Gnah
Commander
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- Dez. 2016
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"Hausrecht" entledigt CB aber nicht der rechtlichen Pflicht dass Affiliate Marketing gekennzeichnet werden muss. Beiträge ändern dürfen sie ja durchaus, normale Moderation eben, auch wenn ich persönlich es nicht akzeptabel finde wenn entsprechende Änderungen ohne irgendwelche Sichtbarkeit was von wem geändert wurde erfolgen. Auch das Verändern von Links zu entsprechenden Affiliate Links ist rechtlich legal. Aber die Pflicht zur Kennzeichnung von Affiliate Links besteht trotzdem, auch für CB. Wenn sie also den Link von Jossy entsprechend ändern dann gehört da auch ein gut sichtbarer Hinweis hin, dass dies nun ein Werbelink ist.AGB-Leser schrieb:Nichts ungewöhnliches... außerdem gilt hier immernoch Hausrecht
Was das eigentliche Thema angeht, ich freue mich immer wenn "neue" Spiele ihren Weg in den GOG Store finden, da ich dessen Modell für sehr unterstützenswert halte. Ich würde mir Skyrim zwar deshalb kein zweites Mal kaufen, aber wenn ich ein Spiel neu kaufe schaue ich immer erst ob es auf GOG verfügbar ist.
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