Lord Wotan schrieb:,
genau so ist das zu werten, alles andere ist auch blödes Zeug.
Du solltest nie die redlichen Bemühungen anderer, die zudem substantiiert vorgetragen wurden "als blödes Zeug" betiteln. Das ist schon ein Gebot der Höflichkeit. Stell dir vor, Anwälte vor Gericht würden so verfahren, Hochschulprofessoren, die teilweise jahrelange Korrespondenzen über einzelne Fragen des Rechts mit Kollegen führen, dabei sicherlich durchaus beharrlich und präzise in der Sache sind, würden die Ausführungen des Andersdenkenden als "blödes Zeug" bezeichnen?
Ich kann nicht jemanden Verklagen weil der sich an die von Verkäufer per Zahlungsangebot festgelegten AGB von Paypal hält.
Dass dies mühelos möglich ist, hast du doch gesehen. Wie kann man denn dann auf die Idee kommen zu behaupten, es wäre nicht möglich? Wenn es nicht möglich wäre, hätte das Gericht die Klage gar nicht annehmen dürfen.
Das Gegenteil ist der Fall. Nirgendwo im Urteil ist PayPal überhaupt erwähnt, weil es für die rechtliche Betrachtung überhaupt keine Rolle spielt.
Somit ist ganz klar ohne wenn und aber Paypal derjenige, der zu Verklagen ist, weil die erst diesen Fall geschaffen haben. In denn sie für den Käufer eine Rechtsentscheidung gefällt haben. Um diese zu Fall zu bringen ist Paypal zu verklagen.
PayPal hat eben nicht eine Rechtsentscheidung getroffen. PayPal hat nur ein Instrumentarium geschaffen, auf einfach Weise den Ursprungszustand wiederherzustellen. Geld zurück, Ware zurück. Genau so, wie auch ein Treuhänder sich verhalten würde.
Echt in was für eine Welt leben denn hier einige.
Z. B. in der Welt, die man gemeinhin als Rechtswissenschaft betrachtet.
Man bietet als Verkäufer den Käuferschutz über Paypal am. Und wenn der Käufer diesen dann in Anspruch nimmt, sagen hier einige dann April, April jetzt verklage ich dich.
Was denn sonst? Soll ein Verkäufer, der einen Stein zurück geschickt bekommen hat, damit zufrieden sein? PayPal prüft nur, ob ein Versandbeleg nachgewiesen wurde. Wenn jetzt z. B. der Verkäufer behauptet, der Käufer hätte einen Stein zurückgesendet, trägt PayPal dem Verkäufer auf, eine Strafanzeige zu erstatten. Weist der Verkäufer diese Anzeige nach, bekommt er das Geld zurück. Dann kann der Käufer wiederum klagen, wenn er sein Geld sehen will.
Soll derjenige, der nachweislich einen einwandfreien Artikel versendet hat, akzeptieren, dass der Käufer nach 40 Tagen einem Shop einen Schrotthaufen vorlegt, sich dazu ein Gutachten ausstellen lässt, was ja nur bestätigt, einen Schrotthaufen begutachtet zu haben und sich mit diesem Gutachten über PayPal das Geld wieder holt, weil es die PayPal AGB, die auf weltweiten Versand ausgelegt sind, der Wochen dauern kann, so zulassen?
Soll derjenige, der einen Artikel per Selbstabholung herausgegeben hat und sich vom Käufer den Empfang hat unterschreiben lassen, mit der Folge, dass der Käufer schon am nächsten Tag Käuferschutz beantragt, mit der Behauptung, er habe den Artikel nicht erhalten, was zur Folge hat, dass er den Kaufpreis erstattet bekommt, PayPal musste für ihn entscheiden, der Verkäufer konnte den Versand nicht nachweisen, PayPal akzeptiert nichts anderes als einen Versandbeleg, deshalb auf sein Recht verzichten, weil er die PayPal AGB nicht vollständig gelesen hat und ihm verborgen blieb, dass es einen Verkäuferschutz nicht gibt bei persönlich übergebenden Artikeln?
Kann einer der beliebtesten PayPal-Tricks (diesmal ist von PayPal selbst die Rede), nämlich zu leugnen, vom Verkäufer den angeforderten Versandnachweis, den der Verkäufer per Fax übermittelt hat (mit Sendebericht), gleiches gilt für das Hochladen per E-Mail, in lesbarer Form erhalten zu haben, alles sei verstümmelt gewesen, dazu führen, dass der Verkäufer nun im Regen steht, weil die Frist abgelaufen ist?
Die gleiche Nummer, die pausenlos bei als eigentlich seriös bekannten Dienstleistern der Telekommunikation, Kabelfernsehen, Abonnements etc. abläuft: Widerruf nicht erhalten, Kündigungsschreiben nicht angekommen, Umschlag enthielt keinen Inhalt, Unterschrift fehlte. was oftmals den Effekt hat, das Fristen abgelaufen sind, der Kunde kann den Zugang nicht beweisen, da es sich aber um einen empfangsbedürftige Willenserklärung handelt, war er beweispflichtig für den Zugang.
Soll es jetzt für den Verkäufer vorbei sein? Vielleicht für den Verkäuferschutz, aber niemals für den Rechtsweg.
Im Übrigen haben wir doch hoffentlich längst den Rechts-Sandkasten-Spielplatz verlassen, sonst wären alle meine Bemühungen umsonst gewesen.
Wenn du jetzt etwas vorzutragen hast, solltest du es rechtlich untermauern, so wie ich es auch getan habe und wie es üblich ist, wenn man ein gewisses Stadium verlassen hat.
Es macht keinen Spaß, wenn jedes begründete rechtliche Argument niedergemacht wird, ohne dass überhaupt auf der Gegenseite ein fundiertes und belastbares rechtliches Grundwissen besteht.
Der Prozess wurde nur u. a. aufgrund der Beweislage verloren. Hätte unsere gebeutelter crazy einen Zeugen dafür gehabt, dass das Display am Tage des Versands keinen derartigen Fleck aufgewiesen hätte oder wäre sein Gewährleistungsauschluss nicht durch die Beschaffenheitsbestimmung ausgehebelt worden, hätte er den Prozess gewonnen.
Niemals hätte PayPal in dem Verfahren irgendeine Rolle gespielt.