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News Sonderkündigungsrecht: Vodafone erhöht Preise für DSL-Anschlüsse
- Ersteller nlr
- Erstellt am
- Zur News: Sonderkündigungsrecht: Vodafone erhöht Preise für DSL-Anschlüsse
Bilgeco DE schrieb:Ruf an wenn du vor hast zu wechseln. Habe heute mit der Telekom telefoniert, die meinten, dass ich am besten noch diese Woche einen Auftrag abgeben soll, wenn ich wechseln will, da es zum 31.08. sonst nicht mehr möglich wird. Also Kündigen würde zwar gehen bis dahin, aber hätte dann evtl. bis Mitte September keinen Anschluss.
Man kann doch auch zu einem Wunschtermin kündigen, der nach dem 31.08. liegt.
Hayda Ministral
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Bilgeco DE schrieb:Habe heute mit der Telekom telefoniert, die meinten, dass ich am besten noch diese Woche einen Auftrag abgeben soll, wenn ich wechseln will, da es zum 31.08. sonst nicht mehr möglich wird. Also Kündigen würde zwar gehen bis dahin, aber hätte dann evtl. bis Mitte September keinen Anschluss.
Afair: die Gesetzeslage ist eindeutig und sagt dass der abgebende Provider solange versorgt bis der übernehmende Provider soweit ist.
h00bi
Fleet Admiral
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Aber nur bei regulärer Portierung, nicht bei Sondernkündigung.Hayda Ministral schrieb:Afair: die Gesetzeslage ist eindeutig und sagt dass der abgebende Provider solange versorgt bis der übernehmende Provider soweit ist.
Man muss bei VF aktuell nicht zum 31.08. kündigen. DU kannst auch jetzt zum 30.09. kündigen.
Du musst nur rechtzeitig deine Sonderkündigung bis zum 31.08. aussprechen. Das Datum kann man wählen.
Sie möchten Ihren Anschluss komplett kündigen?
Dann brauchen wir Ihren Kündigungswunsch bis zum 31. August 2019. Beziehen Sie sich dabei auf Ihr Sonderkündigungsrecht und nennen Sie uns Ihren Wunschtermin. Ohne Wunschtermin wird Ihre Kündigung zum 31. August 2019 wirksam. Bitte beachten Sie, dass Ihre Kündigung kurzfristig nicht wieder rückgängig gemacht werden kann. Daher kündigen Sie bitte nur, wenn Sie sich sicher sind.
TornadoIDS
Cadet 3rd Year
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Mister79 schrieb:Lediglich o2 hat die günstigsten DSL Preise im Moment. Hier sollte man nur die Finger von der Homebox lassen, sonst wird es ein sehr schlechtes Kundenerlebnis
Was soll mit der Homebox sein? Ich hab die und sie funktioniert tadellos... !?!?
Mister79
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TornadoIDS schrieb:Was soll mit der Homebox sein? Ich hab die und sie funktioniert tadellos... !?!?
Nun, gleicher Name bei 2,4 und 5 GHz findet die Homebox nicht so dolle, Wlan Reichweite scheint von Revison zu Revison mal gut aber oft bescheiden zu sein, viele Berichte darüber das eine Homebox mehrmals am Tag den Power off on Reset benötigt (Quelle das O2 Forum), bescheidene Einstellungsmöglichkeiten und der ISDN Bug. Da muss man auch erst mal drauf kommen das die Kurzwahlen an eine z.B Telefonanlage oder ein ISDN Telefon weitergegeben werden und nicht die MSN selbst. Gab ja seit dem schon einige Updates für die Box aber solche Dinge fixt O2 nie. Wenn dann fixt O2 nur Dinge, welche O2 und das Netz betreffen aber nicht Dinge welche auf der Kundenseite vorhanden sind. Auch die gleichen Wlan Namen zieht sich bei O2 seit mehreren Versionen der Boxen durch. Kurz, der Support ist grauenhaft.
