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NewsNintendo: Switch-Emulator Yuzu zahlt 2,4 Mio. USD Strafe und hört auf
Für das Nutzen eines Emulators brauchst Du weder irgendwelche Keys noch eine Firmware. Das wäre übrigens auch bei uns nicht erlaubt. Und zwar ganz egal, ob es in irgendwelchen EULAs (!) steht oder nicht
Die original Controller wurden bereits verkauft, es handelt sich also um keinen Nachbau oder gar Fälschung, nur weil die Oberfläche farblich verändert wurde.
Also wie möchte Nintendo einen finanziellen Schaden durch verkaufte modifizierte Joycons beziffern, wenn kein solcher entsteht?
Es ist doch ganz ganz ganz ganz ganz ganz ganz ganz ganz einfach: Wenn ich etwas verkaufe, auf dem Joycon steht, EGAL WAS, und ich weder Nintendo bin noch eine Lizenz von Nintendo dafür habe, dann entsteht Nintendo für jeden Verkauf dieses Produktes ein Schaden dadurch, dass ich erstens keine Lizenzgebühren dafür gezahlt habe und zweitens jemand etwas als Joycon gekauft hat, was keiner war. Es ist dabei VÖLLIG EGAL ob da tatsächlich eine echte Joycon Platine drinsteckt, denn um diese geht es doch gar nicht. Es geht um die Verwendung des Namens und den Verkauf von Produkten mit dem Namen Joycon, für das es keine Erlaubnis gab. Ich weiß nicht, wie man das noch weiter vereinfachen kann. Und wenn du mich sonstwie versuchst mit Zitaten von mir aufs Glatteis zu führen, das Prinzip ist immer das gleiche, denn der geschützte Markenbegriff wurde widerrechtlich verwendet. Und wenn du mit dem Fuß aufstampfst, das ändert sich nicht.
Habe ich nirgends behauptet. Ich habe von Emulatoren im Allgemeinen gesprochen. In keinem einzigen meiner Beiträge habe ich von Yuzu gesprochen. Zugegeben, angesichts des Topics, ist die Annahme durchaus nachvollziehbar. Dennoch habe ich das so nirgends geschrieben.
Hab mal meinen Beitrag weiter oben zur Klarheit editiert.
Sagen wir so, hierzulande kann im Strafrecht das Strafmaß deutlich vom gesetzlich vorgegebenen abweichen.
Und ja, z.T. schützt dann sehr wohl Unwissenheit vor Strafe oder schränkt zmdst. das Ausmaß deutlich ein
Ein Gericht kann kein Urteil erlassen, was sich nicht auf ein Gesetz zurückführen lässt. Es gibt Ermessensspielräume, es gibt Rechtsgüterabwägung etc. Das muss aber IMMER auf ein Gesetz zurückzuführen sein. Worauf denn sonst? Auf Gutdünken des Richters?
Wenn ich etwas verkaufe, auf dem Joycon steht, EGAL WAS, und ich weder Nintendo bin noch eine Lizenz von Nintendo dafür habe, dann entsteht Nintendo für jeden Verkauf dieses Produktes ein Schaden dadurch, dass ich erstens keine Lizenzgebühren dafür gezahlt habe
Für seine selbst produzierten Controller bezahlt nintendo keine namensbezogenen Lizenzgebühren
Ein von Fremdherstellern entwickelter/produzierter Controller muss zur Verwendung des Begriffs "joycon" Lizenzgebùhren zahlen, hier wurde aber nichts neu produziert.
Grimba schrieb:
zweitens jemand etwas als Joycon gekauft hat, was keiner war.
Es war und ist aber einer, ob du es akzeptierst oder nicht.
Du machst offenbar die Berechtigung zur Benennung "joycon" schon von seiner Oberflächengestaltung ab, was lächerlich ist.
Eine Konsole kannst du bemalen wie du willst, sie bleibt als solche erhalten und darf auch weiterhin unter ihrem eigentlichen Namen verkauft werden.
Sie wurden bestohlen! Sie haben die Spiele ja nicht programmiert. Dadurch wurden Millionen Spiele von Nintendo nicht verkauft. 2,4 Mio. ist ein lächerlicher Betrag für den Verlust und die zukünftige Arbeit mit dem Code.
