Probezeit - Geblitzt - Mit Elterns Auto - was nun?

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Also erstmal handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit.
Solltest Du wirklich 22 km/h brutto zu schnell gefahren sein, werden davon 3 km/h Toleranz abgezogen.

Macht einen Tatvorwurf von 19 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften zuviel und im Ergebnis eine kostenpflichtige Verwarnung in Höhe von 35,- EUR.

Der Anhörbogen (üblicherweise gleich mit der Möglichkeit das Verwarnungsgeld zu bezahlen) geht per Post dem Fahrzeughalter zu. Dann entweder den Anhörbogen ausfüllen und zurückschicken (blöd!) oder (besser) die 35,- EUR überweisen (wer das macht ist egal, hauptsache das Aktenzeichen stimmt) und die Sache ist vergessen. Es interessiert niemanden mehr, ob Du oder Dein Vater oder wer auch immer gefahren ist, es gibt keine Punkte und keinen Eintrag in Flensburg.
Der Gesetzgeber geht davon aus, dass Du dadurch ausreichend gewarnt bist und Dich in Zukunft an die Regeln hälst.

Solltest Du allerdings 24 km/h brutto zu schnell gewesen sein, ist ein Bußgeldverfahren mit Gebühren und Punkten etc. fällig. Dann solltest Du Dich evtl. nochmal per PN melden.

In jede Fall muss die zuständige Behörde innerhalb von 3 Monaten tätig werden. Danach ist die Ordnungswidrigkeit verjährt.

Gruß pesti02
 
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Hi, ich hatte vor ein paar jahren das gleiche wie du.
Ich und mein Vater sind dann zum anwalt, welcher es einfach über die verjährung hinaus gezögert hat, da mein Vater nicht gefahren ist (nachweislich) und das Foto schlecht war.
Die Verjährungsfrist beträgt übrigens 3 Monate (§26STVG) nach erhalt des bescheides.

Straßenverkehrsgesetz



III. Straf- und Bußgeldvorschriften

§ 26 Zuständige Verwaltungsbehörde; Verjährung

(1) Bei Ordnungswidrigkeiten nach § 24, die im Straßenverkehr begangen werden, und bei Ordnungswidrigkeiten nach den §§ 24a und 24c ist Verwaltungsbehörde im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten die Behörde oder Dienststelle der Polizei, die von der Landesregierung durch Rechtsverordnung näher bestimmt wird. Die Landesregierung kann die Ermächtigung auf die zuständige oberste Landesbehörde übertragen.

(2) Bei Ordnungswidrigkeiten nach § 23 ist Verwaltungsbehörde im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten das Kraftfahrt-Bundesamt.

(3) Die Frist der Verfolgungsverjährung beträgt bei Ordnungswidrigkeiten nach § 24 drei Monate, solange wegen der Handlung weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch öffentliche Klage erhoben ist, danach sechs Monate.

Also wenn ihr eine rechtsschutz versicherung habt würde ich den Anwalt mal fragen was für chancen ihr habt (Brief mit foto erst abwarten).

Ich hoffe es hilft dir.
 
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Pipe_Zero schrieb:
Die Verjährungsfrist beträgt übrigens 3 Monate (§26STVG) nach erhalt des bescheides.

Also wenn ihr eine rechtsschutz versicherung habt würde ich den Anwalt mal fragen was für chancen ihr habt (Brief mit foto erst abwarten).

Die Verjähring beginnt nicht erst mit Erhalt des Bescheides, sondern mit der Tatzeit. Damit beginnt die 3-monatige Verjährungsfrist. Schreibt die Behörde nun am letzten Tag dieser Frist den Bescheid und stellt ihn dem Betroffenen z. B. 3 Tage später zu, gilt die Tat als NICHT verjährt. In diesem Fall beginnt die Verjährung neu zu laufen und beträgt jetzt 6 Monate.

Allerdings jede Handlung der Behörde sorgt dafür, dass die Frist neu beginnt. Insofern ist der Rat mit der Verjährung nicht wirklich praktisch. Die meisten Behörden haben sich auf derartige Strategien eingestellt.

Anwalt brachst Du nicht wirklich (Selbstbeteiligung beachten).

Liegt dem schreiben kein oder ein schlechtes Foto bei kann man versuchen, zu antworten: "Die Qualität des Fotomaterials ist schlecht. Ich mich selbst nicht erkennen. Ich bitte um Zusendung eines besseren Ausdruckes, damit ich den Fahrer benennen kann."

Würde ich aber bei einer Verwarnung (siehe mein vorheriger Post) nicht empfehlen, insbesondere wenn unter Umständen eine Probezeitverlängerung im Raum steht.
 
danke erstmal

also mehr als 24 km/h zu schnell kann eigentlich nicht sein, (hoffe ich zumindest) und fals es dazu kommen würde könnt ja mein vater die punkte nehmen, hat erst 1. wegen handy am steuer:D
 
hatte ähnliches mit 75km/h aufm tacho bei 50 im ort.
raus kam, dass ich nur 68km/h gefahren bin. das waren dann glaub ich insgesamt 35€ sonst nichts.
1. du wirst die 21km/h zuviel wohl nicht überschritten haben dann ist es nur eine geldstrafe.
2. wenns doch mehr als 21km/h über den 70 waren kannste ja deine eltern fragen und angeben dass die drinnen waren. ist aber eigentlich nicht erlaubt und wenn die das foto checken und sehen du warst alleine am steuer isses natürlich auch nicht so toll...

wenn alles auf dich geht inkl. dem 1 punkt musst ein aufbauseminar besuchen und die probezeit wird auf insgesamt 4 jahre verlängert. geldstrafe zusätzlich.
 
homie88 schrieb:
danke erstmal

also mehr als 24 km/h zu schnell kann eigentlich nicht sein, (hoffe ich zumindest) und fals es dazu kommen würde könnt ja mein vater die punkte nehmen, hat erst 1. wegen handy am steuer:D

Das würde für ihn aber bedeuten, dass die Bewährungszeit für seinen "alten" Punkt (2 Jahre) mit de neuen Punkten neu zu laufen beginnen würde.

