Der Kompromiss klingt, ohne alle Details zu kennen, erstmal weniger kritisch als die ursprünglichen Ideen zur Vorratsdatenspeicherung. Bleibt trotzdem abzuwarten, ob das vor den deutschen und europäischen Gerichten so Bestand hat. Klagen wird sicher jemand.
Was für mich, neben der Verfassungsmäßigkeit, die große Frage ist, ist ob es denn überhaupt gebraucht wird und wirkt. Schon bei der völlig verbrauchsunabhängigen, massenhaften Vorratsdatenspeicherung war das sehr fraglich. Als die in Deutschland zwischen 2007 und 2010 in verfassungswidriger Extremform praktiziert wurde, führte sie nicht zu besseren Aufklärungsquoten oder einem Rückgang von schwerer Kriminalität, etwa durch einen Abschreckungseffekt. Zuvor hatten auch diverse Studien gezeigt, dass Vorratsdatenspeicherung fast nie dabei geholfen hätte, Fälle aufzuklären, die ohne nicht auch aufgeklärt werden konnten. Der theoretische Effekt war nahe Null.
Wenn also die volle VDS schon nichts bringt, ist die Frage, warum man sich das demgegenüber stark eingeschränkte Quickfreeze überhaupt antun will.
Auch ganz ohne VDS (oder auch heimlicher Onlinedurchsuchung, Staatstrojaner usw.) gab es in den Jahren, in denen sich das Internet und Mobiltelefone verbreiteten, keinen signifikanten Anstieg von unaufgeklärten Schwerverbrechen. Im Gegenteil. Z.B. ging die
Anzahl an Morden und Mordversuchen (inkl. Terrorismus) seit den 90ern immer weiter zurück, bei tendenziell steigender und sehr hoher Aufklärungsquote von zuletzt über 90%.
Das ganze Thema scheint von Seiten der Befürworter eher auf Emotionen begründet zu sein, als auf Fakten.