Jetzt habe ich ihn vollständig gelesen, sorry für meinen leider vorschnellen Beitrag.
Allerdings müsste man da nochmal genau untersuchen, ob und ggfls. wodurch sich die DRM Codes von gamecube/ wii und switch i.W. unterscheiden.
Soweit ich es verstanden habe, sind die notwendigen Schlüssel zur Nutzung der switch software nicht in der Weise zugänglich wie es bei gc/ wii gegeben ist.
Ich denke schon, dass es wesentliche (rechtliche) Gründe haben wird, warum dolphin auf die Einbeziehung der schlùssel nicht verzichtet, ryujinx/ yuzu aber schon.
Und wenn ein profitorientiertes Entwicklerteam eine Klage finanziell nicht tragen könnte, würde es dolphin wohl erst recht nicht.
Ja, das wäre tatsächlich ein interessanter Punkt zu wissen, wobei sich die Frage stellt, ob das überhaupt relevant ist wenn man das Gesetz berücksichtigt (wo es allgemein um technische Vorkehrungen geht), worauf Nintendos Argumentationslage beruht und worauf sich auch die Emulator Entwickler mit ihrer Interpretation stützen.
Das ist halt der spannende Punkt, den nur ein finales Gerichtsurteil entscheiden könnte.
Suspektan schrieb:
Dem wurde im Thread ja eben widersprochen, auch die nighty builds sollen vor Erscheinen von totk nicht für das Spiel optimiert gewesen sein oder mit einer Unterstützung geworben haben. Ergänzung (Heute um 20:46 Uhr)
Woher weiß nintendo eigentlich angeblich, dass totk vor Erscheinen bereits 1 mio. mal heruntergeladen worden sein soll?
Ja, ich habe das nicht aufmerksam verfolgt, daher der Hinweis auf Gerüchte und Stories. Hoffe, dass es nicht so war.
Die Frage ist, weiß das Nintendo überhaupt oder sind das ungenaue Zahlen? wenn man sich Analysen der Anklage anschaut und sieht, dass Nintendos Argumentationslage u.a. auch auf Twitter/Discord Auszügen aufbaut ... hm.. ja, weiß nicht. 😅
Unabhängig von den verschiedenen Gesetzeslagen in verschiedenen Ländern:
Ich persönlich glaube, und das ist eben nur meine eigene Ansicht der Dinge, dass es moralisch/ethisch absolut in Ordnung ist, wenn jemand seine Spiele für den Zweck der Erhaltung und Zugänglichkeit kopiert, und die Zugänglichkeit gegebenenfalls auch auf anderen Systemen ermöglicht wird (Emulation). Hardware und Medien verschleißen. Und bei älteren, nicht mehr käuflich/zugänglichen Spielen sehe ich auch kein Problem, wenn diese der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden.
Hm, also mich würde ja mal interessierne woher die, die 2,4 Mio hatten? Heißt ja schon, dass da ein Markt war... und dann muss man sagen, fair enough, dass Nintendo seine IP verteidigt ... bis gestern hab ich das deutlich anders gesehen....
Die hatten ja Patreon. 6800 Mitglieder und knapp 30k Einnahmen im Monat. Haben spezielle Verbesserungen und Software etc. über Patreon bereitgestellt für ToTK. Selber schuld, war doch klar das das Nintendo auf den Plan ruft.
Ein Gericht kann kein Urteil erlassen, was sich nicht auf ein Gesetz zurückführen lässt. Es gibt Ermessensspielräume, es gibt Rechtsgüterabwägung etc. Das muss aber IMMER auf ein Gesetz zurückzuführen sein. Worauf denn sonst? Auf Gutdünken des Richters?
Genau das ist möglich.
Ein Richter soll nach dem Gesetz urteilen, aber je nach Einzelfall auch die persönlichen Umstände berücksichtigen.
Aber das führt weit ab vom Thema, zumal ich mich auf deutsches Strafrecht (nicht Marken- oder Zivilrecht) beziehe, was wohl keinerlei Relevanz für den Fall haben dürfte.
Ok, ganz langsam und wirklich zum letzten Mal, sonst wird mir das hier zu doof:
NUR NINTENDO DEFINIERT, WAS EIN JOYCON IST, WO JOYCON DRAUFSTEHEN DARF UND WER DEN BEGRIFF VERWENDEN DARF.
