Du verwendest einen veralteten Browser. Es ist möglich, dass diese oder andere Websites nicht korrekt angezeigt werden. Du solltest ein Upgrade durchführen oder einen alternativen Browser verwenden.
NewsPalworld: Bisher keine Klage von Pokémon oder Nintendo
Ähnlichkeiten zwischen Pokémon und Palworld sind durchaus zu erkennen, häufig wird Palworld deshalb auch als „Pokémon mit Waffen“ bezeichnet. Nach der Veröffentlichung dauerte es deshalb nicht lange, bis The Pokemon Company eine Untersuchung ankündigte, ohne Palworld dabei namentlich zu nennen.
Habe beides nicht gespielt, aber nach kurzer Suche habe ich diese Pokemon Liste gefunden.
Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass man ein ähnliches Palworld Viech erhält, wenn man es mit 1025 Pokemons vergleicht, die jeweils in verschiedenen Designs auf verschiedenen Plattformen erstellt wurden?
joa, zur Feststellung im Titel:
wenig überraschend, ein Patent auf Design gibt es nicht. Eine optische Ähnlichkeit kann nur in sehr, sehr engen Grenzen wenn ein Produkt praktisch zu 100% so aussieht und die gleichen Abmessungen hat rechtlich angefochten werden.
Beim Palworld hier gibts zwar viel Foren-Talk ala "oh, sieht das aber ähnlich aus". Das is aber alles für die Tonne.
Solange das nicht zu 100% gleich aussieht kann sich das Nintendo abschminken mit ner Klage.
Dazu kommt bei reiner Computergrafik, dass die "Maße" letztlich sowieso wachsweich sind. In einem Computerspiel werden solche Figuren nie "richtig" abgemessen werden können.
Bei dem ganzen Popanz um Lego herum sieht man ein passendes Beispiel, wo Klagen funzen und wo nicht.
Alle möglichen regulären Teile von anderen Klemmbaustein-Herstellern kann Lego nicht anfechten.
Da wo sie erfolgreich waren sind sehr genaue Kopien von Lego-Männchen, die real produziert sind und abgemessen werden können. Und das funzt auch nur weil die "Kopien" real produzierte waren, die man mit Maßband abmessen konnte.
Aufgrund von Ähnlichkeiten rechtliche Schritte einzuleiten wäre peinlich. Jedes neue Spiel ist irgendwie eine Kopie eines schon bestehenden Prinzips in anderer Form. Wenn da keine 1:1 Kopien dabei sind sehe ich da keinen Grund.
Habe beides nicht gespielt, aber nach kurzer Suche habe ich diese Pokemon Liste gefunden.
Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass man ein ähnliches Palworld Viech erhält, wenn man es mit 1025 Pokemons vergleicht, die jeweils in verschiedenen Designs auf verschiedenen Plattformen erstellt wurden?
Das kann aufzeigen, wie kompliziert Eigentumsrechte geltend gemacht werden können, meiner Meinung nach.
Ich selbst habe Palworld, für meine Verhältnisse, mit gut 200 Stunden, schon recht lange gespielt.
Ich hatte damit, bisher jedenfalls, schon meine Freunde.
Diese ganze Diskussion ums Viecher-Design ist hinfällig, da Nintendo selbst geklaut hat, wie hier schon geschrieben wurde. In Japan gibt es da auch irgendwie ein anderes Rechtsverständnis zum Thema Designkopie. Ich weiß aber nicht, wie das genau aussieht.
joa, zur Feststellung im Titel:
wenig überraschend, ein Patent auf Design gibt es nicht. Eine optische Ähnlichkeit kann nur in sehr, sehr engen Grenzen wenn ein Produkt praktisch zu 100% so aussieht und die gleichen Abmessungen hat rechtlich angefochten werden.
Wichtig ist hier der Unterschied zwischen Patentrecht, Markenrecht, und Urheberrecht.
Grundlegend, im Bezug auf Spiele: Auf Spielprinzipien gibt es keines dieser Rechte.
Patente kann es nur auf technische Elemente geben. In der EU gelten Softwarepatente uebrigends nicht, was aber fast voellig irrelevant ist, da der Softwaremarkt sehr international ist.
Es gab es ein Patent auf Minispiele auf Ladebildschirmen. Irgendeine japanische Firma hatte das, und so wurden alle Ladebildschirme langweilig Gut das Ladebildschirme heute kaum noch eine Rolle spielen.
Ich kann mich auch an eine Geschichte erinnern mit einem Richtungspfeil in Rennspielen, die Details weiss ich aber nicht mehr.
Patentrecht duerfte bei Palworld aber keine Rolle spielen.
Markenrecht spielt hier auch kaum eine Rolle. Das Spiel heisst nicht Pokemon oder nennt die Monster Pokemon. Wenn ich es richtig im Kopf habe sind Pikachu und vielleicht auch Evee (jeweils Name und Design) ebenfalls eine eingetragene Marke. Zwar ist der "gelbe Totoro" sicherlich mit Absicht als Aufmachermonster gewaehlt, aber abgesehen von der Farbe hat der nichts mit Pikachu gemein.
Bleibt Copyright.
Ja, einige der Monster sehen Pokemon sehr aehnlich.
Andererseits sind viele Pokemon selber auch nicht unbedingt originell. Es gibt nicht so viele Moeglichkeiten einen Vogel in einem bestimmten Design zu machen. Die Namen der Pokemon wuerden auch unters Copyright fallen, sofern sie die Schoepfungshoehe erreichen, was zB beim Namen "Taubsi" zu bezweifeln waere.
