News Schadensersatz bei Hardware-Beschlagnahmung

-=]ZeroCool[=- schrieb:
Übrigens können sich Beschuldigte eine Kopie Ihrer Daten ziehen lassen.

KÖNNEN, wenn die Staatsanwaltschaft sich gändig erweist. Ansonsten sind deine Daten für immer weg. Außerdem ist es verdammt teuer und kostet dich je nach Datenmenge Hunderte oder gar noch mehr von Euro.

Und eine Waffe ist ja wohl ein schlechtes Beispiel. Wenn der PC als Tatwerkzeug angesehen wird, MUSS man konsequent sein und alle Mittäter zur Verantwortung ziehen. Es müssten die Hardware-Hersteller und -Verkäufer ebenso belangt werden wie der Provider. Alles Mittäter, die die Tat ermöglicht haben. Dass das Blödsinn ist, ist klar. Deshalb ist der PC an sich als neutral zu bewerten.
 
Dann werden deiner Aussage zufolge also die Waffenhersteller verklagt, wenn jemand mit deren hergestellter Waffe erschossen wird?
 
-=]ZeroCool[=- schrieb:
Wenn ich mir also eine Pistole für 900 EUR kaufe und damit jemand erschieße, dann sollte ich die Waffe nach den ballistischen Untersuchungen wieder bekommen? Ist ja mein Eigentum und die Pistole kann ja nichts dafür.

Also Fakt ist, wenn ein PC als Tatwerkzeug benutzt wird sollte man sich nicht wundern, wenn man den nach der Verurteilung nicht wieder bekommt und auch nicht während dem laufenden Strafverfahren.

Welche Werkzeuge hast du eventuell noch verwendet? Okay du bist mit dem PKW weggefahren, dann sollte auch dein PKW beschlagnahmt werden. Hey du hattest vielleicht noch ne Brille auf, zum Zielen. Die musst du dann auch weggeben.
Oder du hast was kriminelles in deinem Heim gemacht? Tja dann wird halt das Haus beschlagnahmt?!

Dir ist schon bewusst dass ein PC nicht "ein Werkzeug zur Tat" ist, sondern viel viel mehr?
 
Ich hab geschrieben, dass es Quatsch ist. ;) Doch wenn ich den PC nicht als neutral bewerte, muss ich konsequent sein. Ohne die Hersteller verkäufer usw. wäre die Tat nicht möglich gewesen. Es sollte einzig und allein die Tat bestraft werden. Nimmt man dem Täter auch noch persönliche Gegenstände oder geistiges Eigentum weg, wird er doppelt und dreifach bestraft. Und das halte ich für einen Rechtsstaat für nicht vereinbar.

@Brutus5000
Eben, es muss Grenzen geben. Und ein PC oder Fahrzeug sollte nicht als Tatwerkzeug gelten, sondern neutral betrachtet werden.
 
Also wenn Man bedenkt das Man sein Notebook aller Wahrscheinlichkeit nach nicht vor 6 monaten wiederbekommt: 182x2(Euro) = 364 Euro ...

Notebook jetzt nur als Beispiel!
 
Zuletzt bearbeitet:
@SunnyboyXP0

In einem Strafverfahren hat man normal einen Rechtsanwalt und der kann die Kopie der Daten schriftlich beantragen und begründen. Das kostet dich genau die Festplatten, die du für die Datensicherung zur Polizei bringst. Das liegt auch daran, dass man nur Beschuldigter ist und kein Verurteilter.

Wieso sollten die Hersteller Mittäter sein? Ich kann auch jmd mit einem Sony Fernseher erschlagen. Ich werde trotzdem die Tatwaffe nicht wieder bekommen. Das war schon immer so und ich sehe keinen Grund warum man da den PC ausklammern sollte.

Wenn man einen Internetbetrug begeht wird halt die IT Anlage beschlagnahmt. Wenn man mit einem Auto in eine Fußgängergruppe fährt wird das Auto beschlagnahmt. So ist es nunmal.
 
Ich bin der Meinung, dass man es so handhaben sollte, dass dem Beschuldigten die Möglichkeit gelassen wird eine separate Sicherung anfertigen zu lassen und danach sein Eigentum zurückzuerhalten.

