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Finde ich vorbildlich, wenn der Preis stimmt, kaufe ich auch am liebsten auf Gog. Besonders ältere Titel. Allerdings muss man auch sagen, dass die Preise bei Gog teils etwas hoch angesetzt sind (außerhalb von Sales) und das Keyseller kaum Gog Keys vertreiben.
Ansonsten ist Gog aber wirklich eine Klasse Platform.
Persönlich favorisiere ich auch GOG klar vor allen anderen Platformen.
Insbesondere weil es für GOG eine Linuxalternative für den Downloader gibt (Lgogdownloader).
Ich habe eine lahme Internetanbindung (1Mbit) womit Downloads fast immer ewig dauern.
Für Gog nutz ich da einen RaspberryPI1 mit Archlinux, den ich immer Nachts ohne extremen Stromverbrauch/Lärm des PC's Spiele bequem runterladen kann.
Einfach per SSH kurz einloggen, Download starten und beruhigt schlafen .
Steam kann da einfach nicht mithalten.
Und auf Festplatte gespeichert kann ich sie jederzeit ohne erneuten Download oder langes Patchen spielen.
Ein gekauftes Spiel weitergeben käme mir eh nicht in den Sinn. Geht hauptsächlich darum dass man den Installer bekommt, um das Spiel jederzeit auf jedem Computer installieren zu können ohne sich bei einem Onlinedienst anmelden oder authentifizieren zu müssen.
Deine Prioritäten liegen vielleicht woanders als meine. Ich will mein Eigentum jederzeit verleihen können, so wie es mit einer Disc jederzeit ging, aber die sind für den PC ja ausgestorben, bzw. zu Steam-Code-Trägern verkommen.
Smash Freak schrieb:
Was hat denn ein Satz in einer Nutzungsbedingung mit einem technischen DRM zu tun?
Bei Singleplayerspielen kp, aber der Galaxy-Client merkt, wenn ein GOG-Spiel installiert wurde. Mit dem Installer von einem Onlinespiel kann man bei GOG auch nichts anfangen, ohne den dazugehörigen GOG-Account, was dann DRM ist.
Roche schrieb:
Ein normales SP Spiel kann man also einmal kaufen und freudig an all seine Freunde und Bekannte verteilen, die es dann auch spielen können.
Aber es verstößt eben gegen die Nutzungsbedingungen.
R1c3 schrieb:
Nur dass ein gekauftes Spiel nicht dein Eigentum ist, du erwirbst lediglich eine Lizenz zur exklusiven Nutzung des Spiels, das Spiel bleibt weiterhin Eigentum des Publishers/Entwicklers und die Nutzungsbedingung stellt kein DRM dar sondern nur die gesetzliche Situation, als nicht Eigentümer des Spiels hast du keinerlei Recht es zu verbreiten gegen den Willen des Eigentümers, mehr nicht.
Ein Spiel auf Disc kann ich auch problemlos verleihen und natürlich ist die Disc mein Eigentum, nur nicht das Spiel. Ist die Musik einer MP3 mein Eigentum, ist der Inhalt eines Buches mein Eigentum, ist der Film auf der Bluray mein Eigentum? Nein, Nein und Nein. Trotzdem kann ich es verleihen, weil ich Eigentum an dem Datenträger bzw. der Datei habe.
Darüber hinaus widersprichst du dir: natürlich können Nutzungsbedingungen DRM darstellen. DRM bedeutet lediglich digitales Rechtemanagement und das ist auch durch Nutzungsbedingungen möglich.
Ich wollte mal ein GOG-Spiel (nur zum Testen bevor es der Freund kauft) verleihen. Es ging nicht, denn es war ein Multiplayerspiel und es konnte zwar installiert, aber nicht über den GOG-Account des Freundes gestartet werden. Wenn das kein DRM, Leute, was soll es dann sein? Das ist faktisch digitales Rechtemanagement.
