Kettensäge CH
Lt. Commander
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Wir mussten in der Schweiz über das sog. PMT abstimmen, "Präventive Massnahmen gegen Terrorismus". In solchen Fällen gibt es dann hier keine sog. Gefährderansprache sondern vorsichtshalber Haft. Aber: Deutschland hat da eine komplett andere Geschichte, was die Nazis mit "Schutzhaft" gemacht haben, darum liegen die Hürden für so etwas viel, viel höher als in der Schweiz. Es gab übrigens bislang noch keinen einzigen Fall in dem dies gemacht wurde, weil das Land hier sehr sicher ist.Piecemaker schrieb:Wäre sein X Profil gebannt worden, würde es auf der nächsten Plattform weiter gehen. Ob die dann schneller einschreiten, das sogar melden? Ja ne, wurde ja schon auf X den Behörden gemeldet und passiert ist was? Das was man machen kann: Gefährderansprache.
In der Schweiz gibt es z.B. die Rassismus-Strafnorm, mit der man Leute die Rassismus verbreiten vor Gericht bringen kann. Aber das ist viel schwieriger, da die Meinungsfreiheit wesentlich weiter ausgelegt wird als anderswo. Dasselbe gilt z.B. für die USA, dort braucht es nochmal mehr, damit man vor Gericht kommt und eine ernsthafte Strafe erhält.
Aber grundsätzlich zu den Plattformen: Während die Grossen wie Meta etc im Visier stehen, gibt es im Web noch soviele Plattformen die kleiner sind und wo es wesentlich härter zu und her geht.
Wie schon gesagt wurde, es ist wie mit den Obdachlosen, wenn man sie vertreibt, dann sind die einfach eine Strasse weiter. Dasselbe kann im Netz passieren, dann posten die Leute halt nicht mehr auf den mehr regulierten Plattformen sondern wandern ab auf andere, wo es noch weniger oder überhaupt gar nicht reguliert ist.
Viel machen kann man auch nicht dagegen, VPN ist heute auch nicht mehr so ein Nerd-Ding und die Server abschalten kann man gleich vergessen wenn sie in Ländern wie Russland, Pakistan, Chile oder Brasilien stehen. Selbst wenn der Betreiber Probleme bekommt mit den lokalen Behörden, dann reichen ein paar Banknoten aus und die Polizei drückt beide Augen fest zu. So ist das nunmal.