Smartphone komplett verschlüsseln (Betriebssystem)?

siggi%%44 schrieb:
würde ich meinen Schlüssel und PIN freiwillig rausrücken und einen Anwalt anrufen.
Ja, Ja darüber sprechen wir noch mal wenn es so weit ist, auch wenn ich Dir diesen Fall niemals wünsche.

siggi%%44 schrieb:
Dafür hast du Gewaltenteilung in D! Wurde jemals seit Ende des 2. Weltkrieges eine Person durch einen Polizisten verurteilt?
Vielleicht fragst du mal die geschätzten 10% unschuldig verurteilten Menschen in Deutschlands Gefängnissen.
Oder die vielen Menschen die unschuldig, Opfer von Polizei Gewalt und Polizei Willkür wurden bzw. werden.

Dir ist schon bewusst das Polizei, Staatsanwaltschaft und Richterschaft oft enger zusammen hängen als es sein sollte.

Aber das ganze wird hier langsam OT.
Die Frage des TE wurde beantwortet und dabei sollten wir es dann auch belassen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Lee Monade schrieb:
Das ist wohl leider wirklich so, in Bayern hat der Diebstahl zweier Batterien vom Grundstück des Nachbarn wohl schon gereicht für eine Hausdurchsuchung.

Allerdings wird dir nichts übrig bleiben als dich auf das normale Android System zu verlassen, es gibt keine andere Möglichkeit, aber da die Android Verschlüsselung sehr sicher ist, sollte das auch kein Problem sein.
Hier würde mich noch zum eigenen Verständnis interessieren:

1. Die Verschlüsselung ist auch dann wirksam, wenn das Gerät zwar bereits gebootet wurde, aber eben gesperrt ist? Meine Welt sind eher Desktop Rechner insb. mit Veracrypt, da hilft die Verschlüsselung nur, wenns Gerät ausgeschaltet ist und der flüchtige Speicher sich bereits entleert hat. Sonst liegen da die schlüssel rum.

2. Die Android Verschlüsselung erstreckt sich auf ALLE Daten, die vom OS verwaltet werden, also eben z.B. auch Daten, die auf Erweiterungs SDs abgelegt sind?

3. Wenn ich Dateien mit Bordmitteln lösche, und auch hier gehn wir jetzt mal von Android 10 und höher aus weil das die relevanten Systeme bei mir sind, werden die dann "sicher gelöscht" oder empfiehlt sich hier ne Drittanbieterapp?
Mir würds auch ums Löschen von ner App insbesondere von Instant Messengern gehen, denn auch wenn ja alles hoffentlich verschlüsselt ist: Wenn ichs schon lösche, dann will ich dass es auch wirklich GELÖSCHT ist, und zwar alles was mit der App zusammenhing, und nicht nur vom OS "vergessen" wurde :P :D
 
Lee Monade schrieb:
Ja, Ja darüber sprechen wir noch mal wenn es so weit ist, auch wenn ich Dir diesen Fall niemals wünsche.
Auch wenn es soweit ist, denke ich da nicht anders. In meinen Augen macht sich der verdächtig, der was zu verheimlichen hat. Warum sollte ich Katz und Maus spielen? Du kennst es doch selber von Verkehrskontrollen. Fängst du an zu diskutieren, dauerts länger. Also mitarbeiten, die Beamten ihren Job machen lassen und umso schneller bist du sie los. Das letzte Wort hat nicht die Polizei und auch nicht die Kripo. Hast du mit dem Vorgehen ein Problem, nimm dir einen Anwalt.
Ergänzung ()

Lee Monade schrieb:
Vielleicht fragst du mal die geschätzten 10% unschuldig verurteilten Menschen in Deutschlands Gefängnissen.
Geschätzt?? Wie viele sind es denn? Hätten sie es eher verhindert, wenn ihr Handy besser verschlüsselt gewesen wäre? Was für ein Blödsinn!
 
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Lee Monade schrieb:
Meine Fresse und für dieses ... Kommentar hast du jetzt deine Zeit verschwendet?
Nur weil man gerne seine Daten schützt hat man automatisch kranken Kram auf dem Handy?
Dem einzigen dem hier nicht mehr zu helfen ist bist du.

