Notebook von privat mit Rechnung gekauft, Händler lehnt Gewährleistung ab.

Du hast die höchstwahrscheinlich verwirrt, indem Du nach dem Displaytausch, Deinen Anspruch auf die Herstellergarantie bestätigt haben möchtest, den Lenovo nie in Abrede gestellt hat. :D
 
Möglicherweise, dann sollten die vielleicht mal Ihre Anhänge studieren...
 
Da erwartest Du, glaube ich, zuviel vom Lenovo Kundensupport ... :D
 
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Diese Nachricht habe ich heute bekommen:

"Sehr geehrter Herr xxx,

Das freut mich sehr.

Einen Vor-Ort-Austausch des Displays würde ich nicht empfehlen, da das LCD ein recht zerbrechliches Ersatzteil ist und vor Ort nur schwer austauschbar ist. Es kann leicht bei der Installation zu einer Beschädigung kommen. Daher würde ich eine Abholung in die Werkstatt empfehlen.

Lassen Sie mich wissen, ob Sie damit einverstanden sind. Ich werde anschließend die Abholung veranlassen."


Ich klemme mir gerade mal jegliches Kommentar dazu, mich würde aber interessieren was ihr dazu schreibt.
 
Lass es halt machen, sofern dich die Kratzer auf dem Display in der Benutzung stören.
 
Es ist einfach nur noch lächerlich, offensichtlich versuchen sie mit aller Gewalt jeden möglichen Euro zu sparen.

Ich habe mich auch sofort dagegen ausgesprochen und gefragt warum sie sich nie an Ihre Versprechen halten.

Aus meiner Sicht macht der Support so viel falsch das es kaum tragbar ist.

Bisher habe ich keinen Anwalt kontaktiert da ich immer die Hoffnung habe das es nun zu endlich ein Ende nimmt, so auch diesmal, hätte nicht danke gerechnet das sogar jetzt wieder irgendein Schwachsinn folgt.

Danke für den Link, ich habe gerade noch eine Nachricht inkl. diesem hinterher geschickt, auf die Erklärung bin ich gespannt, spricht ja nicht für die Techniker.
 
Adonay schrieb:
da ich immer die Hoffnung habe das es nun zu endlich ein Ende nimmt,
Die Hoffnung stirbt ja bekanntlich zuletzt, aber ich befürchte, dass sich Lenovo nicht in Deinem Sinne bewegen wird.
 
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@Adonay ,

lies mal hier auf Trustpilot den ersten Beitrag des Users Tim Wehner vom 17.10.2024, der wie folgt schreibt:

"Mein Laptop ging innerhalb von 3 Monaten 3 Mal kaputt. Deshalb wollte ich von dem Kaufvertrag zurücktreten, da dies mein Recht ist. Nach mehreren Wochen zeigte sich Lenovo immernoch nicht einsichtig und behauptete, dies sei nicht möglich.
Erst nach einem Schreiben von meinem Anwalt wurde der Laptop plötzlich ganz schnell zurückgenommen."

https://de.trustpilot.com/review/lenovo.de?stars=1
 
Unabhängig von der ganzen vorangegangenen Historie, die sicherlich sehr ärgerlich ist und ich auch verstehen kann, was ist falsch daran, dass Lenovo dir begründet von Vor Ort Repatur abrät und statt dessen zu Werkstatt rät?
Du bestehst also auf vor Ort, gegen den Anrat, und dann kommt es tatsächlich zu einer Beschädigung, was dann?
Dann beschwerst du dich wieder und das ganze geht wieder von vorne los.
Und was war jetzt eigentlich des Rätsels Lösung? Nur eine Änderung im Vantage und schon läuft es stabil?
Bzgl.deiner Fristsetzerei, wie viele Fristen hat du schon gesetzt und immer wieder verlängert, hab den Überblick verloren.
Das ist wie wenn man einem Kind sagt ich zähle jetzt bis drei und dann ist aber Schluß.
Und dann passiert doch nichts.
Eine Frist bringt nur etwas, wenn man nach Verstreichen auch wirklich Konsequenzen folgen lässt.
Wenn nicht braucht man sich nicht zu beschweren und der andere nutzt es aus.
 
