Wenn ich das noch richtig im Kopf habe, Ausbildung ist eine Weile her, hat der TE eigentlich ganz gute Karten.
Als Kunde hat er, vorrangige und nachrangig Rechte.
Bei den vorrangigen, wären es Nachbesserung und Neulieferung, anders als in der Praxis gerne gemacht, hat der Kunde das Wahlrecht, zwischen diesen beiden.... Erstmal soweit egal, da die RMA ja schon läuft.
Sollten sich Alternate aber jetzt quer stellen, könnte der TE seine nachrangigen Rechte, wegen Nichterfüllung geltend machen, da er sich noch in der gesetzlichen Gewährleistung befindet und da spielt die Garantie, keine Rolle.
Da es sich hier um einen erheblichen Mangel handelt, hätte er dann die Möglichkeit vom Kaufvertrag zurück zu treten, Kaufpreisminderung ( in der Regel nur bei geringfügigen Mängeln), Schadensersatz statt Leistung und Ersatz vergebliche Aufwendungen.
Denke mal Punkt 1,wäre hier der vorrangige.
Zudem kommt noch hinzu, daß seit dem 01.01.2022 die Beweislastumkehr zu gunsten, des Verbrauchers geändert wurde, sie beträgt jetzt statt 6 Monate, ein Jahr.
Also müsste dir Alternate jetzt, immer noch Nachweisen, daß das Produkt bei Übergabe mangelfrei war.
Ich würde es hier echt drauf ankommen lassen, wenn die alles ablehnen, würde ich sie schriftlich in Verzug setzen, mit einer angemessenen Frist und wenn die verstrichen ist, würde ich vom Kaufvertrag zurück treten.
Soweit die Theorie, ob das dann auch alles so klappt.....