News Bundesregierung: Statt Vorratsdaten­speicher­ung kommt „Quick Freeze“

BAGZZlash schrieb:
Ja genau, ich schließe mich an. Ich gehe sogar noch weiter und fordere, dass Straftaten, und weiter noch ganz allgemein, Verbrechen schlicht und einfach verboten wird...
Es ist am Ende eine VDS durch die Hintertür, thats it!
Warum? Weil die Unternehmen ihre Daten vorhalten müssen, und solange solche Nummern passieren, wie dass das BKA ein KiPo Portal online lässt, auf Grund Datensicherung, bin ich doch eher skeptisch.
Angesichts der ECO Meldung gestern, ist deine Aussage schon fast Stammtisch.

Wieso schaffen es eig andere Länder ohne VDS?
 
Man kann nur "einfrieren", was vorher gespeichert wurde. Anlasslos. Und auf Vorat.
 
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An alle die hier gerade wieder Brüllen "verfassungsfeindlich" und "Antidemokratisch", ihr macht euch richtig lächerlich, und seit nicht erst zunehmen. 🤦‍♂️

Geht am besten nochmal zur Schule, und lernt wie Demokratie funktioniert.:rolleyes::kotz:
 
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Klingt vernünftig.
Wie immer bleibt die Frage, ob totalitär angehauchte Politiker, die es zur Zeit im Übermaß quer durch die Ampelparteien gibt, im Nachgang die erfassten Tatbestände aufbohren.

Es gibt hier einige, die die aktuelle Gesetzesvorlage weiterhin kritisieren. Vielleicht gab es verschiedene Versionen des CB-Artikels; aber so wie im aktuellen CB-Artikel beschrieben würde es funktionieren. Daher erscheint mir die Kritik im Moment überzogen.

Aber das sofort wieder jemand die Steilvorlage genutzt hat, um üble Beleidigungen rauszuhauen ... meine Fresse.
 
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Stahlseele schrieb:
Bei einer Flatrate wird deine Verbindung aber nie beendet.
Der Router hält die Internetverbindung DURCHGEHEND AKTIV.
Ich vermute, dass es mittlerweile nicht mal mehr die alte 24/7 Trennung gibt.
Die Telefonate werden beendet ;)
Die Basisverbindung vom Internet mag mehrere Monate stabil sein. Aber sie kann zusammenbrechen oder mit Absicht neu gestartet werden um eine neue IP-Adresse bzw. Prefix zugewiesen zu bekommen und als Privatkunde ist da durchaus Rotation drin.
Bis vor 3 Jahren hatte auch der VDSL Vertrag noch Zwangstrennung des Nachts.
Dual-Stack Lite kann dazu führen dass du dir eine IPv4 Adresse mit etlichen andren Kunden teilst und du bleibst auch nicht dauerhaft mit allen Servern verbunden deren Dienste zu benutzt. Wenn ich das Wetter nachgeschaut habe, ist die Verbindung beendet zum Beispiel.
 
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Interessant, wie unterschiedlich man "zivilisiert" definieren kann. Ich finde :kotz:-Smilies in Sachdiskussionen zum :kotz:.
 
incurable schrieb:
Man kann nur "einfrieren", was vorher gespeichert wurde. Anlasslos. Und auf Vorat.
Provider speichern bestimmte Daten, die z.B. für Zwecke einer Entstörung nötig sind, sowieso eine gewisse Zeit. Anlasslos ist da gar nichts, andernfalls würden sie sich sehr wahrscheinlich strafbar machen.
 
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Irgendwie muss man ja Datenschutz und Kriminalistik miteinander in Balance bringen. Klingt für mich nach einer akzeptablen Lösung.

Die digitale Welt bei Ermittlungen einfach auszublenden ist bestenfalls naiv und impraktikabel, ich möchte einen wehrhaften Staat der in der Lage ist, seinen Schutzauftrag auch im digitalen Raum erfüllen zu können.
 
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Der Kompromiss klingt, ohne alle Details zu kennen, erstmal weniger kritisch als die ursprünglichen Ideen zur Vorratsdatenspeicherung. Bleibt trotzdem abzuwarten, ob das vor den deutschen und europäischen Gerichten so Bestand hat. Klagen wird sicher jemand.

