News Schadensersatz bei Hardware-Beschlagnahmung

Da sehe ich erstmal nicht den großen Widerspruch drin. Eine forensische Untersuchung an einem Auto geht eben schneller als unter x-Millionen Dateien auf einer Festplatte mit diversen Passwörtern und sonstigen Sicherheitsbarrieren. Ob unter geltendem Recht einfach eine Kopie der Sache zur Untersuchung gemacht werden darf entzieht sich meinem Wissen.
 
Aber wie sieht es mit der Gerechtigkeit aus? Selbst wenn jemand etwas Verbotenes mit dem PC getan hat, empfinde ich es als ungerecht, ihm den Rechner und sämtliche Daten wegzunehmen. Eben weil ein PC zur Lebensgrundlage geworden ist, wie Kurthak gut ausgeführt hat. Derjenige sollte für das bestraft werden, was er verbockt hat. Der PC samt Datenträger usw. sollten davon ausgenommen werden. Wenn ich ein Buch klaue, wird mir ja auch nicht meine gesamte Bibliothek weggenommen. Ein Mörder wird auch nur für diese eine Tat bestraft und muss nicht dafür löhnen, weil er den Ernährer einer Familie getötet hat. Die Beschlagnahme und Einziehung bedeutet für den Betroffenen mindestens drei weitere Strafen: Verlust der Hardware, Ersatz der Hardware, Verlust persönlicher Daten (was wiederum weitere Unannehmlichkeiten mit sich bringen kann). Meiner Ansicht nach kann es nicht angehen, dass man für eine Tat bis zu vier- oder fünfmal bestraft wird.

Auch ein Täter hat Rechte, wenn man sich für einen Rechtsstaat entscheidet.
 
Schon seltsam diese handhabe. Ich mein ein Computer ist aus dem leben eines normalen Menschen gar nicht mehr wegzudenken.

Wie läuft das denn wenn in einem Haus ein Mord passiert? Da werden doch auch net die Schlösser aufgetauscht und die Besitzer auf die Straße geschmissen und können dann zusehen wo sie pennen.

Auch gibt ne Bank nicht jedem x-Beliebigen mal eben so nen Kredit fürn neuen Laptop.


Der "Schadensersatz" ist hier echt lächerlich. Aber andersherum wird immer großzügig Geld vom Bürger verlangt wenn es um irgendwelchen Papierkram geht. "Bearbeitungsgebühren" ab 10euro aufwärts und solche Geschichten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ein Mörder wird auch nur für diese eine Tat bestraft und muss nicht dafür löhnen, weil er den Ernährer einer Familie getötet hat.

Im Strafprozess vielleicht nicht, aber in nachfolgenden Zivilprozessen können ihn die Hinterbliebenen sehr wohl auf Schadenersatz verklagen.

Der PC samt Datenträger usw. sollten davon ausgenommen werden. Wenn ich ein Buch klaue, wird mir ja auch nicht meine gesamte Bibliothek weggenommen.

Und was sollen die Ermittlungsbehörden machen, wenn ein Beschuldigter die Relikte seiner Straftaten gut irgendwo auf seiner SSD oder HDD versteckt? Was, wenn er perfide Sperren einrichtet, sodass man die HDD nicht einfach so ausbauen und auslesen kann, weil dann irgendeine Hash-Überprüfung fehlschlägt und die HDD ihre Daten nicht preisgibt? All das würde man mit deiner pauschalen Forderung in Kauf nehmen.

Die Beschlagnahme und Einziehung bedeutet für den Betroffenen mindestens drei weitere Strafen: Verlust der Hardware, Ersatz der Hardware, Verlust persönlicher Daten (was wiederum weitere Unannehmlichkeiten mit sich bringen kann). Meiner Ansicht nach kann es nicht angehen, dass man für eine Tat bis zu vier- oder fünfmal bestraft wird.

Rechtlich gesehen sind das alles keine Strafen, sodass sie auch nicht das Doppelbestrafungsverbot verletzen. Außerdem kann man der Rechtsordnung ansich schwer vorwerfen, dass ihre Vollstrecker sich nicht an die Vorgaben zur Beweisverwahrung halten (wenn alles ordentlich abläuft, sollte es zu keinem endgültigen Verlust an Daten oder Hardware kommen). Und dass in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren Dinge beschlagnahmt werden müssen, ist zum Teil (also neben dem überwiegenden Beweissicherungsaspekt) auch generalpräventiv.

