News Schadensersatz bei Hardware-Beschlagnahmung

mischaef

Kassettenkind
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Beschuldigte, deren Hardware im Zuge eines Verfahrens beschlagnahmt wurde, können im Falle einer Verfahrenseinstellung zukünftig Schadensersatz für die entstandenen Nachteile verlangen. Dies geht aus einem deswegen geführten Verfahren hervor. Laut dem Rechtsanwalt Jens Ferner könnte dieses Modellcharakter besitzen.

Zur News: Schadensersatz bei Hardware-Beschlagnahmung
 
richtig so, wem man (augenscheinlich aufgrund der verfahrenseinstellung) unschuldig zeug weg nimmt und lange vorenthält, dem hat man auch eine entschädigung zu zahlen, wenn das ganze unnötig war.
 
Toll. Und wenn da Geschäftsdaten drauf sind, oder etwas privates woran man Jahre lang gearbeitet hat?
Wie ich schon sagte, Regierungen sind nichts anderes als eine Mafiagruppe die zur Macht kam.

Der ganze Behördenapparat ist auch viel zu träge und faul.
Was kann da überhaupt 800 Tage lang dauern und warum muss man überhaupt erst klagen, damit man etwas zurück bekommt? Das müsste automatisch ablaufen.

Und vor allem, warum hat sich bisher noch keiner überlegt was NACH der Beschlagnahmung passiert?
Aber sich die Beschlagnahmung ausdenken, das können sie. Wahrscheinlich verkaufen sie den Plunder dann auf Auktionen....
 
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kann mal bitte jemand mein notebook beschlagnahmen? :D
 
@rob83 sicherst du also deine daten nicht, an denen du jahre dran gearbeitet hast? :freak:
 
@tom: wenn die zu ner Hausdurchsuchung bei dir anrücken ist alles was IT ist weg... CDs, HDDs, NAS, PC, etc.

Aber was ich dazu sagen muss: Länger wie 5 Tage darf so eine Beschlagnahmung doch nicht brauchen! Daten Clonen und zurückgeben! So SOLLTE es laufen.
 
Der Staat verdient an diesen unrechtmäßigen Beschlagnahmen sehr viel Geld da werden sie sich bestimmt bald was neues ausdenken.
 
Der Staat verdient an diesen unrechtmäßigen Beschlagnahmen sehr viel Geld da werden sie sich bestimmt bald was neues ausdenken
Wo soll der Staat damit Geld verdienen? Er darf die Geräte doch nicht verticken!
Versteigerung gibt es nur von Artikeln die keiner Person zugeordnet werden können, wo der Besitzer verstorben ist oder aber von Personen die Geld dem Staat schulden!

Sonst, gutes Urteil!
 
Schönes Urteil, aber ich konnte aus dem Text nicht heraussehen, wie der Satz berechnet wird. Oder habe ich was übersehen? :(

EDIT: GESEHEN... zu schnell gelesen ....
 
Meiner Ansicht nach ist es mit dem Anspruch eines Rechtsstaates nicht vereinbar, Hardware oder andere Dinge dem Beschuldigten wegzunehmen. Das ist nichts anderes als Raub! Selbst wenn jemand etwas ausgefressen haben sollte, sehe ich keinen Grund, das Eigentum desjenigen einzuziehen. Was hat der PC mit der Sache zu tun, was seine persönlichen Daten? Das hat mit Rechtsstaatlichkeit nichts, aber rein gar nichts zu tun. Einem Mörder hackt man auch nicht das Bein ab oder bringt ihn um. Die grundlegenden Menschenrechte sollten auch in diesen Fällen greifen. Einen gesetzlich legitimierten Raub halte ich für völlig verfehlt.
 
Wir haben uns also zu einem bahnbrechenden Urteil durchgerungen. Wow. Jedes Kind mit genug Hausverstand würde instinktiv zum selben Schluss kommen.

"Ich dich beschuldigen, dir was wegnehmen. Ich lag falsch, ich dir zu unrecht was weggenommen. Ich muss dir was dafür zurückgeben."

Ist das so schwer und bahnbrechend? Es ist eine Schande dass es jemals rechtens war, vor allem da es die Möglichkeit gibt die Daten ohne die Beschlagnahmung des Gerätes (oder eben für 1-2 Tage bis die Kopie gezogen ist) zu sichern zwecks Beweis.

Dass Computer jahrelang bis sie veraltet sind in Lagerhallen verschwinden ist ausgeübte Gewalt gegenüber Unschuldigen (bis der Richtspruch erfolgt). Schadenersatz ist da noch das Mindeste.
 
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@astor27
Herrje, wo bitte steht denn, dass die Beschlagnahme unrechtmäßig war?!

