News Schadensersatz bei Hardware-Beschlagnahmung

", dass ein Anspruch auf Entschädigung nach §§2 Ii Nr.2 StrEG dem Grunde nach durchaus bestehe."
soll heissen theoretisch ja, praktisch aber eher nicht
hatte auch "dem Grunde nach" Anspruch auf Bafög, bekommen hab ich es trotzdem nicht, dadurch aber auch genau nix anderes, aber anders thema.
Diese Gestalten finden dann schon einen passenden Absatz in irgend einem stein alten Gesetzestext...
 
Und wieviel hat dich der Anwalt gekostet, dafür das du 3 Monate Ausfall hattest? Eine Entschädigung gabs doch nicht oder etwa doch?
Ich würde den Anwalt nur holen, wenn meine Aufforderung nichts bringt, und dann aber zur Anzeige. Nur wenn unschuldig natürlich. (Blöde Kommentare von wg Pistole zurückverlangen nach Mord) Wenn ich das Urteil sehe ist die Aussicht auf Erfolg hoch. Lieber noch warten, dann gibts mehr Geld! Immerhin 1,40 pro Tag.
Bei mehreren Monaten oder Jahren kauft man sich doch sowieso zwangsmässig was neues weil man es braucht.

1,40€ halte ich aber in Einzelfällen für sehr wenig, wenn man bedenkt die beruflichen Gründe für extravagante Neuanschaffung und langfristigen Verlust. Bei evtl Softwarelizenzen deren Anzahl von Installationen technisch bedingt auf dem einen Rechner ausgeschöpft sind, und Softwarelizenzen im Profibereich kosten teilweise einen Kleinwagen. Kreditaufnahme wg Neukauf, die Zinsen. Wichtige Daten nicht zur Verfügung, Aufträge nicht mehr durchführbar etcetc. Und so viel mehr das geht doch als Schaden durch oder nicht?
 
2,5€ das ist doch ein Witz, wo bekommt man denn für 2,5€ pro Tag einen Computer geliehen und selbst gekauft bekommt man keinen.

Vor allem finde ich das man sowas überhaupt nicht pauschalisieren kann, der Schadensersatz sollte sich am Computer und am Verwendungszweck orientieren und bei minimum 10€/Tag ansetzen...

Davon ab kann ich sowieso nicht verstehen warum in der Heutigen Zeit noch ganze Computer beschlagnahmt werden, es würde mehr als Ausreichen die Computer nur zur Erfassung mitzunehmen und danach, bis auf die Festplatten, wieder auszuhändigen...
.
 
Und eine Waffe ist ja wohl ein schlechtes Beispiel. Wenn der PC als Tatwerkzeug angesehen wird, MUSS man konsequent sein und alle Mittäter zur Verantwortung ziehen. Es müssten die Hardware-Hersteller und -Verkäufer ebenso belangt werden wie der Provider.

Mittäter sind Personen, die mit dem/den anderen Täter(n) vorsätzlich einen gemeinsamen Tatplan verwirklichen. Das ist hier also völlig themenfern. Providerhaftung gibt es innerhalb bestimmter Grenzen übrigens ebenfalls.

Alles Mittäter, die die Tat ermöglicht haben. Dass das Blödsinn ist, ist klar. Deshalb ist der PC an sich als neutral zu bewerten.


Warum soll ein Beweismittel, nur weil es von unbeteiligten Personen hergestellt wurde, plötzlich nicht so behandelt werden wie jedes andere?
 
Das hört sich ja schon mal gut an.Das werde ich auf jedefall auch in Erwähgung ziehen!Die haben immer noch meinen Laptop und den Pc.Seit über 8 Monaten schon!Da werde ich auf jedenfall meinen Anwalt damit konfrotieren.
Hab mir zwar alles neu gekauft,aber des tut ja nichts zur Sache.
 