Die Leute sollen sehen, dass ihnen bei Strafverfahren Probleme drohen und sich daher von vorn herein korrekt verhalten.

Ich halte es daher für wesentlich wichtiger, dass man beim korrekten Verhalten von Beamten ansetzt und nicht an der Gesetzeslage herummurkst.
 
Ich halte es daher für wesentlich wichtiger, dass man beim korrekten Verhalten von Beamten ansetzt und nicht an der Gesetzeslage herummurkst.

Dennoch muss der Schaden der am Ende entstanden ist bei einem Unschuldigen ja irgendwie reguliert werden. Es kann nicht sein dass man in so einem Fall einfach "Pech" hat und alles selber zahlen muss.
 
Fetter Fettsack schrieb:
Und dass in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren Dinge beschlagnahmt werden müssen, ist zum Teil (also neben dem überwiegenden Beweissicherungsaspekt) auch generalpräventiv.

Die Leute sollen sehen, dass ihnen bei Strafverfahren Probleme drohen und sich daher von vorn herein korrekt verhalten.

Ja, durch die Verurteilung, aber doch nicht durch die Untersuchung. Das wäre sonst schon sehr nah dran an Terrorismus, wenn die Ermittler anfangen gegenüber der Bevölkerung "Angst und Schrecken" auszustrahlen.
 
Das Urteil ist im Grunde angemessen , die Höhe der tägl. Entschädigung durch Nutzungsausfall etc . sollte viel höher angesiedelt werden.

Tatsächlich sollten Ermittlungsbeamte bzw. Richter Durchsuchungsbefehle nicht einfach so erteilen , diese sollten schon mehrfach überdacht werden.

Dies kann man nur eindämmen, indem man die Entschädigungen höher ansiedelt und bei falschen bzw. nicht nachweisbaren Vergehen sollte der Staat auch mal stärker zur Kasse gebeten werden und Unschuldigen alle Kosten des Verfahrens , Nutzungsausfall , Rechtsanwaltskosten erstatten !
 
@Fetter Fettsack
Hast du eine Ahnung, wie schnell man sogar völlig unschuldig in die Fänge der Justiz geraten kann? Es ist durchaus legitim, wenn für die Beweissicherung etwas beschlagnahmt wird. Aber dafür müsste die Hürde einer Hausdurchsuchung wesentlich höher liegen als dies derzeit gehandhabt wird. Ist der Prozess gelaufen, sollte spätestens dann das Eigentum zurückgegeben werden. Das ist aber durch den Einzug nicht vorgesehen. Und aus meiner Sicht ist es automatisch eine mehrfache Bestrafung des Beschuldigten. Ich leide noch heute darunter. Und der entstandene Schaden liegt in unbestimmten Bereichen. Dabei habe ich sogar versucht, Verbrechen zu verhüten. Das kann's echt nicht sein.

Ich bleibe dabei: Der PC und die Daten sind neutral und sollten dem Eigentümer wieder zurückgegeben werden. Dass der Staat sogar persönliche Daten vernichten kann, ist unter aller Sau!
 
Also manche Ansichten sind schon etwas komisch. Ich kann es nicht nachvollziehen wie hier manche der Meinung sein können, dass ein verurteilter Internetbetrüger oder KiPo Sammler seine EDV Anlage wieder bekommen soll. Wenn ihr eure PCs mit den wertvollen Urlaubsbildern nicht verlieren wollt sollte man einfach keine Straftaten über den PC begehen.

Es braucht jetzt auch niemand damit kommen, dass man auch unschuldig ins Fadenkreuz der Justiz kommen kann. Natürlich kann man das, aber nicht die Staatsanwaltschaft entscheidet über Schuld oder Unschuld. Wenn jmd jedoch seine Straftat vor dem Amtsgericht/Landgericht nachgewiesen bekommt und dann mit der Revision vor dem BGH scheitert dann reden wir hier in den seltensten Fällen von einem Justizirrtum.

Mit solchen Leuten hab ich dann 0,0 Mitleid. Jedem ist bekannt, dass das Tatwerkzeug eingezogen wird. Ob das nun die Pistole, das teure japanische Messer, die Ming Vase oder der PC ist, ist dann wohl irrelevant.
 
