Fuchiii schrieb:
Oder alternate gibt nach nachdem sie ein Schreiben vom Anwalt bekommen... Weil sich der Aufwand für die dann auch nicht lohnt
Wieso man lieber die Meinung vertritt sich alles gefallen zu lassen versteh ich da nicht. Genau das ist der Grund wieso uns Verbrauchern die Firmen auf der Nase rum tanzen, weil sich keiner mehr wehrt.
Ich hab schon diverse male den Verbraucherschutz eingeschaltet, da werden große firmen plötzlich ganz klein!
Es geht nicht um "gefallen lassen", sondern ob es sich lohnt. Das ist wie mit dem Ast über dem Gartenzaun, dass vor Gericht zu bringen ist verdammt teuer und zeitaufwendig.
Da wäre es besser, einfach mal miteinander zu reden, ja auch das ist die Aufgabe eines Anwalts, das man die Mandanten auch mal vor sich selber schützt.
Escadee schrieb:
Hey,
Ja. Ich habe zum Zeitpunkt des Kaufes 1699€ bezahlt. Die Grafikkarte scheint von Anfang an einen Defekt zu haben was halt erst jetzt aufgefallen ist. Der Hersteller selbst schrieb mir das ich es über alternate machen solle weil es dort nen refund gibt. Sonst hätte ich die Karte nach Hongkong schicken müssen und hätte am Ende noch Zoll etc. Zahlen müssen also wäre es am Ende mehr als 2000€.
Alternate stellt sich nun quer und pochen auf ihr recht auf ausbessern. Ich poche nun bei zu langer Zeit auf Nichterfüllung und Rücktritt vom Kaufvertrag. Alles in allem ist es mir egal ob es am Ende meinen Geldbeutel 300 oder 400 Euro. Kostet das zu klären. Habe mich lang genug von irgendwelchen Firmen hinhalten lassen.
Bin einfach gespannt was dabei raus kommt. Entweder es klappt oder eben nicht. Aber alles in allem hat mir das dann die Wartezeit versüßt 😁
Ach, so spannend wird das nun auch nicht, da es gängige Praxis ist.
Zunächst wird der Korrespondenzanwalt auf Nacherfüllung bestehen, d. h. Reparatur oder neue Karte. Du kannst dort wählen, eine neue Karte würde ich empfehlen.
Hat Alternate keinen Ersatz, wird man dir entweder sofort den Kaufpreis - Nutzungsentschädigung anbieten oder aber einen Gutschein für den Shop, den du aber nicht annehmen musst. Alternativ die Reparatur, wo ich dann aber einen adäquaten Ersatz für die Zeit verlangen würde.
Dies wäre der kostengünstigste Ausgang für dich, sofern man sich auf eine Nutzungsentschädigung einigt, welche beide Seiten akzeptieren. Bei 6 Monaten halte ich 200 Euro für angemessen.
Aber wie so oft kommt es eben drauf an.
Wenn du bei Alternate jemanden sitzen hast, der sich in seinem Ego angegriffen fühlt oder allgemein seinen Beruf sehr extrem ausleben will, dann könnte er es dir sehr schwer machen, zu deinem Recht zu kommen.
Er wird es nicht verhindern können, aber er kann es hinauszögern und teuer machen. Die Kosten könnten zwar teilweise geltend gemacht werden, aber das wäre eben auch ein längerer Prozess und die meisten privaten Instanzen sagen dann irgendwann "mir reichts".
Denn es ist nicht verboten, sich juristisch zu streiten, was im Übrigen der Grund ist, warum so viele Rechtsstreits von großen Konzernen über viele Jahre gehen, bis die Gegenseite kapituliert oder einem für sie ungünstigen Vergleich zustimmt.
Denn eines ist klar, hast du kein Verschulden am Niedergang der Karte, so muss sie dir ersetzt werden oder aber der Kaufpreis / Nachbesserung. Dein Nichtverschulden musst du im Übrigen nicht beweisen.
Ich las aber etwas von einem Aufkleber, der fehlte. Dies könnte man gegen dich verwenden und dann quasi per Gutachten beweisen, dass du die Karte selbst zerstört hast. Nun hättest du die Möglichkeit, den Beweis anzubringen, dass du es doch nicht warst.
Ab diesem Zeitpunkt scheint eine außergerichtliche Einigung schwer erreichbar, sodass es irgendwann vor den Richter geht, was Zeit und Geld kostet.
maxi_rodriges schrieb:
Kann doch der Anwalt bestimmt auf den Schadenersatz pochen, sonst geht es vor Gericht. Dann muss die A* alles zahlen.
Das kommt drauf an,
Außergerichtlich zahlt man grundsätzlich selbst. Man kann später verschiedene Kosten als Schaden geltend machen, sofern es eine Pflichtverletzung der Gegenseite gab, welche die Beauftragung eines Rechtsanwaltes notwendig gemacht hat.
Vor Gericht zahlt der Verlierer die Kosten gem. §91 Abs. 1 ZPO.