RX 6900XT auf einmal defekt

also aus meiner Erfahrung ist Alternate gar nicht so schlecht,
ich hatte mal Corsair Speicher bei denen gekauft, so nach ca. 1 Jahr war der RAM defekt, also zu Alternate geschickt, nach gut 1 Monat nachgefragt, sie hatten mir draufhin weil "kein Ersatz möglich" einfach meinen Kaufpreis zurückerstattet
 
Es gibt ein Update!
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Einerseits freut es mich endlich eine Antwort zu haben, andererseits stelle ich mir nun eine Frage.
Wieso sagt mir der XFX Support, das ich die GPU nach Hongkong schicken muss, aber Alternate hat die zum "Hersteller in Amsterdam" geschickt..

Habe bei der Mail direkt mal via Twitter nachgehakt ob es schon ein neues Update gibt.
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Da bin ich nun verwirrt xD ist die nun bei denen und auf dem Weg zu XFX oder ist die bei XFX ?

Und als letztes dann jetzt mal warten was der Brief vom Verbraucherschutzanwalt bringt. Bin gespannt wann es dazu eine Antwort gibt. :D
 
Ich bin kein Anwalt aber kann ein Händler überhaupt vom Recht auf Nachbesserung Gebrauch machen
wenn er den Artikel gar nicht selbst nachbessert ? Das kann nach meiner Logik doch nur der Hersteller.

Alternate hat eigentlich nur die Möglichkeit innerhalb der vom Käufer gesetzten Frist eine Ersatzkarte
zu liefern oder eben das Geld zu erstatten wenn es um die Gewährleistung statt um die Garantie geht.

Was die jetzt machen ist einfach sich um die Gewährleistung drücken und nun ist es ein Garantie Fall.
Ob es dort eine gesetzliche Grundlage für Fristen gibt glaube ich nicht also viel Spaß beim warten. :(
 
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0ssi schrieb:
Ich bin kein Anwalt aber kann ein Händler überhaupt vom Recht auf Nachbesserung Gebrauch machen
wenn er den Artikel gar nicht selbst nachbessert ? Das kann nach meiner Logik doch nur der Hersteller.
Mir ist mal eine teure Grafikkarte vor paar Jahren kaputt gegangen und war nicht mehr lieferbar, mir wurde der volle Kaufpreis vom Shop erstattet. Warum Alternate sich hier querstellt kann ich nicht verstehen.

Ich finde die aussage von wegen das es sich um einen Technisch komplizierten Gegenstand handelt und es kein Gegenstand des täglichen bedarfs sei ziemlich interessant.

Woher wissen die denn ob der Kunde die Karte beruflich als Grafikdesigner oder sonst was braucht und jetzt nicht mehr arbeiten kann?
Keine Grafikkarte -> Kein Bild (sofern keine Onboard-GPU) -> Computer (Alltagsgegenstand) unbrauchbar

Man kann sich darüber streiten ob es ein Alltagsgegenstand ist oder nicht, aber im Großteil der Computer sind Grafikkarten verbaut und gehören damit zum Alltagsgegenstand weil man es praktisch jeden tag nutzt.

Das ist ja als wenn man sagen würde das der Kompressor vom Kühlschrank kein Alltagstand wäre und man jetzt nix mehr einlagern kann weil der Händler sich zeit lässt da es ja niemand im Alltag brauchen würde.
 
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Naja Alternate hat halt kein Interesse daran, @Escadee den Kaufpreis für etwas zu erstatten, wovon er sich quasi jetzt fast 2 Karten kaufen kann.

Ich würde das jetzt auch eher versuchen durchzusetzen. Einschicken zum Hersteller hätte man auch selber tun können.

Aber ob es dazu kommt? Ob es rechtlich Sinn macht maraud zu pochen? Das wird der TE am ehesten beantwortet bekommen u.a. vielleicht durch den RA des Verbraucherschutzes.

Was Alternate da in der Form fabriziert ist aus Unternehmerischer Sicht vielleicht nachvollziehbar, aber schlechten Stil darf man schon vorhalten.

Ich bin gespannt wie es weitergeht.
 
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0ssi schrieb:
Ich bin kein Anwalt aber kann ein Händler überhaupt vom Recht auf Nachbesserung Gebrauch machen
wenn er den Artikel gar nicht selbst nachbessert ? Das kann nach meiner Logik doch nur der Hersteller.

Bei Ansprüchen im BGB muss man sich immer die Vertragspartner anschauen, wer schuldet wem was.

Der Vertrag wurde zwischen dem TE und Alternate geschlossen, also haben diese Vertragspartner ein Schuldverhältnis.

D.h. vereinfacht

Ein Händler bietet etwas an, dieses ist nicht mangelfrei, sodass der Anspruch auf Lieferung einer mangelfreien Kaufsache weiter besteht und daraus der Anspruch auf Nacherfüllung entsteht. Um 1820 rum wäre der TE zu Alternate gegangen und die hätten ein neues Bein an den Stuhl gebastelt. Das hätte auch der Azubi machen können.

