News Bundesregierung: Statt Vorratsdaten­speicher­ung kommt „Quick Freeze“

Rockstar85 schrieb:
So, wie man es überall macht.. oder denkst du, man lässt die Tatorte so lange aktiv, bist man die Leute verurteilt hat? Genau DAS passiert aber derzeit zB beim Thema Darkweb und KiPo
Ist dann richtig praktisch, wenn man noch die links umziehen lassen kann..
Rockstar85 schrieb:
und solange solche Nummern passieren, wie dass das BKA ein KiPo Portal online lässt, auf Grund Datensicherung, bin ich doch eher skeptisch.
Du bist irgendwo falsch abgebogen. Es geht hier um nichts von dem was du gerade anführst.


Bei Quick Freeze und früher der VDS geht es nicht um die inhalte der webseiten, sondern um die verbindungsdaten, also nur darum, wer wann wo unterwegs war oder welche chatnachrichten geschrieben hat. Üblicherweise speicher provider/webseitenbetreiber solche infos für wenige stunden bis tage bevor sie gelöscht werden. Hier wird dann mit quick freeze der - um bei deinen worten zu bleiben - digitale Tatort abgesperrt bis die beweise gesichert werden (dürfen). Mit nichten geht es darum inhalte im netz stehen zu lassen
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Miuwa, Solavidos, aspro und eine weitere Person
Da ja in JEDEM Einzelfall erst einmal ein Richter das "Einfrieren" genehmigen muss, finde ich diesen Kompromiss gar nicht mal so schlecht. Das ist schon ein deutlicher Unterschied zur anlasslosen Datenspeicherung von allen Bürgern.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Restart001
Also ich kann damit leben, schön isses nicht, aber die Polizei mus sauch ihrem Job machen, und mit Funkzellenauswertung wurde in der Vergangenheit auch schon erfolgreich gearbeitet.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: IHEA1234
nn|none schrieb:
Selbst wenn man über die Polemik zum Thema "angebliche Demokratie" hinwegsieht und so tut als wäre das ein ernstzunehmender Kommentar, sollte man dennoch erwarten können, dass derartige Anschuldigungen näher erläutert werden und zumindest ausgeführt wird, was denn genau verfassungswidrig sein soll.
Was genau muss ich beim ständigen Kassieren des BGH noch anführen und für die subtile Polemik muss ich ebenfalls keine Beweise liefern.
 
Gr.mm schrieb:
Du bist irgendwo falsch abgebogen. Es geht hier um nichts von dem was du gerade anführst.
Netzpolitik.org..

Mehr sag ich dazu nicht. Und mein Fallbeispiel ist genauso passiert, kann man einfach mal beim zB. Spiegel nachlesen (war 2018) Hinweise auf KiPo wurde nicht nachgegangen und offen gelassen..
Verdachtsdatenspeicherung ist in Deutschland zudem etwas, was getätigt wird.. Ich wäre dafür, dass man endlich mal in Belgien und den Niederlanden sich anschaut, wie es besser geht.

Und die Richterbeschlüsse werden sicher nicht "just in Time" kommen, womit wir dann wieder Grauzonen aufbauen. Gratuliere. Und ja ich bin absolut dagegen, dass wir den Behörden noch mehr Heuhaufen machen..

Es braucht dazu aber auch fähige Behörden und sinnige Grundlagen.

https://netzpolitik.org/2024/einigu...sdatenspeicherung-ist-jetzt-leiche-im-keller/


Zitat:
Die Maßnahme muss sich laut dem bisherigen Gesetzentwurf nicht gegen eine Person richten, sondern kann auch einen Ort betreffen. Bei den einzufrierenden Daten handelt es sich um Informationen wie IP-Adressen, Standortdaten und Metadaten zu Kommunikationsverbindungen, also etwa wer zu welchem Zeitpunkt mit wem telefoniert hat und wo die Person dabei war.


Auszug zum Thema Löschen und BKA:
Wenn ein Ermittler des Bundeskriminalamts in einem pädokriminellen Internet-Forum auf Bilder von Kindesmissbrauch stößt, darf er sie nicht löschen lassen - selbst wenn dies einfach und schnell möglich wäre. Diese erstaunliche Aussage trifft die Bundesregierung in einer Antwort auf eine Anfrage der Linksfraktion, die Panorama und STRG_F (NDR/funk) vorliegt. Demnach habe das BKA keine Rechtsgrundlage für eine Löschung auf eigene Initiative.