Menschen wie du machen mich echt wütend, nur weil andere Menschen anders handeln ist es direkt Krank und abstoßend? Für dich sind sicherlich auch Homosexuelle Krank und solch krankes Pack braucht seine Privatsphäre ja nicht schützen...
Keine Ahnung wie du darauf kommst und es fasziniert mich, was du aus meinen Zeilen interpretierst. Ich habe gesagt, dass es viel krankes Zeug gibt und was weiterverbreitet wird. Wenn ich mir anschaue was Schulkameraden meiner Tochter für Dinge aus dem Netz weiterleiten, muss ich sagen, dass es kranker Scheiß ist. Zum Glück hat unsere Tochter soviel Vertrauen zu uns, dass sie uns das zeigt.

Meine ursprüngliche Frage warum man seine Daten verschlüsseln will und vor wem, wurde mir immer noch nicht beantwortet. Außerdem habe ich das Fass mit Nacktbildern nicht aufgemacht. Solange es keine Bankdaten sind oder Daten die für einen Identitätsklau verendet werden können, ist es mir völlig egal, ob da jemand meine Bilder sieht. So einfach ist das. Mir hier homophobie zu unterstellen ist eine Frechheit.
 
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Fastfingerfredd schrieb:
1. Die Verschlüsselung ist auch dann wirksam, wenn das Gerät zwar bereits gebootet wurde, aber eben gesperrt ist? Meine Welt sind eher Desktop Rechner insb. mit Veracrypt, da hilft die Verschlüsselung nur, wenns Gerät ausgeschaltet ist und der flüchtige Speicher sich bereits entleert hat. Sonst liegen da die schlüssel rum.
Ganz zu Beginn gibt es einen Link von Android. Dort steht alles dazu.
 
Fastfingerfredd schrieb:
Hier würde mich noch zum eigenen Verständnis interessieren:

1. Die Verschlüsselung ist auch dann wirksam, wenn das Gerät zwar bereits gebootet wurde, aber eben gesperrt ist?
Ja
Fastfingerfredd schrieb:
2. Die Android Verschlüsselung erstreckt sich auf ALLE Daten, die vom OS verwaltet werden, also eben z.B. auch Daten, die auf Erweiterungs SDs abgelegt sind?
Wenn die SD als Systemspeicher hinterlegt ist ja, deshalb wird man beim einlegen einer neuen SD gefragt wie man diese behandeln möchte.
Fastfingerfredd schrieb:
3. Wenn ich Dateien mit Bordmitteln lösche, und auch hier gehn wir jetzt mal von Android 10 und höher aus weil das die relevanten Systeme bei mir sind, werden die dann "sicher gelöscht" oder empfiehlt sich hier ne Drittanbieterapp?
Daten werden genau so sicher gelöscht wie zb auf einer SSD, wie sicher das ist müssen Profis beantworten.
 
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Fastfingerfredd schrieb:
Hier würde mich noch zum eigenen Verständnis interessieren:

1. Die Verschlüsselung ist auch dann wirksam, wenn das Gerät zwar bereits gebootet wurde, aber eben gesperrt ist?
Ja.

Fastfingerfredd schrieb:
2. Die Android Verschlüsselung erstreckt sich auf ALLE Daten, die vom OS verwaltet werden, also eben z.B. auch Daten, die auf Erweiterungs SDs abgelegt sind?
Die MicroSD ist nur dann verschlüsselt, wenn sie als "interner Speicher" eingerichtet wurde.

Fastfingerfredd schrieb:
3. Wenn ich Dateien mit Bordmitteln lösche, und auch hier gehn wir jetzt mal von Android 10 und höher aus weil das die relevanten Systeme bei mir sind, werden die dann "sicher gelöscht" oder empfiehlt sich hier ne Drittanbieterapp?
Sicher gelöscht nicht, aber wenn viel Bewegung auf dem Speicher ist, dann werden die Bereiche ohnehin überschrieben.
Ergänzung ()

siggi%%44 schrieb:
In meinen Augen macht sich der verdächtig, der was zu verheimlichen hat.
Du musst der Polizei nicht auf die Nase binden, dass dein Smartphone 10fach gesichert, verschlüsselt, gesperrt etc. ist.
I.d.R. werden die Smartphones auch nicht vor Ort durchsucht, sondern beschlagnahmt und in einem Labor ausgewertet.
Es spielt also keine Rolle ob du dich kooperativ verhältst oder nicht - dein Handy ist erstmal weg.