Als Fazit aus dem O2 Forum nehme ich zur Homebox folgendes mit, wenn die läuft, dann ist man recht zufrieden. Läuft die nicht und das ist scheinbar oft der Fall, dann wird das O2 VDSL Erlebnis zur Hölle. Wenn einer einen O2 Anschluss nimmt und das kann ich nur befürworten, da die Anschlüsse wie Sau rennen und dazu auch recht günstig sind, ist meine Empfehlung aber immer eine Fritzbox von O2 oder eine aus dem Einzelhandel. Natürlich kann auch jemand einen Drittanbieter von einem anderen Hersteller nehmen. Gibt da schon einige welche ganz gut laufen. Aber die Homebox gehört niemals zu meiner Empfehlung, wenn mich einer fragt.
Heute wird eine Bekannte geschaltet. Von Vodafone zu O2. Ich denke das die Schaltung reibungslos laufen wird. Zusätzlich spart sie auch langfristig mehr Kohle als wenn Sie bei Vodafone geblieben wäre.
Da sich hier ja viele über den Preis aufregen, wenn das die primäre Ansicht ist, dann gibt es im Moment kein Weg an O2 vorbei. Auch wenn es um langfristige angemessene Preise geht und man nicht jedem Check24 nachläuft. Kann man machen, mir persönlich zu nervig. In diesem Bereich sind die technisch alle gleich gut, da es BSA Telekom Anschlüsse sind. Ob von Vodafone, 1 und 1, O2 oder wem auch immer. Da zählt dann in der Tat der Preis und man hat bei o2 IPv6 DS
Fu Manchu
Rear Admiral
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JackTheRippchen schrieb:...Erstmal AGB lesen, dann posten....
Brauche ich nicht. Ändert der Anbieter seinen Preis, dann ist das einhergehend mit einer Vertragsänderung. Diese Änderung wiederum bewirkt ein Sonderkündigungsrecht. AGB, die diese Recht einschränken sind ungültig.
Also lies du erst mal überhaupt etwas, dann poste bitte intelligent, nicht aus einem Reflex heraus.
JackTheRippchen
Lt. Commander
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Beleg (Gesetz, Gerichtsurteil, o.ä.) bitte!Fu Manchu schrieb:AGB, die diese Recht einschränken sind ungültig.
Ich habe zwei Quellen gefunden:
... beide besagen, dass das Sonderkündigungsrecht entfällt, wenn die Kostensteigerung bei max. ca. 5% liegt und die Möglichkeit bei Vertragsabschluss in den AGB festgehalten wurde. (Ursachen für Kostensteigerung müssen transparent sein bzw. offengelegt werden)
So, nun bist du wieder dran, intelligenter zu posten.
Zuletzt bearbeitet:
h00bi
Fleet Admiral
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doch, solltest du....Fu Manchu schrieb:Brauche ich nicht
5.5 (1) Der Kabelnetzbetreiber ist berechtigt, bei einer Erhöhung seiner Gesamtkosten für die Bereitstellung seiner Produkte das vom Kunden zu zahlende monatliche Entgelt entsprechend zu erhöhen. Die Gesamtkosten bestehen aus: – Urheberrechtsentgelten und anderweitigen Lizenzkosten; – Technikkosten (z. B. für Netzwerk und Signalzuführung); – Lohn- und Materialkosten (z. B. Lohnkosten für eigene Mitarbeiter, Dienstleistungskosten für externe Mitarbeiter, Beschaffungskosten für Gegenstände des Betriebsvermögens oder Verbrauchsmaterialien); – Kosten für die zugeführten Programme; – Kosten für Kundenverwaltungssysteme; – sonstigen Sach- und Gemeinkosten (z. B. Miete und Energiekosten). Etwaige Kostenentlastungen sind bei der Berechnung der Gesamtkostenbelastung des Kabelnetzbetreibers mindernd zu berücksichtigen. Eine Preiserhöhung ist nur zulässig, soweit die Erhöhung der Gesamtkosten auf Umständen beruht, die nach Vertragsschluss eingetreten sind und nicht im Belieben des Kabelnetzbetreibers stehen. Eine Preiserhöhung ist für jedes Produkt jeweils nur einmal pro Kalenderjahr zulässig.