Ich bin also mitnichten falsch abgebogen, aber die Tragweite des Quick Freeze ist vielen nicht klar. Notfalls kannst du eben auch ein Forum wie CB unter Tatortsicherung nehmen.. Ich tippe zu 99%, dass es so vom EuGH kassiert wird.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Gefällt mir
Reaktionen: senoyches und -equal-
"Anfangsverdacht... mit erheblicher Bedeutung, also etwa Mord, Totschlag, Erpressung oder Kindesmissbrauch. Ein Richter muss den Maßnahmen zustimmen."
Anfangsverdacht und ein Beizug von einem Richter ist doch schon mal eine grosse Hürde, statt einer Anlasslosen grundsätzlichen Speicherung.
Wenn dies glasklar und nicht schwammig ausformuliert wird, sieht das für mich doch eigentlich nach einem gangbaren Weg aus.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: senoyches, Rockstar85, IHEA1234 und eine weitere Person
Rockstar85 schrieb:
Dann schauen wir mal, wann das EUGH auch das kassiert. Ich bin immer noch für, Löschung und Täter Ermittlung, aber ich bin ja auch kein Experte
Das wird nicht vom EuGH kassiert.

Quick Freeze ist die vom EuGH präferierte Lösung ;-)
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Solavidos
MalWiederIch schrieb:
Auch heute können Beweise nur mit entsprechendem richterlichem Beschluss gesichert werden, dafür da gibt es leider keinen „Quick-Freeze“ wo man den Umkreis des Täters samt allen Personen im Umkreis einfach „einfriert“ :rolleyes:
Ja, und? Ist doch gut, dass es mit digitalen Daten besser funktionieren kann. Natürlich unter der Maßgabe der Verhältnismäßigkeit, darum geht's doch die ganze Zeit. Das BVerfG hat nie prinzipiell die VDS ausgeschlossen, sondern nur dessen Umsetzung.

MalWiederIch schrieb:
Der ist schnell gegeben, wenn man sich den Paragrafen durchliest und was alles darunter fällt.
Das ist Auslegungssache.

MalWiederIch schrieb:
Richtig, die Daten aller unbeteiligter Personen.
Auch, ja. Bei jeder Ermittlung zu Straftaten werden auch möglicherweise unbeteiligte Personen befragt, das lässt sich kaum verhindern. Eine Datenspeicherung, die zielgenau nur exakt die Daten speichert, die für eine Untersuchung notwendig sind, ist einfach nur Utopie. Also was verlangst du hier?
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: MonteDrago
Reglohln schrieb:
Geht sowas eigentlich schon als Hetze durch?
Geht die Unterstellung von Hetze als Hetze durch? Wann ist hier der Ton eigentlich so rau geworden?

Meine Meinung:

1. Es ist ziemlich klar, dass die Speicherung digitaler Daten nichts gegen professionell organisierte Kriminalität bewirkt. Grund: wenn man sich vorbereitet, kann man der Erfassung im Rahmen der Speicherung digitaler Daten entgehen.
2. Es ist aber auch klar, dass es neben der organisierten Kriminalität auch jede Menge "unprofessionelle" Kriminalität gibt. Und die will man ja auch bekämpfen. Da kann die Speicherung digitaler Daten helfen, denn in dem Fall haben die Täter sich ja nicht vorbereitet.

Der im CB-Artikel genannte Vorschlag ist eine Möglichkeit. Ob das dann was bringt, sollte die Polizei beurteilen, nicht wir hier im Forum.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: MonteDrago
Ich kann nur etwas freezen, was vorher gespeichert wurde. Da jedoch ein Provider wenig oder gar nichts speichert, bringt mir auch das Freezing nichts. Deswegen meine Frage: Wie soll das funktionieren? Oder wie soll sich überhaupt ein Anfangsverdacht gründen?

Es sollte so sein wie schon anfänglich gedacht. Speicherung von Kommunikationsdaten über einen bestimmten Zeitraum, meinetwegen rückwirkend bis zu 6 Monate. Dann trotte ich als Ermittler zu den Providern und frage z.B. mit meiner IP und entsprechenden Zeitpunkt nach. Irgend einer sagt dann ja, haben wir. Gut, ich hol mal fix ne richterliche Genehmigung. Das wars. Keine Ahnung, warum man sich daran stört?
 
Gute Lösung, eine verhinderte Straftat schweren Ausmaßes reicht schon aus um das zu rechtfertigen.

Ja, ich bin der Meinung das Deutschland auch Komplettüberwachung einführen dürfte (analog China).

Dann würden sich die Leute endlich mal wieder am Riemen reißen (Verschmutzung, Kriminalität, etc.).

Da in keinem Land die drei Säulen so hart getrennt und auch nicht vereinbar sind, wie in Deutschland, besteht hier auch bei weitem nicht die Gefahr wie in China.

Aber hier ist man ja schon gegen den automatischen DKMS & Organspender - Deutsche eben.
 
Seven2758 schrieb:
Außerdem muss ein Richter der Maßnahme zustimmen.
Was so ein Richtervorbehalt hierzulande Wert ist hinsichtlich Einschränkungen und Verhältnismäßigkeit, darüber kann man geteilter Ansicht sein ...
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: -equal-
Bob.Dig schrieb:
Du hast es nicht verstanden. Quick Freeze beinhaltet (fast) immer eine anlasslose Speicherung.
Kommt auf deine Definition von "Anlasslos" an. Alleine zu Diagnose und Monitoring zwecken wird ja vieles zumindest für einen "kurzen Zeitraum" geloggt und vermutlich gibt's noch viele andere gründe, warum z.B. Verbindungsdaten über das Bestehen der Verbindung hinaus vorgehalten werden.