@Lars_SHG
Selbstverständlich darf er das. Allerdings müssen vorher diverse Fristen abgelaufen sein, während dessen der Eigentümer mehrfach, zuletzt mit öffentlichem Aushang, aufgefordert wird seinen Krempel abzuholen.

@terror_gnom
Stimmt, 5 Tage. Da Polizei und Staatsanwaltschaft sonst nix zu tun haben, Daten niemals verschlüsselt oder gegen anderweitigen fremden Zugriff gesichert sind und bei den Behörden unbegrenzter Speicherplatz vorhanden ist..

@Rob83
Das Verfahren nach der Beschlagnahme ist exakt geregelt: siehe unter anderem oben, meine Erwiderung zu Lars.

@SunnyboyXP0
Aber was Beweismittel sind weißt Du schon, oder?


Es ist immer wieder höchst amüsant, wie bei Leuten der automatische Beißreflex greift, wenn Justiz- oder Polizeithemen diskutiert werden. Nur informiert sich mal der ein oder andere vorher, nö .. wieso auch. Das eigene Weltbild von den pösen pösen Leute da oben würde ja ins wanken geraten.
Nichts desto trotz ist das Urteil, nach dem was in der News steht, angemessen und gut.
 
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ich liebe unseren staat /ironie an --_--
 
diRAM schrieb:
[...]Es ist immer wieder höchst amüsant, wie bei Leuten der automatische Beißreflex greift, wenn Justiz- oder Polizeithemen diskutiert werden. Nur informiert sich mal der ein oder andere vorher, nö .. wieso auch. Das eigene Weltbild von den pösen pösen Leute da oben würde ja ins wanken geraten.
Nichts desto trotz ist das Urteil, nach dem was in der News steht, angemessen und gut.

Das ist so ein bisschen der Unterschied zwischen Theorie und Praxis. Theoretisch ist alles einwandfrei geregelt. In der Realität gibt es gerade bei den Kleintätern im Bereich Internetkriminalität (die Warez-Fraktion) relativ häufig das Problem, dass Verfahren insbeondere auch deshalb eingestellt werden weil die (oft sehr gut ausgestatteten) beschlagnahmten PC-Systeme nicht mehr auffindbar sind. Ob das jetzt daran liegt, dass irgendein Polizist ein Weihnachtsgeschenk für den Sohnemann braucht, die Abteilung einen neuen schnellen Server, man den PC aus pädagogischen Gründen verschwinden lässt oder ob das Gerät einfach in irgendeiner Ecke der Aservatenkammer verstaubt: In einem Rechtsstaat sollte sowas nicht passieren.
 
@diRAM
Der Staat sind wir Bürger. Gerechtigkeit sollte vor allem anderen stehen. Und grundsätzlich auch die Rechte eines Bürgers. Im Falle der Daten können diese vor Ort kopiert werden. Jeder sollte so lange als unschuldig gelten, bis die Schuld nachgewiesen worden ist. Es kann aber nicht angehen, das Eigentum eines Bürgers zu stehlen, nur weil der Staat bequem ist. Auch im Falle der Täterschaft haben seine privaten Daten nichts mit der Tat zu tun. Die gehen dem Staat nichts an und sind sein (geistiges) Eigentum. Wo ist in diesem Fall das Urheberrecht? Da wird es mit Füßen getreten. Wir drehen uns die Gesetze so, wie wir sie brauchen.

Ich bin ganz klar gegen einen Raub, da es entweder andere Möglichkeiten gibt oder die Verhältnisse stimmen müssen. Nur weil jemand Drogen besitzt, berechtigt das den Staat nicht dazu, sein Auto zu klauen, wo die Drogen gefunden worden sind.

@pr0g4m1ng
Und das kommt noch dazu!
 
Wenn ich mir also eine Pistole für 900 EUR kaufe und damit jemand erschieße, dann sollte ich die Waffe nach den ballistischen Untersuchungen wieder bekommen? Ist ja mein Eigentum und die Pistole kann ja nichts dafür.

Also Fakt ist, wenn ein PC als Tatwerkzeug benutzt wird sollte man sich nicht wundern, wenn man den nach der Verurteilung nicht wieder bekommt und auch nicht während dem laufenden Strafverfahren.

Wird die Geschichte wie hier eingestellt, dann ist ein Schadensersatz völlig korrekt.

1. Muss sich der Besitzer ja ein neues Notebook kaufen und
2. verliert das eingezogene Notebook an Wert.

Übrigens können sich Beschuldigte eine Kopie Ihrer Daten ziehen lassen.
 
Find ich gut, wobei ich hoffentlich nie in solch eine Situation kommen werde.
 
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