....hat Gerard Hogan, Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag dafür plädiert, dass die Vorschriften gar nicht angewendet werden dürfen.
Stein des Anstoßes: Das Bundesjustizministerium hatte es während des Gesetzgebungsverfahrens unterlassen, den Entwurf der EU-Kommission und den Mitgliedsstaaten vorzulegen. Eine solche "Notifizierung" ist nötig, wenn Dienste der Informationsgesellschaft betroffen sind. Hogan vertritt in seinen
Schlussanträgen nun die Auffassung, dass die fraglichen deutschen Vorschriften "über ein dem Urheberrecht verwandtes Schutzrecht für Presseverleger" einer technischen Vorschrift im Sinne der EU-Richtlinie gleichkommen. Sie hätten folglich zunächst der EU übermittelt werden müssen.