Auch wenn man nichts zu verbergen hat, sollte man nicht freiwillig Zugangsdaten herausgeben.
Denn vielleicht finden auf deinen Smartphone Informationen, die für dich zwar harmlos sind, aber für die Ermittler weiteren/intensiveren Klärungsbedarf erfordern (Kontaktpersonen, Mails, Zahlungen etc.).
Damit verringerst du die Chancen, dass dein Anwalt eine frühzeitige Herausgabe des Smartphones erwirken kann.
 
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"Wer nichts zu verbergen hat"

vs.

"Unwissenheit schützt vor Strafe nicht"

Mehr brauch ich dazu nicht sagen.
Im Übrigen wird sich jeder Anwalt freuen, wenn sein Mandant ihm nach der HD erklärt, dass alle seine digitalen Speichermedien mit starker Kryptographie und guten Passwörtern gesichert sind, und zwar vollkommen egal ob es VorzeigeHans oder DrogenDieter ist.
 
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PC295 schrieb:
Auch wenn man nichts zu verbergen hat, sollte man nicht freiwillig Zugangsdaten herausgeben.
Doch, wenn ich meine unschuld beweisen will auf jeden Fall und darum geht es hier. Die Gründe sind folgende:
1. Bin ich schneller mit der ganze Sache durch
2. Ist es immer von Vorteil zu kooperieren anstatt die Ermittlungen zu behindern.
3. Können die Beamten den Fokus schneller auf den wahren Täter richten oder - im Falle einer zu unrecht erhobenen Beschuldigung - sich eher den wichtigen Dingen ihres Berufsalltags widmen.

Es ist absolut in keinster Weise für beide Seiten eine Erleichterung, wenn ich nichts zu verbergen habe und die Ermittlungen behindere. Welchen Sinn sollte das haben?
 
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Zu der Verschlüsselung kann ich jetzt nichts beitragen, aber bei Xiaomi kann man jede App nochmal extra "sichern", per Muster, Code oder Fingerabdruck.

Hab ich bei allen Messengern aktiv, beim Datei-Manager, Galerie, Playstore und den Einstellungen. Sprich bei allem, mit denen man etwas installieren oder auf den Speicher zugreifen kann.
Außerdem erscheint bei den Messengern kein Nachrichtentext in den Benachrichtigungen vom Sperrbildschirm.

Bisher wollte aber noch nie jemand das Handy haben und wird es auch nicht bekommen.

siggi%%44 schrieb:
Welchen Sinn sollte das haben?
Warum sollte man sich selbst belasten?

Die Polizei geht es einen Fick an, was ich auf dem Handy hab. Egal worum es geht.
 
Fastfingerfredd schrieb:
Im Übrigen wird sich jeder Anwalt freuen, wenn sein Mandant ihm nach der HD erklärt, dass alle seine digitalen Speichermedien mit starker Kryptographie und guten Passwörtern gesichert sind, und zwar vollkommen egal ob es VorzeigeHans oder DrogenDieter ist.
Ja, genau. Ein guter Anwalt würde dir raten zu kooperieren, wenn du unschuldig bist. Alles andere wäre völliger Blödsinn und er versucht höchstens, dir das Geld aus der Tasche zu ziehen. Jede Weigerungen von deiner Seite würde die Ermittlungen und die Daseinsberechtigung des Anwaltes unnötig in die Länge ziehen. Das ist alles.
Ergänzung ()

cruse schrieb:
Warum sollte man sich selbst belasten?
Wenn ich nichts zu verbergen habe??
Ergänzung ()

cruse schrieb:
Die Polizei geht es einen Fick an, was ich auf dem Handy hab. Egal worum es geht.
Dann geht es sie auch einen F*** an, wie lange du dich mit ihnen herumschlagen musst. Ganz einfach.
Ergänzung ()

Echt interessant, wie sich einige Leute einbilden, sie säßen am längeren Hebel ggüber der Staatsgewalt. Ihr könnt der Polizei ja dann eure YT-Videos vorspielen und es denen mal so richtig zeigen. ;-)
 
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Dafür ist der Thread eigentlich nicht da, aber zumindest dass dus mal gelesen hast:

Der Staat darf ohne triftigen Grund EIGENTLICH gar nichts. Dass Sachen wie U-Haft mit teils solch schwachen Begründungen durchgeführt werden können und bis 12 Monate andauern dürfen und dass U-Haft eine legalisierte Form der Folter ist (Du darfst nur 1 Person auswählen mit der Du Kontakt hast, du verlierst bei 12 Monaten U-Haft i.d.R. deinen Job, deine Wohnung usw.), das zeigt wie schwach der Rechtsstaat aus Sicht des Bürgers ist.

