Klagen wegen negativer Bewertung?

Rach78

Banned
Registriert
März 2007
Beiträge
2.636
Hallo,

habe einen Artikel bei ebay verkauft. Der Käufer teilte mir nach dem Kauf mit dass er sich geirrt hat und die Transaktion abbrechen will.

Daraufhin habe ich diesem erklärt dass die Auktionen bei ebay bindend sind und ich auf den Kauf bestehe. Zugleich hab ich ihm gesagt dass er die Ware weiterveräußern kann und ihm auch obendrein angeboten sofern er einen neuen Käufer gefunden hat ich die Ware direkt an diesen versenden würde, damit er immerhin einmal den Versand spar. Natürlich nur versichert, damit man mir nacher nicht sagen kann ich hätte nichts abgeschickt.


Dann kam der Käufer plötzlich an ala, ich müsse ihn nicht über ebay belehren er weiß es selber und bla und blupp und hat mir fehlende Kooperationsbereitschaft unterstellt und mein "komischer vorschlag" dieses auch beweise.

Und mir dann zugleich mitgeteilt dass er das Verhalten entsprechend negativ bewerten wird.


Nun plane ich im Falle einer negativen Bewertung rechtlich Schritte einzuleiten, da die Sache offentsichtlich ist und ich nichts falsches getan habe.

Was könnte man sonst noch tun?
 
das is halt ebay, da wird man bestenfalls seinen sperrmüll für nen euro los...abhaken
 
Nichts. Wenn er mit dir unzufrieden ist - völlig egal warum - kann er dich bewerten wie er möchte.
 
die sache abhaken, deinen artikel neu einstellen und ggf. mit der negativen bewertung leben. weitere schritte sind doch nur vergeutes geld und zeit.
 
Mr. Snoot war schneller, wollte das gleiche schreiben.
 
nichts, du verkaufst die sache einfach für 1euro weniger an den 2t-höchstbietenden
 
buhuhu... *crycry*
mal ehrlich. wie alt bist du? wegen einer negativen bewertung rechtliche schritte?
sowas kommt vor, und halbwegs intelligente menschen wissen auch, wenn man zb 100 positive bewertungen hat und eine extrem schlechte, dass das man ein ehrlicher verkäufer ist. und nur ein depp einem was schlechtes will, aus irgendwelchen seltsamen gründen.
 
Naja es geht mir hierum ich habe absolut nichts verkehrt gemacht, ganz ehrlich was kann man mir vorwerfen? Fehlende Kooperationsbereitschaft? Geht nich ich hab ihm ein Angebot gemacht

Ich habe mir absolut ncihts vorzuwerfen.
 
Es gibt bereits einige Gerichtsurteile zu eBay Bewertungen. Eintöniger Tenor, der aus den Urteilen ergeht ist: Negative Bewertungen dürfen gegeben werden, solange die Bewertung der Wahrheit entspricht. Offensichtlige Unwahrheiten sind dagegen nicht okay.

Wenn also offensichtlich eine Lüge in der Bewertung steht und diese Lüge beweisbar als Lüge vor Gericht entlarvt wird, muss eBay die Bewertung löschen und die Person, die eine schlechte Bewertung abgegeben hat, muss ggf. Schadensersatz leisten.

Wenn jemand dagegen in einer negativen Bewertung nur seine Meinung ausdrückt (z.B. "Ich bin mit dem Service unzufrieden" oder "Kummunikation mit dem Verkäufer war für mich schwierig"), wirst Du keine Chance haben, da die Bewertung dann lediglich eine rein subjektive Wahrnehmung darstellt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Transaktion abbrechen ist das Beste, was er dir anbieten konnte. Dann darf nicht mehr bewertet werden. Sofern er noch mitspielt, darauf eingehen.

Ich würde dich in der Situation auch negativ bewerten, denn irren darf man sich auch bei Ebay.
 
Heen. Negativ bewerten? Du bist ja cooler Typ, weil du nen Fehler gemacht hast, bin ich nen schlechter verkäufer? Oder was willst du durch ne Negative ausdrücken,

Sorry aber dann lass uns doch gleich die Auktionen nicht mehr als bindend ansehen sondern den Käufern die möglichkeit geben alles abzubrechen ohne dasss die VK da mitreden können
 
Heen schrieb:
Ich würde dich in der Situation auch negativ bewerten, denn irren darf man sich auch bei Ebay.