Ursprünglich war ich gerade deswegen so von GOG begeistert. Ich hatte nie vor, mit Spiele gratis von Freunden zu ziehen oder umgekehrt - ich dachte, ich könnte Spiele vor dem Kauf ausgiebig testen, wenn es bereits ein Freund besitzt. Pustekuchen. Bei Singleplayerspielen geht es zwar theoretisch, aber ich kenne natürlich die Sanktionen von GOG nicht, wenn sie es öfters feststellen - wie gesagt merkt der GOG-Client ja, wenn ein GOG-Spiel installiert wird.
Ein Spiel auf Disc kann ich auch problemlos verleihen und natürlich ist die Disc mein Eigentum, nur nicht das Spiel. Ist die Musik einer MP3 mein Eigentum, ist der Inhalt eines Buches mein Eigentum, ist der Film auf der Bluray mein Eigentum? Nein, Nein und Nein. Trotzdem kann ich es verleihen, weil ich Eigentum an dem Datenträger bzw. der Datei habe.
Nur dass sich Spiele von deinen anderen Beispielen darin unterscheiden dass sie installiert werden müssen und dabei eine Kopie erstellt wird, dein Kauf aber nur 1 Lizenz beinhaltet, du müsstest also jedes mal die Kopie von deinem PC löschen bevor du ein Spiel an einen Kumpel verleihst, denn für 2 parallele Kopien hast du kein Recht.
Darüber hinaus widersprichst du dir: natürlich können Nutzungsbedingungen DRM darstellen. DRM bedeutet lediglich digitales Rechtemanagement und das ist auch durch Nutzungsbedingungen möglich.
DRM = Kopierschutz und andere Software Maßnahmen um die Rechte des Eigentümers zu schützen, DAS ist mit Digital Rights Management im Kontext von Spielen immer gemeint, nicht die Abwesenheit von Rechten oder Nutzungsbedingungen, nur die Abwesenheit von Maßnahmen um diese durchzusetzen und genau das macht GOG, Kopierschutz freie Versionen von Spielen anbieten, nicht mehr. GOG wird logischerweise keine Spiele verkaufen ohne Nutzungsbedingungen, das wäre ja wohl mega behämmert und macht absolut niemand mit käuflichen Produkten, zumal die Nutzungsbedingungen eines Spiels vom Publisher/Entwickler des jeweiligen Spiels definiert werden und nur nicht in Konflikt mit GOGs eigenen Nutzungsbedingungen stehen dürfen.
GOG hat nie damit geworben dass deren Spiele vervielfältigt werden oder an Andere verliehen werden dürfen, nur dass der ehrliche Käufer nicht mit Kopierschutzmaßnahmen gegängelt wird und keine Bindung des Spiels an einen Account erfolgt, mit Außnahme von Multiplayer Titeln die über GOG MP laufen natürlich, da liegt es halt in der Natur der Dinge.
Ich wollte mal ein GOG-Spiel (nur zum Testen bevor es der Freund kauft) verleihen. Es ging nicht, denn es war ein Multiplayerspiel und es konnte zwar installiert, aber nicht über den GOG-Account des Freundes gestartet werden. Wenn das kein DRM, Leute, was soll es dann sein? Das ist faktisch digitales Rechtemanagement.
Ursprünglich war ich gerade deswegen so von GOG begeistert. Ich hatte nie vor, mit Spiele gratis von Freunden zu ziehen oder umgekehrt - ich dachte, ich könnte Spiele vor dem Kauf ausgiebig testen, wenn es bereits ein Freund besitzt.
Wenn das Spiel die GOG API für den MP nutzt kannst du das Spiel logischerweise nicht verleihen weil dein Kumpel das Spiel nicht in seinem Account hat und GOG Galaxy es daher nicht als legale Kopie erkennen kann, das ist nun mal die Natur der Sache wenn der Entwickler GOG für den MP nutzt anstelle einer eigenen Plattform. Sollte das Spiel nicht GOG als MP Plattform nutzen kannst du das Spiel ohne weiteres an deinen Kumpel verleihen und benötigst nicht mal den GOG Galaxy Client zum zocken.