Sprich, schreibe ich irgendwo Joycon drauf und will ich das verkaufen, muss Nintendo zustimmen.
Steht irgendwo Joycon drauf und das ist in keinster Weise von Nintendo abgesegnet, ist das kein Joycon, oder keine Joycon Schale, oder was auch immer. Es ist kein offizielles Joycon Produkt, denn sonst wäre es eben von Nintendo abgesegnet. Und, NOCHMAL, nur Nintendo definiert, was ein Joycon ist.
Der finanzielle Schaden entsteht Nintendo durch entgangenge berechtigte mögliche Lizenzgebühren und durch grundsätzlich jeden Verkauf eines Produktes, welches unlizensiert als Joycon verkauft wird, denn Nintendo hatte ja keine Möglichkeit, hier in irgend einer Weise Einfluss auf das Produkt mit SEINEM Namen drauf zu nehmen, z.B. auch beim aufgerufenem Preis.
Nur weil der Verkäufer vorher Joycons gekauft hat und da die anderen Schalen drum gemacht hat, oder der Künstler etwas draufgemalt hat, und dabei den Namen Joycon verwendet hat, macht das nicht wett. Und hier ist Nintendo dem Verkäufer eben maximal entgegen gekommen. Denn er darf weiterverkaufen, musste nur die entsprechenden Designs anpassen. Die hätten bei einer derartig eindeutigen Markenrechtsverletzungen vermutlich ganz andere Möglichkeiten gehabt.
Nein, jede Urteilsbegründung muss durch geltendes Recht abgedeckt sein, sonst wäre es Rechtsbeugung. Der Richter kann einiges Berücksichtigen, aber nach vorgesteckten Rahmen und nicht nach seinen eigenen persönlichen Vorstellungen. Er darf sich nicht außerhalb geltenden Rechts bewegen, sonst wären Urteile ja reine Willkür.
Nintendo hat nach dem Vorgehen diese Ausdrucksweise verdient, und ich habe im Wesentlichen nicht meine Rechtsauffassung offenbart, sondern dessen Anwendung in diesem einen Fall kritisiert.
Was hätten sie denn sonst machen sollen, um ihr Recht zu schützen? Eine Abmahnung ist, wie ich schon schrieb, das kleinste Mittel um auf seine Rechte zu bestehen. Es ist eine Art rechtliches Du-du mit erhobenen Zeigefinger, ohne jemanden gleich alle anwendbaren Paragraphen eines Rechtsystems an die Backe zu werfen.
Der Veranstalter der Spendenaktion sollte sich darüber freuen. Gerade die Amis sind doch so klagegeil.
Suspektan schrieb:
Die original Controller wurden bereits verkauft, es handelt sich also um keinen Nachbau oder gar Fälschung, nur weil die Oberfläche farblich verändert wurde.
Also wie möchte Nintendo einen finanziellen Schaden durch verkaufte modifizierte Joycons beziffern, wenn kein solcher entsteht?
Du hast sicher schon mal was von AMG gehört. Das ist diese Tunerfirma, die Mercedes-Autos aufrüstet.
Bis 1998 war das eine eigenständige Firma. Die haben Mercedes-Autos beim Händler gekauft und entsprechend ihres Angebots umgebaut. Sie durften diese Autos hinterher wegen des Markenrechts nicht als Mercedes verkaufen.
So wurde aus einem Auto, das in der Basis ein Mercedes Benz 300 SEL 6.3 war ein AMG 300 SEL 6.3.
Bei einer Zusammenarbeit mit Mitsubishi wurde aus einem Mitsubishi Galant ein Galant AMG und aus einem Mitsubishi Debonair ein Debonair V 3000 Royal AMG.
Und genau das hätte der Typ von der Spendenaktion auch so machen müssen (sofern das mit amerikanischem Recht vereinbar ist - ich denke schon).
Der Schaden für Nintendo wäre die Verletzung des Markenrechts, die daraus folgende Schwächung der Marke, eventuelle falsche Gewährleistungsansprüche (Nintendo ist nun nicht mehr für Gewährleistungen zuständig), Ansehensverlust (falls die Joycons eher kaputt gehen) und sicher noch eine Reihe weiterer Konsequenzen, die ich alle gar nicht aufzählen kann.