Was ich damit sagen will:
Wenn der Polizei und der Staatsanwalt ihre Mittelchen zur anlasslosen Festsetzung und Überwachung ausgehen, dürfen die gar nix mehr. Natürlich ist das für viele schon schlimm genug, um sich selbst zu belasten, damit sie bis zur Hauptverhandlung wieder entlassen werden.
Es gibt in Kreisen von Politik und Justiz das perverse Sprichwort "Untersuchungshaft schafft Rechtskraft", weil durch die abgepressten Geständnisse der Inhaftierten in der Hauptverhandlung dann rechtskräftige Urteile ergehen.

Aber wenn du nen guten Anwalt hast, den anrufst, gegen den Haftbefehl des Ermittlungsrichters binnen der zweiwöchigen Einspruchsfrist Einspruch einlegst und schön dafür vorgesorgt hast, dass die Polizei NICHTS findet, also wirklich gar nichts, auch die Dinge von denen du denkst, dass sie ja eh harmlos sind aber es eben NICHT sind, dann kommst du binnen 2 wochen da wieder raus.

Denn auch wenn der Staat gerne die Unbedarften und Schwachen gängelt, muss er sich, wenn seine Willkürinstrumente der Exekutive ausgeschöpft sind, dann doch an die Regeln. Und deine Seele kann schwarz sein vor Tatschuld, kommst du raus, wenn keine Beweise gefunden werden können. Umgekehrt kriegst du ne Verurteilung, wenn du auch nur den falschen verknackten windows key GEKAUFT hast, am besten noch auf der verknackten Softwarepyramide bei EDEKA...
https://www.anwalt.de/rechtstipps/h...enstiger-microsoft-windows-lizenz_186337.html


und da soll mal nochmal einer sagen Bargeld sei nur zu Geldwäsche gut
 
siggi%%44 schrieb:
Wenn ich nichts zu verbergen habe??
Dann kommt auch keiner zur Hausdurchsuchung.
Wenn also die Polizei mit richterlichen Beschluss vor deiner Tür steht, dann gibt es schon einen hinreichenden Tatverdacht (der dir vielleicht garnicht bewusst ist). Dann ist es denkbar schlecht freiwillig alles offen zu legen.

siggi%%44 schrieb:
Bin ich schneller mit der ganze Sache durch
Wie geschrieben, die Polizei wird nicht mal eben schnell deine Mails, Gallery etc. checken und sagen, dass alles i. O. ist. Die werden sich viel Zeit nehmen, wenn du schon großzügig Vollzugriff gewährst.

siggi%%44 schrieb:
Ist es immer von Vorteil zu kooperieren anstatt die Ermittlungen zu behindern.
Nein. Denn du weißt nicht, weswegen genau gegen dich ermittelt wird.
Auf dem Durchsuchungsbeschluss steht allgemein die Rechtsgrundlage hierfür bzw. um welchen Straftatbestand es geht, keine Details.
Deswegen ist es ratsam erstmal keine Aussage zu machen bis dein Anwalt und Du Akteneinsicht hatten.
Danach könnt ihr immernoch entscheiden, ob ihr was zu Protokoll geben wollt oder nicht.
 
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Fastfingerfredd schrieb:
Der Staat darf ohne triftigen Grund EIGENTLICH gar nichts. Dass Sachen wie U-Haft mit teils solch schwachen Begründungen durchgeführt werden können und bis 12 Monate andauern dürfen und dass U-Haft eine legalisierte Form der Folter ist (Du darfst nur 1 Person auswählen mit der Du Kontakt hast, du verlierst bei 12 Monaten U-Haft i.d.R. deinen Job, deine Wohnung usw.), das zeigt wie schwach der Rechtsstaat aus Sicht des Bürgers ist.
Genau aus diesem Grund versucht doch jeder normal denkende Mensch das abzuwenden. Aber was du machst, ist Öl ins Feuer gießen! Du sitzt da in deiner U-Haft und denkst dir wirklich "Zum Glück ist alles verschlüsselt! Jetzt kommt niemand an meine Daten. Juhu!"

Ist dir mal in den Sinn gekommen, dass es nicht nur Inhalte gibt, die dich zu unrecht belasten könnten? Den Spieß kann man auch umdrehen! Es gibt auch Inhalte, die du nicht in Betracht ziehst, aber die deine Unschuld beweisen können. Denn ich kann dir eines garantieren: Die Beamten werden dich nicht über den kompletten Ermittlungsstand informieren. Somit kannst du gar nicht abschätzen, welche Infos für dich hilfreich wären.

