pesti02
Cadet 4th Year
- Registriert
- Feb. 2006
- Beiträge
- 116
Also erstmal handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit.
Solltest Du wirklich 22 km/h brutto zu schnell gefahren sein, werden davon 3 km/h Toleranz abgezogen.
Macht einen Tatvorwurf von 19 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften zuviel und im Ergebnis eine kostenpflichtige Verwarnung in Höhe von 35,- EUR.
Der Anhörbogen (üblicherweise gleich mit der Möglichkeit das Verwarnungsgeld zu bezahlen) geht per Post dem Fahrzeughalter zu. Dann entweder den Anhörbogen ausfüllen und zurückschicken (blöd!) oder (besser) die 35,- EUR überweisen (wer das macht ist egal, hauptsache das Aktenzeichen stimmt) und die Sache ist vergessen. Es interessiert niemanden mehr, ob Du oder Dein Vater oder wer auch immer gefahren ist, es gibt keine Punkte und keinen Eintrag in Flensburg.
Der Gesetzgeber geht davon aus, dass Du dadurch ausreichend gewarnt bist und Dich in Zukunft an die Regeln hälst.
Solltest Du allerdings 24 km/h brutto zu schnell gewesen sein, ist ein Bußgeldverfahren mit Gebühren und Punkten etc. fällig. Dann solltest Du Dich evtl. nochmal per PN melden.
In jede Fall muss die zuständige Behörde innerhalb von 3 Monaten tätig werden. Danach ist die Ordnungswidrigkeit verjährt.
Gruß pesti02
Solltest Du wirklich 22 km/h brutto zu schnell gefahren sein, werden davon 3 km/h Toleranz abgezogen.
Macht einen Tatvorwurf von 19 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften zuviel und im Ergebnis eine kostenpflichtige Verwarnung in Höhe von 35,- EUR.
Der Anhörbogen (üblicherweise gleich mit der Möglichkeit das Verwarnungsgeld zu bezahlen) geht per Post dem Fahrzeughalter zu. Dann entweder den Anhörbogen ausfüllen und zurückschicken (blöd!) oder (besser) die 35,- EUR überweisen (wer das macht ist egal, hauptsache das Aktenzeichen stimmt) und die Sache ist vergessen. Es interessiert niemanden mehr, ob Du oder Dein Vater oder wer auch immer gefahren ist, es gibt keine Punkte und keinen Eintrag in Flensburg.
Der Gesetzgeber geht davon aus, dass Du dadurch ausreichend gewarnt bist und Dich in Zukunft an die Regeln hälst.
Solltest Du allerdings 24 km/h brutto zu schnell gewesen sein, ist ein Bußgeldverfahren mit Gebühren und Punkten etc. fällig. Dann solltest Du Dich evtl. nochmal per PN melden.
In jede Fall muss die zuständige Behörde innerhalb von 3 Monaten tätig werden. Danach ist die Ordnungswidrigkeit verjährt.
Gruß pesti02
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