Knöllchen, ungerechtfertigt?

Erstmal vielen Dank für die ganzen Infos. Werde jetzt mal schauen, ob sich da was machen lässt.
Habe auf dem Schreiben einen Ansprechpartner bekommen. Sollte ich mich zunächst an den Herren (per E-Mail/Tel?) wenden, oder direkt das Schreiben fertig machen und per Post versenden?

Nicht, dass es erst ein paar Tage dauert bis der Brief ankommt, die Kollegen vom Amt auch noch mal ein paar Tage brauchen und die Woche dann schon wieder um ist. Dann zahle ich doch lieber nur die 35€, statt noch Mahngebühren und und und.
 
Es ist erstmal wichtig herauszufinden was es mit dem Schild auf sich hat. Dafür kannst du dich normalerweise an jeden wenden, der mit der Parkraumbewirtschaftung etwas zu tun hat und für Fragen zur Verfügung steht.

Das Knöllchen würd ich erstmal gar nicht erwähnen, einfach mal herausfinden wie das Schild denn gemeint ist. Dann kann man immer noch seine konkrete Situation erklären und nachfragen ob da was zu machen ist.

Ich weiß nicht wie Knöllchen bei euch gehandhabt werden, in der Stadt in der ich öfters parke kann man gegen das Organmandat kein Rechtsmittel einlegen und muss die Frist ablaufen lassen um ein zweites (teureres) Organdmandat zu bekommen, gegen das man wieder kein Rechtsmittel einlegen kann und man wieder die Frist verstreichen lassen muss. Dann kommt eine Lenkerauskunft und eine Anzeige, gegen die man dann ein Rechtsmittel einlegen kann. Das ganze geht da natürlich stark im Preis hoch, natürlich mit der Absicht, dass diesen Weg möglichst wenige beschreiten.
 
ist doch egal wie die das schild meinen
fakt ist das dieses schild so nicht in der schildervordnung vorkommt und dazu auch noch irreführend ist, damit würde ich die konfrontieren und die zahlung verweigern
 
FckTheSun schrieb:
Habe auf dem Schreiben einen Ansprechpartner bekommen. Sollte ich mich zunächst an den Herren (per E-Mail/Tel?) wenden, oder direkt das Schreiben fertig machen und per Post versenden?
Also ich persönlich würde zur Fristwahrung eine Email schreiben und dazu noch nen Brief.

Im Brief, so wie von den anderen bereits erklärt, mitteilen das dieses Verkehrszeichen nicht in der StVo vorkommt und irreführend ist.
Auch würde ich darauf hinweisen, das der rechte Parkplatz schmaler war und das Schild nur zwei Plätze markiert.

Normalerweise kostet der erste Widerspruch auch nichts. Wenn der Ansprechpartner deiner Argumentation folgt, so ist das ganze erledigt.
Falls nicht, so wird er dich vermutlich darauf hinweisen, das er den Fall zur Prüfung weitergibt und bei Ablehnung weitere Kosten anfallen können.
Dann musst du abwägen ob es sich lohnt weiter dagegen vorzugehen, oder aber zu zahlen.

Bleiben die Stur, so geht es am Ende vors Gericht. Wenn man gewinnt bekommt man zwar die Fahrtkosten erstattet, aber die verlorene Zeit dadurch nicht. Aber ich glaube ehrlich gesagt nicht, dass es so weit kommt.
 
Da WhiteShark vewaltungsrechtlich etwas zu undeutlich mit dem Begriff "Widerspruch" umgeht, folgendes:

1.) Auto stand oder stand nicht auf dem Behindertenparkplatz. Ich meine es stand nicht falsch. Nach meinem Bauchgefühl ist die Beschilderung nicht eindeutig genug, aber ich bin dafür kein Experte.

2.) Angebot eines Verwarnungsgeldes in Höhe von 35€ mit 7 Tagen Zeit das Verwarnungsgeld zu akzeptieren oder eben nicht. Zusätzlich ist ein Anhörungsbogen dabei in dem man sich zum Sachverhalt äußern kann oder als Zeuge auftritt, sofern jemand anderes den Verstoß mit dem KFZ begangen hat. Du musst dich nun entscheiden, nimmst du die 35€ an oder du akzeptierst nicht. Bei letzterem musst du entweder nichts machen (=keine Reaktion deinerseits) oder du schilderst deine Sicht (inkl. Foto von der der Beschilderungssituation) anhand des
Anhörungsbogens bzw. ergänzt ihn. Wenn du Glück hast hörst du danach von der Behörde nichts mehr. Wenn nicht...