Sprich, die sollen sich halt eine 2 TB Platte kaufen und die Festplatten 1 zu 1 clonen. 100 Euro für die Festplatte + 150 Euro für die separate Arbeit = 150 Euro und jeder bekommt seine Sachen wieder. Stellt sich später heraus, dass er unschuldig war, so sind die 150 Euro zu erstatten! Alles andere ist meiner Meinung nach unverhältnismässig...

@Zerocool , es geht auch um die Hardware.
Man will doch die Daten und die Hardware wiederhaben.
 
Problem an der Sache mit dem PC ist, dass man verdammt viel Kollateralschaden anrichten kann. Bsp: Kleiner Betrieb, hat alle Rechnungen, Shopsystem etc Zentral bei sich zuhause und keine dezentrale Kopie (gehört für die Dummheit zwar geschlagen, gibts aber zuhauf). Wenn dem seine gesammte IT-Ausrüstung für mehr wie ne Woche weg ist, kann der seinen Laden dicht machen.

Daher wäre ich dafür, die Staatsanwaltschaft/Polizei dazu zu Zwingen, von den Daten so schnell wie Möglich eine Kopie erstellen zu lassen (und ne 1 zu 1 Kopie geht auch bei Verschlüsselungen etc ;) )
Wenn ihnen dafür das Personal, Hardware etc fehlt, muss das halt angeschafft werden. Ein Beschlagnamter PKW darf auch nicht einfach auf der Straße geparkt werden. Wenn sie also keine Parkplätze (HDDs) haben müssen sie sich welche Anmieten.
 
@-=]ZeroCool[=-
Ich spreche aus leidlicher Erfahrung, weil ich Vertrauen in den Rechtsstaat gesetzt hatte und ein Verbrechen gemeldet habe. Aber das ging gründlich in die Hose. Du bekommst deine Daten nicht zurück. Wenn du Glück hast, dürfen Kopien angefertigt werden. Das macht aber nicht die Polizei, sondern ein externes Unternehmen, was du bezahlen musst. Ferner legt dann immer noch die Staatsanwaltschaft fest, was als private Daten gilt und was nicht. Du bekommt selten alles wieder. Mir ist dadurch ein Schaden in ungeahnter Höhe entstanden, weil ich dadurch meine gesamte architektonische Arbeit verloren habe plus fertige Romane, die wer weiß wie viel eingespielt hätten. Der PC war brandneu und gerade mal ein paar Tage alt. Das Beste vom Besten, 3.000 Euro teuer. Ich sage dir, so was tut verflucht weh. Und das alles, obwohl ich nur helfen wollte.
 
Hallo @Lars_SHG
Falsch siehe google
Hallo @diRAM
Herrje bitte richtig lesen mein bericht
mfg
 
Wie gesagt, die Daten bekommt man kopiert. Die Speichermedien muss man halt selber mitbringen.

Zu der Hardware: Wo soll man da die Grenze ziehen? Ich kenne auch Fälle bei denen nur die Festplatte beschlagnahmt wurde und nicht der ganze Server. Eigentlich tötet die Kugel und nicht die Pistole? Auf der Festplatte ist die Kinderpornografie gespeichert und nicht auf der CPU?

Das ist den Staatsanwälten doch viel zu viel Feindifferenzierung.
 
Brutus5000 schrieb:
Dir ist schon bewusst dass ein PC nicht "ein Werkzeug zur Tat" ist, sondern viel viel mehr?

Natürlich ist der PC ein Werkzeug zur Tat. Ob er noch "mehr" ist, ist irrelevant. Oder um bei deinen merkwürdigen Beispielen zu bleiben:

  • mit PKW einen Menschen überfahren = PKW bleibt im Besitz der Polizei bis sämtliche Ermittlungen abgeschlossen sind
  • mit dem Bügel der Brille jemandem ein Auge ausgestochen = Brille wird konfisziert und auf Spuren untersucht
  • Haus als Tatort eines Mordes = Versiegelung bis zum Abschluss der Ermittlungen / des Verfahrens

In alle Fällen ist eine Nutzung des Tatwerkzeuges bis zum Abschluss der Ermittlungen ausgeschlossen. Ergo auch beim PC. Das sollte man sich also überlegen bevor man damit eine Straftat begeht. Ist die Nutzung darüberhinaus unrechtmäßig verweigert worden kann man Schadenersatz verlangen, wie das Urteil nun bestätigt. Also alles im Lot.