Nein, Nintendo wird nicht durch eine Hand voll gefälschter Joycons Bankrott gehen, aber wie schon die Anderen geschrieben haben, schafft das einen Präzedenzfall. Dieser kann in Zukunft dazu führen, dass das Markenrecht auf die Joycons verloren geht. Und spätestens dann hat das echte monetäre und auch persönliche Konsequenzen. Sollte Nintendo nämlich die Joycons aufgeben (müssen), dann wird deren Produktion eingestellt und alle die daran verdient haben, gehen nun leer aus oder sitzen gar auf der Straße. Vielen Dank, Spendenaktion.
Nintendo hätte genau wie Sony und Microsoft einfach Ihren Blockbuster (hier in Form des neuen Zelda) für PC bringen können mit UHD Grafik, mindestens 60 FPS, etc... oh wäre das schön und ja, ich hätte das Game dann wohl auch gekauft.
Aber ja, dann hätte Nintendos Hardware nicht diese Verkaufszahlen. Kenne genug, die nur wegen solcher Games jede Nintendo Plattform verteidigen, sei die Technik noch so schlecht. Für mich sind andere Dinge wichtiger als die Grafik, aber total veraltete Grafik in Kombination mit schlechten FPS sind einfach nicht 2024 like.... und mit der Switch 2 soll es ja nicht so viel besser werden...
Würde es wirklich begrüßen wenn Nintendo wenigstens solche Top-Games zeitversetzt für PC bringt, da hätten Sie sicher auch die Verkaufszahlen wie hier die Downloads über den Emu... eher mehr...
das und eine gescheite PC Version wären ein Träumchen... insgeheim hoffe ich das die Switch 2 floppt, dann steigt die Wahrscheinlichkeit dafür. Ich hoffe nur Nintendo versaut die PC Version dann nicht...
Ganz einfach, dein Beitrag macht im Zusammenhang mit dem Zitat meines Beitrages, was du verwendet hast, überhaupt keinen Sinn.
Keine deiner Aussagen darin stand jemals in Abrede. Es ist überhaupt nicht klar, was du mir sagen willst. Du machst gar keinen Punkt, deswegen: ja... und?
Es ging hier nicht um technische Machbarkeit, sondern vor allem auch darum, dass nur das Besitzen einer Switch ohne eine Aussage über den Besitz der Spiele zu treffen es eben nicht unbedenklich oder gar berechtigt machen, dann mit einem Emulator zu spielen. Wenn du die Spiele selber besitzt, dann steht das schon auf einem ganz anderen Blatt. Das fehlte aber.
Würde es wirklich begrüßen wenn Nintendo wenigstens solche Top-Games zeitversetzt für PC bringt, da hätten Sie sicher auch die Verkaufszahlen wie hier die Downloads über den Emu... eher mehr...
Ich wäre auch schon zufrieden, wenn man als Testballon einfach die Android/iOS Spiele ihre IPS ohne Gacha-Einlagen und mit vollwertiger Steuerung verkaufen würde, auf Steam.
Machen sie wieder 10-15€ für Super Mario Run, machen sie aus Mario Kart Tour gern ein 40€ Spiel, dafür dann aber mit Tastatur oder Controller Support und der Möglichkeit, komplett offline zu spielen.
Klar, es wird auch dann erstmal wieder genug geben, allein hier im Forum, die dann trotzdem herum maulen würden, umzusehen, wie diese Spiele ankommen, wäre das aber perfektes Versuchsmaterial.
Gut so! Finde ja Emulatoren für alte Konsolen und Spiele die nicht mehr vertrieben werden und ansonsten verloren gingen eine gute Sache, aber ein Emulator für eine aktuelle Konsole ist einfach nur dreiste Piraterie, Diebstahl und Schmarotzertum
Nintendo is seeking statutory damages of $2,500 per violation of the DMCA's anti-circumvention and anti-trafficking provisions, and $150,000 per violation of Nintendo's copyright, although it may opt for actual damages to be determined at trial.
Also doch keine 150.000 $ Gesamtforderung angesetzt gewesen