RMA Problematik mit einem Hersteller?

Darkblade08 schrieb:
Und was bringt die Nennung des Händlers? Es ist ja in Ordnung auf Fehler hinzuweisen, aber irgednwann ist auch mal gut. Der Händler kann nicht helfen. Das ist eigentlich alles was von Relevanz ist.
Das ist jedoch von immenser Wichtigkeit, denn er will ja Hilfe in diesem Punkt:
Hat jemand eine Idee was ich tun kann, nachdem ich das Board inklusive mehrerer DIN A4 Seiten Dokumentation eingeschickt habe? Der Hersteller wartet derzeit auf eine Kontaktaufnahme von mir, was soll ich dem Hersteller erzählen?

Mir geht das ganze ein wenig auf die Nerven, vor allem da ich einiges an Aufwand für die Dokumentation betrieben habe. Der RMA Prozess läuft in meinem Fall direkt über den Hersteller, da es über den Händler nicht mehr möglich ist.
Es ist von immenser Wichtigkeit, zu erfahren, welche Rechte er eigentlich besitzt. War es ein kommerzieller Händler oder hat er mit dem ursprünglichen Käufer einer gebrauchten Ware oder mit einem Zwischenhändler einen Deal gemacht?

Edit: Davon hängt es ab, ob er berechtigte Forderungen stellen kann oder sich auf Bettelei konzentrieren sollte.
Also nach meiner Meinung.
 
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@Darkblade08 Ersatzleistung als Gläubiger wieder unterschlagen…
 
HtOW schrieb:
Ersatzleistung als Gläubiger wieder unterschlagen…
Dann viel Spaß da ran zu kommen. Bei einem Händler im Ausland der nicht mehr existiert.
Ergänzung ()

@karkoah
im Grunde wurden dir hier alle Möglichkeiten die du hast, genannt. Mehr können wir hier nicht mehr helfen, außer du möchtest nochmal das Problem genau beschreiben. Dann könnte es eventuell sein, dass hier jemand noch einen anderen Lösungsansatz hat.
 
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HtOW schrieb:
Doch schon, er will ja Unterstützung im Bezug auf den Support.



Ein Abschätzen ohne zu wissen was alles gemacht wurde führt zu wenig
Ergänzung ()


Ggf. Gab der Händler eine besondere Gewährleistung und man hätte so ggf. Anspruch als Gläubiger.

Ansonsten korrekt, ein insolventer Verkäufer bringt sonst nichts
Einen Anspruch gegen einen nicht mehr existierenden Händler durchzudrücken ist wohl noch schwieriger als den Garantieanspruch bei Asus geltend zu machen, meinst du nicht?
Ergänzung ()

Drewkev schrieb:
@karkoah
Bist du eigentlich per Ticket mit ASUS in Kontakt, hast du dort einen "Ansprechpartner" oder gar E-Mail-Verkehr mit einem Subunternehmen, dass für potenzielle Reparatur deines Mainboards zuständig wäre?
Festen Kontakt habe ich keinen, außer die Aktualisierung des Statuses über die Seriennummer.

SuperHeinz schrieb:
Das ist jedoch von immenser Wichtigkeit, denn er will ja Hilfe in diesem Punkt:

Es ist von immenser Wichtigkeit, zu erfahren, welche Rechte er eigentlich besitzt. War es ein kommerzieller Händler oder hat er mit dem ursprünglichen Käufer einer gebrauchten Ware oder mit einem Zwischenhändler einen Deal gemacht?

Edit: Davon hängt es ab, ob er berechtigte Forderungen stellen kann oder sich auf Bettelei konzentrieren sollte.
Also nach meiner Meinung.
Das Mainboard wurde von mir neu über einen Marktplatz erworben. Die Bestellung ging vom Marktplatz an den Händler.
 
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Drewkev schrieb:
da sich wahrscheinlich bei jeder Statusänderung ein anderer Hampelmann darum kümmert

Darum meinte ich schon zu beginn, einfach mal wie von ASUS gewünscht, den Support telefonisch kontaktieren, vielleicht ergibt sich der Rest dann eh.
 
@KGR84 Der Support verweist auf Schriftverkehr, der irgendwann mal kommen soll. Erweist sich als nicht wirklich zuständig und kann auch mit keiner Abteilung verbinden.
 
Gläubigerschutz kann natürlich auch eine relevante Sache sein.
Bei einem kommerziellen Händler aus der EU weniger problematisch, als man vermuten könnte.

Btw.: Kaufanfrage an einen Marktplatz, der sich dann um die Bestellung an einen dort ansässigen Händler kümmert und dem Käufer dann die (Neu?-)Ware zusendet? Wüsste nicht, dass ich von einem solchen Konstrukt jemals gehört hätte, es sei denn der Marktplatz fungiert als Zwischenhändler.

Dann sollten die Kaufunterlagen vom Zwischenhändler sein, vorausgesetzt, er hat nicht auch die Unterlagen vom eigentlichen Verkäufer beigegeben.

Der ganze Vorgang wird mit jeder (möglicherweise in der Zwischenzeit wieder gelöschten oder editierten) Antwort eigentlich nur noch diffuser.
 
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karkoah schrieb:
Einen Anspruch gegen einen nicht mehr existierenden Händler durchzudrücken ist wohl noch schwieriger als den Garantieanspruch bei Asus geltend zu machen, meinst du nicht?
Darum geht es hier nicht. Es ging darum dem TE Ratschläge zu dem weiteren vorgehen zu geben und dazu wäre es durchaus relevant welche Möglichkeiten überhaupt bestehen um da nen Gutes vorgehen zu finden.

Aber so diffus wie hier alles wird dürfte das schwierig werden.