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Lenovo hat jedesmal reagiert wenn ich eine Frist gesetzt habe, hättest du alles aufmerksam gelesen wäre dir das nicht entgangen.

Wenn mein Notebook vor Ort beschädigt wird habe ich zumindest keine Probleme das zu belegen, kommt es mit whatever zurück aus der Werkstatt wird das deutlich schwieriger.

Manche schreiben als wären sie Lenovo Fanboys...

@Froki
danke für den Link.
Ich habe die Frage glaube schon mal gestellt aber zahlt Lenovo in diesem Trustpilot-Fall die Anwaltskosten?
 
Nö bin kein Fanboy von irgendwas.
Aber die Lenovo Reaktion nach Fristsetzung war doch jedesmal nicht so wie du es wolltest oder erwartet hattest. Sonst wârst du ja darauf eingegangen, was du nicht bist.
Wenn du auf Vor Ort Reparatur gegen die Empfehlung bestehst und es passiert dann etwas ist das mMn dein eigenes Risiko.
Nochmal die Frage, es ist halt bei 15 Seiten recht schwer, das herauszufiltern, die Lösung war ein Schalter in Vantage?
 
@Froki,

hat man das Recht Wandlung nicht erst, wenn es sich um den gleichen dreimaligen Fehler handelt, bei drei unterschiedlichen Fehlern, besteht dieses Recht doch nicht, oder liege ich da falsch?
 
Die Wandlung und entsprechende Zusammenhänge gibt's (in Deutschland) seit 2002 nicht mehr.
 
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@Goldsmith
zwei fehlgeschlagene Reparaturversuche reichen.

@Avatoma das besteht immer noch, mir fällt der Paragraph nicht ein.

c-mate schrieb:
Wenn du auf Vor Ort Reparatur gegen die Empfehlung bestehst und es passiert dann etwas ist das mMn dein eigenes Risiko.
Ich bin sicher das siehst du falsch.

c-mate schrieb:
Aber die Lenovo Reaktion nach Fristsetzung war doch jedesmal nicht so wie du es wolltest oder erwartet hattest. Sonst wârst du ja darauf eingegangen, was du nicht bist.
Natürlich, weil ich immer gehofft habe jetzt findet sich noch eine gütliche Einigung.
Hast du schonmal einen Rechtsstreit geführt?
 
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Ich äußere nur meine Meinung.
Du machst ja nichts anderes, du schilderst uns hier den Fall wie er sich deiner Meinung nach darlegt.
Und einen Rechtsstreit führst du in dem Fall sowieso nicht, denn dieser ist nur in einem gerichtlichen Verfahren möglich.
Hey aber alles ok, ich kann dich und deinen Ärger und Unmut verstehen.
Aber trotzdem kannst du nicht verlangen wenn du hier postest, dass dir jeder Recht gibt und gleicher Meinung sein muss.
Zumal das monatelange schwerwiegende Problem durch einen Schalter im Vantage behoben werden konnte?
Ich drücke dir aber die Daumen, dass das Display ganz nach deinen Wünschen erfolgreich getauscht wird.
 
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c-mate schrieb:
Aber trotzdem kannst du nicht verlangen wenn du hier postest, das dir jeder Recht gibt und gleicher Meinung sein muss.
Das verlange ich nicht aber manchmal ist die Darstellung aus der Sichtweise des Betroffenen nötig um sich hineinzuversetzen.


c-mate schrieb:
Zumal das monatelange schwerwiegende Problem durch einen Schalter im Vantage behoben werden könnte.
Dazu wollte ich eben was geschrieben haben, ist aber untergegangen:
Es war ja merkwürdigerweise nach der dritten Einsendung, der sogenannten Analyse, insofern besser das es anfangs gut lief, dann Tage später wieder nicht.
Vor der ersten Einsendung hatte dieser Modus keinen Effekt, es überhitzte einfach völlig.
 