Was für mich, neben der Verfassungsmäßigkeit, die große Frage ist, ist ob es denn überhaupt gebraucht wird und wirkt. Schon bei der völlig verbrauchsunabhängigen, massenhaften Vorratsdatenspeicherung war das sehr fraglich. Als die in Deutschland zwischen 2007 und 2010 in verfassungswidriger Extremform praktiziert wurde, führte sie nicht zu besseren Aufklärungsquoten oder einem Rückgang von schwerer Kriminalität, etwa durch einen Abschreckungseffekt. Zuvor hatten auch diverse Studien gezeigt, dass Vorratsdatenspeicherung fast nie dabei geholfen hätte, Fälle aufzuklären, die ohne nicht auch aufgeklärt werden konnten. Der theoretische Effekt war nahe Null.

Wenn also die volle VDS schon nichts bringt, ist die Frage, warum man sich das demgegenüber stark eingeschränkte Quickfreeze überhaupt antun will.

Auch ganz ohne VDS (oder auch heimlicher Onlinedurchsuchung, Staatstrojaner usw.) gab es in den Jahren, in denen sich das Internet und Mobiltelefone verbreiteten, keinen signifikanten Anstieg von unaufgeklärten Schwerverbrechen. Im Gegenteil. Z.B. ging die Anzahl an Morden und Mordversuchen (inkl. Terrorismus) seit den 90ern immer weiter zurück, bei tendenziell steigender und sehr hoher Aufklärungsquote von zuletzt über 90%.

Das ganze Thema scheint von Seiten der Befürworter eher auf Emotionen begründet zu sein, als auf Fakten.
 
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MonteDrago schrieb:
Auch Leute lest doch bitte erstmal den Artikel, bevor ihr los bellt. :rolleyes:
Das hier beschriebene ist genau das was der EUGH gefordert hat.
Eine Anlass gebunden nur mit richterlicher Genehmigung, erlaubte Erfassung.

Das hat NICHTS mir anlassloser Vorratsdatenerfassung zu tun!.
Irgendwie muss die Polizei ja relevante Daten für Verfahren sichern können.
Stimmt. Das ist auch gut so.
Ich vertraue den zuständigen Stellen zu 100%
 
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Herdware schrieb:
Wenn also die volle VDS schon nichts bringt, ist die Frage, warum man sich das demgegenüber stark eingeschränkte Quickfreeze überhaupt antun will.
Da man deutlich gezielter vorgeht bei dem was man speichert könnte man auf die Idee kommen mehr zu speichern, was das ganze wieder nützlicher machen würde...
 
Glauben die Leute, die hier was von ihrer Flatrate schreiben, tatsächlich, dass bei einem Anruf erst geprüft wird, welchen Tarif man gebucht hat?
Es ist doch sehr viel wahrscheinlicher, dass Verbindungsdaten periodisch abgearbeitet werden, um dann entsprechend abzurechnen - und das nicht nur mit dem Endkunden, sondern auch mit Infrastrukturanbietern (et al.).
Außerdem gibt es noch andere Gründe diese Daten zu untersuchen, bevor sie normalerweise gelöscht werden, z.B. Störungssuche, Netzauslastung analysieren, etc.
Natürlich werden diese Daten eine Weile beim Anbieter gespeichert, bevor sie vollends verarbeitet und anschließend gelöscht werden können. Und eben in diesem Zeitraum greift der Quick-Freeze. Das hat nichts mit Vorratsdatenspeicherung oder gar Willkür zu tun, sondern damit, wie man ein Telekommunikationsunternehmen betreibt.
 
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Seven2758 schrieb:
Das hat Computerbase eher schwammig übernommen.
Der Spiegel nennt schwere Straftaten plus Zustimmung eines Richters.
Möglich sein soll dies allerdings lediglich bei schweren Straftaten wie etwa Totschlag, Erpressung oder Kindesmissbrauch. Außerdem muss ein Richter der Maßnahme zustimmen.

Schwere Straftaten sind unter §100a StPO definiert. Wenn es so aufgenommen wird, könnte es nicht alles sein.