@Pandora

Was ist wenn die Festplatte mit Bitlocker verschlüsselt ist? Diese greift auf das TP Module auf dem Mainboard zurück und einer PIN. Ohne die Hardware wird diese Festplatte nie zu entschlüsseln sein. Es wird aber bei so kleinen Fällen bestimmt kein IT Fachmann der Polizei bei der Hausdurchsuchung dabei sein. Somit ist es ja logisch, dass erstmal die gesamte Hardware mitgenommen wird.
 
Aus meiner Sicht hat der Betroffenen kein Anrecht auf "Schadensersatz" Es ist ja kein Schaden entstanden, und wenn indirekter, damit muss man nunmal leben, es sind Beweismittel. Sehe schon wie unsere Steuern aufgrund des Urteils steigen werden...

Im konkreten Fall: Notebooks sind so konzipiert, dass HDDs ausgebaut werden können. Und sogar die Möglichkeit einer 1:1 Spiegelung ist bei digitalen Daten vorhanden. So erhält der Betroffene das Notebooks nach kürzester Zeit wieder.
 
Und wie wird das mit Smartphones gehandhabt?
Mir wurden vor 4 Jahren auch 2 Handys beschlagnahmt und nach 1 1/2 Jahren als Warensendung zugeschickt.Beim Versand ist von dem einem Telefon das Display kaputt gegangen.Da ich keine lusst hatte auf die Behörden hatte ich mich nicht weiter gemeldet.
Grade bei aktuellen Handys ist ja der Wertverlusst sehr hoch...
 
@Fetter Fettsack
Was haben aber meine Daten und meine Hardware mit der Sache zu tun? Beides sollte spätestens nach dem Verfahren wieder zurückgegeben werden. Mir ist dadurch ein Schaden in unbekannter Höhe entstanden. Es könnte sich um Zehntausende oder auch um Millionen handeln. Ich werde es nie wissen, weil's ja weg ist. So ein Verlust schmerzt sehr.
 
estros schrieb:
Aus meiner Sicht hat der Betroffenen kein Anrecht auf "Schadensersatz" Es ist ja kein Schaden entstanden, und wenn indirekter, damit muss man nunmal leben, es sind Beweismittel. Sehe schon wie unsere Steuern aufgrund des Urteils steigen werden....

Nein natürlich entsteht kein Schaden... Nicht jeder Mensch weiß, wie man seine wichtigen Daten sichert! Wenn private Daten z.B. für Aktienh oder sonst etwas wichtiges eben auf diesem Rechner sind und dieser beschlagnahmt wird, weshalb der Betroffene deswegen alles verliert, soll er damit leben müssen? Obwohl er unschuldig war und man ihm nichts nachweisen konnte?
Hoffentlich passiert dir das mal. Vllt. wirst du dann anderst darüber denken.

Grundsätzlich ist es mittlerweile sehr oft willkür wie gegen Privatpersonen vorgegangen wird. Dass man auf seine Hardware verzichten muss bzw. Ersatz benötigt, wird bislang komplett ignoriert. Zugegeben, sollte man einen Schuldigen finden, so wäre es ja gerecht, aber meistens sind es doch nur Vermutungen. Was mich interessieren würde ist, wie oft die Staatsanwaltschaft falsch liegt.

Auch wenn der Ersatz bislang keinen wircklichen Ersatz darstellt, so denken die Herren doch vllt. erstmal genauer über ihr Handeln nach bevor sie wieder vorschnell zuschlagen.
 
ich wünschte das könnte ich auch bei langsamer RMA berechnen... dann hätte ich 225€ von lenovo....
 
@estros:
Aus meiner Sicht hat der Betroffenen kein Anrecht auf "Schadensersatz" Es ist ja kein Schaden entstanden, und wenn indirekter, damit muss man nunmal leben, es sind Beweismittel. Sehe schon wie unsere Steuern aufgrund des Urteils steigen werden...

