Moep89 schrieb:
@sweber Worauf sich "berechtigt" bezieht ist doch dem Satz problemlos zu entnehmen.
Nein. Dort steht, was kritisiert wird, also Anlass der Kritik ist, nicht jedoch, wie genau die Kritik lautet, also Inhalt der Kritik ist. Ebenfalls steht dort nicht, wer die Kritik äußert. Ist der Wortlaut der Sammelklage gemeint? Ist der Artikel neulich auf heise gemeint? Ist die Meinung von Moep89 aus dem Computerbase Forum gemeint? Wir wissen es nicht. Müssten wir aber, um einzuschätzen, ob sie denn "berechtigt" ist oder nicht.
Moep89 schrieb:
Das Wort "heimlich " ist wie schon geschrieben sicher etwas unglücklich, aber die Kernaussage stimmt.
Gut, dann sind wir einer Meinung, denn inhaltlich habe ich auch kein großes Problem damit, mein ganzer Post sollte ja nur dazu dienen, dass sich der Autor in Zukunft etwas zusammenreißt und einen sachlichen Tonfall behält.
Moep89 schrieb:
wenn falsch verstandene und deplatzierte Überkorrektheit unfaires und vermutlich auch kriminelles Handeln (die Sammelklagen werden es zeigen) von Firmen schützt, dann läuft was schief
Ich empfinde solche Konnotationen nicht als deplatziert oder überkorrekt. Vielleicht haben wir unterschiedliche Lesegewohnheiten. Ich möchte sachliche Information, und der von mir monierte Stil ist in meinen Augen eher darauf ausgelegt, den Leser auf einer emotionalen Schiene zu erreichen. Meine Meinung darüber, was unfair, ungerecht, usw. ist, möchte ich mir selbst bilden und ich empfinde einen Schreibstil, der mir dieses Urteil aufdrängt, als deplatziert. Ich sehe auch nicht, wie das Unterlassen solcher Äußerungen kriminnelles Handeln von Firmen schützt. Wenn Medien wie computerbase sachlich informieren, und der Sachverhalt so klar ist (CMR ist gut, SMR ist schlecht), dann sollte dies vollständig genügen.
Vorschläge:
Anstatt:
Western Digital lässt trotz berechtigter Kritik nicht davon ab ...
Schreibt man:
Trotz vielfach geäußerter Kritik [Link1, Link2, Link3], dass die unangekündigte Verbreitung von Festplatten mit Shingled Magnetic Recording unter dem Label "WD Red" unberechtigterweise als "NAS-geeignet" beworben wurde, [...]
Damit hat man Urheber und Inhalt der Kritik klar genannt und außerdem ausgesagt, dass sie weitverbreitet ist und damit wahrscheinlich berechtigt, oder zumindest nicht anlasslos. In dem folgenden Satz kann man dann direkt sagen, was der tatsächliche Sachverhalt ist, der diese Kritik nun "berechtigt" erscheinen lässt.
Anstatt:
Western Digital: Sammelklage wegen heimlichen SMR-Festplatten
Schreibt man:
Western Digital Red: Sammelklage wegen unangekündigten Wechsels zu SMR-Festplatten
Ich halte dies für präziser, informativer und vor allem sachlich. Findest Du, dass damit der Hersteller ungerechtfertigt in Schutz genommen wird? Ich nicht.