Problem mit eBay Verkauf / PayPal Käuferschutz

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Die Ereignisse überschlagen sich, hatte das hier schon vorbereitet:

eulekerwe schrieb:
Es wurde doch der Falsche verklagt ! Und Du widersprichst Dir ja selbst

Vorliegend ging es vorrangig überhaupt nicht um den Sachmangel, sondern dass Paypal aufgrund AGB cr@zy das Geld auf dessen Paypalkonto belastet hat ! Hiergegeb wäre die Klage zu richten gewesen.

Falsch! Der Kaufvertrag wurde nur zwischen den Parteien abgeschlossen, zwischen Verkäufer und Käufer. Insofern zählt auch nur das, was vereinbart war.

PayPal dagegen ist ein Zahlungsdienstleister, der einen Käufer und Verkäuferschutz gewährt. Das haben beide (Verkäufer und Käufer) per Einverständnis mit den AGB akzeptiert, sonst hätten sie sich gar nicht bei PayPal anmelden können.

Die Käuferschutzbestimmungen sind hier aufgeführt (Auszug):

4.2 Der gelieferte Artikel weicht erheblich von der Artikelbeschreibung des Verkäufers ab.

Nachfolgend mehrere Beispiele, in denen ein Artikel erheblich von der Artikelbeschreibung abweicht.

Die folgende Aufzählung ist nicht abschließend.

* Der Artikel ist ein völlig anderer, als der in der Artikelbeschreibung beschriebene, zum Beispiel ein Hörbuch anstelle einer Druckversion, ein Desktop-PC anstelle eines Laptops, eine leere Schachtel.
* Der Zustand des gelieferten Artikels weicht erheblich von dem beschriebenen Zustand ab, zum Beispiel ist der Artikel offensichtlich mehrfach benutzt worden anstelle von neu und originalverpackt.
* Der Artikel kann nicht verwendet werden, dies war jedoch nicht in der Artikelbeschreibung beschrieben worden, bspw. fehlen wichtige Komponenten oder Teile, der Artikel funktioniert nicht oder das Haltbarkeitsdatum ist überschritten. Hinweis: Dies gilt für den Zustand des Artikels, in dem der Käufer ihn erhalten hat, unabhängig davon, in welchem Zustand er versandt worden ist.
* Der Artikel ist nicht authentisch, dies war jedoch nicht in der Artikelbeschreibung beschrieben worden, bspw. ein gefälschter Artikel oder eine Raubkopie.
* Es fehlt ein Teil der bestellten Menge, beispielsweise wurden zehn Golfbälle bezahlt, jedoch nur vier geliefert.

Nachfolgend werden mehrere Beispiele genannt, in denen ein Artikel nicht erheblich von der Artikelbeschreibung abweicht. Die folgende Aufzählung ist nicht abschließend.

* Der Artikel funktioniert nicht richtig, in der Artikelbeschreibung war jedoch bspw. Folgendes angegeben: "Artikel funktioniert möglicherweise nicht richtig", "Es fehlen Teile", "Das Foto zeigt Kratzer oder Beschädigungen".
* Der Käufer möchte den Artikel nicht mehr, nachdem er ihn erhalten hat, oder der Artikel entspricht nicht den Erwartungen des Käufers. Der Artikel war aber in der Artikelbeschreibung richtig beschrieben.
* Die Artikelbeschreibung ist für beide Seiten missverständlich. Beispielsweise hat der Artikel scheinbar eine andere Farbe als angeboten; er ist in den Augen des Käufers hellgrün, der Verkäufer definiert die Farbe in der Produktbeschreibung aber als türkis.

PayPal entscheidet von Fall zu Fall anhand entsprechend einzureichender Nachweise, ob der Artikel tatsächlich entsprechend von der Artikelbeschreibung abweicht.

Diese Entscheidung und damit auch die Entscheidung über den Antrag auf PayPal-Käuferschutz ist endgültig. Der Rechtsweg gegenüber PayPal wegen dieser Entscheidung ist ausgeschlossen.