Goldsmith schrieb:
hat man das Recht Wandlung nicht erst, wenn es sich um den gleichen dreimaligen Fehler handelt, bei drei unterschiedlichen Fehlern, ...?
Und das Recht auf "Wandlung" hat wenn dann der Käufer gegenüber dem Verkäufer.

Der Threadersteller hat aber keinen Vertrag mit Lenovo
 
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c-mate schrieb:
Eine Frist bringt nur etwas, wenn man nach Verstreichen auch wirklich Konsequenzen folgen lässt.
Dem kann ich nur beipflichten.

Adonay schrieb:
Manche schreiben als wären sie Lenovo Fanboys...
Das sehe ich nicht so.

Es gibt halt verschiedene Ansichten auf die von Dir geschilderte Fallkonstellation.

Goldsmith schrieb:
hat man das Recht Wandlung
Bis zur Schuldrechtsmodernisierung war die Wandelung die Rückgängigmachung eines Kaufvertrags wegen eines Sachmangels. Nunmehr besteht ggf. die Möglichkeit des Rücktritts vom Kaufvertrag.


Adonay schrieb:
Ich bin sicher das siehst du falsch.
Wenn Lenovo zuvor den Vor-Ort-Austausch angeboten/zugesagt hat und der Techniker beschädigt das Gerät erneut, dürfte Lenovo zum Schadensersatz verpflichtet sein.

Adonay schrieb:
Natürlich, weil ich immer gehofft habe jetzt findet sich noch eine gütliche Einigung.
Ich gehe nicht davon aus, dass es dazu noch kommen wird.

Lenovo sieht, bis auf das von Lenovo beschädigte Display, keinen weiteren Handlungsbedarf.

c-mate schrieb:
Ich äußere nur meine Meinung.
Das ist völlig legitim.

Nichts anderes mache ich auch.

verbaliBerlin schrieb:
Und das Recht auf "Wandlung" hat wenn dann der Käufer gegenüber dem Verkäufer.
Das ist richtig.

verbaliBerlin schrieb:
Der Threadersteller hat aber keinen Vertrag mit Lenovo
Das ist nicht richtig.

Der TO hat mit Lenovo einen Garantievertrag. Eine Garantie ist ein schuldrechtlicher Vertrag, mit dem sich der Garant dazu verpflichtet, die Haftung für den Schaden an einem Gegenstand zu übernehmen.

@Adonay ,
wenn Du der Auffassung bist, Dein Laptop ist mangelhaft, dann musst Du leider Maßnahmen ergreifen, die Dir zu Deinem Recht verhelfen können. Dein Zögern und Zaudern, insbesondere Deine dauernden Fristverlängerungen, werden Leonovo nicht zu einem Einlenken bringen.

Ich habe Dir hier in dem Faden Links zu Rechtsanwälten gesetzt, die eine kostenlose Ersteinschätzung Deines Falles anbieten, so dass Du erst einmal nicht befürchten musst, wegen Deiner Selbstbeteiligung in Anspruch genommen zu werden.

Auch eine Beratung durch die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg ist nicht allzu teuer:

Gewährleistung, Garantie und Reklamation

Rechtsberatung (Standard): 25 Euro (inkl. MwSt.)

https://www.verbraucherzentrale-bawue.de/beratungsangebote/preise
Ergänzung ()

Adonay schrieb:
aber zahlt Lenovo in diesem Trustpilot-Fall die Anwaltskosten?
Das kommt darauf an ...

Die Erstattung außergerichtlicher Anwaltskosten kann IMO als Schadensersatz verlangt werden, wenn sich der Garantiegeber zum Beispiel bei Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe bereits mit einer geschuldeten Leistung in Verzug befindet oder aber sich rechtswidrig verhalten hat.
 
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