News Offenes WLAN: Abmahnung statt Schadensersatz

RipJaws schrieb:
Schalte ruhig die alten Router wieder frei und dann Adresse bitte :D

:D das Problem ist halt, dass die alten Netgear APs nicht einmal eine 16 000er Leitung vollständig packen.

Ich glaube nicht, dass sich der BGH mit der unvollständigen Betrachtungsweise einen gefallen getan hat. Ich werde mir also überlegen, einen alten WPA AP in mein Netz zu hängen um die Störerhaftung zu umgehen. Man weiß ja nie...
 
Leider ist es generell bei UrhG-Verstößen mit der Unschuldsvermutung (bis Schuld bewiesen wurde) nicht weit gegeben.

Ein Beispiel aus der Nachbarschaft:
Familie hat DSL-Anschluss. Vater ist Inhaber, hat selbst keinen Bezug zu Computern. Sohn hat einzigen PC.
Abmahnung flattert ins Haus.

Erster Verdacht also, Sohn wars!
Aber Sohn war zum fraglichen Zeitpunkt im Urlaub.
Na und, PC, könnte trotzdem an gewesen sein!
Aber sämtliche Log-Protokolle zeigen (PC und Router), dass PC nicht an war.
Na und, dann wars ein anderer PC im Haushalt!
Aber Vater, Sohn und Mutter geben Erklärung an Eides statt raus, daß es nur einen PC im Haushalt gibt.
Na und, dann hat sich ein anderer übers offene WLAN Zutriff verschafft!
Aber Konfiguration des Routers zeigt, daß WPA-Verschlüsslung existierte.
Na und, Störerhaftung, Punkt Ende!

Anscheinend wird es dennoch auf einen Prozess hinauslaufen.
Ich kenne die Familie, weil ich mitgeholfen habe, PC und Router (AVM Fritz 7270) zu beschaffen.
Bei Computerproblemen werde ich immer als erstes von ihnen gerufen.
Und habe dort noch nie Programme wie emule oder bittorrent installiert angetroffen.

Ich rechne zu 100% damit, daß es hier ein Fehler des "Schnüffel"-Unternehmens war. Nach dem Motto: Erstmal massig abmahnen, die paar, die es trotzdem nicht waren, werde eh nichts dagegen unternehmen, wenn z.B. man mit der "Porno"-Keule kommt.
-> Welcher Ehemann zahlt nicht lieber, als daß er bei seiner Frau in Verdacht gerät.
 
Jana Türlich schrieb:
@ HappyMutant,
ob der Messerstecher (als Täter) auffindbar ist oder nicht, ist nicht Sache des Messerherstellers oder des Händlers, der das Messer in den Verkehr gebracht hat. Hier wird niemand anderes zur Verantwortung gezogen als der Messerstecher. Wieso sollte es bei einem offenen WLAN anders sein? Warum ist es offenbar Sitte geworden, andere Menschen für Taten anderer verantwortlich zu machen?

Und wenn ich waffenbesitzer bin, hab ich diese auch in einen waffenschrank zu verschliesen das niemand drann kommt. nicht nur der "amokläufer" wird für die tat belangt aber das müsste doch nach zB winnenden bekannt sein...

Also deine argumentation hinkt gewaltig
 
Wishbringer schrieb:
Ich kenne die Familie, weil ich mitgeholfen habe, PC und Router (AVM Fritz 7270) zu beschaffen.
Bei Computerproblemen werde ich immer als erstes von ihnen gerufen.
Und habe dort noch nie Programme wie emule oder bittorrent installiert angetroffen.