3) ...gibt es einen Bußgeldbescheid über 35€ + Verwaltungsgebühren (etwa 25 bis 30€). Hier das gleiche Spiel, entweder du zahlst jetzt den fast verdoppelten Betrag oder du legst als Rechtsmittel den Widerspruch ein (@Shark: nur hier spricht man vom Widerspruch). Was zu beachten ist steht in der dem Bescheid anhängenden Rechtsbehelfsbelehrung. Hier schilderst du erneut deine Sicht der Dinge und hoffst auf ein Einsehen der Behörde. Die gibt dem Widerspruch zu deinen Gunsten statt (die Sache ist ohne Kosten für dich zu Ende) oder der Widerspruch wird abgelehnt. Wenn du dann immer noch nicht bereit zur Zahlung bist, musst du Klage erheben...

4) ...und der Fall landet bei Gericht. Hier ist die Sache klar: gewinnst du - bist du fein raus; verlierst du - wird es eben noch teurer. Evtl. springt hier eine Rechtsschutzversicherung ein.
 
Verklag sie!

Das schöne an unserer Verkehrsordnung ist ja, dass alles bis ins Detail geregelt ist und es für jede Situation ein entsprechendes Schild gibt.
Aber wenn es dieses (unlogische) Schild so gar nicht gibt, was hat das dann mit unserer glorreichen StVO zu tun?

Der nächste Honk stellt dann wohl blaue Ampeln auf, weil grün grad nicht da war.


Ich würde auch mit der uneindeutigkeit des Schildes und das fehlen selbigen in der STvO argumentieren.



Und eventuell bist du als Kellerkind ja generell berechtig auf diesen Parkplätzen zu parken. :D
 
Zuletzt bearbeitet:
Haudrauff schrieb:
Und eventuell bist du als Kellerkind ja generell berechtig auf diesen Parkplätzen zu parken. :D

Manchmal würde ich es mir ja schon wünschen :p


Habe eine positive Rückmeldung erhalten: da war der "Außendienstmitarbeiter wohl etwas sehr übereifrig und hat anscheinend die vor Kurzem geänderte Beschilderung übersehen".
Wurde somit vollständig zurückgezogen und ich brauche nichts weiter zu erwarten.
 
Dass das Schild nicht in der StVO ist wird dir rein gar nichts nützen weil das nicht wirklich bindend ist. Ich hatte das auch schonmal durch und in meinem Fall war es sogar nur ein ausgedrucktes Schild in Klarsichtfolie und ich habe mich ebenfalls darauf bezogen und vor Gericht verloren.
 
Er hat schon "gewonnen" in der Form, dass die Strafe zurückgezogen wurde...
 
Mag sein ändert aber dennoch nichts daran. Städte stellen gern mal provisorisch Schilder auf um Geld zum Sparen. Es gibt aber kein Gesetz dass Vorschreibt wie das Schild genau auszusehen hat. Ein weises Schild mit schwarzer Schrift "Einfahrt verboten" ist genauso gültig wie das "offizielle" Zeichen. Wenn du genug Geld hast Probiere es selber mal aus damit durchzukommen wird aber nicht klappen;)
 
Bogeyman schrieb:
Es gibt aber kein Gesetz dass Vorschreibt wie das Schild genau auszusehen hat.

Ich zitiere hierzu gerne aus der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO), Fassung vom 22. September 2015:

"Zu den §§ 39 bis 43 Allgemeines über Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen:
(...)
II. Allgemeines über Verkehrszeichen
1. Es dürfen nur die in der StVO abgebildeten Verkehrszeichen verwendet werden oder solche, die das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur nach Anhörung der zuständigen obersten Landesbehörden durch Verlautbarung im Verkehrsblatt zulässt.

Die Formen der Verkehrszeichen müssen den Mustern der StVO entsprechen.
(...)
2. Allgemeine Regeln zur Ausführung der Gestaltung von Verkehrszeichen sind als Anlage zu dieser Verwaltungsvorschrift im Katalog der Verkehrszeichen in der aktuellen Ausgabe (VzKat) ausgeführt.
(...)
16. Zusatzzeichen im Besonderen
a) Sie sollten, wenn irgend möglich, nicht beschriftet sein, sondern nur Sinnbilder zeigen. Wie Zusatzzeichen auszugestalten sind, die in der StVO oder in dieser Vorschrift nicht erwähnt, aber häufig notwendig sind, gibt das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur nach Anhörung der zuständigen obersten Landesbehörden im amtlichen Katalog der Verkehrszeichen (VzKat) im Verkehrsblatt bekannt. Abweichungen von dem in diesem Verzeichnis aufgeführten Zusatzzeichen sind nicht zulässig; andere Zusatzzeichen bedürfen der Zustimmung der zuständigen obersten Landesbehörde oder der von ihr bestimmten Stelle.
(...)

http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_26012001_S3236420014.htm
 
Und genau da liegt das Problem dass ist halt "nur" eine Verwaltungsvorschrift aber kein richtiges Gesetz. Ich hatte es wie gesagt schonmal durch und dass man damit keine Chance hat meinte der Richter zu mir. Kannst du mir jetzt glauben oder es sein lassen und selber ausprobieren...
 