2022 sind die Waren aber viel komplizierter, es ist eine Grafikkarte und ein Händler ist nicht mehr zwangsläufig auch in der Lage, selbst die Reparatur durchzuführen, er ist eben ein wie das Wort schon sagt Händler! Das ist im Mietrecht mit der Mangelbeseitigung das gleiche, wo der Vermieter gar nicht in der Lage sein muss, selbst den Wasserrohrbruch zu beseitigen.

Das BGB verpflichtet aber den Verkäufer gem. §§ 439, 635 BGB zur Nacherfüllung und erwähnt ebenso die Übernahme der Kosten in Satz 2. Da nicht alles neu geliefert werden kann oder nur mit sehr hohen Kosten, wäre der Ausschluss einer Reparatur durch Dritte ein zu großer Nachteil und würde entgegen dem Wortlaut von Arbeits und Materialkosten bzw. Transport stehen und auch nicht mehr zeitgemäß und am Ende auch zum Nachteil des Käufers sein können.

Hieraus abgeleitet, ergibt sich die Möglichkeit für den Verkäufer, die Sache auch durch Dritte reparieren zu lassen. Aber, wie ich bereits sagte, kann der TE die Nachbesserung ablehnen, worauf aber Alternate wieder mit der Verhältnismäßigkeit kommen könnte, d. h. es sei unverhältnismäßig, sofort neu zu liefern oder gar unmöglich, worauf dann der Rücktritt kommen könnte usw.
 
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Wenn man alles richtig kompliziert machen möchte sagt Alternate noch das sie erst den Dalai Lama befragen müssen.
 
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Alex8 schrieb:
Hieraus abgeleitet, ergibt sich die Möglichkeit für den Verkäufer, die Sache auch durch Dritte reparieren zu lassen.
Klingt plausibel und führt letztendlich nur zur Frage wie lange das dauern darf. Wenn das nicht gesetzlich
geregelt ist dann haben die da oben versagt. Es müsste im Gesetz stehen, dass nach 4 Wochen Wartezeit
das Geld erstattet werden muss. Fertig. Aber vielleicht verdient der Staat an Rechtsstreits also pssst. :heilig:
 
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Also bislang gibt es keinerlei Updates. Weder der Verbraucherschutz hat mir was mitgeteilt, noch habe ich was von Alternate gehört. Ich weiß z.B noch nicht ab wann die Frist beginnt. Weil am 12.6 war das RMA Paket als "Zugestellt" markiert, und seit dem 20.6 erst als "in bearbeitung" bei Alternate. Ob die Woche auch zählt? Oder zählt man erst ab dem Zeitpunkt wo die Bearbeitung beginnt?
Alles in allem ist mein jetziger Stand:

Es ist kein Alltagsgegenstand, 6 Wochen sind Okay, und die Bearbeitung bei XFX dauert 4-6 Wochen.
Wenn Alternate selbst sich 1-2 Wochen nimmt + die 4-6 Wochen beim Hersteller kann das doch nicht in Ordnung sein... :-|

Ich gebe bescheid sobald es was neues gibt. Mein Ziel ist nun vom Kaufvertrag zurückzutreten.
 
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@Escadee Richtig gut dass du gegen den schei** Laden vorgehst und hier alles mit uns teilst. Das machen die wenigsten und leben lieber in der Komfortzone.

Wäre witzig wenn die hier mitlesen :D
 
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Also ich hätte mir eine GPU geliehen/gebraucht gekauft und weiter mein PC genutzt und die Zeit verstreichen lassen. Der Aufwand wäre es mir nicht wert.

Alternate habe ich ausschließlich negative Erfahrungen gesammelt, ich kaufe da schon lange keine Artikel mehr wenn die Garantie über die verwickelt wird.

Ich wünsche für dich, dass am Ende alles gut geht!

RIP 6900XT

Eine Frage allgemein nebenbei:

Hatte deine 6900XT Mikroruckler? Hab gehört jede soll das haben.
 
RitterderRunde schrieb:
Eine Frage allgemein nebenbei:

Hatte deine 6900XT Mikroruckler? Hab gehört jede soll das haben.
Nope. Eigentlich lief sie echt gut. Bis jetzt... 🙃
 
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Bin sehr gespannt wie das hier ausgeht, danke für die regelmäßigen Updates. Wäre ja schön wenn Scalpternate am Ende den Kaufpreis erstatten darf... :D
 
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0ssi schrieb:
Klingt plausibel und führt letztendlich nur zur Frage wie lange das dauern darf. Wenn das nicht gesetzlich
geregelt ist dann haben die da oben versagt. Es müsste im Gesetz stehen, dass nach 4 Wochen Wartezeit
das Geld erstattet werden muss. Fertig. Aber vielleicht verdient der Staat an Rechtsstreits also pssst. :heilig:

Der Gesetzgeber hat keinen genauen Zeitraum genannt, sondern spricht nur von "angemessener Frist". Das muss dann also je nach Einzelfall entschieden werden, wobei die Distanz zum "Reparateur" also XFX nicht zulasten des Käufers gehen darf.