Na dann wissen wir ja wers war :D
Kurz mal den Fernanschluß aktiviert beim letzten mal? :p

-> Welcher Ehemann zahlt nicht lieber, als daß er bei seiner Frau in Verdacht gerät.
Welcher Ehemann schaut das nicht zusammen mit seiner Frau :cool_alt:
 
TheGhost31.08 schrieb:
1. Diverse Router starten immer noch mit aktiviertem W-Lan ohne jeglichem Schutz und es wird in der Installationsanleitung behandelt. In diesem Falle kann man doch nicht wirklich erwarten das sich ne alte Oma hinsetzt google anschmeisst und erstmal herausfindet was wlan ist, das man es schützen muss und wie.
Die Oma hat dafür einen Enkel in den allermeisten Fällen, der ihr das ganze einrichtet.
Marvin_X schrieb:
Wenn sich jemand unbefugtes in mein WLAN einnistet und dort Mist macht, kann man mich in keinsterweise zur Rechenschaft ziehen.

Selbst wenn in mein nicht abgeschlossens Haus eingebrochen wird und die Einbrecher in der Zeit meines Urlaubs dort eine Drogenküche betreiben, mache ich mich weder strafbar oder bekomme ich eine Abmahnung usw
Doch, in beiden Fällen ist das grob fahrlässig (Straftat bewußt nicht erschwert/verhindert) und Du bekommst eine Teilschuld. Wenn Du dein Auto an der Tanke mit laufendem Motor -also auch aufgeschlossen- neben der Zapfsäule stehen läßt und in der Zeit deines Aufenthalts im Shop (zahlen) jemand ohne Führerschein das Auto klaut, isses auch so. Der Autodieb bekommt Autodiebstahl plus Fahren ohne FS/FE und wenn er dabei dein Auto schrottet erklär Du mal der Kasko, warum es offen mit laufendem Motor da stand.
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Der Fall der News spiegelt einfach die Gedankenlosigkeit der Gesellschaft wider. Die Menschen machen sich kaum noch Gedanken über die Kleinigkeiten. Das man die Wohnung/das Haus beim verlassen als letzter abschließt, ist klar. Das man im Supermarkt nichts ißt, im Linienbus nicht raucht etc, ist auch den meisten klar. Aber ein offenes WLAN ist kein Problem?

Egal, ob es die Oma ist oder ein nicht-technikaffiner Vater, in jeder Computerzeitschrift steht bzw stand irgendwann einmal, das ein WLAN abzusichern ist. So wie das Haus gegen fremden unbefugten Zugriff abgeschlossen wird, so ist auch das WLAN abzusichern, damit darüber ebenfalls keine Straftat begangen werden kann. Wie oft gab es in den letzten Jahren Meldungen über die meistgenutzten Passwörter und wie unsicher sie sind...

Was früher noch viel selbstverständlicher war, muß heute anscheinend wieder gelernt werden: Eigenverantwortung. Fahre ich in Urlaub, bleibt nur der Kühlschrank an bzw bei längerer Abwesenheit wird er geleert. Die IT-Hardware wird runtergefahren, denn keiner muß in der Zeit im Haus online gehen.

Ob WEP oder WPA, der Großteil der Nutzer auf der Straße kann kein verschlüsseltes WLAN knacken. Da reicht in erster Linie ein gutes Passwort. Die wenigsten haben die entsprechende Hard- und Software im Notebook bzw auch die Zeit für Wörterbuchattacken (ab WPA). Ein offenes WLAN lädt gradezu ein sich zu verbinden, was in Zeiten der Anschlußinhaberhaftung als groß fahrlässig einzustufen ist.

Ich als Kunde kann nicht erwarten, das alles ab Kauf perfekt läuft und nie wieder Hand angelegt werden muß. Mein Auto braucht außer Sprit eben auch Pflege, mein Router muß zumindeste einmalig eingestellt werden, mein Sat-Receiver holt sich nicht per Auto-Update neue Sender aus dem All, der neue Fernseher bringt nicht automatisch ab einschalten das beste Bild usw usf...
 
Dem Beitrag von Computerbase fehlen mal wieder, vermutlich absichtlich, sehr viele Informationen, was natürlich wieder dumme und vollkommen falsche Reaktionen der User hervorruft. Es wird nur wild spekuliert, mehr nicht.
 