@Bogeyman

War der Streitfall auf einer öffentlichen Verkehrsfläche oder handelte es sich um Privatgrund? Auf Privatgrund darfst du Schilder aufstellen wie du lustig bist und auch alles draufschreiben. Grundsätzlich darfst du auf Privatgrund aber sowieso nicht rauffahren, auch ohne Schilder.
 
Ein öffentlicher Parkplatz genauer gesagt eher ein markierter Parkplatz auf einer Straße. Ich war im Urlaub, inzwischen Zeit wurden da Baustellenschilder aufgestellt, weil etwas saniert werden musste. Bekam ich nix von mit, wurde dann abgeschleppt.
Hab mir die Baustelle angeguckt, waren dann so aufgedruckte DinA4 Zettelchen nur.
Dachte mir auch, ich zahl da jetzt bestimmt nix für, habe auch gegooglte, dachte auch kann nicht sein dass jeder "Depp" einfach selbst mit Edding nen Schild malen kann und aufstellen (eine Stadt schon gar nicht).

Richter sagte mir dann vor der Verhandlung ich würde eh verlieren, weil ich mich da nur auf eine Verwaltungsvorschrift beziehe, und das mit den "Schildern" da schon seine Richtigkeit hätte, weil die auch auf Anordnung aufgestellt wurden und nicht einfach so.

Mag vielleicht irgendwie nen Unterschied noch geben ob es festinstallierte Schilder sind oder nur temporäre.

Wie dem auch sei ICH würde mich darauf nicht verlassen nur weil es kein "offizielles" Schild ist, dass man da auf der sicheren Seite ist wenn man es ignoriert.
Ansonsten wie gesagt, provoziert halt einen Rechtsstreit mit der Stadt und schreibt wie es ausgegangen ist;)

Ich mein der VDE legt beispielsweise ja auch ne ganze Reihe von Dingen fest im Zusammenhang mit Elektrik. Aber letztendlich verstößt es noch nicht gegen ein Gesetz nur weil man sich da an irgendwas vom VDE nicht dran hält. Wobei man natürlich eher auf der sicheren Seite ist wenn man sich dennoch dran hält

Über das von Lionel Hutz bin ich ja auch gestolpert und dachte wäre im Recht, der Richter war aber anderer Meinung.

Wobei ich denke in DIESEM Fall hätte der TE doch gute Chancen gehabt eben wegen den 2 Pfeilen und der Zwei.
Würde da aber stehen "dies sind 3 Behindertenparkplätze" auf nem eingeschweißten Blatt Papier, hätte ich dennoch gezahlt weil ich denke in so einem Fall wäre das Ding nicht zu gewinnen gewesen. Vorausgesetzt das Schild wurde da auf Anordnung der Stadt hingesetzt.
Bei uns gibt's auch nen Schild (öffentliche Straße), zwar aus Metall (immerhin;)) wo draufsteht "Einfahrt verboten", schwarze Schrift, weißes Schild, schwarze Umrandung.
In meinen Augen leicht zu übersehen, wieso da nicht das offizielle Zeichen benutzt wurde weiß auch wohl nur die Stadt. Vielleicht damit manche es absichtlich übersehen.
Dreist finde ich es alle Male, dann brauchen sie in der Fahrschule auch keine Verkehrszeichen mehr durchnehmen wenn die da eh Narrenfreiheit haben bei der Gestaltung und diese Vorschriften eher nur "Richtlinien" sind.

Recht haben und Recht bekommen sind leider zwei paar Schuhe. Habe auch mal einen Kollegen gehabt der musste zahlen weil er falschherum in die Einbahnstraße gefahren ist, das entspreche Schild war aber mehr als die Hälfte zugewachsen.
Begründung: Er würde ja in der Stadt wohnen und sich auskennen
 
Zuletzt bearbeitet:
Bogeyman schrieb:
Und genau da liegt das Problem dass ist halt "nur" eine Verwaltungsvorschrift aber kein richtiges Gesetz.

Es spielt keine Rolle, wie das Ding heißt. Die StVO ist auch kein Gesetz, sondern eine Verordnung.
 
Diskutiere das meinet wegen dann selber vor Gericht aus, ich sage nur wies bei mir gelaufen ist. Wenn du es besser weißt, nur zu, mach halt;)
 
kisser schrieb:
Es spielt keine Rolle, wie das Ding heißt. Die StVO ist auch kein Gesetz, sondern eine Verordnung.

Das ist falsch. Verwaltungsvorschriften binden grundsätzlich nur die Verwaltung, während Rechtsverordnungen (wie die StVO) unmittelbar geltendes Recht sind. Das lernt jeder Beamtenanwärter im Grundstudium (Stichwort Normenpyramide).
 
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