Am Ende gewinnt der Staat trotzdem. Den Schadensersatz bezahlt der Steuerzahler. Den Beamten, die zu unrecht IT-Hardware beschlagnahmen, ist das doch wurscht.

Wäre schön, wenn unrechtmäßige Beschlagnahmungen gar nicht mehr stattfinden würden. Abmahnungen von den Verantwortlichen wär mal was feines.
Aber ein Schritt zurück zum Rechtsstaat, darf man vom Gesetztgeber nicht erwarten. Der mündige Bürger hat schließlich keine Lobby.

Nebenbei sollte viel mehr bei einer unrechtmäßigen Beschlagnahmung Schadensersatz für die Rufschädigung in der Nachbarschaft und dem damit einhergehenden Verringerung der Lebensqualität gezahlt werden. Ein amtliches Entschuldigungsschreiben, dass man dann bei seinen Nachbarn vorzeigen kann, damit man nicht auf alle Ewigkeit den Ruf des Raubkopiermörderterrorists genießt, wäre auch noch schön.

Hausdurchsuchungen können natürlich Sinn machen, aber es muss doch Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben. Dafür, dass Hausdurchsuchungen der Unverletztlichkeit der Wohnung widersprechen, müssten die Beamten bei einer Anhäufung unrechtmäßiger Durchsuchungen sanktioniert werden. Ein 1-Wochen-Seminar "Rechtsstaat und Grundgesetz" wär schon mal ein toller Anfang. Wenn das nicht hilft, kann man immer noch das Gehalt kürzen.

Aber bringt ja nischt sich aufzuregen. :-/
 
Überlegen sich die Bullen jetzt 2 mal, ob sie Eigentum anderer rein wegen der Repression beschlagnahmen?
 
Hm, grade diese langen Bearbeitungszeiten sprechen ja eigentlich dafür mehr entsprechend geschultes Personal einzustellen.
 
Zhalom schrieb:
Und wieviel hat dich der Anwalt gekostet, dafür das du 3 Monate Ausfall hattest? Eine Entschädigung gabs doch nicht oder etwa doch?
Ich würde den Anwalt nur holen, wenn meine Aufforderung nichts bringt, und dann aber zur Anzeige. Nur wenn unschuldig natürlich. [...]

Zum Glück war mein Anwalt recht billig, hat mich nur ein paar hundert Euro gekostet. Ein Kollege von mir musste schon ein wenig mehr in die Tasche greifen.

Ausfall gab es natürlich nicht, trotz das ich unschuldig war/bin.

estros schrieb:
Aus meiner Sicht hat der Betroffenen kein Anrecht auf "Schadensersatz" Es ist ja kein Schaden entstanden, und wenn indirekter, damit muss man nunmal leben, es sind Beweismittel. Sehe schon wie unsere Steuern aufgrund des Urteils steigen werden...

Im konkreten Fall: Notebooks sind so konzipiert, dass HDDs ausgebaut werden können. Und sogar die Möglichkeit einer 1:1 Spiegelung ist bei digitalen Daten vorhanden. So erhält der Betroffene das Notebooks nach kürzester Zeit wieder.

Ach, wenn einem Tischler Aufträge hat und sein Werkzeug genommen wird, er somit nicht im stande ist zu arbeiten, dann entsteht ihm also kein Schaden ?!
Deine Logik möchte ich haben.

Sicherlich kann man Datenträger ausbauen und mitnehmen, allerdings wird das in den seltensten fällen so gehandhabt. Bei mir hätte es dasselbe auch getan, aber nein wir wollen lieber den ganzen PC, völlig egal was du damit machst.

Die ersten Briefe meines Anwalts an die Staatsanwaltschaft die geschickt wurden mit der erklärung meiner Situation vonwegen Job etc. wurden erstmal ignoriert. Aber als die dann anscheinend gesehen haben das der Anwalt nicht locker lässt, haben sie vermutlich doch mal einen blick in den Brief gemacht und gemerkt das dem Jungen seine Existenz davon abhängt, wenn er sein Werkzeug nicht wieder bekommt.

Und für sowas soll ich dann noch Steuern berappen, ich könnt kotzen.
 
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