Und nochmal, GOG verkauft Spiele ohne Kopierschutzmaßnahmen, nicht ohne digitale Rechte und Nutzungsbedingungen des Entwicklers, der Zweck von DRM freien Spielen ist nicht die Erleichterung unerlaubter Vervielfältigung oder Weitergabe zu vereinfachen sondern dem Käufer (und nur dem) so wenig Probleme beim Spielen wie möglich zu bereiten.
Bei Singleplayerspielen geht es zwar theoretisch, aber ich kenne natürlich die Sanktionen von GOG nicht, wenn sie es öfters feststellen - wie gesagt merkt der GOG-Client ja, wenn ein GOG-Spiel installiert wird.
Bei Singleplayer Spielen musst du nicht mal den GOG Client auf dem Rechner haben, alle Spiele lassen sich direkt von der GOG Webseite aus herunterladen und benötigen danach keinen externen Client, daher könnte GOG da garnix feststellen weil du die heruntergeladene Kopie beliebig oft kopieren und verteilen kannst ohne dass GOG davon jemals was mitkriegen könnte, legal wäre es aber natürlich nicht.
Nur weil du es machen kannst IST ES NOCH LANGE NICHT LEGAL!!!
(Das "Recht auf Privatkopie" ist bei Musik schon nicht wirklich fest verankert und gilt nicht für alle Personen die du kennst... für Software gab es das nie)
Du kaufst bei Software grundsätzlich nur eine Lizenz (das war schon immer so, außer du beauftragst eine Spezialentwicklung nur für dich, aber auch da sollte man seinen vetrag genau anschauen) und wenn du verkaufst/verleihst musst du das vollständig inkl. lizenz und all deiner Kopien tun. Da aber ein Backup an deinen GoG Account gekoppelt ist funktioniert das nicht.
Klar, es ist super das man bei GoG nicht mit DRM gegängelt wird, aber alles kann man halt auch nicht machen.
Das ist der Grund warum ich die Contentmafia nicht freiwillg unterstütze.
Zwangsläufig habe ich die Contentmafia mit 2x 16GB Smartphones, 1x 32GB Tablet, 1x16GB TAblet, Zahlreichen Notebooks + Festplatten + SSDs + USB Sticks, Künstlerfürderung, Kulturfürderung unterstützt.
Es ist ja nicht so welches gekafute Software, jetzt bezogen auf MS-Schrott-DOS, Spyware95 usw, entweder sicherer, stabiler, resourcenschonder, besser, abwärtskomatibel usw ist.
Meine Staroffice 5.2 Dokumente sind wie verfasst, das kann ich von MS Office 97 Dokumenten nicht behaupten.
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Und es ist bekannt welches keiner die AGBs wirklich liest. Ich habe zulest die geänderten AGBs meiner Bank im Zuge einer Woche beim U-Bahn fahren gelesen. Das ist viel komplizierter TExt im Rechtssprech.
Ergänzung ()
R1c3 schrieb:
Und nochmal, GOG verkauft Spiele ohne Kopierschutzmaßnahmen, nicht ohne digitale Rechte und Nutzungsbedingungen des Entwicklers, der Zweck von DRM freien Spielen ist nicht die Erleichterung unerlaubter Vervielfältigung oder Weitergabe zu vereinfachen sondern dem Käufer (und nur dem) so wenig Probleme beim Spielen wie möglich zu bereiten.
Gibts da irgendwelche Stellen welche man zitiren kann? oder ist es einfach nur frei erfunden?
Gog wird das so was von egal sein.
und bezüglich rückgaberecht, denke ich habe ich bei gog gelese, welches sie mit dir zusammenarbeiten um das problem zu lösen. so mit einfach retourgeben wird es dort nicht sein.
