News Telekom bietet WLAN-Hotspots ohne Störerhaftung

TnTDynamite schrieb:
Mann sollte die ganze Infrastruktur zurück in staatliche Hand holen und die Telekom wäre dann ein Provider wie jeder andere. Infrastruktur gehört generell nicht in private Hände.
Wer weiß ob nicht sogar die Telekom den bescheidenen Gesetzesentwurf mit gestaltet hat...

Ganz Sicher hat sie das. Bspw. schreiben auch Kanzleien und Rechtsabteilungen von Lobbyisten an Gesetzesentwürfen mit, von denen sie, bzw. ihre Mandanten direkt betroffen sind.
Das ist gängige Regierungspraxis in unserer Bananenrepublik^^

Darum fordern Experten schon lange dazu auf, legislative Spuren in Gesetzen sichtbar zu machen.
Also, wer hat wann wie am Gesetzesentwurf mitgewirkt.

Das ist oft schwer, bis gar nicht nachzuvollziehen...
 
Zuletzt bearbeitet:
Christock schrieb:
Verstehe ich es richtig, dass die Störerhaftung für den betreibenden Geschäftskunden deswegen entfällt, weil der Besucher zwar dessen Anschluss benutzt, dieser aber mit Bestätigung der Nutzungsbestimmungen nur einen Vertrag mit der Telekom eingeht, die von der Störerhaftung ausgenommen ist?

iDont_Know schrieb:
also brauche ich jetzt keinen VPN sondern das hier ?

Würde mich auch interessieren. Dann könnte der gemeine user/Raubkopierer seine Premium accounts abbestellen und fröhlich über die telekom Leitung...
Ergänzung ()

Computerfuchs schrieb:
Fast. Ein wichtiger Punkt ist noch, dass der Besucher auch eine eigene IP-Adresse erhält (wahrscheinlich wird wohl einfach der Traffic über eine VPN-Verbindung zur Telekom geleitet). Von außen wird es also so aussehen, als würde der Besucher direkt über einen Anschluss der Telekom surfen, womit auch sichergestellt ist, dass hinterher niemand versuchen wird, rechtliche Schritte direkt gegen den Betreiber geltend zu machen, sondern im Falle eines Falles die Abmahnungen auch gleich direkt zur Telekom wandern. ;)

Schon klar, die Frage ist aber, kann die Telekomm eine solche Person zweifelsfrei identifizieren?
Muss sich ein Gast mit seiner echten Adresse in den hot spot einwählen?
Nur dann hätten die Abmahner eine Chance auch an die Daten ran zukommen...
 
Also mein neuer Speedport hat auch einen öffentlichen Hotspot über eine gesonderte IP - lasse ich aktiv da ich das generell unterstütze. Neu ist das ganze also nicht.
 
... Speedport hat auch einen öffentlichen Hotspot über eine gesonderte IP - lasse ich aktiv da ich das generell unterstütze. Neu ist das ganze also nicht.

Nur das du da im Zweifelsfall immer noch strafrechtlich haftest! Hier bei dem Telekom Angebot eben nicht.
 
Ehrlich gesagt...ich nutze sowas wie Hotspots garnicht und halte da auch nicht viel von.
Ein besser ausgebautes Mobilfunknetz wäre sinnvoller. In Gebäuden ist der Empfang oft mau.
 
TnTDynamite schrieb:
Die Fragen wozu das gut sein soll, sind doch nicht ernst gemeint, oder?
Ja, man kann z.B. im Zug auch ein Buch lesen, wenn man allein fährt. Aber in anderen Ländern kann man auch surfen oder im Internet arbeiten. Wer hier fragt "wozu?", kann auch gleich den generellen Sinn von mobilem Internet hinterfragen. Es gibt noch andere Sachen als Emails und Whatsapp.

Zur Privilegierung der Telekom:
Davon halte ich wenig. Der Laden soll sich langsam mal entscheiden ob Sie diese Rolle möchten oder nicht. Da wo es Vorteile gibt werden die in Anspruch genommen wo es es nur geht und da wo man durch die herausgestellte Rolle in DE Verantwortung und Kosten mit sich bringt, wird immer darauf verwiesen dass die anderen Provider mit profitieren ohne investieren zu müssen.
Mann sollte die ganze Infrastruktur zurück in staatliche Hand holen und die Telekom wäre dann ein Provider wie jeder andere. Infrastruktur gehört generell nicht in private Hände.
Wer weiß ob nicht sogar die Telekom den bescheidenen Gesetzesentwurf mit gestaltet hat...

Die gennante Privilegierung gilt für alle Internet-Provider, nicht nur für die Telekom.
 
TnTDynamite schrieb:
Zur Privilegierung der Telekom:

Es gibt hier keine Privilegisierung der Telekom. Es gibt eine Privilegisierung der Telekommunikationsanbieter die wie im Artikel Erwähnt Vodafone schon seit Jahren mißbraucht um Kunden eine Dienstleistung anzubieten. Frechheit aber auch!

[Restlicher Unsinn gelöscht - überdeutliches Beispiel für jemanden der nur die Stichworte "Telekom" und "Privileg" zu lesen braucht und dann ungeachtet des Kontextes fröhlich vom Leder zieht.]
 