4.3 Der Käufer kann pro PayPal-Zahlung nur einen Antrag auf PayPal-Käuferschutz stellen, entweder weil der Verkäufer den Artikel nicht versandt hat oder weil der Artikel erheblich von der Artikelbeschreibung abweicht. Allerdings können Sie den Grund Ihres Antrags nachträglich ändern (z.B. haben Sie zunächst einen Artikel nicht erhalten, dann erfolgt die Lieferung eines Artikels, der erheblich von der Beschreibung abweicht). Bitte kontaktieren Sie dazu unseren Kundenservice.

4.4 Ein Antrag auf PayPal-Käuferschutz kann für mehrere Artikel gelten, beispielsweise wenn der Käufer drei Artikel kauft, von denen zwei nicht versandt werden. Der Käufer muss den Antrag für beide Artikel gemeinsam als einen Antrag stellen.

Und:

5.2 Wenn der Käufer einen Antrag auf PayPal-Käuferschutz stellt, weil der erhaltene Artikel erheblich von der Artikelbeschreibung des Verkäufers abweicht, muss der Käufer den Artikel in bestimmten Fällen auf Kosten des Käufers an den Verkäufer zurücksenden und einen entsprechenden Zustellbeleg vorlegen. PayPal behält sich außerdem vor, weitere Dokumente zur Unterstützung der Forderung von dem Käufer anzufordern. Der Käufer hat die ihm hierfür eventuell entstehenden Kosten zu tragen.

Genau das hat der Käufer getan. Er hat einen Kostenanschlag vorgelegt (ca. EUR 250,00). Damit war er für den Käuferschutz qualifiziert, PayPal hat für ihn entschieden.

Was soll daran denn zu beanstanden sein?

Demnach handelte PayPal AGB konform. Wenn du jetzt die AGB selbst angreifen willst, wirst du einen schweren Stand haben. Immerhin geht es um Verbraucherschutz, immerhin hat man es mit einer Maschinerie zu tun, die Millionenprozesse führen, weltweit. Da solltest du nun wirklich nicht den Anwalt von nebenan wählen, sondern einen Spezialisten, der top im AGB-Recht ist.

Jedenfalls hat es noch keiner geschafft, die AGB auszuhebeln, zumindest ist so etwas nicht bekannt. Es ist sehr gut zu erkennen, dass die AGB alle paar Monate überarbeitet werden, man riskiert nichts bei PayPal. Sobald neue Urteile auftauchen, werden schon die AGB angepasst, das zieht sich wie ein roter Faden durch die PayPal-AG-Historie.

Es ist genauso bei den AGB von eBay selbst. Keine Schutzwirkung für Dritte, höchstens als Auslegungshilfe heranzuziehen, in zig Urteilen so gehandhabt.


Der Vertrag zwischen Verkäufer und Käufer aber steht immer auf dem Prüfstand der Gerichte.

Hier von einem Anwalt in 2 Sätzen erklärt:

Betreff: Brief von Anwalt obwohl Paypal streit gewonnen

http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=71791&

6.5 Gesetzliche Rechte. Die PayPal-Käuferschutzrichtlinie berührt die gesetzlichen Rechte des Käufers nicht. PayPal tritt nicht als Vertreter von Käufer oder Verkäufer auf. PayPal entscheidet lediglich über den Antrag auf PayPal-Käuferschutz.

Eigentlich ist es doch einfach.


Allerdings, aus Prozessökonomie hätte cr@zy eben besser auf das unwahrscheinliche Ereigniss gewartet, dass Paypal ihn verklagt hätte, denn er hatte ja auf seinem Paypalkonto kein Geld, das Paypal hätte abgreifen können.


Sicherlich, das hat aber nichts damit zu tun, ob der Verkäufer Recht hat oder der Käufer, das hat nur damit zu tun, dass PayPal anscheinend selbst Klagen scheut. Dennoch wird der Käufer mit Inkassobriefen überschüttet, auch nicht jedermanns Sache. Und er wird natürlich nie mehr PayPal nutzen können, weder als Käufer, noch als Verkäufer, wenn er den Betrag nicht ausgleicht. Vielleicht das kleinere Übel.

