Neben der Ausbildung ein 400 € Job

nedim89

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Guten Tag,

und zwar habe ich mich gestern für einen 400,- € Job angemeldet, das möchte ich neben meiner Ausbildung machen, ich weiß, dass ich das Ganze vorher mit meiner Ausbildungsstelle besprechen muss.

Dann werde ich monatlich Brutto 1050,- € erhalten, wieviel € Steuern muss ich dann zahlen an das Finanzamt?
 
Also das Problem ist ja, ich weiss nicht ob das zusammengerechnet wird, oder ob das seperat berechnet wird.

beim Ausbildungslohn kommen ja gewöhnlich die gesetzlichen Versicherungen dazu, ist klar. dann würde ich ungefähr auf 530,- € Net kommen.

und beim 400 € Job gäbe es ja keine Steuern, jedoch wenn es zusammengerecht wird mit der Ausbildungsvergügung, kommen auch dementsprechend Steuern dazu.

da würde ich auf Net 811 € kommen -> LohnSteuer 20,- (in einem Jahr= 240,- €, die ich ja zurückbekomm)

Das würde mich mal wirklich interessieren diese Sache...
 
nedim89 schrieb:
Also das Problem ist ja, ich weiss nicht ob das zusammengerechnet wird, oder ob das seperat berechnet wird.

beim Ausbildungslohn kommen ja gewöhnlich die gesetzlichen Versicherungen dazu, ist klar. dann würde ich ungefähr auf 530,- € Net kommen.

und beim 400 € Job gäbe es ja keine Steuern, jedoch wenn es zusammengerecht wird mit der Ausbildungsvergügung, kommen auch dementsprechend Steuern dazu.

da würde ich auf Net 811 € kommen -> LohnSteuer 20,- (in einem Jahr= 240,- €, die ich ja zurückbekomm)

Das würde mich mal wirklich interessieren diese Sache...

Was du hier vermutest, nennt sich Progressionsvorbehalt und ist im § 32 b EStG (Einkommensteuergesetz) geregelt. http://www.bundesrecht.juris.de/estg/__32b.html
Progressionsvorbehalt bedeutet, dass die Einkünfte - die darunter fallen - fiktiv dem zu versteuerndem Einkommen hinzuaddiert werden und der sich daraus ergebende (fiktive) Steuersatz (der höher ist als der reale) auf das reale zu versteuernde Einkommen angewandt wird.
Sinn und Zweck ist, dass die gesteigerte Leistungsfähigkeit durch das Mehreinkommen der nach wie vor steuerfreien Einkünfte (gerecht) besteuert wird.

Allerdings kann ich dich beruhigen, denn geringfügige Beschäftigungen (Minijobs/400 € jobs) unterliegen nicht dem Progressionsvorbehalt.
Für dich bedeutet das konkret, dass du nicht mehr Steuern zahlen musst als vorher.
 
Moin,

bei diesem Bruttoverdienst dürfte doch aber das Kindergeld wegfallen oder irre ich mich da? Also sofern du keine besonderen Aufwendungen geltend machen kannst, welche die Werbungskostenpauschale übersteigen...dazu würden dann bspw. Fahrtkosten o.ä. zählen...

MfG Monti
 
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