Wer möchte kann ja mal unter dem Stichwort Sachbeweis recherchieren.

Ps: An die "Daten kann man auch vor Ort sichern"-Keifer: Ihr seid doch die ersten die aufschreien wenn das dann passiert, weil ja beim Kopieren schon Daten manipuliert werden könnten. Beweismittel gehen unverändert in die Aservatenkammer. Ich bau am Auto ja auch nicht nur die Stoßstange ab, weil ich damit den Rollstuhlfahrer umgekegelt hab. :rolleyes:
 
Die Daten bekommst du NICHT kopiert. Du musst darum kämpfen und bist auf das Wohlwollen der Staatsanwaltschaft angewiesen. Verbreite doch keine Lügen!
 
-=]ZeroCool[=- schrieb:
Also Fakt ist, wenn ein PC als Tatwerkzeug benutzt wird sollte man sich nicht wundern, wenn man den nach der Verurteilung nicht wieder bekommt und auch nicht während dem laufenden Strafverfahren.

wieso nicht nach der Verutreilung? Wieso wechselt hier der Eigentümer, kannst du mir das Plausibel mal erklären?

Das man während der Verhandlung nicht bekommt, erschließt sich mir aber nach der? Nur wenn der Staat Geld damit verdienen will.

Ich halte die zwei Euro für zu wenig. Man soll gezwungen sein, Gründlich zu überlegen ob man etwas beschlagnahmt oder nicht. Wobei im berechtigten Fall eben nichts gezahlt wird (was sowieso so ist).
 
Ich kenne diese Geschichte auch nur zu gut, bei mir war auch mal ne Hausdurchsuchung und man hatte meinen PC mitgenommen mit allem drum und dran, Tastatur und Monitor durfte ich behalten.

Dieser wurde mitgenommen da sich auf den Datenträgern "evtl." Daten befinden könnten die mich belasten.

Bei mir hat es zum Glück nur 3 Monate gedauert bis ich über meinen Anwalt den kram zurückfordern konnte, als ich dann geprüft habe wielange die an meinem PC saßen um nach den vermeintlich bösen Dateien zu suchen bin ich echt abgerastet.

Die haben meinen PC erstmal gute 3,5 Wochen garnicht angefasst, dann eines morgens von 9:04 - 9:40 Uhr meine sachen durchsucht um in dann weitere 2 Monate rumstehen zu lassen bis ich ihn wieder abholen konnte.
Vermutlich haben die dabei auch noch ne Kaffeepause eingelegt ...

Das lustige an der ganzen sache ist auch, das dort die nicht legalen dateien alle noch vorhanden waren.

Das ganze Verfahren wurde 9 Monate später eh eingestellt da keine Beweismittel vorhanden waren (hätte mich auch sehr gewundert).

Was mich nun sauer macht ist, das die Cops für die ganze scheisse 3 Monate brauchen (wenn nicht noch länger), nur um 36 Minuten arbeit zu machen. Ich arbeite mit dem PC viel, und dann 3 Monate ausfall zu haben ist schon sehr krass, es scheint uninteressant für die Staatsanwaltschaft, danke jedenfalls nochmal an meinen Anwalt das er da hartknäckig blieb, denn ansonsten hätte ich vermutlich noch 9 weitere Monate warten können.
 
-=]ZeroCool[=- schrieb:
Wie gesagt, die Daten bekommt man kopiert. Die Speichermedien muss man halt selber mitbringen.

Zu der Hardware: Wo soll man da die Grenze ziehen? Ich kenne auch Fälle bei denen nur die Festplatte beschlagnahmt wurde und nicht der ganze Server.
Wie gesagt, andersherum wäre es deutlich gerechter. Sie sollten in Zukunft nur die Beweismittel beschlagnahmen dürfen. Sie dürften dann zwar auch den gesamten Rechner mitnehmen, aber sie sollten ihn halt nach zirca 5 Tagen zurückgeben wenn der Beschuldigte die Gebühren dafür übernimmt.