--
das einzig positive an gog. Gog software läuft eher problemloser als steam. bei steam gehen bei mir 40 prozent nicht. bei uplay gehen etwas 70 prozent nicht. auch wenn steam damit wirbt kein directx 11 z.b. bei einem spiel zu verwenden, wird trotzdem directx 12 verwendet und nicht das gewünschte directx9. damit ist steam recht wertlos und unzuverlässig.
gog ist die ramschverwertung. alles was alt ist, und sich scher verkaufen laesst, landet auf gog. egal ob das spiel dann schon teilweise freigegen ist (weil es schon einen open source client offiziell geben darf usw)
Deine Prioritäten liegen vielleicht woanders als meine. Ich will mein Eigentum jederzeit verleihen können, so wie es mit einer Disc jederzeit ging, aber die sind für den PC ja ausgestorben, bzw. zu Steam-Code-Trägern verkommen.
Bei Discs geht das auch nicht immer, weil die Spiele darauf heutzutage durch Onlineaktivierungen gesichert sind. Du redest anscheinend von vor 10 Jahren und mehr.
Leli196 schrieb:
Niemand hat etwas von technischem DRM gesagt. Es ist Soft-DRM (so wie bei E-Books, bei denen eine Widmung enthalten ist).
Und es ist bekannt welches keiner die AGBs wirklich liest. Ich habe zulest die geänderten AGBs meiner Bank im Zuge einer Woche beim U-Bahn fahren gelesen. Das ist viel komplizierter TExt im Rechtssprech.
GOG bietet eine "Deutsche" Version an, welche den Inhalt zusammenfasst. GOG Nutzungsbedingungen. Abgesehen davon: Es handelt sich nicht um eine Bank, deshalb sind die Bedingungen nicht ganz so kompliziert.
Gibts da irgendwelche Stellen welche man zitiren kann? oder ist es einfach nur frei erfunden?
und bezüglich rückgaberecht, denke ich habe ich bei gog gelese, welches sie mit dir zusammenarbeiten um das problem zu lösen. so mit einfach retourgeben wird es dort nicht sein.
Das ist korrekt. Die Geld zurück Garantie soll auch nur bei unlösbaren, technischen Problemen helfen und keine Demo ersetzen.
das einzig positive an gog. Gog software läuft eher problemloser als steam. bei steam gehen bei mir 40 prozent nicht. bei uplay gehen etwas 70 prozent nicht. auch wenn steam damit wirbt kein directx 11 z.b. bei einem spiel zu verwenden, wird trotzdem directx 12 verwendet und nicht das gewünschte directx9. damit ist steam recht wertlos und unzuverlässig.
Das klingt für mich nach einem Fall von PEBKAC. Einfach die Mindestanforderungen beachten? Abgesehen davon: Warum wird aus "Kein DirectX 11" automatisch DirectX 9? "Kein DirectX 11" kann genauso "Nur DirectX 10" oder eben "Nur DirectX 12" heißen.
Da ist auch die GOG Rückgabegarantie knallhart (Punkt 13): Wer nicht lesen kann, hat Pech gehabt!
gog ist die ramschverwertung. alles was alt ist, und sich scher verkaufen laesst, landet auf gog. egal ob das spiel dann schon teilweise freigegen ist (weil es schon einen open source client offiziell geben darf usw)
Verstehe die Liebe hier für GOG nicht. Ich hab da schon mehrmals absolute Mistreleases die irgendwie zusammengeschustert wurden bekommen. Als ich mir vor einem Jahr die UT Sammlung gekauft habe, musste ich erst einmal den Support anschreiben um einen eigenen Key für 2004 zu bekommen. Weil man einfach einen allgemeinen Key verteilt, der natürlich teilweise schon gebannt wurde.
Manche Releases dort fühlen sich an wie früher die Piratenreleases in irgendwelchen Foren.