(2) Beträgt eine Preiserhöhung mehr als 5 % des bis zum Zeitpunkt der Erhöhung geltenden monatlichen Entgelts, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag im Umfang des von der Preiserhöhung betroffenen Produkts und – soweit das betroffene Produkt Voraussetzung für ein anderes Produkt ist – auch im Umfang des anderen Produkts innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung über die Erhöhung mit Wirkung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Erhöhung zu kündigen. Macht der Kunde von diesem Sonderkündigungsrecht Gebrauch, wird die Erhöhung nicht wirksam und der Vertrag mit Wirkung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preiserhöhung beendet. Kündigt der Kunde nicht oder nicht fristgemäß, wird der Vertrag zu dem in der Mitteilung genannten Zeitpunkt zu dem neuen Preis fortgesetzt. Der Kabelnetzbetreiber wird den Kunden im Rahmen seiner Mitteilung über die Preiserhöhung auf das Kündigungsrecht und die Folgen einer nicht fristgerecht eingegangenen Kündigung besonders hinweisen
(2) Beträgt eine Preiserhöhung mehr als 5 % des bis zum Zeitpunkt der Erhöhung geltenden monatlichen Entgelts, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag im Umfang des von der Preiserhöhung betroffenen Produkts und – soweit das betroffene Produkt Voraussetzung für ein anderes Produkt ist – auch im Umfang des anderen Produkts innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung über die Erhöhung mit Wirkung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Erhöhung zu kündigen. Macht der Kunde von diesem Sonderkündigungsrecht Gebrauch, wird die Erhöhung nicht wirksam und der Vertrag mit Wirkung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preiserhöhung beendet. Kündigt der Kunde nicht oder nicht fristgemäß, wird der Vertrag zu dem in der Mitteilung genannten Zeitpunkt zu dem neuen Preis fortgesetzt. Der Kabelnetzbetreiber wird den Kunden im Rahmen seiner Mitteilung über die Preiserhöhung auf das Kündigungsrecht und die Folgen einer nicht fristgerecht eingegangenen Kündigung besonders hinweisen
PERKELE
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JackTheRippchen schrieb:... beide besagen, dass das Sonderkündigungsrecht entfällt, wenn die Kostensteigerung bei max. ca. 5% liegt und die Möglichkeit bei Vertragsabschluss in den AGB festgehalten wurde. (Ursachen für Kostensteigerung müssen transparent sein bzw. offengelegt werden)
Genau das meine ich: @dsahm
Also von daher, ist die Klausel verankert, dann gilt nicht immer ein Sonderkündigungsrecht, nur dann wenn keine Klausel vorhanden ist.
Jedoch ist diese bei (fast) allen Anbietern enthalten, egal ob Mobilfunk, Internet oder Pay TV ala Sky und Co.
Aber wie heisst die grösste Lüge unserer Zeit? Ich habe die AGB (und nicht AGBs) gelesen und verstanden. ;-)
Fu Manchu
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JackTheRippchen schrieb:...Ich habe zwei Quellen gefunden...
... und nicht gelesen. Wenn du genau hinschaust, dann spricht nichts gegen eine Kündigung.
JackTheRippchen
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@Fu Manchu Dann zitiere doch bitte die konkrete Stelle, welche ich überlesen oder nicht verstanden habe(n soll).
Edit (26.07.): War ja klar, dass nichts mehr mit Substanz - wie schon zuvor - von dir kommt. Daher: Willkommen auf meiner Ignorierliste.
Edit (26.07.): War ja klar, dass nichts mehr mit Substanz - wie schon zuvor - von dir kommt. Daher: Willkommen auf meiner Ignorierliste.
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Special1986
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Gilt diese Preiserhöhung bzw das daraus resultierende Sonderkündigungsrecht für jeden DSL Vertrag oder hat das auch was mit der Bandbreite zu tun? Das zb nur die 16.000 DSL Leitungen betroffen sind?
h00bi
Fleet Admiral
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Es hat mit der Anschlusstechnik zu tun, nicht mit dem Tarif.