Und wenn er dazu auch den vom Käufer zurückgeschickten Laptop angenommen und erneut verkauft hätte, wäre cr@zy schön aus dem Schneider gewesen

Damit muss jeder selbst leben können.


Alleine dafür sollten wir ihm mächtig dankbar sein ![/QUOTE]

Zweifellos richtig, in dieser Ausführlichkeit äußerst selten und deshalb so wichtig!
 
@ alle die Paypal verklagen wolten:
Wenn ein Käufer den per Lastschrift eingezogenen Betrag rückbuchen lässt, dann Verklage ich ja auch nicht die Bank und verlange das sie mir beweißen dass das Rückbuchen rechtens war.
Ich verklage den Käufer da ich von ihm kein Geld habe.

meiner Bescheidenen Nicht Juristen Meinung genau das selbe!
(aber ich werde sicher gleich eines besseren belehrt)
 
Der Vertrag ist doch unstrittig zwischen crazy und dem Käufer zustande gekommen, oder?

Warum also sollte man PayPal verklagen? Dem Gesetzgeber (und folglich dem Verfahren) ist doch die Existenz von PayPal völlig egal.... die PayPal AGB ersetzen ja nicht das BGB.

Die Meinung von spraadhans (ähm, Doc Foster ja jetzt) würde mich interessieren, wohl der einzige hier im Forum, der durchgehend Wissen in diesem Bereich erahnen lässt.
 
Das ist aber nicht exakt das selbe.

Hier vorliegend wurde natürlich Paypal komplett aussen vorgelassen, da Crazy seinen Kaufpreis beansprucht hat.

Dieser ist wie vorm Gericht wegen der erfolgten Mängelrüge und des erfolgten Rücktritts, weil nicht nachgebessert wurde verweigert.

Crazys einzige Chance das der Mangel bei Gefahrenübergang nicht vorhanden war konnte nicht glaubhaft gemacht werden so das obige Rücktritt natürlich erst möglich wurde.

Hätte dein Freund das glaubhaft bezeugt wäre das mit großer Wahrscheinlichkeit für ihn anders ausgehen können.
 
Zuletzt bearbeitet:
wieso nicht?

der Käufer hat das Rückbuchen des Geldes Veranlasst (paypal oder Lastschrift spielt doch keine rolle)
nun schuldet mir der Käufer Geld, und das muss ich beim Käufer holen und nicht bei der Bank.
 
florian. schrieb:
wieso nicht?

der Käufer hat das Rückbuchen des Geldes Veranlasst (paypal oder Lastschrift spielt doch keine rolle)
nun schuldet mir der Käufer Geld, und das muss ich beim Käufer holen und nicht bei der Bank.

Stimmt das Bezahlmedium spielt keine Rolle für die rechtliche Beurteilung des Kaufvertrages.(habe ich ja immer wieder auch betont, das Paypal nicht die Rechte des Verkäufers einschränken kann bzgl. Nachbesserung)

Letztendlich wurde entschieden nach dem der Käufer (wie auch immer sein geld wieder hatte) ob crazy anspruch auf sein Geld hat, das wäre stets der Fall gewesen wenn er glaubhaft hätte beweisen können das der Mangel nicht vorlag.
Gesetzt dem Fall hätte er meine ich auch sowohl gegen Paypal oder auch gegen den Käufer einen Anspruch auf den Kaufpreis hat.

Von daher sollte man nicht umbedingt nicht verallgemeinern in dem man sagt, dass Crazy den falschen verklagt.
Er hätte von 2 Parteien etwas verlangen können
a) gegen Paypal, weil sie unberechtigt Geld von seinem Konto abgehoben haben.
b) Die Entrichtung des Kaufpreises vom Käufer verlangen, weil er seine Zahlung rückgängig gemacht hat.