Jeder weiß (auch GOG), dass Geld-zurück-Garantien - genauso wie das Rückgaberecht bei Fernabsatz - auch immer mal wieder zum Testen von Produkten genutzt werden. Solange dieser Service nicht ständig, und damit mißbräuchlich, genutzt wird, ist das auch kein großes Problem für die Anbieter. Das Ganze als Demoersatz zu verwenden würde ich schon als mißbräuchlich erachten. Daher muss man die Bedingungen auch so verfassen wie man sie verfasst hat.
Mein Vorschlag das Spiel zu kaufen und dann eventuell zurückzugeben sollte daher auch nur als Ausnahme und nicht als Regel verstanden werden, und "nicht gefällt" bedeutet natürlich auch nicht sowas wie "irgendwie ist mit das Gras nicht grün genug", sondern eher sowas wie "das ist der größte Haufen Rotz dein ich seit Jahren gekauft habe".
Da ich es jetzt spontan nicht unmißverständlich umformulieren kann, hab ich es formhalber mal aus meinem vorherigen Posting gelöscht.
Für Gog nutz ich da einen RaspberryPI1 mit Archlinux, den ich immer Nachts ohne extremen Stromverbrauch/Lärm des PC's Spiele bequem runterladen kann.
Einfach per SSH kurz einloggen, Download starten und beruhigt schlafen .
Steam kann da einfach nicht mithalten.
Dann kannst du dir SteamCMD besorgen, ist ein Commandlineclient für Steam der unter Windows/OSX/Linux läuft.
Für Downloads, Updates und mit den Scripten lässt sich das schön automatisieren: https://developer.valvesoftware.com/wiki/SteamCMD
Haha...ich will gar nicht wissen wie viele Leute die hier behaupten, dass sie nur aufgrund der Firmenpolitik GoG lieber nutzen, oder weil sie die Möglichkeit haben wollen es jederzeit auch offline installieren zu können, in Wirklichkeit die Games auf eine gemeinsame Cloud mit Familie und Freunden hochladen um dann gemeinsam zocken zu können, ohne es mehrfach erwerben zu müssen XD Ich kenne da so einige aus meinem Bekanntenkreis die es nämlich genau so handhaben!
Es ist VÖLLIG irrelevant, was ein Softwarehersteller sagt... er hat mit dir einen KAUFVERTRAG abgeschlossen.. Punkt.
§433 BGB Absatz 1 sagt:
Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. 2Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.
Du kannst dich 100000000 Millionen mal in Abers und Ist Software und ist nur Nutzungsrecht rausreden wollen als Hersteller... Wenndu Kaufvertrag sagst, sind genau DAS deine Pflichten. Ende.
Und egal was du mir verkaufst.... wenn ich nicht Eigentümer werde, dann hast du als Verkäufer deine Vertragspfluchten verletzt.
Deswegen geht ja alles auf die Abomodelle, sei es MS, Autodesk, Adobe oder Apple... die haben mehrfach in der EU vor Gericht verlohren... Bei nem Abo bzw Mietmodell geht es ja gerade nivht darum, Eigentum zu übertragen sondern nur Nutzungsrechte...
Der Kauf von Softwarelizenzen unterliegt aber nun mal gewissen Einschränkungen, auch vom Gesetz her. Vieles was in den AGB usw. steht wurde zwar schon einkassiert aber manche Punkte sind wohl unstrittig. Unter anderem der Punkt das bei Weitergabe *alle* Rechte und Kopien weitergeben (oder im Falle letztere wahlweise auch vernichtet) werden müssen. Es muss eben sichergestellt werden dass diese exklusiv für eine Person geltende Lizenz eingehalten wird.
wobei es nicht das problem des verkäufers ist, wenn gog zu blöd ist, eine funktion zu integrieren, in der man das verkaufte soiel aus seiner eigenen bibliothek löschen kann.
Die Aktuelle Lage ist aber das sie nicht dazu verpflichtet sind etwas anzubieten und ein solcher Umstand den Weiterverkauf verhindert (so auch die aktuelle Rechtssprechung, außer es gab die letzten Monate etwas das ich verpasst hab)