Mal eine Frage, ich nutze seit Jahren die Mac Adressen Kontroll, weil ich einfach noch einige Wlan Sticks habe, die noch nicht mal mit WEB was anfangen können.
Zählte diese Art der Absicherung auch? Denn eigentlich ist diese Art der Absicherung doch sehr effektiv.
 
Zuletzt bearbeitet:
Es ist sowieso unfassbar wie weit die Abmahn/Musikindustrie Mafia schon ist, das heißt also ich darf mein Wlan nicht anderen Leuten zur Verfügung stellen. Danke Deutschland, in anderen Ländern ist sowas völlig normal. Das heißt also ab jetzt auch kein kostenloses Wlan mehr im Hotel, keins im Restaurant, Biergarten.

Weil irgendsoein Lobby Spaßverein alles durchsetzen kann.

Ich könnte kotzen wirklich.

Wann gehen die Major Labels endlich unter ?

Das einzig sinnvolle Urteil wäre gewesen, den Wlan Inhaber von jeglicher Schuld freizusprechen.



Noch ein Beispiel:


Wie sieht das denn aus wenn ich behaupte ein Verwandter habe Heruntergeladen, und beziehe mich aufs Zeugnissverweigerungsrecht ?. Also die Bußgeldstelle im Straßenverkehr steht dann dumm da, naja die Musikindustrie hat bestimmt ein paar nette Richter die sagen. "Dann musst du zahlen".

Im Steak Restaurant liegt ein Steakmesser damit ermorde ich jemanden, da wird sicherlich der Restaurant Betreiber verhaftet und bekommt lebenslänglich .... ahh ne Moment ... da klagt ja dann die Staatsanwaltschaft und nicht die Musikindustrie. Hmm...doof.
 
Zuletzt bearbeitet:
Was passiert dann jetzt mit McDonals und Co. (Restaurants die ein offenes Wlan anbieten)?
Frag mich hier was den der Wlan Besitzer dafür kann, man sollte den wirklich Schuldigen finden/Suchen.
Dazu wissen das viele auch gar nicht und lassen einfach die Grundeinstellungen drin.
Viele interessiert es nicht und es muss einfach Funktionieren, ohne Verschlüsselung und pw (bzw. einfachem pw) ist das halt das einfachste und schnellste.

@DIJI2008
Da musst du wissen, dass wenn du das im Straßenverkehr angibst, du von da an ein Fahrtenbuch führen musst, Lohnt sich also bei kleinen Sachen nicht wirklich.
Vermute einfach, dass es hier dann etwas ähnliches gäbe.
 
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Das weiß ich, aber ich muss VON DA AN ein Fahrtenbuch führen. Wieso ist das beim Wlan anders ?
 
Der Abmahnindustrie geht es hierbei grundsätzlich nie um einen Schadensersatzanspruch. Die bekannten Kanzleien sind dabei lediglich an den Anwaltskosten interessiert, die in den Abmahnkosten enthalten sind. Ein kleiner Teil dieser Gelder gehen dabei vermutlich pauschal an die Plattenindustrie. Das wäre in der Form meines Wissens auch illegal! Nur kann man das nicht nachweisen. Deswegen sollte man sich immer wehren.
Diese Instustrie macht so einen Jahresumsatz von ca. 280 Mio. Euro. Und das sind nur 60% der Leute, die abgemahnt wurden und nicht richtig informiert worden sind, ob sie sich wehren sollten oder nicht.
Zudem legt keine Kanzlei offen, wie diese Abmahnkosten wirklich zusammengesetzt werden.

Wer ein nach bestem Wissen gesichertes Wlan hat und einen Anwalt konsultiert, der wird auch nie wieder was von den Abmahnern hören.
Zwar stimmt, dass das Gericht von der "Täterschaft" des Anschlussinhabers ausgeht, aber der Spieß ist schnell umgedrecht und der Kläger steht wieder in der Beweispflicht. Einfach den zuständigen Verteidiger fragen, der weiß was zu tuen ist. ;)
 
1. auf der ersten seite stand einmal was von Betrug (er meinte urheberrechtsverstöße) was juristisch und auch sonst schon mal schwachsinn ist.