Beide Ansprüche haben eben die Annahme das einwandfreie Ware geliefert wurde. Der Grund warum wir hier nicht verstehen können warum der Anwalt diesen Punkt deutlicher herausgestellt hat. Die Klage ist ja letztendlich daran gescheitert.
 
Zuletzt bearbeitet:
Einige scheinen das weder zu verstehen, noch verstehen zu wollen !

Den Käufer zu verklagen, war deshalb falsch, weil der den Kaufpreis korrekt bezahlt hatte !

Schon vergessen ?

Das hat auch nichts mit der Funktion einer Banklastschrift zu tun; diese zu widerrufen, stellt nämlich eine einseitige Willensentscheidung des Belasteten dar und keine Entscheidung der beteiligten Bank; diese hat auszführen, womit sie beauftragt wird - es bleibt ihr diesbezüglich kein Entscheidungsspielraum einen rechtlichen Sachverhalt zu beurteilen !

Vorliegend ging es aber um eine vertragliche Leistung von Paypal, über die nicht der Käufer entscheiden konnte, sondern die nur aufgrund dessen Behauptungen einzig und alleine von einem Dritten, nämlich Paypal, getroffen wurde ! Und ich kann nicht den Käufer verklagen, wenn ich erreichen will, dass Paypal seine nach meiner Meinung rechtswidrige Handlung zurücknehmen soll !

Alles weitere waren Entscheidungen von Paypal, die man akzeptieren konnte oder nicht; wenn man sie nicht akzeptieren wollte, hätte man Paypal verklagen müssen und nicht den Käufer !

Ist das wirklich so schwer zu verstehen ?


Da nützt es doch nichts, noch solange die AGBs von Paypal zu zitieren; da kann drinn stehen, was will; wenn man das eben nicht akzeptiert, ist der zu Beklagende nicht der Käufer, sondern Paypal ! Und Gerichte haben dann zu entscheiden, ob die AGBs von Paypal rechtlich haltbar sind und ob Paypal rechtlich korrekt gehandelt hat oder nicht ! Paypal hatte vorliegend zum Nachteil von cr@zy gehandelt, nicht der Käufer !

Und wirklich ohne jede Logik ist der Vergleich, mit dem Widerrufen gegen eine Banklastschrift ! Vorliegend hat niemand einen Vorgang rückgängig gemcht, sondern Paypal hat einfach Geld von cr@zy geholt, das der nicht zahlen wollte; im übrigen kann auch das mutwillige Widerrufen einer Banklastschrift rechtswidirig sein, wenn man in diese eingewilligt hatte und diese Grundlage für eine erhaltene, vertragliche Leistung war, dann könnte der Widerruf sowohl strafrechtlich Betrug darstellen, als auch zivilrechtliche Schadenersatzforderungen zur Folge haben; jemand also durchaus auch für das Widerrufen einer Banklastschrift erhebliche rechtliche Probleme ernten und ggfls. rechtmässig verklagt werden !
 
Zuletzt bearbeitet:
eulekerwe schrieb:
Den Käufer zu verklagen, war deshalb falsch, weil der den Kaufpreis korrekt bezahlt hatte ! Schon vergessen ?

Hat er ja eben nicht. Das Geld wurde crazy weggenommen - ob durch PayPal (im Auftrag des Käufers) oder durch den Käufer direkt ist doch unerheblich, da der Vertrag zwischen crazy und dem Käufer zustande kam.

Und der Vertag sah eben Laptop gegen Geld vor, Laptop wurde geliefert, Geld wurde nicht geliefert.

Alles weitere waren Entscheidungen von Paypal, die man akzeptieren konnte oder nicht; wenn man sie nicht akzeptieren wollte, hätte man Paypal verklagen müssen und nicht den Käufer !

Mit Paypal hatte man aber doch gar keinen Vertrag geschlossen. Auf was hätte man PayPal verklagen sollen? Revidieren der Entscheidung? Die PayPal Entscheidung interessiert aber doch vor deutschen Gerichten gar nicht.

sondern Paypal hat einfach Geld von cr@zy geholt, das der nicht zahlen wollte

PayPal hat nicht einfach so aus Spaß das Geld eingezogen, sondern aufgrund der Beschwerde des Käufers.


