@astor27
Herrje, wo bitte steht denn, dass die Beschlagnahme unrechtmäßig war?!
@Lars_SHG
Selbstverständlich darf er das. Allerdings müssen vorher diverse Fristen abgelaufen sein, während dessen der Eigentümer mehrfach, zuletzt mit öffentlichem Aushang, aufgefordert wird seinen Krempel abzuholen.
@terror_gnom
Stimmt, 5 Tage. Da Polizei und Staatsanwaltschaft sonst nix zu tun haben, Daten niemals verschlüsselt oder gegen anderweitigen fremden Zugriff gesichert sind und bei den Behörden unbegrenzter Speicherplatz vorhanden ist..
@Rob83
Das Verfahren nach der Beschlagnahme ist exakt geregelt: siehe unter anderem oben, meine Erwiderung zu Lars.
@SunnyboyXP0
Aber was Beweismittel sind weißt Du schon, oder?
Es ist immer wieder höchst amüsant, wie bei Leuten der automatische Beißreflex greift, wenn Justiz- oder Polizeithemen diskutiert werden. Nur informiert sich mal der ein oder andere vorher, nö .. wieso auch. Das eigene Weltbild von den pösen pösen Leute da oben würde ja ins wanken geraten.
Nichts desto trotz ist das Urteil, nach dem was in der News steht, angemessen und gut.