Cronos83
Rear Admiral
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smoochy schrieb:Im Text steht doch, dass es in Polen ein entsprechendes Gesetz gibt, dass es dem Urheber ermöglicht Nachforderungen zu stellen, wenn die ursprünglich vertraglich vereinbarte Summe zu niedrig war.
Meiner Meinung eine völlig bescheuerte Regelung.
Wie ist das dann, wenn mit den gekauften Rechten nur rote Zahlen geschrieben werden?
Kann man dann zum Autor gehen und sagen: Hier... beteilige dich mal an den Schulden! -> Sicher nicht. Und in dem Fall hätte man von ihm auch sicher nichts mehr gehört und er wäre mit seinen 8000 zufrieden gewesen.
Das Risiko des Erfolgs oder Misserfolgs hat nunmal der Käufer. Dann soll er, so ursprünglich nicht anders verhandelt, auch den Gewinn einstreichen wenn es gut läuft.
Nachverhandeln ist geldgeiles Unterschichtenverhalten, VOR ALLEM in Anbetracht der Gewinnbeteiligung, die der Autor ursprünglich abgelehnt hat weil er lieber direkt Geld sehen wollte...!