Abgesehen davon, wie viel Zeit du einer guten handvoll Leuten stiehlst, nur weil du wie ein kleines Kind rumbockst und meinst, deine streng geheimen Daten (die jeder sonst auch auf seinem Handy hat), würden eine 512Bit-Verschlüsselung benötigen. Du schießt dir mit dieser Herangehensweise nur selbst ins Knie und bist u.U. noch selber schuld, dass du 12 M in U-Haft sitzt und Job und Wohnung verlierst. Aber gut wenn du dann wenigstens im Nachhinein sagen kannst, meine Verschlüsselung wurde nicht geknackt. Yeah... Snowden wäre stolz auf dich!
 
siggi%%44 schrieb:
Die Beamten werden dich nicht über den kompletten Ermittlungsstand informieren. Somit kannst du gar nicht abschätzen, welche Infos für dich hilfreich wären.
Der Anwalt kriegt Einsicht in die Akte. Also doch.
 
PC295 schrieb:
Dann kommt auch keiner zur Hausdurchsuchung.
Wenn also die Polizei mit richterlichen Beschluss vor deiner Tür steht, dann gibt es schon einen hinreichenden Tatverdacht (der dir vielleicht garnicht bewusst ist). Dann ist es denkbar schlecht freiwillig alles offen zu legen.
Ich weiß doch, ob mich einer Straftat verdächtig gemacht habe. Es steht doch keiner vor meiner Tür, weil ich ein Knöllchen nicht bezahlt habe. Und nochmals: Ich versuche meine Unschuld zu beweisen und nicht meine Straftat zu verschleiern.

PC295 schrieb:
Wie geschrieben, die Polizei wird nicht mal eben schnell deine Mails, Gallery etc. checken und sagen, dass alles i. O. ist. Die werden sich viel Zeit nehmen, wenn du schon großzügig Vollzugriff gewährst.
Sie suchen nicht nach irgendeiner Straftat, sondern nach ermittlungsdienlichen Hinweisen! Was glaubst du, wie ich meine Geräte schneller wiederbekomme? Wenn sie zugänglich oder unzugänglich sind? Hhmmm...

PC295 schrieb:
Nein. Denn du weißt nicht, weswegen genau gegen dich Ermittelt wird.
Nicht wegen einer Straftat und wenn doch, habe ich sie nicht begangen. Begehst du "aus Versehen" eine Straftat und weißt nichts davon?
Ergänzung ()

Fastfingerfredd schrieb:
Der Anwalt kriegt Einsicht in die Akte. Also doch.
Nein, nicht über alles! Wenn es aus taktischen Gründen einen Nachteil darstellt, erfährst du über diese Details rein gar nichts!
 
siggi%%44 schrieb:
Es steht doch keiner vor meiner Tür, weil ich ein Knöllchen nicht bezahlt habe.
In Bayern schon. Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr waren da schon Begründungen fuer Hausdurchsuchungen. Wie auch immer eine Ordungswidrigkeit im Straßenverkehr mit der Wohnung zusammenhaengt, und was auch immer das fuer eine schlimme Ordnungswidrigkeit gewesen sein soll, damit sie die Verletzung deiner Grundrechte (Unverletzlichkeit der Wohnung) erlaubt.

Dass Anträge auf Hausdurchsuchungen vom Ermittlungsrichter abgelehnt werden kommt uebrigens nahezu nie vor. O.g. Beispiel zeigt, dass die Schwelle für die Genehmigung dieser Grundrechtsverletzung extrem gering ist.
Ergänzung ()

siggi%%44 schrieb:
Sie suchen nicht nach irgendeiner Straftat, sondern nach ermittlungsdienlichen Hinweisen! Was glaubst du, wie ich meine Geräte schneller wiederbekomme? Wenn sie zugänglich oder unzugänglich sind? Hhmmm...
Am schnellsten kriegst Du die wieder, wenn dir nachweislich ein finanzieller Schaden entsteht durch den Entzug der Geräte.
Klingt banal, ist aber so.

