News Staatsanwaltschaft ermittelt gegen PC Fritz

Die haben sicher auch mehr Informationen als sie preisgegeben haben, damit sie per Gerichtsbeschluss keinen Maulkorb bekommen.
Letztlich scheitern kann die Sache vielleicht noch an Microsoft selbst, weil sie nicht vor Gericht wahrscheinlcih nicht offenlegen werden, welche Merkmale an den COA nicht stimmen. Wegen der paar Lizenzen vom Fritzen (im Verhältnis zum Weltmarkt) werden sie damit womöglich nicht rausrücken.
Auf Mahlows Facebookseite mehren sich inzwischen die Aussagen unzufriedener Kunden, die bezahlt haben, aber keine Ware erhalten. Mahlow selbst schreibt dort: "Zahlungen und Gutschriften sind auf dem Weg und werden von den jeweiligen Mitarbeiten bearbeitet. Fakt ist, es kriegt jeder seine Gutschrift oder die Ware. Herzlichen Gruss euer Maik Mahlow". Ob er damit auch die Kunden meint, die Ihr Geld für bei MS einbehaltene Lizenzen einfordern, meint?
 
Wenn ich ein Großkonzern wie MS wäre, würde ich unterschiedliches Aussehen von Lizenzen verbreiten, mit Merkmalen die keiner zu 100% kennt. Dann steht es mir frei zu behaupten, eine Lizenz sei gefälscht. Glaubt heutzutage noch jemand, das es einen Großkonzern gibt der keinen Dreck am Stecken hat?
 
Letztlich scheitern kann die Sache vielleicht noch an Microsoft selbst, weil sie nicht vor Gericht wahrscheinlcih nicht offenlegen werden, welche Merkmale an den COA nicht stimmen. Wegen der paar Lizenzen vom Fritzen (im Verhältnis zum Weltmarkt) werden sie damit womöglich nicht rausrücken.
Naja Microsoft muss nichts neues offenlegen. Wenn wir davon ausgehen, dass die in Foren publizierten Aufkleber wirklich von PC-Fritz sind, dann reicht es bereits wenn Microsoft die Microschrift als ein Merkmal angibt. Dies ist ja sowieso schon bekannt.
Auch könnte Microsoft der Staatsanwaltschaft einen Original-Dell-Aufkleber zum Vergleich zukommen lassen.
Und wenn bei den 100000 Lizenzen einige Keys mehrfach auftauchen, dann hat PC-Fritz ohnehin schon verloren.

Ob er damit auch die Kunden meint, die Ihr Geld für bei MS einbehaltene Lizenzen einfordern, meint?
Wohl kaum. Denn laut PC-Fritz sollen ja alle Lizenzen legal gewesen sein. Eine Rückzahlung könnte dann auch als Schuldeingeständnis gesehen werden, was insbesondere tragisch wäre, wenn der Käufer auch eine Betrugsanzeige gemacht hat.
Das Geld wird man also nicht mehr wiedersehen.
Denn entweder PC-Fritz wird im Hauptverfahren schuldig gesprochen und ist damit Bankrott (schon allein wegen Schadensersatz an MS). Oder PC-Fritz wird freigesprochen und damit hätte man gegenüber Fritz keinerlei Anspruch auf Ersatz (dies müsste man dann von Microsoft einfordern -> chancenlos).
 
Sehe ich ähnlich, das Geld dürfte weg sein. Im Zweifelsfall wird die GmbH bestattet. Mahlow und seine Berater werden für jede Eventualität vorgesorgt haben.
Die Lieferzeit im Shop hat sich wieder geändert. Gestern waren es noch 10 Tage, jetzt ist Win7 sofort lieferbar. Die DVD wird nachgeliefert. ;-)
 
Hab heute bescheid bekommen, dass ich entweder Lieferung erhalte oder eben Geld zurück :-P
 
DerBaya schrieb:
die braucht man doch eh nicht....
So ist es. Man kann WIN 7 downloaden, mit einer Extradatei sämtliche WIN 7 Versionen zur Installation freischalten und installieren, und das ganz legal. Zur registrierten Freischaltung der installierten Win 7 Version braucht man dann noch einen gültigen Code. Eine CD/DVD, inklusive dem ganzen Hickhack um den Silberling, braucht man nicht.
 
seebear schrieb:
So ist es. Man kann WIN 7 downloaden, mit einer Extradatei sämtliche WIN 7 Versionen zur Installation freischalten und installieren, und das ganz legal. Zur registrierten Freischaltung der installierten Win 7 Version braucht man dann noch einen gültigen Code. Eine CD/DVD, inklusive dem ganzen Hickhack um den Silberling, braucht man nicht.

