Problem mit Macbook Pro

Tartaro$

Lt. Commander
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Aug. 2004
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1.547
Hallo,

ein bekannter von mir hat ein Macbook Pro vor ca 2 Monaten gebraucht gekauft.
Lauf Verkäufer (Privat) war eine USB Buchse defekt. (dem war auch so)

Jetzt nach 2 Monaten startet das Gerät nicht mehr. Und es wurde ein Feuchtigkeitsschaden festgestellt.

Was haben wir nun für Rechte? Muss der Verkäufer ads Gerät zurücknehmen?

Anbei die Fotos.
 

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Schwer zu sagen, ist eigentlich "gekauft wie gesehen", aber dummerweise ist das beim Internet immer so eine Sache - man schaut sich das Gerät oftmals nicht vorher an. Da du das Gerät von innen nicht hast betrachten können, ist das nach meiner Rechtswahrnehmung eine Verschleierung eines Mangels.

Aber ob du das geltend machen kannst, bezweifele ich.
 
Verkauf von Privat, da wirst du kaum eine Möglichkeit haben. Er hat den Defekt der USB-Buchse mit angegeben, und wie willst du nachweisen dass der Feuchtigkeitsschaden vom ursprünglichen Besitzer verursacht wurde und nicht von deinem Bekannten.

Man kann den Verkäufer zwar anschreiben und fragen, aber jetzt mal angenommen dein Bekannter geht damit bis vor Gericht, den Fall wird er nicht gewinnen.

MfG Tim
 
war nicht mal Online.. was war innerhalb unserer Stadt... Hat nur den Mangel des USB Anschlusses angegeben.. aber verschwiegen, dass das Gerät nass geworden ist..
 
Auch dort wird dein Kollege keine große Chance haben, da er in der Beweispflicht ist. Er muss zeigen, dass das Gerät bereits zum Zeitpunkt des Kaufes in diesem Zustand war.
 
beweisst das nicht die USB Schnittstelle?
Und kann man das nicht am grad der Korrosion aufm Board sehen? (Sprich Gutachter)
 
Hallo,

Apple war der erste Hersteller, der Feuchtigkeitsmesser in seinen Geräten verbaut hat.

Wahrscheinlich kann ein Fachmann fest stellen, wann der Schaden entstand. Vielleicht hilft Dir das weiter.

Grüße,

Blubbs
 
Prinzipiell ja, allerdings im Zweifel für den Angeklagten (das ist in diesem Fall ja der Verkäufer), sodass wenn es einen Zweifel gibt, ihr auf ALLEN Kosten sitzen bleiben werdet.

Ich würde an eurer Stelle mal den nächsten Applestore aufsuchen, das Gerät vorführen, und mal nach Spareparts fragen. Ich vermute der andere Weg wird ohne Erfolg und teuer sein.

EDIT: Falls der Feuchtigkeitssensor etwas derartiges loggen sollte, sicherlich ein Versuch wert.
 
> Auch dort wird dein Kollege keine große Chance haben, da er in der Beweispflicht ist. Er muss zeigen, dass das Gerät bereits zum Zeitpunkt des Kaufes in diesem Zustand war.

BWL hilft dir auch weiter...

Auf gebrauchte Sachen muss der Verkäufer 1 Jahr Gewährleistung geben, egal, ob er sich schriftlich dadurch befreit, oder ob es ein Privatverkauf ist, Gesetz ist Gesetz. Und in den ersten 6 Monaten muss, wie immer, der Verkäufer beweisen, dass der Schaden nicht von Anfang an bestand.

Meiner Meinung nach hat man bei dem Fall alle Möglichkeiten.
 
@chriss_msi

Hallo,

du schreibst argen Unfug. Gewährleistung bei privat Verkäufen gibt es nicht. Natürlich darf man als Verkäufer keinen bekannten Mangel verschweigen. Das geht nicht.

Grüße,

Blubbs
 
@BlubbsDe
Bevor du Wörter wie "Unfug" in den Mund nimmst, solltest du dich mal über die Rechtslage in Deutschland informieren. Kurz: Auch Privatverkäufer unterliegen der "Gewährleistungspflicht".
 
tsingtao schrieb:
@BlubbsDe
Bevor du Wörter wie "Unfug" in den Mund nimmst, solltest du dich mal über die Rechtslage in Deutschland informieren. Kurz: Auch Privatverkäufer unterliegen der "Gewährleistungspflicht".

Danke... mal sehen was er sagt... ;)
 
GuaRdiaN schrieb:
EDIT: Falls der Feuchtigkeitssensor etwas derartiges loggen sollte, sicherlich ein Versuch wert.

Da hast du etwas missverstanden. Es ist kein elektronischer oder digitaler Sensor, sondern ein Sensor (Liquid Contact Indicator) aus Papier (self-adhesive film/paper laminate), der sich bei Berührung mit Flüssigkeit in eine andere Farbe verfärbt.
 
chriss_msi schrieb:
Auf gebrauchte Sachen muss der Verkäufer 1 Jahr Gewährleistung geben, egal, ob er sich schriftlich dadurch befreit, oder ob es ein Privatverkauf ist, Gesetz ist Gesetz.

Nicht ganz richtig

Die Gewährleistung bei gebrauchten Sachen kann auch zwei Jahre sein, nur kann der Verkäufer die Gewährleistung auf bis zur einem Jahr verkürzen.

chriss_msi schrieb:
Und in den ersten 6 Monaten muss, wie immer, der Verkäufer beweisen, dass der Schaden nicht von Anfang an bestand.

Auch das ist leider ein weit verbreiteter Irrglaube, denn innerhalb der sechs Monate geht der Gesetzgeber nur davon aus, dass der Sachmangel bei Gefahrenübergang vorhanden gewesen sein muss, jedoch muss erstmal der Käufer einen berechtigten Sachmangel nachweisen.....dieser Punkt bezieht sich nur beim Kauf zwischen Händler und Privat sprich B2C!

Bei C2C ist der Käufer immer in der Beweislast die Anfänglichkeit zur beweisen!!
Bitte sich vorher informieren und kein Halbwissen offenbaren.

tsingtao schrieb:
@BlubbsDe
solltest du dich mal über die Rechtslage in Deutschland informieren. Kurz: Auch Privatverkäufer unterliegen der "Gewährleistungspflicht".

Es sei den man schließt die Gewährleistung aus........
Jedoch muss das Gerät frei von Mängel sein!


Grundsätzlich stehen die Chancen sehr schlecht für dich....
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Tartaro$ schrieb:
Hallo,

ein bekannter von mir hat ein Macbook Pro vor ca 2 Monaten gebraucht gekauft.
Lauf Verkäufer (Privat) war eine USB Buchse defekt. (dem war auch so)

Jetzt nach 2 Monaten startet das Gerät nicht mehr. Und es wurde ein Feuchtigkeitsschaden festgestellt.

Was haben wir nun für Rechte? Muss der Verkäufer ads Gerät zurücknehmen?

Gar Keine! Der Verkäufer wird sagen: Selbstverschulden!
defekte usb wurde ja genannt!

Prinzipiell könnte man per Zivilprozess was versuchen; aber Jeder Winkeladvokat wird sagen: Ja, da muss man prozessieren!
Letztendlich ist es dem Advokaten egal, weil der sein Geld immer erhält, bei Erfolg oder bei MIßerfolg;

tipp: das nächste mal im apple refurb-shop kaufen! + apple Care ( bei ebay tummeln sich zu vile Verbrecher herum ) Leider


Kurzversion: Ein Fall für die Tonne, so ist...m. d. überteuerten, gebrauchten macintosh-Hardwarezeug



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