Der Style an sich ist dabei nicht ausreichend fuer Urheberrechte: https://www.mein-urheberrecht.de/bildendekunst.html
LEGO unterliegt anderen Regeln, vorallem auch, weil Lego keine Software ist
Die Klemmbausteine waren von Lego patentiert. Inzwischen sind die Patente auf die Bausteine abgelaufen, jeder darf sie nachbauen. Der Name Lego unterliegt aber dem Markenrecht, was aktiv verteidigt werden muss, was die Firma dann auch massiv macht.
Das Patent auf die Mini-Figs ist nicht abgelaufen, deswegen haben legitime Klone entweder garkeine Figuren, oder Figuren die anders aussehen.
jo, das ist das übliche von Foren.
Rechtlich ist das für die Partei, die Klagen will, sehr schwierig, mehr oder weniger aussichtslos.
Aber ich vermute, dass Du ggf. die Prozesse darüber noch nicht genau angeschaut hast.
Das Design ist nicht grundsätzlich patentierbar.
Eine Konstruktionszeichnung mit Mechanismus, ein Titel-/Firmen-Schriftzug und ein Firmenlogo sind patentierbar. Keiner dieser Punkte ist bei Palworld relevant.
Keine Konstruktionszeichnung, kein Produkt, kein Mechanismus, kein "Pokemon", kein "Nintendo".
Nichts davon steht im Spiel Palworld drin.
Stünde bei Palworld eine Kategorie "Pokemon" drin oder "Nintendo Figuren", wäre die Klage von Nintendo bereits eingereicht. Aber nicht wegen den "Ähnlichkeiten" sondern nur wegen den geschützten Schriftzügen.
Gutes Beispiel ist ein Einhorn, eine Fantasie Figur, die man sehr kreativ gestalten kann. Klagen kann jedoch keine Firma darauf, es sei denn es steht ein Schriftzug oder Logo drauf, der geschützt ist.
Auch ein gutes Beispiel sind die Smart Kopien von Fiat und dem Renault Peugeot Konzern.
Wo, was, welche Kopien?!?
Der Grund ist einfach, die Modelle von Fiat und Renault sind im Design leicht als Kopie zu erkennen. Da Smart vor 20 Jahren die ersten in dieser Kategorie waren, haben sie soweit mir bekannt bis 4-5 andere Hersteller im Design zu 80/90 Prozent kopiert.
Klagen tut Smart bzw. Daimler trotzdem nicht. Nur wenn Fiat und Renault auf ihren Kopien Smart und deren geschütztes Logo drauf setzen hätte Daimler einen Grund zu klagen.
Auch bei Audi und BMW gibt es Modelle, die man mit dem jeweils anderen Logo missverständlich für ein Modell des jeweils anderen Herstellers halten könnte, das betrifft einige Stufenhecklimousinen im Besonderen. Klagen gibts keine, weil nur das Logo und Schriftzug einklagbar ist. Aber nicht ein sehr ähnliches "Design".
"Design" ist keine Konstruktion und auch kein Mechanismus. Es ist lediglich ein Style, ein Stil. Dementsprechend sind reine Bilder und optische Ähnlichkeiten darauf basierend nicht relevant, weil sie keinen Mechanismus darstellen.
Nintendo hat zwar aktuell viel Geld, aber für Anwälte zahlen, die nichts erreichen können, machen sie begründeter Weise nicht.
Wenn man es pointiert und übertrieben ausdrücken will, bedient der Hersteller von Palworld ohne das er es mit der Bezeichnung vermerkt hat das Martialische aus TF2 (mit Gatling Guns aus allen Rohren feuern) kombiniert mit dem "süßen" Pokemon Design. Sie haben im Prinzip sehr erfolgreich eine Marktlücke entdeckt, die Nintendo aufgrund ihrer "no gore" und auf junge Zielgruppen ausgerichteten Spiele nicht bedient.
Der Hersteller von Palworld ist sozusagen ein "kluger" Wettbewerber.
Die Figur hat Lego verbieten lassen, ich denke schon, dass die anders aussieht.
Hier wird einfach mit zweierlei Maß gemessen. Ich gönne Gamefreak nichts, so wie die Pokémon behandeln, aber mir kann keiner erzählen, dass man da nicht einfach mit der KI Pokémon nachgebaut hat. Wenn ich das bei DallE mache, kommt so ziemlich dasselbe raus.
Passt zwar nur semi-gut hier in den Thread, aber ich bin der Auffassung, dass Urheberrecht sowieso überarbeitet gehört. Insbesondere die 75 Jahre nach dem Tod des letzten Miterschaffers in Deutschland sind einfach nicht mehr zeitgemäß. Dadurch wird es auch Nachfahren in dritter Generation ermöglicht, Geld ohne Leistungserbringung abzuschöpfen.
Die erste Mickey Mouse ist in den USA nun frei verwertbar, in Deutschland aber nach wie vor geschützt... das muss man sich mal überlegen...
@Ranayna
Ich hab mit meinem Kommentar auf die Situation mit den Lego Minifiguren angespielt. Das letzte Urteil des EuG sieht vor, das die eigentliche Funktion durch die Bauweise nicht schützenswert ist aber sehr wohl das 3D-Design. Das würde auch bei den Pokemon zutreffen. Das Design ist schützenswert aber das fangen und kämpfen, sowie die (grundlegenden, z.B laufen und stehen) Animationen der Pokemon nicht.
Von welcher Smart Generation reden wir hier? Seit 2014 basiert der Smart auf dem Gestell vom Twingo 3. Dafür ist man ja extra eine Kooperation mit Renault eingegangen. Kein wirklich gutes Beispiel