Nein, darf man nicht. Man kann zwar eine Willenserklärung anfechten aufgrund eines Irttums, aber dann muss dieser einen Inhaltsirrtum, einen Übermittlungsirrtum oder einen Irrum in einer wesentlichen Eigenschaft der Sache darstellen.

Der Irrum der hier aber gemeint ist, ist ein Motivirrtum und der ist nunmal kein Anfechtungsgrund...
 
Sicher, eine "sozialere" Lösung wäre wohl wenn man nach belieben einfach einen Kauf abbrechen könnte, aber ich denke die Regeln @eBay wurden mit bedacht gewählt, und dann sollte man sich auch daran halten, so sehe ich das auch. Rach78 hat nichts Falsch gemacht. Trotzdem gibt es da wenig was du machen kannst, ausser die Transaktion abzubrechen, wie es hier schon geschrieben wurde.
 
Ich mein hab die Email heut abend gesehen hab auch gestern noch ernsthaft drüber nachgedacht dass ich net einfach sage "komm hab keine lust auf den stress"

Doch seine letzte Email fand ich einfach unverschämt was er mir da alles vorgeworfen hat. Zumal ich ihm noch etwas vorgeschlagen habe wodurch er Versand gespart hätte.
 
Zuletzt bearbeitet:
Persönlich würde ich dazu raten mit dem "Käufer" eine Einigung herbeizuführen. Er übernimmt die eBay-Gebühren und Provision und Du verzichtest auf die Abnahme des Gegenstandes. So habe ich es auch einige male mit unwilligen Käufern getan.

Denn mal ganz ernsthaft. Was bringt es einem, jemanden eine Sache zwangsweise aufzudrücken, wenn die Person den Gegenstand gar nicht mehr will/braucht. Rein menschlich betrachtet, ist daher eine Einigung sicherlich die beste Lösung, für beide Seiten. Rein rechtlich gesehen, muss er aber die Sache abnehmen, die er ersteigert hat :)
 
Ja Urlauber da hast du schon recht, und ich habe auch einiger Transaktionen so abgebrochen. Doch ich finde es einfach dämlich. Da freut man sich dass man einen Artikel endlich verkauft hat und dann bekommt man ne email "sorry mein hund hat geboten, möchte die transaktion abbrechen" "ohh hab gedacht das blaue fahrad wäre rot hab mich geirrt, können wir die transaktion abbrechen?"

Ne Neutrale Bewertung würde ich noch einsehen hier, aber rot geht gar nicht da ich nunmal keinen Fehler begangen habe
 
Würde das an Ebay übergeben.

Das ist schon dreisst.
Der Käufer will die Ware nicht mehr, und droht dann auch noch mit schlechter Bewertung.

Ebay ist keine Kindergartenveranstaltung.

Hast Du reingeschrieben, das es Spaßbietern an den Kragen geht?

Um welche Summe geht es überhaupt?

Gruß Uwe
 
Danke :schluck: Ja, ich find mich auch ziemlich cool :lol:

Damit du mich nicht falsch verstehst, nach Abgabe des Gebots seid ihr natürlich beide zur Erfüllung verpflichtet.
Allerdings ist seine Anfrage zunächst legitim, auch wenn du, ganz richtig, nicht gezwungenermaßen zustimmen musst.
Aber dein Angebot ist einfach nicht in Ordnung, denn so verliert ihr Beide, nämlich die mittlerweile nicht mehr ganz so kleine Provision an Ebay.
Entweder hopp oder top, und nicht dieses Gewusel in der Grauzone.

Weswegen ich es für das Klügste halte, auszusteigen: Allein die Anfrage, dass er aussteigen will, ist schon ein Indiz dafür, dass hier ein möglicher Problemkunde an der Angel ist. Den Fisch möglichst schnell wieder ins Wasser zu werfen spart einfach am meisten Nerven.

@Urlauber33:

Ich habe auch WSP gepaukt, nur kann ich anhand des Eingangsposts beim besten Willen nicht herauslesen, um welchen Irrtum es sich handelt. Zudem, wenn der Käufer nicht auf den Kopf gefallen ist, lässt sich ein Inhaltsirrtum gut kreieren.

Nochmal @ Urlauber: Wenn beide in den Abbruch der Transaktion einwilligen, entstehen keinerlei Gebühren! Da wird alles rückabgewickelt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Zurück
Oben