, 5 argumentieren mit mir doch egal ich hab nix zu verbergen und 1 erwähnt ist mir zu mühsam, vor allem beim Netzwerkverkehr ja eigentlich nur über einen VPN möglich, der wieder andere gefahren birgt, es sei denn du betreibst die Infrastruktur dafür komplett selber. Und andere bekannte, die dafür Interesse zeigen geht es ganz ähnlich, ein Forum wie hier, das einigermaßen Fachlich orientierte User hat ist nie eine gute Referenz für den Ø.
 
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klink schrieb:
Das Problem ist, man benutzt immer Terrorismus und Kindesmissbrauch usw. als Türöffner. Am ende werden die Gesetze erweitert und für andere Bereiche missbraucht....
Quickfreeze finde ich persönlich auch für andere Straftaten wie z.B. Mord, Totschlag oder organisierte kriminalität völlig in Ordnung. Imo braucht es da überhaupt keinen Türöffner via Terrorismus.
 
Moep89 schrieb:
Die Telkos speichern die Daten in der Regel wahrscheinlich nicht nur für kurze Zeit, obwohl sie damit eigtl. gegen Gesetze verstoßen.
Das mag so sein. In der Praxis rücken sie aber nach den in dem von dir verlinkten Artikel genannten sieben Tagen keine Daten mehr raus. Das gilt wohlgemerkt nur für die großen Provider (Telekom, Telefonica, Vodafone). Was kleinere Anbieter machen, weiß ich nicht.
 
Evil E-Lex schrieb:
In der Praxis rücken sie aber nach den in dem von dir verlinkten Artikel genannten sieben Tagen keine Daten mehr raus.
Und da stellt sich dann die Frage, wie sich ein Anfangsverdacht gründen soll? In meinen Augen überhaupt nicht, wenn sie die IP-Adressen nicht zuordnen können, um dann über Quick-Freeze die Ermittlungen starten zu können. Geht also nur über eine Vorratsdatenspeicherung, bzw. ist nur so eine realistische Erfassung von Tätern möglich. Deswegen scheint mir dieser neue Beschluß sehr widersprüchlich zu sein.
 
Wenn das "einfrieren" der Daten nur per Richterlichen Beschluss genehmigt wird, das ein Straftäter überwacht wird, wäre ich damit einverstanden. Ansonsten ist es nichts anderes als Vorratsdatenspeicherung, den man verdächtigt einfach jeden und kann so wieder alle überwachen.
 
raychan schrieb:
Ansonsten ist es nichts anderes als Vorratsdatenspeicherung, den man verdächtigt einfach jeden und kann so wieder alle überwachen.
Ohne die Vorratsdatenspeicherung kannst du nicht arbeiten. Es geht nur mit dieser und die Provider machen das ja sowieso schon. Was dort gespeichert wird, wird nicht mißbräuchlich verwendet, sondern per richterlicher Anordnung darüber verfügt und abgerufen. Und bei den Providern greift auch keiner auf Deine Daten zu. Auch nicht still und heimlich, aus z.B. privaten Gründen. Das ist dort streng geregelt und wird sicherheitstechnisch kontrolliert. Quick-Freezes ohne Vorratsdatenspeicherung ist demzufolge Blödsinn. Einzig wenn eine Person im realen Umfeld negativ auffällt, wo dann der Provider über Quick-Freeze zur zeitlich begrenzten Speicherung der Kommunikationsdaten aufgefordert wird. Aber darum geht es hier m.E. nicht. Sondern konkret um die Erfassung von Tätern im Internet.
 