Des Weiteren würde mich interessieren, warum du konsequent hinter jeden Satz ein Ausrufezeichen packst. Nicht nur in diesem Thread sondern generell. Musst du damit irgendwas kompensieren?
 
C3rone schrieb:
Mit Paypal hatte man aber doch gar keinen Vertrag geschlossen. Auf was hätte man PayPal verklagen sollen? Revidieren der Entscheidung? Die PayPal Entscheidung interessiert aber doch vor deutschen Gerichten gar nicht.

PayPal hat nicht einfach so aus Spaß das Geld eingezogen, sondern aufgrund der Beschwerde des Käufers.

Natürlich existiert auch zwischen Crazy und Paypal eine vertragliche Beziehung.
Wenn der Mangel beweisbar nicht vorlag, hat Paypal falsch entschieden.

Paypal scheint ja aus der existenz eines mangels einen rückabwicklung anspruch abzuleiten.
Das reicht aber halt zur rechtlichen Würdigung nicht.

"Sollte PayPal den Antrag des Käufers für berechtigt halten, buchen wir den Zahlungsbetrag zurück auf das PayPal-Konto des Käufers, dies kann davon abhängen, ob das PayPal-Konto des Verkäufers zu diesem Zeitpunkt ein Guthaben aufweist."
berechtigt halten != berechtigt sein

folglich bestünde ein anspruch auch gegen Paypal, wenn man beweisen kann das der Antrag nicht berechtigt war. Paypal tratt hier quasi als ersatzrichter auf und wir hätten sie gerne auf die schnauze fallen sehen.
wie gesagt käufer oder paypal man hätte gegen beide vorgehen können.
Paypal hätte aber die Berechtigigung der Mängelrüge deutlich schwieriger beweisen können, als der Käufer das vorhanden sein eines Mangels.
 
Zuletzt bearbeitet:
mein Ansatz wäre gewesen, dass überhaupt kein Schaden vorliegt. Diese helle Stelle ist dem Alter geschuldet und eine Folge der Nutzung. Viele ThinkPads bekommen im Laufe ihres Lebens helle Stellen im Display. Das Notebook war ja relativ alt.
Dass der Anwalt nichts taugt war mir auch klar, aber Crazy hätte auch ohne Paypal mit dem Käufer Pech gehabt. Die meisten Anwälte taugen nichts, sie haben kein wirkliches Interesse am Fall, besonders mies bei RS, die bekommen eben Summe X für nen Brief oder Termin.

Ich würde mich wegen sowas nicht mehr ärgern, ich mache auch nichts mehr bei Ebay, dank solcher Deppen.
 
GodCast schrieb:
Dass der Anwalt nichts taugt war mir auch klar, aber Crazy hätte auch ohne Paypal mit dem Käufer Pech gehabt. Die meisten Anwälte taugen nichts, sie haben kein wirkliches Interesse am Fall, besonders mies bei RS, die bekommen eben Summe X für nen Brief oder Termin.

Das Stimmt, aber ohne Paypal hätte er das Geld noch in der Tasche gehabt. Da eine Überweisung nicht zurückgezogen werden kann.

d.h. der Käufer hätte Klagen müssen, ob er das dann auch gemacht hätte wegen einer kleinen hellen Stelle ist fraglich.

letztendlich entrechtet Paypal den Verkäufer und setzt dich in Zugzwang, und ist daher als Verkäufer nicht zu empfehlen. Für den Käufer ist natürlich alles ok. Er hätte die mangelhafte Ware los und sein Geld wieder.
 
C3rone schrieb:
PayPal hat nicht einfach so aus Spaß das Geld eingezogen, sondern aufgrund der Beschwerde des Käufers.

Eben nicht, Paypal hat unmittelbar gegenüber dem Verkäufer gehandelt und nicht aufgrund einer unmittelbar eigenen Entscheidung des Käufers und damit lediglich auf dessen Wunsch; der Käufer hatte keine Möglichkeit, über die Vornahme der Rückzahlung zu entscheiden, sondern Paypal hatte darüber ausschließlich selbst zu entscheiden und hat zu Gunsten des Käufers und zu Ungunsten des Verkäufers entschieden !