@BoeserBrot: Danke für die Info, ich finde das im Artikel missverständlich:
"Die Telekom selbst ist aufgrund der Privilegierung im Telemediengesetz von der Störerhaftung ausgenommen."

Ändert aber nichts an meiner Meinung, was die Netz-Infrastruktur in privater Hand angeht...wenn es nicht die Telekom wäre, wäre da ein anderer der natürlich eigene wirtschaftliche Interessen
über Belange der Gesamtwirtschaft und der Haushalte stellen würde.

@Kenneth Coldy: Ich könnte fast darauf wetten, dass der letzte Satz des Artikels zu Vodafone da noch nicht stand, als ich den Artikel gelesen und kommentiert habe.
Sowas passiert bei den Newsartikeln öfter, was Kommentare dann zum Teil voreingenommener/desinteressierter wirken lässt, als sie eigentlich sind...
 
Luxuspur schrieb:
Nur das du da im Zweifelsfall immer noch strafrechtlich haftest! Hier bei dem Telekom Angebot eben nicht.

Nein, die Hotspot Funktion des Speedport W724V ist extra mit externe IP und als offizieller Hotspot der Telekom deklariert, dort muss man sich als Nutzer ebenfalls anmelden. Also entfällt hier die Haftung des Anschlussinhabers.

Zu dem Artikel, ich erwarte das solche Artikel objektiv und inhaltlich korrekt sind. Wenn ich Müll über Telekom lesen möchte, gehe ich auf Golem.de (diese Seite surfe ich mittlerweile aufgrund ihrer Entgleisungen der Objektivität nicht mehr an!)
 
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Nur zum Verständnis. Die 40Eur kommen ZUSÄTZLICH zu dem drauf was derjenige für sein Privates Internet wie alle anderen auch Zahlt. Also scheiden Privatpersonen die das in Privat bewohnten Innenstädten nutzen könnten schon mal aus.

Ich wäre auch dafür das die Sendeleistung von WLan's nicht mehr so extrem begrenzt sein darf. Dadurch wird die Reichweite so künstlich beschnitten das man selbst im eigenen Haus 3 Repeater hat (inkl. Garten) nur um WLan zu haben. Ob das die Strahlung verringert was der sinn dahinter sein sollte bleibt auch zu wünschen. Entweder man will WLan oder keine Strahlung. Beides geht nicht. Egal wie weit die Sendeleistung begrenzt wird.
 
Der Sinn der Begrenzung ist nicht Dich daran zu hindern Deine noch ungeborenen Kinder zu grillen sondern Dich davon abzuhalten das WLAN im Nachbarort zu stören oder die ungeborenen Kinder Deiner Nachbarn im gleichen Haus zu grillen.

Natürlich ist auch das ein Kompromiß. Hier die innerstädtische Kompaktbebauung, dort das Gebäude mit stark dämpfenden Wänden. Ich halte den Kompromiß für recht gelungen. Wäre natürlich schön wenn die Lobbyisten weniger Einfluß hätten und wenigstens ein schmales Band der digitalen Agenda für reichweitenstarkes WLAN verwendet worden wäre.
 
40€ für das, was Freifunk kostenlos (abegesehen von einmalig 50€ für den Router) bietet? Kann nur klappen, weil die Telekom mehr Werbung hinbekommt.

Ansonsten kann sich auch jeder (sowohl Privatpersonen als auch Geschäfte) einfach einen Freifunk Router hinstellen - die sind genau wie die Telekom durchs Telemediengesetzt privilegiert.
 
Zuletzt bearbeitet:
Freifunk liefert mir kostenlos einen fertig konfigurierten Router inklusive Updates und Ersatz bei Defekt? Wo muß ich mich da melden?
 
Nein, tun sie nicht. Die Wohlfahrt sind sie auch nicht. Aber da zahlst du einmal für den Router (solang du nicht paar hundert Leute versorgen willst bist du mit ~50€ dabei). Vorkonfiguriert kann man die normalerweise beim örtlichen Freifunk Ableger erwerben. Ersatz bei Defekt gibts nicht, das stimmt, aber solang der Router nicht jeden Monat kaputt geht, ist es deutlich billiger als beim Rosa Riesen. Noch dazu ohne Bestätigung irgendwelcher Nutzungsbedingungen etc.. Einfach im WLAN anmelden und surfen.

Hab meinen Beitrag oben entsprechend ergänzt, das man halt den Router kaufen muss.
 
derMutant schrieb:
Schon klar, die Frage ist aber, kann die Telekomm eine solche Person zweifelsfrei identifizieren?
Muss sich ein Gast mit seiner echten Adresse in den hot spot einwählen?
Nur dann hätten die Abmahner eine Chance auch an die Daten ran zukommen...
Mal ins Blaue geraten würde ich vermuten, dass die Telekom die Variante Freischaltcode per SMS nutzen könnte, um so zumindest eine Handynummer zu haben, deren Inhaber man im Zweifelsfall ermitteln kann.

Bezogen auf die Frage, warum für den Betreiber die Störerhaftung entfällt (worauf sich meine Antwort eigentlich bezog), kann das dem Betreiber aber eigentlich eh egal sein. So lange er selbst nicht damit in Verbindung gebracht werden kann, wird es aus Sicht des betreibenden Geschäftskunden wohl ziemlich egal, ob ein Abmahner hinterher von der Telekom eine verwertbare Adresse erhält oder nicht. :D
 
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