Am Besten soll der TE einfach wie Asus gesagt hat vorgehen und ggf. Fortschritte hier posten damit man konkreteres weiß. (Basiert ja eh alles auf Kulanz)

Ein Katz und Maus spiel hatte ich mit Lenovo auch mal, da hat nur der Kontakt als Anwalt geholfen und plötzlich hatte man Mitarbeiter mit Entscheidungsmacht als Ansprechperson und mit zwei Email wurde ein Austauschgerät zugeschickt.
 
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SuperHeinz schrieb:
Gläubigerschutz kann natürlich auch eine relevante Sache sein.
Bei einem kommerziellen Händler aus der EU weniger problematisch, als man vermuten könnte.

Btw.: Kaufanfrage an einen Marktplatz, der sich dann um die Bestellung an einen dort ansässigen Händler kümmert und dem Käufer dann die (Neu?-)Ware zusendet? Wüsste nicht, dass ich von einem solchen Konstrukt jemals gehört hätte, es sei denn der Marktplatz fungiert als Zwischenhändler.

Dann sollten die Kaufunterlagen vom Zwischenhändler sein, vorausgesetzt, er hat nicht auch die Unterlagen vom eigentlichen Verkäufer beigegeben.

Der ganze Vorgang wird mit jeder (möglicherweise in der Zwischenzeit wieder gelöschten oder editierten) Antwort eigentlich nur noch diffuser.
Marktplätze wie Ebay, Amazon etc. sind oft auch keine Händler. Der Marktplatz ist in so einem Fall der Vermittler, hat das Produkt aber selbst nie besessen. Ich kann mir einen Stuhl auf Amazon bestellen, dort hat aber dennoch Amazon das Produkt nie in den Händen gehabt. 🤦‍♂️
 
karkoah schrieb:
Ich kann mir einen Stuhl auf Amazon bestellen, dort hat aber dennoch Amazon das Produkt nie in den Händen gehabt. 🤦‍♂️
Es geht um den gewerblichen Händler der über Ebay verkauft und nicht um Ebay die nur als Vermiuttler auftreten
 
Man bestellt ein Board was mal ca. € 700,- gekostet hat auch nicht bei irgendeinem Wald- und Wiesenhändler ... und schon mal gar nicht im Ausland ... aber ok ... jeder wie er mag ...
 
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Drewkev schrieb:
was meinst du wie viele Österreicher in Deutschland bestellen?
aber wahrscheinlich nicht über irgendeinen "Marktplatz" bei einem kaum bekannten Händler.
Eher bei den üblichen Verdächtigen MF, NBB, CU, Alternate usw. und die gibts halt schon ewig.
 
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karkoah schrieb:
Marktplätze wie Ebay, Amazon etc. sind oft auch keine Händler. Der Marktplatz ist in so einem Fall der Vermittler, hat das Produkt aber selbst nie besessen. Ich kann mir einen Stuhl auf Amazon bestellen, dort hat aber dennoch Amazon das Produkt nie in den Händen gehabt.
Aber die Geschäftsplattform von Ebay, Amazon und ähnlichen, zeichnet sich doch durch ein gänzlich anderes Verhalten aus, als das Man-in-the-Middle-Gebaren der von Dir nicht genannten Plattform.

Erstgenannte sind doch lediglich Vermittler, der eigentliche Verkauf- und Kaufvorgang findet doch zwischen Verkäufer und Käufer statt. Ebay, Amazon & Co. bekommen dann vom Verkäufer eine Provision, deren Betrag dieser an den Käufer weiterreicht. Der Käufer erwirbt eine Ware vom Verkäufer und dieser stellt ihm eine Rechnung.

Gänzlich anders der von Dir geschilderte Verkauf, der vom eigentlichen Verkäufer an den Marktplatz-Betreiber erfolgt, von welchem die Ware an Dich weitergeleitet wurde. Die Rechnung kam somit vom Marketplace?

In diesem Falle kennen sich mitunter Verkäufer und Käufer gar nicht, sondern beide Parteien lediglich den Zwischenhändler. Was in diesem Falle ja auch bedeutet, dass der Käufer den eigentlichen Verkäufer gar nicht kennt und ihn demzufolge auch gar nicht nennen kann.

Ich würde da nichts kaufen, ich hätte Bedenken an einen unseriösen Verkäufer zu geraten.
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Doch wie dem auch sei, wende Dich möglichst an einen Fachanwalt, der sollte Dir bessere Vorschläge machen, als wir hier Dir geben können oder dürfen. (Weil genau davon leben Anwälte). Dem kannst Du dann auch alle Angaben in aller Vertraulichkeit machen, die Du uns nicht geben magst.
 
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Tom-S schrieb:
aber wahrscheinlich nicht über irgendeinen "Marktplatz" bei einem kaum bekannten Händler.
Eher bei den üblichen Verdächtigen MF, NBB, CU, Alternate usw. und die gibts halt schon ewig.
Welche Händler gibt es schon länger und haben Reputation?
 
karkoah schrieb:
Einen Anspruch gegen einen nicht mehr existierenden Händler durchzudrücken ist wohl noch schwieriger als den Garantieanspruch bei Asus geltend zu machen, meinst du nicht?
Garantie ist ggü Gewährleistung immer noch freiwillig, da gibt es keine Pflicht für den Hersteller irgendwas zu tun.
SuperHeinz schrieb:
Doch wie dem auch sei, wende Dich möglichst an einen Fachanwalt, der sollte Dir bessere Vorschläge machen, als wir hier Dir geben können oder dürfen.
Da wird dann Asus sagen, dann halt nicht, ist doch nur Kulanz.



Das Thema ist doch immer noch: Du musst dich bei Asus melden? Oder hattest du das jetzt seit heute morgen getan?
 
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