Und Paypal ist durch den von Ebay/Paypal vermittelten Verkaufsabschluss unmittelbar in die vertraglichen Beziehungen zwischen Käufer und Verkäufer involviert; das betrifft nicht direkt den Kaufvertrag als solchen, aber die mit diesem Kaufvertrag zusammenhängenden oder in dessen Folge entstandenen Vertragsverhältnisse, sprich Käuferschutz etc. ! Wenn dem nicht so wäre, welches Recht hätte denn dann sonst der Käufer gehabt, von Paypal, und Paypal seinerseits, vom Verkäufer, Geld zurückzufordern ?


Wenn ich beim Bäcker ein einziges Brot kaufte, stellte dieser Kauf rechtlich auch mehrere Verträge dar, nämlich nicht nur den Kaufvertrag über das Brot an sich, sondern weitere, beispielsweise den Übergabevertrag über die Übergabe des Brotes und den Zahlungsvertrag über die Bezahlung etc. pp; genauso können in den Abschluss eines einzigen Kaufvertrages auch weitere Vertragspartner mittelbar oder unmittelbar eingebunden sein, wie hier eben Ebay/Paypal; vorliegend war es so und man darf nicht nur immer einen Vertrag aus einer rechtlichen Gesamtsituation herauspicken, wie das hier von einigen nur mit Blick auf den Kaufvertrag gemacht wird, wenn man über die Gesamt- bzw. Folgesituation urteilen möchte !

Und selbst wenn man beim Bäcker mit Abschluss des Kaufvertrages über das Brot automatisch noch gleichzeitig einen der Bäckerei angeschlossen Lieferservice beauftragte, das erstandene Brot zu Hause anzuliefern, kann man nicht den Bäcker, weil man von dem das Brot gekauft hatte, verklagen, wenn der Bäcker dem Lieferservice das Brot ordnungegemäss ausgeliefert hatte und dieser Lieferant dann das Brot selbst verspeiste, anstatt es auszuliefern; dann könnte man auch nur den Lieferservice verklagen, nicht aber den Bäcker !





@ C3rone
C3rone schrieb:
Des Weiteren würde mich interessieren, warum du konsequent hinter jeden Satz ein Ausrufezeichen packst. Nicht nur in diesem Thread sondern generell. Musst du damit irgendwas kompensieren?



Und mich würde mal interessieren, warum Du denn so penetrant versucht bist, mir aufzuoktroieren, wann ich Ausrufungszeichen setzen darf und wann nicht ! Meine Ausrufungszeichen entsprechen in jeder Beziehung den grammatikalichen, syntaktischen und semantischen Regeln der deutschen Sprache !

Oder kannst Du konkret benennen, wo da Verstöße meinerseits vorliegen sollten ? ( Im übrigen wärs mir auch wurschtegal, selbst wenn Du einen solchen Nachweis führen könntest - ich würde mir von dir eh nicht vorschreiben lassen, wo und wann ich Ausrufungszeichen setze, da das ja doch wohl so was von OFF TOPIC ist, was Du hier peentrant durchzuziehen versuchst, dass ich das schlicht nur ignorieren will und im Weiteren werde !
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: (Überflüssige Satzeichen entfernt.)
Ob nun Paypal bei einer beschwerde sofort das Geld zurück überweist (wie bei einer Lastschrift)
oder ob Paypal den fall erst "Prüft" tut doch nichts zur Sache.

Der Käufer hat kein Geld gezahlt
der Verkäufer versuchte das Geld Einzuklagen.
Der Käufer Beruft sich darauf das das NB von der Artikelbeschreibung Abweicht.
Das Gericht hat den Kaufvertrag für nichtig erklärt.