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p.b.s. schrieb:
Ohne die Vorratsdatenspeicherung kannst du nicht arbeiten.
Da Quick-Freezes eine Art der Vorratsdatenspeicherung ist, ja logisch.
p.b.s. schrieb:
Es geht nur mit dieser und die Provider machen das ja sowieso schon.
Jaein. Den die müssen sich an DSGVO halten und dürfen nicht mehr und nicht länger was speichern, als gewünscht. Ob Sie sich daran halten weiß niemand außer die Kontrollstelle, falls es überhaupt eine gibt.
p.b.s. schrieb:
Was dort gespeichert wird, wird nicht mißbräuchlich verwendet, sondern per richterlicher Anordnung darüber verfügt und abgerufen. Und bei den Providern greift auch keiner auf Deine Daten zu.
Das muss geregelt und überprüft werden. Ansonsten müssen hohe Strafen her der dagegen verstößt.
p.b.s. schrieb:
Auch nicht still und heimlich, aus z.B. privaten Gründen. Das ist dort streng geregelt und wird sicherheitstechnisch kontrolliert.
Genauso wie Polizeibeamte für Privatezwecke Personen durch die Register jagen. Genau wie Überwachungskameras von "lustigen Dingen" ins Netz landen usw. In den Berufen arbeiten alles Menschen und keine Maschinen die sich an fest programmierte Regeln halten.
p.b.s. schrieb:
Quick-Freezes ohne Vorratsdatenspeicherung ist demzufolge Blödsinn. Einzig wenn eine Person im realen Umfeld negativ auffällt, wo dann der Provider über Quick-Freeze zur zeitlich begrenzten Speicherung der Kommunikationsdaten aufgefordert wird. Aber darum geht es hier m.E. nicht. Sondern konkret um die Erfassung von Tätern im Internet.
Ich hatte es so verstanden das es darum ging das Quick-Freezes dafür da ist die Daten länger zuspeichern als Erlaubt um bestimmte Personen zu überwachen. Demzufolge ist Quick-Freezes nur eine Vorratsdatenspeicherung wenn diese für ein bestimmten Zweck aktiv ist.

Das Daten generell gespeichert werden dürfen ist in der DSGVO geregelt. Manche dürfen manche dürfen nicht, je nach Anwendung, Zweck, Anforderung und Dauer.
 
Bob.Dig schrieb:
Quatsch, das ging schon immer. Es geht darum herauszufinden, wer hinter einer IP-Adresse steht, dazu braucht man diese anlasslose Erfassung aller. Und QuickFreeze ist genau dafür, es wird eine IP gemeldet und der Provider darf die Zuordnung zum Kunden nun nicht mehr löschen oder gelöscht haben. Du kannst natürlich gerne was anderes glauben. Das ist ja auch das fiese gerade, dass zur eigentlichen, anlasslosen Speicherung quasi nichts gesagt wird. Und was vielleicht mit einer Woche startet wird dann bald auf einen Monat erweitert usw.
Aber da sind wir uns doch einig über die Funktionsweise von Quick Freeze? Der Unterschied besteht darin, dass die Speicherung von Daten, die jetzt noch auf Vorrat verpflichtend ist, mit der Reform über Geschäftslogik hinaus verboten sein wird. Aber darum geht es doch?
 
Ich hab so das Gefühl einige haben hier irgendwelche Wahnvorstellungen, ich bin absolut dabei dass jegliche Private Daten geschützt gehören, David Kriesel hat beim Spiegelmining einst Eindrucksvoll präsentiert, was man damit alles auslesen kann, aus scheinbar ganz belanglosen Dingen, aber irgendwie muss die Arbeit derer auch noch möglich sein die ermitteln und die Vorratdatenspeicherung hielt ich auch für höchst kritisch bis rechtswidrig, denn auf die analoge Welt übertragen tut dies (hoffentlich) auch keiner mich auf Schritt und tritt beschatten zu lassen und falls es gebraucht wird kann es dann ausgewertet werden.

Denn jetzt geplanten QF verstehe ich da schon eher und hoffentlich verstehe ich es richtig. Ein User bzw. eigentlich eine IP wird z.B. auf irgend einem beobachteten Portal öfter bei Augenscheinlichen illegalen Inhalten gesichtet ob das nun Aufruf zu Mord ist oder sonst was soll in diesem Punkt erstmal belanglos sein. Nun bekommt man die Info das der Anschluss über die Telekom bereitgestellt wird, also fragt man bei der Telekom an und lässt die Daten von der IP per richterlichem Beschluss einfrieren, ab da werden die bis zu der Entscheidung ob die ausgewertet werden sollen/können nicht mehr gelöscht, ggf. kann man so ermitteln, welche Person hinter der IP steckt, andernfalls muss man sich mit den Daten die im Rahmen der Verkehrsdaten des Providers aus natürlichen Gründen gespeichert werden müssen zufrieden geben.