Keine Extradatei, einfach die ei.cfg aus dem Image entfernen.
Und wer Lust hat kann mit ein weinig Arbeit sogar die 32 und 64 Bit Varianten in ein Image bekommen... :cool_alt:
Wobei, wer, wenn er nicht durch die Hardware gezwungen wird installiert eigentlich noch ein 32 Bit Betriebssystem?

Bit denne...
ansi4713
Ergänzung ()

WhiteShark schrieb:
Wohl kaum. Denn laut PC-Fritz sollen ja alle Lizenzen legal gewesen sein. Eine Rückzahlung könnte dann auch als Schuldeingeständnis gesehen werden, was insbesondere tragisch wäre, wenn der Käufer auch eine Betrugsanzeige gemacht hat.
Das Geld wird man also nicht mehr wiedersehen.
Denn entweder PC-Fritz wird im Hauptverfahren schuldig gesprochen und ist damit Bankrott (schon allein wegen Schadensersatz an MS). Oder PC-Fritz wird freigesprochen und damit hätte man gegenüber Fritz keinerlei Anspruch auf Ersatz (dies müsste man dann von Microsoft einfordern -> chancenlos).

Na ja, selbt wenn PcFritz freigesprochen werden sollte, wenn M$ die SW einbehalten hat, und du nur ein entsprechendes Schreiben bekommen hast, das Bescheinigt das es sich um eine Fälschung handeln würde, wäre doch eigentlich trotzdem PcFritz ersatzpflichtig.
Es muss in dem Fall ja jede einbehaltene SW für sich betrachtet werden. Ob da dann aber ohne Awalt für XXXX€ etwas zu erwarten wäre kann ich mir aber kaum vorstellen.

Bit denne...
ansi4713
 
ansi4713 schrieb:
Na ja, selbt wenn PcFritz freigesprochen werden sollte, wenn M$ die SW einbehalten hat, und du nur ein entsprechendes Schreiben bekommen hast, das Bescheinigt das es sich um eine Fälschung handeln würde, wäre doch eigentlich trotzdem PcFritz ersatzpflichtig.
Es muss in dem Fall ja jede einbehaltene SW für sich betrachtet werden. Ob da dann aber ohne Awalt für XXXX€ etwas zu erwarten wäre kann ich mir aber kaum vorstellen.
Zumindest wäre es eine komplizierte Situation wenn PC-Fritz freigesprochen wird, aber Microsoft die eingesendete Lizenz als gefälscht einstuft.
Natürlich ist PC-Fritz bei einer wirklichen Fälschung ersatzpflichtig, aber die würden sich dann auf das Urteil berufen und behaupten das Microsoft falsch geurteilt hat.
Microsoft würde natürlich weiter behaupten es sei eine Fälschung.
Die Frage ist also gegen wen man gerichtlich vorgeht, da ja Aussage gegen Aussage läuft.

Geht man gegen PC-Fritz vor, so kann es gut sein das der Richter der Argumentation von PC-Fritz folgt und man verliert.
Oder aber der Richter fordert von Microsoft die DVD und den Lizenzaufkleber ein (als Beweisstück und zur Begutachtung). Blöd falls Microsoft das bereits vernichtet hat (da angeblich Schwarzkopie).
Aus Mangel an Beweisen dürfte es dann schwierig werden PC-Fritz zur Ersatzlieferung zu verurteilen.
Und wenn es doch von Microsoft ausgehändigt wird, dann verliert man wohl sowieso. Denn wenn die 100k Lizenzen schon nicht für eine Verurteilung gereicht haben, wird es diese auch nicht.

Gegen Microsoft hätte man wohl eher Chancen. Ich schätze die würden bei einem Anwaltsschreiben sogar noch am ehesten Kulant aggieren und eine echte Lizenz aushändigen.


Aber gerichtlich vorzugehen lohnt sich bei 30€ Streitwert wohl sowieso nicht wirklich (selbst wenn man als Schaden den Wert einer vollen Lizenz nimmt lohnt es nicht). Das Geld wird man also nicht mehr wiedersehen.
 
Es kam wie es kommen musste, falls diese Info stimmt:

"Ihre Stornierung
Lieber pcfritz.de Kunde,

hiermit möchten wir Sie darüber informieren, dass die Le-Na GmbH Berlin den Geschäftsbetrieb inkl. Online-Shop der pcfritz.de Onlinestore GmbH zum 15.10.2013 mit dem Ziel übernommen hat, den Online-Shop weiter zu entwickeln und die bestehenden Geschäftsfelder weiter auszubauen.

Die Verbindlichkeiten der pcfritz.de Onlinestore GmbH sind in diesem Zusammenhang nicht von der Le-Na GmbH übernommen worden, sondern bei der pcfritz.de Onlinestore GmbH verblieben.

Die bestehenden Kundenbeziehungen von pcfritz.de möchte die Le-Na GmbH gerne weiter betreuen und intensivieren.

