Auch bei sowas kann man bei aller vor Wut hochsteigenden "was erlaube Nintendo!"-Gefühle aber auch auf den Gedanken kommen, dass solche Fälle einer viel unaufgeregteren Logik folgen: Urheberrechtsanwälte klagen in solchen Fällen nahezu IMMER. Das ist ihr Job.Suspektan schrieb:Wegen SOWAS
Dabei ist es unerheblich, ob das moralisch oder gar rechtlich gerechtfertigt ist, denn darum geht es dabei nicht, sondern es geht um die rechtliche Feststellung, ob hinterher gewonnen oder nicht. Wenn Firmen ihre Uhreberrecht nicht verteidigen, entstehen dadurch eben auch Nachahmerfälle. Aber das nimmt mitunter bizarre Züge an:
Ich erinnere an den Fall "Apfelkind", einem Mutter+Kind Cafe in Bonn, die von Apple wegen des eigentlich gar nicht wirklich ähnlichem Logos verklagt wurden. In so einem Fall hätte ich verstanden, wenn man sich hinstellt und fragt, warum sowas sein muss, zumal Apple letztendlich seine Klage zurückgezogen hat. Trotzdem viel Stress wegen nichts. Aber nicht zuletzt wegen sowas weiß man eigentlich: Solche Konzerne haben auf sowas Argusaugen.
Aber derjenige in deinem verlinkten Fall hier hat im Gegensatz zur Betreiberin des Apfelkind Cafes ja wirklich einen geschützten Begriff 1-zu-1 verwendet. Das ist schon bei aller guter Intention hinter dem Vorhaben maßlos naiv. Insbesondere im Land der Urheberrechtsanwälte schlechthin, den USA. Es wäre ja auch lächerlich einfach zu verhindern gewesen, denn im Gegensatz zu der Betreiberin des Cafes musste der Kollege hier mit sowas definitiv rechnen. Da hätte Nintendo in der Tat noch ganz andere Möglichkeiten gehabt.
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