mos_fragged
Lieutenant
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Hab kein Mitleid mit denen. Gute Musik wird sich immer auch verkaufen. Mir gefällts, dass es immer wieder neue Dienste gibt, die die Musikbranche "ärgern". Ach und danke CB für den Link ^^
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FranzvonAssisi schrieb:Also alle, die das mit "mp3 erstellen", "Privatkopie" o.ä. vergleichen, haben sich wohl nicht mit den AGBs von Youtube beschäftigt. Zitat:
sound quali bei Youtube = no-go
Für mich würde sich ein Abo auch gar nicht rechnen. So oft finde ich gar nicht Musik die mir gefällt, da kann ich mir dann gleich die CDs kaufen und gebe jährlich nicht mehr aus als beim Abo.
Grillwetter schrieb:Recht so! Wenn ich echtes Geld bezahlen soll, dann auch nur für echte Musik.
Für Fake-Musik mit Fake-Stimme, Fake-Musikern und Fake-Fanbase gibts auch nur Fake-Money.
Wenn die verarschen mit glattgebügelten Stimmchen und tanzenden talentfreien Icons, dann wird auch zurückverarscht.![]()
scout1337 schrieb:@ComputerBase "Der starke Wachstum" - Wachstum ist Neutrum, sprich DAS Wachstum. Aber macht euch nichts draus. Hab ich in Schule und Berufsumfeld mittlerweile schon sehr oft gelesen.
Zum Thema:
Kaum jemand macht sich die Mühe und rippt ganze Alben, oder? Da sind die paar Euro für Spotify und co. dann doch besser angelegt und erfordern weniger Mühe.
Lemiiker schrieb:Häh, habt ihr denn Bericht überhaupt gelesen? Die klagen in den USA und nicht in D! Wobei ich nicht weiß, warum. Das Unternehmen wird wohl kaum einen Sitz in den USA haben, also was bringt es Schadensersatz in den USA zu bekommen? Hoffen die, dass die Kolonie BRD das Geld pfändet oder die Betreiber ausliefert?
Die Frage interessiert mich auch, da ich mich hier mit der Rechtsgrundlage nicht auskenne. Ist das irgendwo im DCMA geregelt? (Frage auch @Computerbase)Lemiiker schrieb:Die klagen in den USA und nicht in D! Wobei ich nicht weiß, warum. Das Unternehmen wird wohl kaum einen Sitz in den USA haben, also was bringt es Schadensersatz in den USA zu bekommen?
Beides falsch. Wenn dir die Sachen gehören und du beim Kopieren einen Kopierschutz knackst, begehst du eine Urheberrechtsverletzung. Andererseits kannst du problemlos Privatkopien zum Beispiel vom Fernseh- oder Radioprogramm anfertigen.Nitschi66 schrieb:Eine Kopie von Sachen, die nicht dir gehören, ist keine Privatkopie.
Wenn du die Musik legal erworben hast, darfst du die gerne so oft privat kopieren wie du magst.
Erfüllen die Maßnahmen überhaupt den Begriff des Kopierschutzes, wenn allein der Aufruf des Videos genügt, um eine Kopie des Videos aus dem Browsercash wiederherstellen zu können?memberofmayday schrieb:Weil damit der Youtubesche Kopierschutz umgegangen wird und das nun mal nicht erlaubt ist in Deutschland. Ob das nun sinnvoll erscheinen mag oder nicht spielt dabei ja keine Rolle.
Ist es schon. Nur wird das selten abgemahnt.basilisk86 schrieb:Haha bald wird es verboten, die Musik ohne Kopfhörer zu hören.
Kann ich mir kaum vorstellen, weil du dann bei jedem Besuch der Seite die AGBs auf Änderungen überprüfen müsstest. Das wäre völlig realitätsfern.FranzvonAssisi schrieb:@Conceptions Agbs/Nutzungsbedingungen stimmst du bereits durch die Benutzung eines Dienstes zu.
scout1337 schrieb:Kaum jemand macht sich die Mühe und rippt ganze Alben, oder?
Instanto schrieb:Youtube ist ja letztlich der ultimative Dorn im Auge der Musikindustrie. Es könne doch nicht sein, dass dort Musik einfach angehört und runtergeladen werden darf!
Natürlich wird dann auch gegen die unsäglichen Dienste vorgegangen, die das Werkzeug zum Umwandeln bieten.
Ist ja auch unerhört, dass findige Entwickler Trends erkennen und ausnutzen möchten.
Wenn das jeder machen würde...
Kommt auf die Quelle an.Twin_Four schrieb:Wer sich mit der Qulität zufrieden gibt...
Halte ich für absolut sinnvoll. Ich meinte eher: Wer sucht sich Links aller Tracke eines Albums von YouTube zusammen, um dann daraus ein Originalalbum zusammen zu bauen? Da ist halt ein Spotify Abo weniger aufwendig.Gamefaq schrieb:Doch klar, habe alle meine CD's und auch meine alten Schallplatten selbst Digitalisiert und dann auf meinem NAS abgelegt.
computerfrust schrieb:Was würde eine Klage denn eigentlich bewirken? Reicht der Arm eines kalifornischen Gerichts bis nach Deutschland?
Das wundert mich, denn umgekehrt scheint es ja nicht möglich zu sein z.B. gegen Facebook vorzugehen.
In der Frühzeit des Rock ’n’ Roll ab 1955 versuchte die amerikanische Plattenindustrie, den Erfolg von Elvis Presley mit anderen Künstlern zu duplizieren. Dabei war es recht, wenn spontane Ideen einen einzigen Hit hervorbrachten, aber ein Nachfolgehit vom selben Interpreten ausblieb. Der Begriff des One-Hit-Wonders entstand in jener Zeit
Turrican101 schrieb:Weil man ein Programm erst runterladen und installieren und hier und da updaten muss? Du willst doch wohl nicht behaupten, dass das komfortabler ist, als einfach ne Website zu öffnen.
Und Videos kann man über die Websites natürlich auch komplett runterladen.