Welche Entscheidung Paypal nun getroffen hat, ist doch gar nicht von belang.
hätten sie dem Käuferschutz nicht zugestimmt, hätte der Käufer eben geklagt
--> und auch recht bekommen.

wie man es auch dreht und wendet, die Entscheidung von Paypal war völlig egal!


eulekerwe schrieb:
Wenn dem nicht so wäre, welches Recht hätte denn dann sonst der Käufer gehabt, von Paypal, und Paypal seinerseits, vom Verkäufer Geld zurückzufordern ?
Der Käufer hat zunächst mal sein Geld wieder und anschließend steht beiden der Rechtsweg zur Verfügung.
wie bereits gesagt, was unterscheidet Paypal von einer Lastschrift?
 
Zuletzt bearbeitet:
florian. schrieb:
Der Käufer hat kein Geld gezahlt
der Verkäufer versuchte das Geld Einzuklagen.

Der Käufer hatte das Geld bezahlt, zumindest in so weit könnte man hier doch endlich einmal dacor gehen !


Deshalb:


Nein, nein und nochmals nein!

cr@zy könnte jetzt immer noch Paypal
auf Rückzahlung des Kaufpreises verklagen ; die Entscheidung, dass cr@zy im ersten Prozess nicht in der Lage war zu beweisen, dass der Mangel bei Übergabe nicht vorgelegen hatte, hat noch lange nichts damit zu tun, ob Paypal tatsächlich zu Recht das Geld vom Verkäufer zurückgefordert hat oder nicht !

Deshalb hätte cr@zy besser Paypal verklagen sollen, wenn er überhaupt klagen musste, was schon unsinnig an sich war ! Und deshalb war es falsch - wenn auch nicht im rechtlichen Sinne - den Käufer zu verklagen ! Dadurch, dass man die Bedingungen von Paypal für den Käuferschutz anerkennt, heißt das doch noch lange nicht, dass Paypal diese nicht auch unrechtmässig anwenden könnte; wenn Paypal die AGB aber unzulässig auslegt und darauf basierend unrechtmässig Geld zurückbucht, muss man doch Paypal verklagen und nicht den Käufer ! Was soll also der ganze hier gegeteilig postulierte Unsinn ?

Ein anderes Gericht, ja sogar dasselbe Gericht, könnten in einem solchen zweiten Verfahren ganz anders entscheiden, nämlich zu Gunsten von cr@zy und die Beweissituation wäre eine ganz andere, als im ersten Verfahren, und die Beweisaufnahme würde erneut stattfinden, denn dann müsste Paypal nachweisen, dass der Käufer zurecht etwas bemängelt hatte, mit all den Schwierigkeiten, die eine solche Beweisführung für Paypal zur Folge hätte !



 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: (Überflüssige Satzeichen entfernt.)
Paypal lässt eben Rückbuchen, ja und?
genau so wie man bei Lastschriften das recht hat es Rückbuchen zu lassen.
aber das tut ja nichts zur sache, schließlich hat nun ein Gericht Entschieden das der Kaufvertrag Nichtig ist.

Klar, ein Anderes Gericht hätte vielleicht entschieden dass der Kaufvertrag rechtens ist.
dann hätte der Käufer das Geld zahlen müssen obwohl er es von Paypal zunächst zurück bekommen hat.


cr@zy könnte jetzt immer Paypal verklagen auf Rückzahlung de Kaufpreises
wieso? nicht Paypal sonder der Käufer schuldet ihm Geld.
wenn dann müsste man ja gegen den Käuferschutz an sich Klagen, da wünsche ich viel Spaß.
--> es war schon Korrekt den Käufer auf Herausgabe des Geldes zu verklagen.
--> Den Nichts anderes wollte Cr@zy
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich will die sachliche Diskussion nur kurz stören:

cr@zy:
vielen Dank, dass du dir die Mühe gemacht hast uns allen von der Front zu berichten. Ich denke nicht nur ich habe bei der Sache viel gelernt (z.B. biete ich kein PayPal mehr an, wenn ich bei ebay verkaufe).
Und auch wenn das Urteil für dich nicht gut ausgefallen ist, so hast du jetzt wenigstens die Sache hinter dir und kannst damit abschließen. Das ist ja auch was wert.
 