Die Ansicht ist meiner Meinung nach grundsätzlich falsch! Nehmen wir mal den "unbescholtenen" Bürger, dem aufgrund eines falschen Ermittlungsergebnisses sein PC/Notebook beschlagnahmt wird...und sei es nur für einen vorübergehenden Zeitraum. Ihm wurde vom Staat zu Unrecht, also ohne rechtlichen Grund, in seine Grundrechte eingegriffen und diese maßgeblich verletzt. Für solche Fälle gibt es ja das Entschädigungsgesetz. Ein Schaden ist definitiv vorhanden, da der Besitz an dem Eigentum (vorübergehend) entzogen wurde und man den PC nicht nutzen kann. Evtl. muss der Betroffene sogar für Ersatz sorgen usw.

Man kann aber durchaus mal diskutieren, ob diese Beschlagnahme von PCs überhaupt verhältnismäßig ist und ob nicht zur Beweissicherung auch die Kopie der Festplatte ausreichend ist. Dies kann aber nur für Fälle gelten, wo es darum geht, auf dem PC Beweise zu finden. Wenn man einem den PC wegnimmt, weil er z.B. Filme verbreitet, dann muss man schon andere Maßstäbe setzen.

Die "Staatskritiker" hier, kann ich nur zum Teil verstehen. In der Regel ist es so, dass Menschen ihre Arbeit machen, die genauso fehlbar sind wie jeder andere auch. Deswegen ist es wichtig, dass man ihnen durch Rechtsanwälte und Gerichte auf die Finger kloppen kann, wenn was im Argen liegt. Dass dann da die Politik im Hintergrund steht und "Druck" ausübt, mag im Einzelfall vorkommen und ist schlimm genug, aber deswegen den Staat als solchen in Frage zu stellen, halte ich für übereilt. Da haben wir es hier in Deutschland noch verhältnismäßig gut erwischt, im Vergleich zur restlichen Welt (Ausnahmen gibts allerdings immer ...)
 
Ich bin auch der Meinung, dass das Beschlagnahmen eines PC's/Laptops über längere Zeit unverhältnismäßig hart ist, besonders, wenn im vornherein gar kein Beweis für eine Straftat vorliegt.

Es gibt hier zwar einige, die eine Beschlagnahmung befürworten, aber Ihnen ist wahrscheinlich nicht klar wozu ein PC heutzutage da ist.
Es ist kein Fernseher, mit dem man nur eine Sache bewerkstelligen kann oder ein PKW.

Ein PC ist schon zur "Lebensgrundlage" geworden - Stichwort: Onlinebanking,private Daten(Fotoalben), Beruf(Arbeit zu Hause , Mietgerät der Firma), Sozialer Kontakt(Bewerbung schreiben, Kontaktformulare für andere Behörden), Hausaufgaben, Termine, ... .
Vieles ist zum Teil nur noch Online möglich, da ich Vorort kein zuständiges Büro mehr habe(z.B. Ticketschalter für Fahrkarten der DB) - nicht alle Wohnen in einer Großstadt und können das persönlich erledigen.

Und wie schon gesagt wurde: es darf nicht Monate dauern bis ich mein Hab und Gut wiedersehe bzw. dass ich es überhaupt nicht mehr wiedersehe!
 
Kopi80 schrieb:
  • mit PKW einen Menschen überfahren = PKW bleibt im Besitz der Polizei bis sämtliche Ermittlungen abgeschlossen sind


  • Richtig. Dumm nur, das Ermittlungen in dem Fall nach spätestens 14 Tagen (!) abgeschlossen sind.
    Ich weiß das, weil wir des öfteren Fahrzeuge auf dem Hof haben die von der Kripo untersucht werden.

    -=]ZeroCool[=- schrieb:
    Wenn ich mir also eine Pistole für 900 EUR kaufe und damit jemand erschieße, dann sollte ich die Waffe nach den ballistischen Untersuchungen wieder bekommen? Ist ja mein Eigentum und die Pistole kann ja nichts dafür.

    Vergleiche bitte mal die legalen Einsatzmöglichkeiten einer Waffe mit denen eines PCs. ;)

    Befinden sich in der Waffe Geschäftsunterlagen, email Kontakte, Familienfotos?
    Wieviel der beschlagnahmten Waffen sind LEGAL im Einsatz?

    Ein hirnrissiger Vergleich.