Das funktioniert natürlich am besten, wenn die Polizei feststellt dass sie die Geräte eh nicht durchsuchen kann weil die Daten verschlüsselt sind. Denn die Schadensersatzforderung wird dann erstrecht fällig, wenn die Ermittlungen nichts ergeben haben. NICHTS. Auch keine Zufallsfunde, die mit den ursprgl. Ermittlungen gar nix zu tun haben. Wird irgendwas gefunden, bleibst du als Beschuldigter auf dem Schaden sitzen. Wird nix gefunden, muss der Staat fuer sein unverhaeltnismäßiges Handeln zahlen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Fastfingerfredd schrieb:
In Bayern schon. Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr waren da schon Begründungen fuer Hausdurchsuchungen.
Willst du jetzt alle Einzelfälle auf dich beziehen? Es gibt Leute, die sind aus einem Flugzeug gefallen und kilometertief gestürzt und haben überlebt. Springst du jetzt aus einem Flugzeug in zig Kilometer Höhe? Solche unnötigen Durchsuchungsbefehle werden ganz sicher nicht am laufenden Band ausgestellt.
 
siggi%%44 schrieb:
Nein, nicht über alles! Wenn es aus taktischen Gründen einen Nachteil darstellt, erfährst du über diese Details rein gar nichts!

Du stehst auf Überwachungsstaat oder?
https://www.anwalt.de/rechtstipps/akteneinsicht

"
Insbesondere folgende Personen haben die Möglichkeit, Akteneinsicht zu beantragen:

  • Beschuldigter in einem Strafverfahren
  • Anwalt des Beschuldigten (Strafverteidiger)
  • Opfer in einem Strafverfahren
  • Opferanwalt
  • Nebenkläger


    [...]
Der Strafverteidiger muss in der Lage sein, das Verfahren so gut es geht vorzubereiten. Daher ist es ihm gestattet, die Akte auch mitzunehmen und zu kopieren bzw. eine elektronische Akte zu erstellen. Außerdem hat er Zugriff auf alle Unterlagen der Akte, da von ihm weniger Gefahren ausgehen als vom Beschuldigten oder anderen Verfahrensbeteiligten. Der Strafverteidiger stellt dem Beschuldigten die Kopie der Akte zur Verfügung bzw. händigt die kopierte Akte aus.

In der Regel stellt ein Rechtsanwalt einen Antrag auf Akteneinsicht und bekommt diese zur Einsicht in die Kanzlei zugesendet. Dort wird eine Kopie angefertigt und die Akte zurückgeschickt. Das Einsichtsrecht umfasst aber auch Videoaufnahmen und Telefonmitschnitte, die dem Rechtsanwalt zugänglich gemacht werden müssen.

Dieses umfangreiche Recht gilt jedoch nur für den Rechtsanwalt auf Beschuldigtenseite."


Was du da behauptest ist also falsch. Ich gewinne aber langsam den Eindruck, dir wäre es lieber, wenn es nicht so wäre.

 
Fastfingerfredd schrieb:
Am schnellsten kriegst Du die wieder, wenn dir nachweislich ein finanzieller Schaden entsteht durch den Entzug der Geräte.
Klingt banal, ist aber so.
Bei einer Straftat sind das gesicherte Beweise. Das Argument kannst du ja vorbringen. Aber keine Ermittlungsbehörde würde die Aufklärung einer Straftat beenden, weil DIR ein finanzieller Schaden entsteht!!

Fastfingerfredd schrieb:
Was du da behauptest ist also falsch.
Du kannst doch lesen, oder?

Die wichtigsten Fakten​

  • Antrag auf Akteneinsicht dürfen Verletzte, Nebenkläger, Beschuldigte und deren Rechtsanwälte stellen.
  • Die Ermittlungsakte umfasst den gesamten Erkenntnisstand der Ermittlungsbehörden.
  • Mit Einschränkungen können Sie die Strafakte auch ohne Anwalt einsehen.
  • Die Akteneinsicht kann Ihnen aus bestimmten Gründen verwehrt werden.
  • Bei Ablehnung der Akteneinsicht können Sie einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung stellen.
Da ich davon ausgehe, dass du lesen kannst, sollten dir die letzten beiden Punkt nicht entgangen sein.
Ergänzung ()

Fastfingerfredd schrieb:
Der Strafverteidiger muss in der Lage sein, das Verfahren so gut es geht vorzubereiten. Daher ist es ihm gestattet, die Akte auch mitzunehmen und zu kopieren bzw. eine elektronische Akte zu erstellen.
Bei ABGESCHLOSSENEN Ermittlungen! Kennst du irgendeine Gerichtsverhandlung, die während der laufenden Ermittlungen geführt wird?
 
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