*DEFENDER(GER)*
Cadet 4th Year
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- Dez. 2004
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", dass ein Anspruch auf Entschädigung nach §§2 Ii Nr.2 StrEG dem Grunde nach durchaus bestehe."
soll heissen theoretisch ja, praktisch aber eher nicht
hatte auch "dem Grunde nach" Anspruch auf Bafög, bekommen hab ich es trotzdem nicht, dadurch aber auch genau nix anderes, aber anders thema.
Diese Gestalten finden dann schon einen passenden Absatz in irgend einem stein alten Gesetzestext...
soll heissen theoretisch ja, praktisch aber eher nicht
hatte auch "dem Grunde nach" Anspruch auf Bafög, bekommen hab ich es trotzdem nicht, dadurch aber auch genau nix anderes, aber anders thema.
Diese Gestalten finden dann schon einen passenden Absatz in irgend einem stein alten Gesetzestext...