masterrob
Lt. Junior Grade
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dup schrieb:Ab 2016.
Wo steht das? Auf einer Info-Seite der Telekom?
Solange das nicht in den AGB drin steht, ist diese Zahl nicht aussagekräftig genug um Bestand zu haben.
In den AGB ist die Drosselung vermerkt, nichts von wegen erst 2016. Wenn die lustig sind, drosseln die schon morgen.
Wenn die jemanden drosseln, kannst Du absolut nichts dagegen tun. Ebenfalls kannst Du nicht vom Vertrag zurück treten, weil Du denkst die Telekom hält sich nicht an den Dienstleistungs-Vertrag. Das kann sehr problematisch für Neukunden sein, für Bestandskunden gestaltet sich das schwieriger, da in ihren Verträgen keine Drosselklausel vermerkt ist - noch nicht.
Die 2016 hat absolut keinerlei rechtliches Gewicht, sie ist nirgendwo verbindlich vermerkt.
Tut mir leid, aber es gibt so viele Fehlinformationen und zu viele die denken die 2016 ist irgendwo fest verankert. Wir wissen ja nun alle, dass die Telekom nach ihren eigenen Regeln spielt und man sollte doch schon so weit denken, das man nicht blind auf irgendwelche "nichtigen" Zahlen vertraut.