Denn der Verkäufer ist verpflichtet, es so effizient wie möglich für den Käufer zu machen. Aber auch hier kann die Gegenseite argumentieren, dass nur XFX es leisten könnte und diese eben in HK sitzen.

Die Rechtssprechung besagt, dass 7 Tage bis hin zu einem Monat als angemessen gelten. Hier geht es um Komplexität, Schwere des Mangels usw.

Jedoch räumt sie dem Verkäufer ein, dass z.B. bei mangelbezogenen Kriterien die Frist auch länger sein könnte. So z.B. wenn ein wichtiges Ersatzteil fehlt und nur dieses die Reparatur ermöglicht.

Kein Argument ist übrigens, dass man zu viel zu tun hätte.

Nun fragst du dich vielleicht, warum man das Thema Reparatur nicht einfach sein lässt, es scheint ja kompliziert zu sein.:king:

Ganz einfach, weil nicht alle Waren neu geliefert werden können. Es gab eine Zeit, da gab es kaum Grafikkarten zu kaufen, der TE hätte also selbst mit Geld nichts machen können, außer auf die Reeperbahn zu gehen.

Es liegt also im Interesse beider Seiten, dass es auch diese Möglichkeit der Nacherfüllung gibt. Oder wer verkauft, denn sein Auto / besteht auf Neulieferung, wenn ein Sitzpolster einen Fleck hat?
Escadee schrieb:
Also bislang gibt es keinerlei Updates. Weder der Verbraucherschutz hat mir was mitgeteilt, noch habe ich was von Alternate gehört. Ich weiß z.B noch nicht ab wann die Frist beginnt. Weil am 12.6 war das RMA Paket als "Zugestellt" markiert, und seit dem 20.6 erst als "in bearbeitung" bei Alternate. Ob die Woche auch zählt? Oder zählt man erst ab dem Zeitpunkt wo die Bearbeitung beginnt?
Alles in allem ist mein jetziger Stand:

Es ist kein Alltagsgegenstand, 6 Wochen sind Okay, und die Bearbeitung bei XFX dauert 4-6 Wochen.
Wenn Alternate selbst sich 1-2 Wochen nimmt + die 4-6 Wochen beim Hersteller kann das doch nicht in Ordnung sein... :-|

Ich gebe bescheid sobald es was neues gibt. Mein Ziel ist nun vom Kaufvertrag zurückzutreten.
Eine allgemeine Aussage bringt dir wenig, weil es immer am Einzelfall entschieden werden muss.

Trotzdem als Richtwert,

Die Frist beginnt in der Regel mit der Anzeige des Mangels und läuft immer bis zu dem Zeitpunkt, an dem du die Ware übergeben bekommst.

Bei komplizierten Gütern kann auch eine 2. oder sogar 3. Frist gesetzt werden müssen, bevor man vom KV zurücktreten kann.

Es gibt also so einige Streitpunkte, welche die Anwälte aktuell diskutieren werden. Sollten sie sich nicht einigen, muss am Ende das Gericht die Fragen um Fristen, Nacherfüllung, Rücktritt usw. entscheiden.

Das meinte ich im Übrigen mit dem 1. Beitrag von mir, da kann man so einiges diskutieren und so vergeht Zeit und es kostet Geld.

Leider hatte ich das hier zu spät gelesen, sonst hätte ich dir da vielleicht etwas besser helfen können.
 
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Update Drölf:

Noch immer keine Antwort. Weder vom Verbraucherschutzanwaltmensch noch von Alternate.
Habe mir Heute ne 6950 bestellt bei Mindfactory. Konnte bei dem Preis nicht widerstehen.

Mal schauen ob ich das nach Zeit X auch noch als Aufwandsentschädigung geltend machen kann.. Ne spaß beiseite. Bin gespannt wie nen Flitzebogen. Mal schauen was die nächste Woche bringt.
 
Hast du keinen Zugang bekommen, sodass du nachschauen kannst, wie der Stand der Dinge ist?

Quasi ein "AZ", Aktenzeichen.
 
Doch klar. Aber bei denen gibt es im Kundencenter nur "warten auf einlieferung durch Kunden" dann "in bearbeitung" und danach "erledigt/abgeschlossen"
Und zweiteres steht da nun seitdem die Karte bei denen ist bzw unterwegs zu xfx / bri xfx. Der Support sagt mir seit Tagen lediglich die Karte befindet sich noch beim hersteller und das ich Geduld haben soll und das es 4-6 Wochen in Anspruch nehmen kann.
 
Mal ein kurzes update:

Keine Antwort von alternate. Karte ist seit dem 14.6 dort.
Keine Antwort von XFX. Karte müsste noch dort sein oder wo auch immer.
Keine Antwort vom Anwalt. Bin gespannt was da noch kommt.

Sobald es neues gibt melde ich mich. Genießt bis dahin das Wetter 😀
 
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