Eine Ausnahme würde ich zulassen, und zwar wenn die Beweismittel ( Festplatte ) nicht ohne die Hardware zu lesen ist. ( BIOS Festplattenverschlüssel oder sowas ) Oder wenn man exotische Sicherungen mit Magnetbändern oder sowas hat bei der man nicht erwarten kann, dass die Polizei die Daten ohne die "Abspielhardware" noch lesen kann.
 
So eine Masche kenne ich. Ich bin aus Stuttgart und hier wird ja ein Bahnhof gebaut. Ich habe auf einer Baustelle gefilmt und die Filme waren auf YouTube. Im Nachhinein hatte ich eine Hausdurchsuchung wegen diesem Video (die wollten die "Rohdaten") und ein Ermittlungsverfahren wegen schwerem Landfriedensbruch (ich habe nur auf einer Bauselle gefilmt, hatte bisher noch keine Anzeige gegen mich geschweige denn vorbestraft). Jedenfalls kam es dann nicht ganz unerwartet zu einer Hausdurchsuchung bei mir, da Bekannte auch schon alle eine Hausdurchsuchung hatten...
Mein Laptop ist (evtl. mehrfach) verschlüsselt, dies teilte ich den Beamten sofort mit und nach kurzer Beratung haben sie sich gegenseitig dumm angeschaut. Da ich mir keiner Straftat bewusst war und alle Filme/Fotos komplett online öffentlich zugänglich waren hatte ich kein Problem meinen Laptop anzuschalten und ihnen die Bilder/Videos zu zeigen und anschließend zu kopieren (manche würden es auch kooperativ nennen). Die meinten wenn ich es nicht kopiere nehmen sie den Laptop mit. Ich meinte, dass ich den für Studienzwecke benötige (Forschung, Programmieren, Online-Gruppenarbeit) und dass sie ohne mich bzw. das Passwort die nächsten Jahre nicht an die Daten kommen, die eh schon alle online stehen. Die haben mich zu viert angegrinst und gemeint, dass ich aber dann keinen Laptop mehr hätte. Das Gespräch drehte sich noch mehrmals im Kreis während ich die Daten kopierte.
Gut, was ihnen nicht aufgefallen ist, war, dass während des Kopiervorgangs ein Livestream der Hausdurchsuchung ins Netz gesendet wurde - leider mit schlechtem Ton bzw. Lüftergeräusch. Die Kollegen haben exakt 7 Minuten nach Starten des Streams angerufen und den Beamten vor Ort mitgeteilt, dass sie live im Internet sind (in Stuttgart wird a l l e s überwacht was mit S21 zu tun hat, auch dieser Post!). Daraufhin drängten mich vier Beamte, besagtes Video online zu löschen. Auch das war eine Staftat, schließlich nötigten sie mich Daten zu manipulieren - der Versuch wäre schon strafbar. Als Zeuge war eine Dame der Stadt Stuttgart dabei, die sich zu keinem Zeitpunkt in meinem Zimmer (also am Laptop) aufhielt und somit auch nichts bezeugen konnte, was da nicht richtig gelaufen ist. Des Weiteren ist die Stadt Stuttgart für Stuttgart 21, d.h. die Zeugin der Stadt würde im Zweifelsfall nicht ihren Job aufs Spiel setzen und sich für einen Gegner einsetzen.

Ich kann nur allen raten ihr System zu verschlüsseln und Backups anzulegen. Man weiß nie was passiert, aber allein mit der Hardware kann niemand was anfangen. Hardware ist ersetzbar. Das Urteil ist zwar im Grundgedanke gut, aber auch hier kommt zum Vorschein, dass die Staatsanwaltschaft obwohl unabhängig und unfehlbar auch Mist gebaut hat. Wie mein Vorredner sagt muss hier der Rechtsstaat schon sehr kritisch betrachtet werden falls man ihm überhaupt noch vertraut. Was Gesetz ist und was ein Polizist oder eine Staatsanwaltschaft daraus macht sind zwei paar Stiefel. Recht haben heißt nicht Recht bekommen.

