telekom drosselt jetzt auch für bestandskunden

dup schrieb:

Wo steht das? Auf einer Info-Seite der Telekom?
Solange das nicht in den AGB drin steht, ist diese Zahl nicht aussagekräftig genug um Bestand zu haben.

In den AGB ist die Drosselung vermerkt, nichts von wegen erst 2016. Wenn die lustig sind, drosseln die schon morgen.
Wenn die jemanden drosseln, kannst Du absolut nichts dagegen tun. Ebenfalls kannst Du nicht vom Vertrag zurück treten, weil Du denkst die Telekom hält sich nicht an den Dienstleistungs-Vertrag. Das kann sehr problematisch für Neukunden sein, für Bestandskunden gestaltet sich das schwieriger, da in ihren Verträgen keine Drosselklausel vermerkt ist - noch nicht.

Die 2016 hat absolut keinerlei rechtliches Gewicht, sie ist nirgendwo verbindlich vermerkt.

Tut mir leid, aber es gibt so viele Fehlinformationen und zu viele die denken die 2016 ist irgendwo fest verankert. Wir wissen ja nun alle, dass die Telekom nach ihren eigenen Regeln spielt und man sollte doch schon so weit denken, das man nicht blind auf irgendwelche "nichtigen" Zahlen vertraut.
 
Was in den AGBs steht ist eigentlich vollkommen irrelevant. Die Klausel schränkt den Tarif so stark ein, das es eine überraschende Klausel ist und keinerlei Gültigkeit hat.
Bei Neuverträgen steht die Drosselung direkt in den Tarifdetails.
Das heißt die Telekom kann einem Bestandskunden nicht einfach neue AGBs zur Verfügung stellen und dann drosseln. Dazu bedarf es einer Tarifumstellung. Dieser muss man als Kunde aber zustimmen, ansonsten läuft der Vertrag so wie er ist weiter.

Die Telekom kann einem natürlich ausserordentlich kündigen. Aber da man einen Vertrag hat, muss auch die Telekom diesen erfüllen. Kündigt sie vorzeitig, so hat man Anspruch auf Schadensersatz. Bspw die über Anschlussgebühren eines neuen Providers und/oder die Mehrkosten die man durch einen anderen Vertrag hat.

So blöd ist aber die Telekom nicht. Wenn dann wird einem fristgerecht gekündigt, bzw ist eine Vertragsverlängerung nur möglich mit dem neuen Tarif.
Solange man aber einen alten Tarif hat, darf die Telekom einen auch nicht drosseln, selbst mit neuen AGBs nicht.

Dazu paßt ja auch, daß ausgerechnet diese Meldung http://www.n-tv.de/wirtschaft/Teleko...e11530936.html Computerbase keine News wert ist
Erstens ist die Meldung von heute. Auch die Redakteure arbeiten nicht unbedingt Samstags.
Desweiteren steht in der News nicht viel interessantes. Es soll weniger übers Ausland geroutet werden. Schön und gut, bringt aber bzgl NSA nichts, denn die zapfen direkt in Deutschland an.
Eigentlich zeigt es nur das die Telekom keinerlei Bandbreitenprobleme hat, denn sonst könnte sie nicht noch mehr Traffic im Inland routen.

Suxxess schrieb:
( AGBs gibt es nicht! )
Genauso wie es PKWs und LKWs gibt, gibt es auch AGBs.
Bei Abkürzungen deutet ein angehängtes S auf die Mehrzahl des Begriffs hin.
AGB kann auch für eine einzelne Bedingung aus den AGBs stehen. Mit dem S hintendran ist eindeutig das man die gesamte Auflistung der AGBs meint.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Telekom drosselt überhaupt noch nicht und die Alt-Verträge sind nicht davon betroffen.Mann sollte sich da jetzt nicht verrückt machen lassen und eins steht fest bis 2016 haben alle anderen Provider nachgezogen und garantiert auch eine Drosselklausel in ihren AGB stehen.
 
Solange die Drossel nur in den AGBs steht, ist das eh irrelevant.

Die anderen Provider ziehen aus einem Grund nach: Preisabsprachen bzw Druck von der Telekom.
Bspw kann die Telekom jemandem der auch drosselt bessere Konditionen anbieten (natürlich versteckt).
Denn alleine könnte die Telekom das auch nicht durchbekommen. Die sind ja jetzt bereits 10€ teurer als die anderen.