Jooooo, und flori lasse ich jetzt bei seiner Meinung, auch bei der über die Ausrufungszeichen !

Einige sind halt nicht in der Lage, rechtliche Sachverhalte zu verstehen, syntaktische schon gar nicht ! Mühe genug hatte ich mir ja gegeben, daran hats wohl nicht gelegen !

@Flori soll deshalb Recht behalten und ich habe meine Ruhe und cr@zy hat den Prozess halt verloren ! Basta!




Ansonsten stimme ich @samotyr voll und ganz zu; mögen andere aus der Sache viel gelernt haben, und großes Dankeschön nochmals an cr@zy für die Mühe, die er sich gemacht hat, uns auf dem Laufenden zu halten !
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: (Überflüssige Satzzeichen entfernt.)
Tja war dann wohl alles umsonst:D
 
eulekerwe schrieb:
Im übrigen bestätigt das Urteil nur die schon längst vermutete Dämlichkeit des Anwaltes, der das Nichtvorliegen eines möglichen Transportschadens ohne Not im Prozess anerkannt hat; diesbezüglich hatte ich auch cr@zy im Laufe dieses Threads mehrfach dringlich gemahnt, den Anwalt anzuweisen, dass der das nicht ausschliessen sollte, weil das in diesem Vefahren cr@zys einzige Chance gewesen wäre !

Ich glaube nicht, daß das viel genützt hätte. In dem Fall wäre ein Gutachter herangezogen worden, um die Verpackung zu begutachten oder auch nur seine Meinung zu einem möglichen Transportschaden, der sich in einem punktuell defekten Display manifestiert, kund zu tun. Und das Ergebnis wäre, daß hier niemals ein Transportschaden vorliegen könne.
 
eulekerwe schrieb:
Der Käufer hatte das Geld bezahlt, zumindest in so weit könnte man hier doch endlich einmal dacor gehen !

Nein, in dem Moment, in dem PayPal das Geld eingezogen hatte, war die Ware eben nicht mehr bezahlt.

Du kannst das sehen wie du willst, die Gerichtsentscheidung hat crazy hier rein geschrieben.

eulekerwe schrieb:
cr@zy könnte jetzt immer noch Paypal auf Rückzahlung des Kaufpreises verklagen ;

Hm ja, warum? PayPal hat sich ja nicht bereichert, sondern das Geld quasi im Auftrag des Kunden eingezogen.

Warum sollte PayPal also dafür verantwortlich gemacht werden können?

eulekerwe schrieb:
Einige sind halt nicht in der Lage, rechtliche Sachverhalte zu verstehen, syntaktische schon gar nicht ! Mühe genug hatte ich mir ja gegeben, daran hats wohl nicht gelegen !

Vielleicht solltest du dir mal die Mühe machen, das Gerichtsurteil zu verstehen. Das entkräftet nämlich schon von sich aus quasi alles, was du hier sagst.
Ergänzung ()

eulekerwe schrieb:
@ C3rone[/B]
Und mich würde mal interessieren, warum Du denn so penetrant versucht bist, mir aufzuoktroieren, wann ich Ausrufungszeichen setzen darf und wann nicht ! Meine Ausrufungszeichen entsprechen in jeder Beziehung den grammatikalichen, syntaktischen und semantischen Regeln der deutschen Sprache !

Ich habe dir garnicht penetrant versucht irgendwas aufzuzwingen (das von dir genutzte Fremdwort schreibt man übrigens "aufzuoktroyieren"), es hat mich nur interessiert, weil das immer so nach bockigem 3 Jährigem aussieht, der böse auf den Fußboden stampft, weil er sein Happa nicht bekommt.

Ob das den Regeln der deutschen Sprache entspricht maße ich mir als Ausländer nicht an zu beurteilen, wirkt halt einfach nur doof. Übrigens genau so wie deine Antwort, aber wenigstens ziehst du dieses Image konsequent durch.
 
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