Land_Kind
Lieutenant
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In der Schweiz würde ich dabei Folgendes beachten: "Einen Zylinder zu wechseln verhält sich ähnlich, wie wenn Sie in der Wohnung die Wände eigenmächtig in einer anderen Farbe streichen. Im Falle eines Auszugs darf der Vermieter verlangen, dass Sie die Wände wieder in der ursprünglichen Zustand versetzen.WilliTheSmith schrieb:Das würde ich an deiner Stelle aber ganz schnell nachholen. Regel Nummer 1, 2 und 3 bei Mietwohnungen: Sofort den Zylinder gegen einen eigenen austauschen.
Wenn Sie also den Zylinder austauschen, darf der Vermieter verlangen, dass Sie den Original-Zylinder wieder fachgerecht und ohne Spuren einbauen. Bewahren Sie deshalb den ursprünglichen Zylinder an einem sicheren Ort auf.
Dies erwähne ich, weil es ja viele Deutsche in der Schweiz gibt, und es bei Mietverhältnissen in der Schweiz aber teils beträchliche Unterschiede zu Deutschland gibt. Beispielsweise ist die Küche in der Schweiz immer schon im Mietobjekt fest installiert.