Bei Bekannen wurden die Geräte beschlagnahmt, teilweise kamen die Beamten auch mehrmals da sie Kabel oder sonstwas vergessen hatten. Zurück kamen die Geräte auch nach ein paar Tagen. In einem war noch eine Linux CD, italienische Forensiksoftwarecompilation. Normal kopieren die eh nur die Festplatte 1:1 und schauen sich diese an, denn sonst könnten Daten verändert werden bzw. wären die Beweise u.U. nicht gültig. Aber das überwacht niemand und im Zweifelsfall wird dann immer den Polizisten geglaubt. Also Daten sicher sichern!

PS: Das Kopieren könnten die Beamten auch unumständlich vor Ort machen. 1:1 Kopie ist nicht so schwer. Wenn hingegen jemand mit seinem Laptop einem anderen den Schädel einschlägt dürfen sie gern den Laptop dauerhaft beschlagnahmen. Aber ansonsten hat die Software, die auf einem System läuft, meist recht wenig mit der Hardware zu tun, d.h. die vermeintliche Straftat kann praktisch an jedem Rechner stattgefunden haben,...
 
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@ SunnyboyXP0

So wie deine Aussage keine Theorie ist so ist meine auch keine Theorie. In dem Fall wurde über den Anwalt die Sicherung von berufsrelevanten Daten verlangt. Die Staatsanwaltschaft ist dem nachgekommen und der IT Sachbearbeiter bei der Kripo hat den Beschuldigten nach dem Speicherort der Daten gefragt. Da man sicher nicht genau weiß wo die einzelnen Daten liegen wurde nach Übergabe mehrerer Festplatten eine komplette Datensicherung durch die Polizei übergeben. Also in dem Fall kein externes Unternehmen, keine Kosten und keine Streitereien.

Desweiteren ist die Staatsanwaltschaft dein Gegner im Verfahren. Wenn du da mit irgendwelchen Entscheidungen ein Problem hast muss man es halt auf eine Entscheidung durch einen Ermittlungsrichter ankommen lassen. Klar musst du evt. drum kämpfen, aber wo muss man das mittlerweile nicht mehr?

@Suxxess: Genau das ist das Problem. Du weißt nicht, ob nur die Festplatten reichen. Vielleicht ist das gesteckte TPM auf dem Mainboard der Grund, warum eine Entschlüsselung fehlschlägt. Da willst du dann aber auch kein Staatsanwalt sein und beim Richter einen 2. Durchsuchungsbeschluss beantragen, weil die Festplatten einfacher zu transportieren waren.

Wer führt bei solchen Delikten wie eBay Betrug und Filesharing die Hausdurchsuchungen durch? Ja genau, ganz normale Polizeibeamte. Die können dann doch eine Grafikkarte nicht von einer Soundkarte unterscheiden.
 
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Aber 1100euro sind nicht grade viel. Man weiß ja auch nicht wie teuer sein Notebook ursprünglich gewesen war. Kann 400euro sein aber auch 3000euro und mehr. Und nach 3Jahren sind die Dinger nunmal net mehr viel wert.

Das mit dem "hat er kein backup selber schuld" finde ich auch kein Argument. Dies mag gelten bei Hardwaredefekten, Virus, Fahrlässigkeit, eigenen Verschulden etc. aber nicht bei einer Beschlagnahmung.

Auch musste der Angeklagte sich ja Ersatz beschaffen. Hier wären somit dann auch noch Zinsen fällig, die ihm ebenso erstattet werden müssten.

Wenner nen billiges Teil hatte, hat er vielleicht noch leicht plus gemacht, wenn man wirklich nur von der Hardware ausgeht und womöglichen Schaden wegen den Daten auf die er nicht draufzugreifen kann mal außen vorlässt.

Aber bei ner 3000euro Maschine ist dies doch keien Entschädigung, sondern das issen Witz

Übrigens können sich Beschuldigte eine Kopie Ihrer Daten ziehen lassen.
Heißt WAS genau denn in der Praxis? Besonders wenn die Daten oder gar ein ganzer Datenträger verschlüsselt hat. Hab ich Anspruch auf eine Kopie der verschlüsselten Daten? Ich gehe mal einfach von einem Nein aus
 
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