Aber die Kabelbetreiber sind zum Glück unabhängig von der Telekom und bleiben hoffentlich bei den echten Flatrates.
 
und damit eine latente Angst erzeugt
es ist ein Fakt, dass Du irgendwann sterben wirst - hast Du heute schon Deine Grabstelle besucht die Du ja zweifellos schon besorgt hast?

Bitte mal ruhig bleiben - der TE hat vorschnell was falsches geschrieben, sieht den Fehler nicht ein und alle anderen brauchen darauf ja nicht anspringen.........
 
Der TE sieht den Fehler schon ein. Er mutmaßt ja gerade nur was der Grund für den niedrigen Sync war.
Das er trotzdem kündigen will, bleibt ja ihm überlassen. Ich kündige ja auch, obwohl ich keine Probleme habe.

Ein fehlerhafter Sync kann durchaus mal vorkommen. Ob das jetzt am Router selbst liegt, am Port oder einfach an einer fehlerhaften Übertragung beim Sync. Vielleicht wurde auch gerade am DSLAM gearbeitet und der maximale Sync war kurzzeitig falsch konfiguriert.

Grundsätzlich sollte man bei Problemen dieser Art immer erst den Router neustarten, auch wenn man ihn täglich ausschaltet.
Wie auch hier ist der Fehler dadurch oft schon behoben.
 
Zornbringer schrieb:
noch lustiger ist, dass die agb eindeutig formuliert sind und tatsächlich eine bandbreitenbeschränkung auf 2000kb/s durchgeführt wird, wenn wie in meinem fall, bei 16000er dsl ein datenvolumen von mehr als 75gb erreicht wurde.

undeutlich ist nur, ob diese agb schon für alle kunden gelten oder nur für neukunden. gültig sind sie auf jeden fall, ich weiß nur nicht für wen. hast du eine idee?

Mal 2 Fragen: Bist du schon über 75GB diesen Monat? Trat die Störung bei 75GB auf oder erst bei 96,34?

Und was die AGB angeht: Für dich gelten die AGB, die du unterschrieben / denen du zugestimmt hast. Ausdrücklich zugestimmt, nicht nur "per Mail benachrichtigt, jetzt alles gut".
 
Autokiller677 schrieb:
Mal 2 Fragen: Bist du schon über 75GB diesen Monat? Trat die Störung bei 75GB auf oder erst bei 96,34?

Ausdrücklich zugestimmt, nicht nur "per Mail benachrichtigt, jetzt alles gut".

ich habe 75gb überschritten. wieviel genau kann ich dir allerdings nicht sagen.

wie genau muss ich mir diese ausdrückliche zustimmung vorstellen? eine email mit empfangsbestätigung? physischer brief, den ich per unterschrift bestätigen muss? treten die neuen agb in kraft, wenn sich mein vertrag automatisch verlängert oder gelten bei einer automatischen vertragsverlängerung die agb, denen ich ursprünglich beim ersten vertragsabschluss zugestimmt habe?
 
Woher soll man das wissen. Du wirst die neuen AGB(s) vorgelegt bekommen. Wie auch immer. Und wie es immer so ist. Sagst Du nichts, akzeptierst Du sie. Willst Du sich nicht akzeptieren und lässt es der Telekom wissen, wird das Vertragsverhältnis beendet. Das wird vermutlich einfach eine Mail sein. Und die kommt vermutlich, wenn Dein Vertrag abgelaufen ist und er sich automatisch verlängert.

Und was andere Provider angeht. So sicher ist das nicht, das auch die Drosselklausel einbauen. Der große Mitbewerber, 1und1, hat dies nicht und wird dies wohl auch nicht machen. OK, er hat es, aber nur in einem sehr günstigen Tarif. Den muss man ja nicht buchen, wenn man nicht will.
 
Zuletzt bearbeitet:
danke blubbs aber deine vermutungen helfen mir nicht weiter.
 
Was anderes gibt es nicht. Stell Dir die Frage, warum bei Neuverträgen das Jahr 2016 als Stichtag eingetragen ist. Im Jahre 2016 gibt es keine Altverträge mehr. Alle Altverträge sind bis dahin ausgelaufen und konnten mit einer neuen AGB versehen werden. Ohne große Schmerzen. Und dann kann die Drossel AGB für alle gemeinsam gelten.
 
masterrob schrieb:
An den TE: Ruf doch mal bei der Telekom durch und frag explizit nach, am besten melde eine Störung und verwirre die ein bisschen.



Genau !!! Und dann sich aufregen wenn die Telekomiker nicht mehr durch checken .
 
Zurück
Oben