2. Faktisch heißt das jetzt wirklich, dass man wenn man einen router und wlan an macht mit wpa2 verschlüsselung + sicherers Passwort, sofern die Unschuldsvermutung wirklich noch gültig ist, man mit einer 100,- Flatstrafe rechnen muss. Eine Hausdurchsuchung wäre wohl auch wegen ein paar MP3s nicht verhältnismäsig. Also müsste die Industrie schon nachweisen das man Unmengen an Files zieht. Wenn man jetzt z.B. über Bittorrent zieht Ist in der Regel jede Datei oder jedes Album ein extra gesondertes Netzwerk so das man wenn man nicht beim Provider abhorcht man einem eher nicht viele verstöße auf einmal nachweisen kann.

3. Die 100,- Euro die erbeutet werden können von den "tollen Anwälten" wird sich kaum mehr rentieren wodurch diese Abmahnungen zumindest deutlich reduziert werden oder fast ganz aufhören werden.

4. JA es ist gut so das dies so ist, weil ein rechtssystem und die Mittel und Strafen immer eine Abwägung ist nichts absolutes, das hießt wenn man um diese sachen zu verhindern, bürgerrechte extrem einschränken müsste und auch überwachung extrem ausbauen würde ist es dies nicht mehr wert.

Um es mal mit einem zugegeben wie immer hinkenden Vergleich zu verdeutlichen ist es auch nicht legitim ist, wenn man in einen der in einem Laden einen Dieb an der Kasse entdeckt (es piepst ^^) dieser dann davon rennt, ist es auch nicht legitim, hinter ihm mit einer Schrottflinter hinterher zu schießen.
Das heißt man nimmt in einem ordentlichen rechtsstaat auch verstöße hin, wenn die rechtsstaatlichen Kosten für die verfolgung zu hoch wären.
Zumal es sich beim obigen beispiel ja noch nicht einmal um Straftaten sondern bestenfalls um Vergehen. Primär ists ja für die Firmen dann eh wenn dann über das Zivilrecht interessant. In dem man dem "Kunden" den "geklauten" song nachträglich für 10.000 euro oder so verkaufen kann.

Fazit: sehr gut abgewogene Entscheidung die hoffentlich auch mal die Gerichte ein bischen entlastet, da diese Abmahnungen ja schon im großen Stil als extra gut laufendes Business gelaufen sind.
 
Cool wäre es, wenn man Funkverbindungen wie (WLAN,Bluetooth,...) direkt im Bios deaktivieren könnte.
Doch weiß ich jetzt direkt auf die schnelle und so spät am abend nicht ob man solche Geräte, wenn sie nicht direkt auf dem Mainboard sind so auch deaktivieren kann.
 
...sprach der Bundesgerichtshof ein überraschendes Urteil.

Überraschend war das Urteil, zumindest in dem hier genannten Kontext, nicht. Da es immer erforderlich ist, einen Vorsatz bzgl einer rechtswidrigen Tat nachzuweisen, war der Zuspruch eines Schadensersatzanspruchs zugunsten der Musikindustrie von vorn herein fernliegend.

Fraglich ist das Urteil insbesondere in Bezug auf Internetuser der älteren Generation: Hier fehlt häufig jegliches Wissen bezüglich der Absicherung eines WLAN-Routers. Aufgrund der Unkenntnis bezüglich jeglicher Fachtermini ist es diesen älteren Usern oftmals nicht einmal möglich, sich an die mitgelieferte Anleitung zu halten.

Folge: Diese User müssen sich fortan kostenpflichtig von Fachfirmen ihren WLAN-Anschluss konfigurieren lassen. Und dies muss man sich nun erstmal auf der Zunge zergehen lassen: Man muss dafür bezahlen, damit man nicht betrogen wird. Betrogen insofern, als dass man für das Handeln eines Kriminellen einzustehen hat, der sich illegal als legaler Nutzer des entsprechenden Zugangs ausgibt und auf diese Weise rechtswidrige Vermögensvorteile in Anspruch nimmt.