Allen Kunden mit noch offenen Bestellungen sowie mit bereits stornierten Bestellungen bietet die Le-Na GmbH daher im Wege der Kulanz an, die bei der pcfritz.de Onlinestore GmbH bestellten Waren kurzfristig zu liefern.

Wir bitten in diesem Zusammenhang diejenigen Kunden mit bereits stornierten Bestellungen um Verständnis, dass wir zwar keine Gutschriften gewähren können, stattdessen aber aus Kulanz die originäre Bestellung erfüllen, ohne dass die Le-Na GmbH dazu rechtlich verpflichtet wäre.

Wir freuen uns, sie weiterhin als pcfritz.de Kunden betreuen zu können und werden Ihnen schon in Kürze ein attraktiv erweitertes Produkt- und Dienstleistungsangebot im Onlineshop www.pcfritz.de präsentieren.

mit freundlichen Grüßen

Le-Na GmbH
www.pcfritz.de"

Quelle: Facebook-Nutzer auf der Facebookseite vom PCFritz
 
bjrnie334 schrieb:
hiermit möchten wir Sie darüber informieren, dass die Le-Na GmbH Berlin den Geschäftsbetrieb inkl. Online-Shop der pcfritz.de Onlinestore GmbH zum 15.10.2013 mit dem Ziel übernommen hat, den Online-Shop weiter zu entwickeln und die bestehenden Geschäftsfelder weiter auszubauen.

Die Verbindlichkeiten der pcfritz.de Onlinestore GmbH sind in diesem Zusammenhang nicht von der Le-Na GmbH übernommen worden, sondern bei der pcfritz.de Onlinestore GmbH verblieben.

Kann man sich bei einer Übernahme einfach so von den Verbindlichkeiten entledigen?
Kennzeichnend für einen Unternehmenskauf ist, dass mit dem Kauf nicht nur die Sachwerte des Unternehmens, sondern auch dessen Schulden übernommen werden. Ebenso laufen alle Beschäftigungsverträge des Unternehmens unter dem Namen des bisherigen Unternehmers, lediglich die Bezahlung kommt vom neuen Unternehmen (Käufer).
http://de.wikipedia.org/wiki/Unternehmensübernahme
 
deo schrieb:
Kann man sich bei einer Übernahme einfach so von den Verbindlichkeiten entledigen?
Die Sache wird, wenn sie sich bewahrheitet von langer Hand geplant gewesen sein. Die GmbH meldet Insolvenz an und das war's. Ein Insolventverwalter wird keinen müden Euro finden. Strafrechtliche Aspekte jucken Mahlow nicht weiter, wenn er wirklich so krank ist.
 
Also Le-Na GmbH übernimmt PCFritz samt Internetadresse und Onlineshop www.pcfritz.de samt Kundenbaum. Wer bei www.pcfritz.de offene Bestellungen oder Stornierungen hat, der hat keine Ansprüche bei Le-Na GmbH, sondern bei pcfritz.de Onlinestore GmbH. Immerhin gewährt man den verprellten Kunden eine Kulanz zu, in welcher Forma auch immer. Und jeder ist herzlich eingeladen bei www.pcfritz.de wieder zu bestellen und sein Geld dort zu lassen, möge man die Verstrickungen verstehen..
 
Zuletzt bearbeitet:
deo schrieb:
Kann man sich bei einer Übernahme einfach so von den Verbindlichkeiten entledigen?

http://de.wikipedia.org/wiki/Unternehmensübernahme

Ja, in dem sie nur Teile des Unternehmens kauft wie zum Beispiel die Namensrechte oder den Shop. Damit kann man dann die Verbindlichkeiten beim alten Besitzer lassen.

Ich sehe folgendes Szenario, in den nächsten Tagen wird PCFritz Konkurs anmelden. In den Foren werden die Beschuldigungen gegen MS hoch kochen dass sie ein Unternehmen zu Grunde richten weil es gebrauchte Software verkauft. Man wird feststellen dass bei PCFritz nichts mehr oder nur sehr wenig zu holen ist. Die Gläubiger werden auf den Forderungen sitzen bleiben.

Die einzige Le-Na GmbH die ich gefunden habe war ein Getränkehändler in Berlin.

@Kausalat
Such mal den Handelsregistereintrag zu den Firmen, ist sehr interessant zu lesen.
 
Ich kann die Echtheit der o.g. Mail zu den Stornierungen bestätigen. Mir haben sie das gleich zweimal geschickt.

Wenn ich bedenke, daß ich die Bestätigung meiner Stornierung inkl. Zusicherung der Rückzahlung des Kaufpreises der nicht gelieferten Ware vor drei Wochen erhalten habe, scheint an eine Rückabwicklung seitens pcfritz.de nie gedacht worden zu sein.
 
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