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Ja und Nein, wie immer gilt: Es kommt darauf an. Wenn du - wie ich - ein Büro hast, bei dem ab 14:00 die Sonne rein scheint und die Verdunklung nur unzureichnd klappt, können auch 250 cd/m² an ihre Grenzen kommen. Das Umgebungslicht ist dann Heller als der Monitor und nicht mehr lesbar.GokuSS4 schrieb:250cd/m² sollte doch normalerweise reichen, solange man kein HDR nutzt und keine Netzhautablösung möchte?
Nein, so wie du diese Aussage hier triffst, ist die Aussage weitgehend falsch!phanter schrieb:Nicht vergessen zu wenig Helligkeit ist neben der ständigen Nahfokussierung das schädlichste was wir unseren Augen antun
Das schädlichste, was du deinen Augen antun kannst, ist nicht zu wenig Helligkeit, sondern zu viel Helligkeit. Das ist jetzt auch etwas pauschal, das nehme ich mir an der Stelle jedoch heraus. Nach dem nächsten Zitat mehr.
Dann solltest du die Arbeitsstättenverordnung an dieser Stelle jedoch noch mal genauer lesen und ebenso, was alles geschaffen werden muss, damit man mögliczhst auf der einen Seite Blendfrei an einem Bildschirm arbeiten kann und dass man bei direkter Sonneneinstrahlung auch die Möglichkeit zur Verdunklung des Raumes haben muss, weil zu viel Licht eben auch nicht gut für die Augen ist.phanter schrieb:Zudem hat sich die Arbeitsstättenverordnung ja niemand einfach so aus den Fingern gesaugt. Ein entsprechend heller Arbeitsplatz (mit entsprechend hellen Bildschirmen) ist auch einfach angenehmer
Und wie geschrieben: Zu viel Licht ist für die Augen weit schädlicher, als zu wenig Licht. Hier mal die Informationen des BfS.
Wird ein Monitor zu dunkel eingestellt, strengt das die Augen an und ist schädlich, wird ein Monitor zu hell eingestellt, strengt das die Augen an und ist schädlich. Die Helligkeit des Monitors muss entsprechend der Lichtverhältnisse des Raumes angepasst werden. Ist in einem eher dunklen Raum, dann kann ein zu heller Monitor die Augen nachhaltig schädigen. Ist man in einem hellen Raum und der Monitor zu dunkeln, kann das die Augen nachhaltig schädigen.
Ansonsten wird bei der Arbeitsstättenverordnung nicht geschrieben, dass der Arbeitsplatz entsprechnd hell sein muss, sondern es werden Lichtverhältnisse für bestimmte Tätigkeiten vorgebene. Im Büro sind es 500 Lux.
Gleichzeitig wird aber auch geregelt, dass Blendschutz, Abdunklung und Co gegeben sein müssen und dass Moniotore eben richtig eingestellt werden und die Empfehlungen gegen da soweit, dass ein Monitor bei Tageslicht erhelltem Raum eben nicht mehr als 200 cm/m² überschreiten soll.