Danke an @Darklordx, habe es angepasst.
„Schwere Straftaten“ wie dort genannt z.B. simpler Computerbetrug? Zustimmung eines Richters ist in wenigen Sekunden erledigt und dann speichert man über einen langen Zeitraum Daten von Tausenden von Unschuldigen …

Das hier ist einfach eine Vorratsdatenspeicherung Light :rolleyes:
 
MalWiederIch schrieb:
Zustimmung eines Richters ist in wenigen Sekunden erledigt
Ist das so, ja? Oder ist es nicht eher eine hohle Phrase, weil du sowieso gegen jedes Gericht oder Richter:innen bist, da sie deiner Meinung nach alle korrupt, überarbeitet oder was auch immer sind?

MalWiederIch schrieb:
dann speichert man über einen langen Zeitraum Daten von Tausenden von Unschuldigen
Wer kennt sie nicht, die Verurteilungen tausender Unschuldiger in DE. Manchmal Immer häufiger frage ich mich echt, was in euren Köpfen so vor sich geht. Geht sowas eigentlich schon als Hetze durch?
 
aspro schrieb:
Und wie willst du Täter mit gelöschten Beweisen ermitteln?
Auch heute können Beweise nur mit entsprechendem richterlichem Beschluss gesichert werden, dafür da gibt es leider keinen „Quick-Freeze“ wo man den Umkreis des Täters samt allen Personen im Umkreis einfach „einfriert“ :rolleyes:
aspro schrieb:
Hä? Der Anlass ist ein Anfangsverdacht.
Der ist schnell gegeben, wenn man sich den Paragrafen durchliest und was alles darunter fällt.
aspro schrieb:
Dann wird vorgemerkt, dass die Daten nicht gelöscht werden.
Richtig, die Daten aller unbeteiligter Personen.
aspro schrieb:
Und erst wenn sich der Anfangsverdacht erhärtet, kann auf die Daten zugegriffen werden.
Und auch hier - auf die Daten aller unbeteiligter Personen.
 
Kindesmissbrauch ist aber nicht per se ne schwere Straftat, Beispiel 18 jähriger hat Sex mit 13 Jährigen mit Einwilligung, fällt unter Kindesmissbrauch, ja das Gericht kann in so ner Situation von ner Strafe absehen, aber es läuft trotzdem unter Kindesmissbrauch, und wenn der "Täter" z.B. 25 wäre würde das 1 Jahr greifen weil der Abstand zu groß ist.

1 Jahr Haft ist das nun ne schwere Straftat? Ne Straftat ja, moralisch verwerflich vermutlich ja... aber ne SCHWERE Straftat? Gleichzeitig wird die "normale" Vergewaltigung also gegen den Willen vielleicht mit bedrohung einer Waffe nicht erwähnt. Also ist das vermutlich keine echte Liste sondern nur so stichworte "Straftaten WIE", wenn es da aber keine klare Liste gibt, kann man jede Straftat als "mit erheblicher Bedeutung" einstufen...
 
Ist das so, ja? Oder ist es nicht eher eine hohle Phrase, weil du sowieso gegen jedes Gericht oder Richter:innen bist, da sie deiner Meinung nach alle korrupt, überarbeitet oder was auch immer sind?
Was soll der kindische, unpassende Vorwurf? :p

Nein, aber einen richterlichen Beschluss bei entsprechendem Verdacht gibt es bereits heute (meistens zurecht) problemlos bspw. im Falle einer Hausdurchsuchung.
Das Problem hier ist, dass die Daten unbeteiligter Personen „eingefroren“ und später sogar verwertet werden dürfen.
Reglohln schrieb:
Wer kennt sie nicht, die Verurteilungen tausender Unschuldiger in DE.
Verurteilungen? Im falschen Film? :p
Hier geht es um Verdächtige - davon gibt es tatsächlich Tausende, die es am Ende eben nicht sind.
Reglohln schrieb:
Manchmal Immer häufiger frage ich mich echt, was in euren Köpfen so vor sich geht. Geht sowas eigentlich schon als Hetze durch?
Das muss man sich bei dir ernsthaft auch fragen …
 
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