Wenn du VDSL 25 oder 50 ohne Vectoring von einem Indoorverteiler hast wärst du auch betroffen.
Alles über 50Mbit/s ist auf keinen Fall betroffen.
Vectoring ist auf keinen Fall betroffen.
Wenn du VDSL 25 oder 50 ohne Vectoring von einem Indoorverteiler hast wärst du auch betroffen.
Alles über 50Mbit/s ist auf keinen Fall betroffen.
Vectoring ist auf keinen Fall betroffen.
Special1986
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Bei mir muss ich wohl von Vectoring ausgehen.
Sehr schade bin nämlich mit der neuen Leistungen nicht sehr zufrieden.
Danke dir
Sehr schade bin nämlich mit der neuen Leistungen nicht sehr zufrieden.
Danke dir
Hayda Ministral
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Special1986 schrieb:Sehr schade bin nämlich mit der neuen Leistungen nicht sehr zufrieden.
Kapier ich net. Mit welchen neuen Leistungen bist Du nicht zufrieden?
Special1986
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Mit der Geschwindigkeit, bekomme meistens nur an knapp über die Hälfte der Leistung und die bricht bei einem Download wieder auf Niveau meiner 16.000 Leitung ein
Hayda Ministral
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Dunkel bleibt der Rede Sinn. Ich weiß immer noch nicht was Du meinst wenn Du von "neuer Leistung" schreibst.
Was ist bei Dir "neu"?
Was ist bei Dir "neu"?
nightreven
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Hat hier noch jemand das Problem, dass Vodafone dem neuen Vertragsinhaber einfach den regulären Kündigungstermin genannt hat?
h00bi
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Naja, man muss seine Sonderkündigung schon anständig formulieren.
Wenn du einfach nur normal zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigst dann ist das ja eine ordentliche Kündigung zum Vertragsende.
Wir wissen natürlich nicht was genau geschrieben wurde. aber es sind ja noch ein paar Tage Zeit um das mit Vodafone zu klären. Da es als ordentliche Kündigung erfasst wurde würde ich einfach (nochmal) eine Sonderkündigung nachschieben, das ändern der vermeintlichen ordentlichen Kündigung auf eine Sonderkündigung geht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit schief.
Ich hatte eine schriftlich bestätigte Kündigung der Telekom zum 13.08.19 vorliegen.
Rufnummernportierungen wurden von der Telekom aber immer abgelehnt.
Mitte Juli kam ein Schreiben dass man mir wegen Altvertrag zum 28.03.2020 kündigt.
Angerufen und nachgefragt: Nene, der 13.08.19 gilt dann schon, wenn der schriftlich bestätigt ist.
Telekom hat jetzt weiterhin die Portierung abgelehnt und der neue Provider bekommt nun natürlich bis Dienstag keinen neuen Anschluss hin. YEY. Also doch Telekom bis 2020, alles andere is in dem Fall zu riskant.
Wenn du einfach nur normal zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigst dann ist das ja eine ordentliche Kündigung zum Vertragsende.
Wir wissen natürlich nicht was genau geschrieben wurde. aber es sind ja noch ein paar Tage Zeit um das mit Vodafone zu klären. Da es als ordentliche Kündigung erfasst wurde würde ich einfach (nochmal) eine Sonderkündigung nachschieben, das ändern der vermeintlichen ordentlichen Kündigung auf eine Sonderkündigung geht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit schief.
Ich hatte eine schriftlich bestätigte Kündigung der Telekom zum 13.08.19 vorliegen.
Rufnummernportierungen wurden von der Telekom aber immer abgelehnt.
Mitte Juli kam ein Schreiben dass man mir wegen Altvertrag zum 28.03.2020 kündigt.
Angerufen und nachgefragt: Nene, der 13.08.19 gilt dann schon, wenn der schriftlich bestätigt ist.
Telekom hat jetzt weiterhin die Portierung abgelehnt und der neue Provider bekommt nun natürlich bis Dienstag keinen neuen Anschluss hin. YEY. Also doch Telekom bis 2020, alles andere is in dem Fall zu riskant.
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