Bei Quickfreeze geht's normalerweise darum, dass genau diese ohnehin schon vorhandenen Daten, die sonst nach X Sekunden/Stunden/Tage/Wochen gelöscht werden erstmal nicht gelöscht werden. Nicht darum, dass irgendwelche zusätzlichen Daten erhoben werden oder Daten anlasslose länger gespeichert werden. Ohne den konkreten Vorschlag zu sehen würde ich mal davon ausgehen, dass es hier genauso ist.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: AlphaKaninchen
incurable schrieb:
Man kann nur "einfrieren", was vorher gespeichert wurde. Anlasslos. Und auf Vorat.
Ja, das nennt man Verkehrsdaten. Die erheben die Unternehmen schon immer für eigene Zwecke. Neu ist jetzt lediglich, dass diese vorhandenen Daten eingefroren werden können und nicht nach ein paar Tagen verfallen.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Reglohln
Bob.Dig schrieb:
Du hast es nicht verstanden. Quick Freeze beinhaltet (fast) immer eine anlasslose Speicherung. Wie lang diese ist oder sein darf, wird hier nicht erwähnt! Wenn nun Daten aus dieser anlasslosen Speicherung eigentlich gelöscht werden sollen, kann nun der Quick Freeze greifen und die Daten werden eben nicht gelöscht, sondern "eingefroren". Und dann kann nach Maßgabe dieser Regelung später darauf zugegriffen werden.

Gäbe es keine anlasslose Speicherung, gäbe es auch nichts einzufrieren und diese Regelung wäre überflüssig.
Die Löschung der Daten wirg gefreezed, nicht etwaige Datensätze. Aus dem Artikel:

Beim Quick-Freeze-Verfahren werden Telekommunikationsdaten nicht anlasslos für einen bestimmten Zeitraum gespeichert. Stattdessen können Sicherheitsbehörden bei einem Anfangsverdacht die relevanten Daten bei den Telko-Anbietern „einfrieren“ lassen, damit diese nicht im Zuge des normalen Geschäftsverkehrs gelöscht werden, bevor final über einen Zugriff entschieden wurde.

Edit: Also nochmal der Reihe nach. Die Telekom speichert in Zukunft keine Daten mehr über Max Mustermann, ausser jene, die sie für ihre Geschäftsfähigkeit brauchen (z.B. Einzelverbindungsnachweis bei Telefontarifen oder was weiss ich). Das BKA nimmt Max Mustermann in Verdacht, beantragt bei einem Gericht die Vorratsdatenspeicherung für Max Mustermann. Der Richter entscheidet zunächst erstmal nur über den Quick Freeze: "Ja, das ist berechtigt". Die Telekom kriegt einen Anruf vom Gericht, dass sie die Daten von Max Mustermann nun nicht mehr löschen darf. DANN entscheidet ein Gericht über die Verwendung der Daten. Ist es verhältnismäßig, kann das BKA die Daten bekommen und verwenden. Ist es nicht verhältnismäßig, werden die Daten gelöscht und der Freeze wird aufgehoben, wodurch die Telekom die Daten von Max löscht und auch weiterhin keine Daten über die Geschäftslogik hinaus speichern darf.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Gefällt mir
Reaktionen: senoyches
🤦Wollen die meine Intelligenz beleidigen? Ich kann zwischen Vorratsdatenspeicherung und Quickfreeze keinen Unterschied erkennen.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Rockstar85
der Unzensierte schrieb:
🤦Wollen die meine Intelligenz beleidigen?
Da scheint es keine Bunderegierung für zu benötigen. Lies nochmal in Ruhe nach.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Restart001, MonteDrago, senoyches und eine weitere Person
bei Straftaten mit erheblicher Bedeutung,

Wird nicht lange dauern bis die Content-Mafia durchsetzt dass z.B. das laden eines Lieds oder Films dazu gehören werden. Ganz zu schweigen von "Hassrede" usw.
Ergänzung ()

Miuwa schrieb:
Klingt eigentlich ganz akzeptabel. Mal sehen ob's in der Praxis was bringt und ob's dann auch dabei bleibt.
Grundsätzlich finde ich es völlig nachvollziehbar und sinnvolle dass man zur Aufklärung eines Verbrechens neben physischen Spuren eben auch digitale Spuren nutzen möchte.
Das Problem ist, man benutzt immer Terrorismus und Kindesmissbrauch usw. als Türöffner. Am ende werden die Gesetze erweitert und für andere Bereiche missbraucht....
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Gefällt mir
Reaktionen: Bob.Dig
Zurück
Oben