Man kann nur hoffen, dass viele Großväter und Großmütter Enkel haben, die bei CB aktiv sind und sich mit der Vorgehensweise auskennen... .

MfG,
Dominion.
 
@ über mir

man sollte die Kirche im Dorf lassen. Habe erst kürzlich einen Vodafone Anschluß für eine Freundin in Betrieb genommen. Dank vorbildlich bebilderter Anleitung hätte sie das auch allein gekonnt. Das war so gut beschrieben, dass es sogar ein Schimpanse gekonnt hätte :D
Der AP bzw. der Router war ab Werk WPA2 verschlüsselt, das PW auf der Routerunterseite. Konfiguration nur über LAN möglich. Fand ich sehr vorbildlich, auch die Hinweise zum Ändern des Router PW und WPA2 Schlüssels.

PS: man holt sich auch sonst fachkundigen Rat und Hilfe wenn es um andere sicherheitsrelevante Dinge des Alltags geht.
 
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Hm, in den News steht runtergeladen aber in der Urteilsbegründung steht hochgeladen in die Tauschbörse.:freak:
Doc Foster schrieb:
Ob das nun wirklich an den News liegt?
Unauffällige Assimilation vom Seitenbetreiber!
 
@ GodCast:

Du verkennst die tatsächliche Situation:

Mir sind etliche Personen bekannt (höheren Alters), die nicht einmal google nutzen können. Und die selbst dies selbst nach wiederholter Belehrung noch immer nicht hinbekommen.

Und wer nicht einmal google nutzen kann, von dem kann keine korrekte Einrichtung eines WLAN-Routers verlangt werden.

Ich weiß, dies ist für unsere Generation schwer nachvollziehbar. War es für mich anfangs auch. Doch durch vielfache Gespräche vor allem mit älteren Leuten wurde mir klar, dass dort oftmals fundamentale Grundkenntnisse fehlen. Und vor allem die Bereitschaft, sich in dem betagten Alter noch mit neuen Technologien vom Grunde auf vertraut zu machen.

MfG,
Dominion.
 
Ich sagte ja auch nur, dass dieser Vodafone Router ab Werk WPA2 sicher konfiguriert war. Das reicht jedem Rentner. Viele Anbieter bieten einen Anschlussservice, selbst schuld wenn man da Geiz ist geil wählt.
Wer für Google unfähig ist, der sollte sich das mit dem Internet nochmal überlegen oder nicht unbeaufsichtigt sein.
Ich fordere sowieso einen Führerschein fürs Internet, wer den nicht hat, darf auch nicht teilnehmen, ist bei anderen Dingen auch so in der Gesellschaft geregelt. Das Problem ist sowieso nicht so groß, als dass man es nicht lösen könnte. Schlimmer finde ich, dass solche Leute auch sonst unfähig am PC sind und dankbare Opfer der Zombieindustrie werden und sich brav Trojaner und Co. auf den Rechner holen weil sie keine Ahnung haben. Ich bleibe bei meiner Meinung, dass solche Leute nichts im Netz zu suchen haben.

Edit: das hat m.M.n. nichts mit dem Alter zu tun
 
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dominion1 schrieb:
Mir sind etliche Personen bekannt (höheren Alters), die nicht einmal google nutzen können. Und die selbst dies selbst nach wiederholter Belehrung noch immer nicht hinbekommen.

Und wer nicht einmal google nutzen kann, von dem kann keine korrekte Einrichtung eines WLAN-Routers verlangt werden.

Auch hier gilt das, was bei allen anderen Sachen auch gilt. Wer etwas nicht bedienen kann, seis das Auto, die Waffe, das Flugzeug usw. der darf es eben nicht benutzen.

Es entsteht anderen durch das eigene Fehlverhalten einen Schaden und ist in keinster weise anders als wenn jemand der nicht fahren kann sich ins Auto setzt.
 
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