Odysseus277
Lt. Commander
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Cool Master schrieb:Klar ist es das. Wenn ich mein W198 (BJ 1954) für 500 DM in 1955 verkaufe kann ich nicht nach 50 Jahren kommen und sagen ey, der ist nun 1,5 Mio Wert bitte zahle mir das nun nach.
Nicht alles, was hinkt, ist ein Vergleich.
Du kannst noch 1000 weitere Beispiel für einen Materialgütertransfer bringen -- der wird nie auf einen Immaterialgütertransfer passen.
Ich glaube du verwechselst da etwas. CDPR hat dem Autor direkt angeboten 8000 € einmalig zzgl. Gewinnbeteiligung. Der Autor hat dies abgelehnt und wollte nur das Geld.
Ich verwechsle gar nichts, mir sind die Umstände völlig klar. Es ändert aber nichts daran: Es gibt bestimmte Gesetze, die sich so gestaltet, dass man sie nicht umgehen kann, weil der Gesetzgeber einen ganz bestimmtem Effekt erzielen will, den man vertragsrechtlich nicht ausschließen kann.
Ein ähnlicher Fall ist das Widerrufsrecht beim Online-Kauf: Es ist nicht möglich, als Verkäufer das Widerrufsrecht durch eine entsprechende AGB-Passage auszuschließen, und ebenso ist es als Käufer nicht möglich, auf das Recht zum Widerruf zu verzichten. ("Ich verzichte aufs Widerrufsrecht und will das Ding dafür 10 € billiger haben." --> not possible)
Natürlich kann man auf die Duchführung des Widerrufs verzichten... aber genauso könnte der Autor ja sein Recht zur Nachlizensierung nicht in Anspruch nehmen. Hat er aber.
Eine andere Frage ist das Gerechtigkeitsempfinden. Das ist natürlich eine persönliche Entscheidung, die will ich dir auch nicht absprechen. Ich weise nur drauf hin, wie es zu solchen Rechtslagen kommt und warum es sie immer wieder mal gibt.