Dass eine Gewisse Vorhaltung auf "Vorrat" bei einen Internetdienstleister geschieht, sollte eigentlich logisch sein, wie soll sonst eine Abrechnung oder ähnliches gestellt werden ganz zu schweigen von Analysen und Marketing, aber das haben hier ja einige User schon sehr ausführlich geschrieben.

Würde ich z.B. einen kleine Tante Emma Laden betreiben und hätte diesen per Kameras überwacht, würde ich die Aufnahmen auch nicht sofort löschen sondern ein paar Tage vorhalten denn zu eigenen Analysezwecken (Diebstahl, wo halten sich die Kunden am längsten auf, was ignorieren Sie, so sind ggf. schlecht überwachte Bereiche, oder Beschwerden von Mitarbeitern am Abend), all dies wären für mich legitime Zwecke die Aufnahmen eine Weile vorzuhalten und im Anschluss nach Auswertung zu löschen und das ist nur das Beispiel bei Kameraüberwachung, was da bei einem Provider der Millionen von Daten pro Sekunde verarbeitet.

Ich möchte Wetten, dass dieses Forum auch einige Daten von mir speichert, mit welcher IP loggt er sich ein, mit welchem Browser, wie lange verweilt er üblicherweise auf einem Thema, wird das Thema wenn es etwas wie hier ist, dass sich über mehrere Kommentarseiten erstreckt zu Ende gelesen oder nur der Beitrag gelesen, welche Themen interessieren ihn. Wenn er/sie persönliche Daten von sich angegeben hat, in welcher Altersgruppe befindet er/sie sich. All das wären auf den ersten Blick Dinge die mich als Betreiber interessieren würden, denn ich will ja im Rahmen meiner Interessensausrichtung schon meine aktuelle Userbase bestens abholen ohne meine eigenen Ideale zu verlassen.
 
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gollum_krumen schrieb:
die jetzt noch auf Vorrat verpflichtend ist, mit der Reform über Geschäftslogik hinaus verboten sein wird. Aber darum geht es doch?
Ich meine nein, weil z.B. eine "Geschäftslogik" keiner Datenspeicherung von IP-Adressen bei Flatrates bedarf. Aber genau das wird so wieder kommen oder ist schon da, wer behält da noch den Überblick. ;)
Quick Freeze ist, so wie es aktuell besprochen wird, daher eine Nebelkerze. Denn meiner Erinnerung nach wurde Quick Freeze immer zusammen mit einer anlasslosen Speicherdauer von mindestens einer Woche verbunden.
 
Bob.Dig schrieb:
Ich meine nein, weil z.B. eine "Geschäftslogik" keiner Datenspeicherung von IP-Adressen bei Flatrates bedarf. Aber genau das wird so wieder kommen oder ist schon da, wer behält da noch den Überblick. ;)
Da sind wir aber bei der DSGVO. Und dass bestimmte Daten für eine Weile gespeichert werden müssen, ist ja klar. Ich würde auch gern noch einen Monat später eine Rechnung als PDF herunterladen können, das ist halt Teil der Geachäftslogik. Das anlasslose Speichern wird dann aber per Gesetz illegal. Ob sich die Unternehmen dran halten, wie hoch die Strafen sind etc. Ist ja eine wichtige Frage, aber das kann doch diesem Geaetzesvorschlag nicht vorgeworfen werden, der die anlasslose Speicherung eben abschafft und damit implizit verbietet. Ich verstehe einfach deine Kritik an diesem konkreten Vorschlag nicht. Dieser ist doch erstmal ein unbestreitbarer Fortschritt de jure.
 
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