    DaLexy schrieb:
    Die haben meinen PC erstmal gute 3,5 Wochen garnicht angefasst, dann eines morgens von 9:04 - 9:40 Uhr meine sachen durchsucht um in dann weitere 2 Monate rumstehen zu lassen bis ich ihn wieder abholen konnte.
    Vermutlich haben die dabei auch noch ne Kaffeepause eingelegt ...

    Und das ist die Regel, nicht die Ausnahme.
 
-=]ZeroCool[=- schrieb:
Wenn ich mir also eine Pistole für 900 EUR kaufe und damit jemand erschieße, dann sollte ich die Waffe nach den ballistischen Untersuchungen wieder bekommen? Ist ja mein Eigentum und die Pistole kann ja nichts dafür.

Also Fakt ist, wenn ein PC als Tatwerkzeug benutzt wird sollte man sich nicht wundern, wenn man den nach der Verurteilung nicht wieder bekommt und auch nicht während dem laufenden Strafverfahren.

Sehr lustig. Dann wird dir statt der Führerschein entzogen bnei zuvielen Punkten in Zukunft auch das Fahrzeug genommen, wa? Oder wenn du die Rechnung bei Ikea für dein Sofa nicht bezahlst wird dein ganzes Haus beschlagnahmt. :rolleyes:

Ich empfand das schon immer als urdreist/unrecht die PC-Hardware bei sowas monate- oder gar jahrelang einzubehalten. Eigentlich müsste das ganze so vonstatten gehen:
Ermittler kopieren die Festplatte und gehen mit ihrer Kopie wieder heim. Besonders, wenn alles nur auf Verdacht oder aufgrund von Lappalien wie Urheberrechtsverletzungen stattfindet.
 
akuji13 schrieb:
Richtig. Dumm nur, das Ermittlungen in dem Fall nach spätestens 14 Tagen (!) abgeschlossen sind.

Was ist daran jetzt dumm? Oder sehe ich den Zusammenhang zu meiner Aussage gerade nicht?
 
Also ich finde das ein richtiges Signal, das es so Entschieden wird.

Die Strafverfolgungsbehörden wollen eher, so sich neue Hardware beschaffen und das ist eine riesen Sauerei.
 
akuji13 schrieb:
Vergleiche bitte mal die legalen Einsatzmöglichkeiten einer Waffe mit denen eines PCs. ;)


Ich darf im Rahmen meiner Berufausübung je nach Auftrag (Geldtransport, Personenschutz etc.) eine Waffe bei mir Tragen

Sollte ich die Waffe einsetzen (in Notwehr) wäre ich ganz schön angeschmiert falls die Jahrelang beschlagnahmt wird
 
Finde es ohnehin ein Unding Computer zu beschlagnahmen, 14 Tage bearbeitungsfrist alle Daten zu kopieren und die Hardware unversehrt wieder zurück zugeben wäre das einizig korrekte.
Einzig was ich zählen lasse, wenn einer mit der Hardware getötet wurde :D
Mit Festplatten zu tode geworfen oder so ...


Das der Staat zur ermittlung nunmal massiv in die Persönlichkeit eingreift, kann man nicht ändern, es muss halt manchmal sein um schuld oder unschuld festzustellen.
Aber 832 Tage eine Notebook beschlagnahmen.

für so eine bearbeitungszeit, sollte es ruhig mal 10€ pro tag geben, das animiert die dazu das Vorgehen bei soetwas zu überdenken ...

Ich muss für jeden Fehler den die Polizei bemerkt direkt zahlen, das sollte die Staatsanwaltschaft mal schön auch tuen ...
 
@ Kopie80

Was akuji13 geschrieben hat, liest sich so: Fahrzeuge werden beschlagnahmt, untersucht und in 14Tagen ist alles erledigt. Bei PCs dauert das anscheinend mehrere Jahre.
Sprich, würde man bei PCs den gleichen Standard ansetzen wie bei Autos, hättest du nach zwei Wochen deinen Rechner wieder und man hätte das ganze Gschiss ned von wegen Schadensersatz durch ewig lange Beschlagnahmungszeiträume---
 
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