Er hätte dann ab sofort für die nächsten 2 (eigentlich sogar 2,5) Jahre 2 Punkte. Das werden dann auch mal ganz schnell mehr...

Im übrigen funktioniert das nur, wenn der Fahrer auf dem Bild wenigstens in etwa so aussieht, als ob er altersmäßig der Fahrzeughalter sein könnte. Andernfalls gleicht die Behörde üblicherweise das "Blitzfoto" mit dem Bild vom Personalausweis/Pass (Einwohnermeldeamt!) ab. Und wenn dass nicht in Übereinstimmung zu bringen ist, wird auch gern mal ein Beamter (evtl. sogar Polizei) vorbeigeschickt, der mal mit dem Foto schauen soll, wer das sein könnte. Und wenn Du dann nach dem Klingeln die Tüt öffnest --> Herzlichen Glückwunsch!

Kommt aber immer drauf an, wie fitt die Behörde ist und wieviel Interesse an der Verfolgung der Ordnungswidrigkeit besteht.
 
oje, ich hätt dann voll den schock und würde erstmal meine HDD aus dem fenster schmeissen :D
 
homie88 schrieb:
oje, ich hätt dann voll den schock und würde erstmal meine HDD aus dem fenster schmeissen :D

Ist nicht notwendig und würde auch eigentlich nicht helfen. Was hat denn Deine HDD mit 'ner Verkehrsowi zu tun?:rolleyes:

Für die HDD müsste auch ein Durschsuchungsbeschluss vorliegen (wenn Du diese aus dem Fenster nicht gerade dem Beamten vor die Füße wirfst...):)
 
hehe ok, danke @all

Muss dann weg, vielleicht poste ich ja den brief hier mal rein, wenn ich mich noch dran erinnere...

Dass Foto wird bestimmt gut :) :D

MFG Homie
 
Nur der Vollständigkeit halber: Wenn du mir als 20km/h schneller bist, wird doch so oder so eine Gesichtserkennung durchgeführt -> ergo ist es egal, ob das Auto jetzt auf den Vater zugelassen ist oder nicht. Also sobald die Punkte ins Spiel kommen.
Aber du wirst sicherlich Glück haben :) Nie schneller als 20km/h zu schnell fahren! :p
 
@P13RR3
Bist du dir sicher das das auch bei Privatpersonen so ist?
Ich hab gerade eben nochmal meinen Bruder gefragt, und er meinte bei ihm wurde letztes Jahr als er 24km/h zu schnell gefahren ist nichts dergleichen unternommen.
Der Bescheid ging an den Fahrzeughalter.

Ich weiß nur das bei Firmen defnitiv immer eine Gesichtserkennung gemacht wird, und der Fahrzeughalter nachweisen muss wer zu dem Zeitpunkt mit dem Fahrzeug unterwegs war.

Flo
 
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sofern euer Bundesland das unterstützt (NRW tut es), könnt ihr auch ein FSF -Seminar machen. Das machen aber nur wenige Fahrschulen und auch meist in den Großstädten nur. Ihr müsst ein paar mal zum Unterricht, sprecht dort über eure "Erfahrungen" im Straßenverkehr, macht eine Sichtungsfahrt mit dem Fahrlehrer und macht ein ADAC-Sicherheitstraining (glaube 4 Stunden ging das bei mir). Danach erhaltet ihr einen Wisch den ihr beim Straßenverkehrsamt einreicht und dann wird euch 1 Jahr Probezeit abgezogen. Somit war ich nach einem Jahr schon aus der Sache raus, Kostenpunkt lag bei etwa 300€. Das Geld war es mir Wert, alleine was man beim Sicherheitstraining gelernt hat, hat sich schon bezahlt gemacht.

Wer sich übringens einen neuen VW kauft (egal ob Polo, Golf etc.) kriegt das von VW komplett erstattet.
 
***UPDATE***

Heute hab ich ein nettes schreiben von der Kreiverwaltung erhalten. Glück gehabt - 18km/h zu schnell und 30 Euro verwarnungsgeld.

Das schreiben kam bei mir nach fast genau 1. Monat
 
also, glückwunsch, bezahlen, weg damit, und siehste, geht doch!

und immer schön langsam rasen! eile mit weile, oder so ähnlich.

und öfters mal auf abesperrter strecke an einem slalom teilnehmen. oder rund um den nürburgring fahren, als touristenfahrt zunächst.

10 oder 15 km zu schnell hält sich noch im rahmen, mehr wird heute zu teuer.

p.


(ich meine mich zu erinnern, dass ich selbst schon an (bloß sogenannten!) "contests" teilnahm "wer mit mehr km/h, als das limit erlaubte, unterwegs war". also "+130" = 180 (nachts) in der stadt. oder 200 in einer 70ger zone. nicht zu empfehlen, verbrecherisch halt. oder 250 in einer 120ger zone. usw..)

.
 
Damit ist dieses Rad-Thema ja auch durch.
 
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