Umtausch nicht möglich?

GtaIV

Lieutenant
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Hallo Leute, habe da mal eine Frage.

Gestern habe ich mir ein neues Netzteil gekauft, weil ich dachte es wäre defekt.

(War ein ganz gemeiner Virus, der sich wohl in die Bootdatei eingeschrieben hatte und den PC mehr oder weniger alleine steuerte, er ging immer an und aus, ohne dass man den PC selber einschaltete)

Als nun mit den neuen Netzteil genau das selbe geschah wie mit alten, konnte es das Netzteil auch nicht sein.

Jedenfalls ging gestern zu dem Geschäft (CSV), hab den auch erzählt warum ich es zurück bringen möchte und da meinte der Verkäufer, dass dies nicht möglich sei, weil wirklich nur feinste Kratzer auf dem Gehäuse waren, die beim Einbau ja nunmal passieren. Leider ist mein PC halt nicht aus Watte.

Was ist wenn denn wenn man da was kauft, es schon von Anfang an kaputt war und man möchte es umtauschen? Bleibt man dann auf den Schaden sitzen oder wie?

Meine Frage nun, habe ich einfach Pech oder ist das nicht richtig, dass man Sachen die man am gleichen Tage gekauft hat, nicht zurückbringen kann.
 
Meines Wissens nach ist das eine reine Kulanz-Frage.
Hätte dein neu erstandenes NT einen Fehler aufgewiesen, ist das ganze normalerweise kein Problem und du bekommst entweder die Kohle oder gleichwertigen Ersatz. (Hättest du es nicht eingebaut wär es wohl auch kein Problem gewesen!)

Allerdings ist der Händler ja nicht verpflichtet den Kaufvertrag wieder rückgängig zu machen. In diesem Fall würde er ja auf dem Schaden, den du ja am NT angerichtet hast, sitzen bleiben.
Er kann das NT ja nun nicht mehr als neu verkaufen.

Ist wohl leider Pech.:(
 
Es verhält sich so: Im normalen Einzelhandel, dass heißt wenn du etwas Vor-Ort im Geschäft kaufst, hast du keinerlei Rückgaberecht. Große Firmen wie MediaMarkt un Saturn geben aus Kulanz ein 14 tägiges Rückgaberecht, welches nur beim Fernhandel gesetzlich vorgeschrieben ist.
Falls das Gerät defekt ist hast du bei deinem Händler Gewährleistung, dass heißt der Händler darf bzw. muss den Defekt des Gerätes überprüfen und muss dann dem Kunden einen Ersatz. die reparierte Ware oder das Geld zurückgeben.
Wichtig dabei ist in den ersten 6 Monaten muss der Händler beweisen, dass das Gerät beim Verkauf ohne Mängel war, danach der Kunde.

Hoffe ich hab das einigermaßen gut erklärt.

Grüße
 
Meine Frage nun, habe ich einfach Pech oder ist das nicht richtig, dass man Sachen die man am gleichen Tage gekauft hat, nicht zurückbringen kann.

Das 14 tägige Rückgaberecht gilt nur für Online-/Katalog-/Telefongeschäfte, von daher haste wohl leider Pech gehabt.
 
Wenn du im Geschaeft kaufst, hast du nur ein Recht auf Umtausch, wenn der Artikel Maengel aufweist.

Ein RueckgabeRECHT gibt es nicht.

Wenn du im Internet bestellst hast du 14 Tage uneingeschraenktes Rueckgaberecht wegen dem Fernabsatzgesetzt.

Wenn an dem zurueckgegebenen Artikel Kratzer oder Beschaedigungen sind, muss dir nicht der volle Betrag erstattet werden. Ob die Ruecknahme in diesem Fall sogar verweigert werden kann, weiß ich nicht.


MfG SaxnPaule
 
Zurückbringen kannst du es in der Regel nicht, wenn du es im Geschäft gekauft hast.
Hättest du's online bestellt, dann hast du 14 tage Widerrufrecht.
 
Du hast ja im normalen Handel kein Rückgaberecht. Ist ja kein Fernabsatz. Wenn dann ist es eine Sache der Kulanz. Und wenn der Verkäufer nun mal der Meinung ist, er will nicht, dann hast du wohl leider Pech gehabt.
 
dichter-karl schrieb:
Es verhält sich so: Im normalen Einzelhandel, dass heißt wenn du etwas Vor-Ort im Geschäft kaufst, hast du keinerlei Rückgaberecht. Große Firmen wie MediaMarkt un Saturn geben aus Kulanz ein 14 tägiges Rückgaberecht, welches nur beim Fernhandel gesetzlich vorgeschrieben ist.
Falls das Gerät defekt ist hast du bei deinem Händler Gewährleistung, dass heißt der Händler darf bzw. muss den Defekt des Gerätes überprüfen und muss dann dem Kunden einen Ersatz. die reparierte Ware oder das Geld zurückgeben.
Wichtig dabei ist in den ersten 6 Monaten muss der Händler beweisen, dass das Gerät beim Verkauf ohne Mängel war, danach der Kunde.

Hoffe ich hab das einigermaßen gut erklärt.

Grüße

100 % Richtig, setzten, sehr gut!

Bei Gebrauchsspuren würde ich es als kleinerer Händler auch nicht zurücknehmen, wenn du nicht gerade ein sehr guter Kunde bist.
 
Da hast du leider Pech.Frag doch mal im freundes Kreis ob es dir einer abkauft zum gleichen Preis.
 
Zuletzt bearbeitet:
Tribun85 schrieb:
Du hast 3 Tage wiedrufsrecht darauf würde ich pochen


Nicht in Deutschland, ansonsten würde ich gerne mal den Paragraphen sehen ``
 
Ja sry kenne das nur von Saturn deswegen dachte ich das ist überall so. habs schon geändert.
 
Ab in den Schrank dann haste ersatz wenns abraucht. Ist nie verkehrt. Ansonsten bei ebay rein und das Ganze mal als Lehrgelt verbuchen;-)
 
Ok danke schon einmal.

Ihr habt natürlich Recht, ich hatte immernoch den Online Handel im Hinterkopf und da hat man 14 Tage Rückgabe Recht.
Dann habe ich wohl Pech gehabt, aber aus Fehlern lernt man :)

Und für Produkte, die ich defekt erworben habe, muss mir der Händler nachweisen dass ich es kaputt gemacht habe, oder dass es defekt über die Ladentheke kam?
 
In den ersten 6 Monaten liegt die Beweislast beim Verkäufer. Mit anderen Worten: Er muss dir die Kohle oder gleichwertigen Ersatz gewähren.

Nach ablauf der 6 Monate ists allerdings mies. Da ist die gesetzliche Gewährleistung in aller Regel für den Ar***
 
Und für Produkte, die ich defekt erworben habe, muss mir der Händler nachweisen dass ich es kaputt gemacht habe, oder dass es defekt über die Ladentheke kam?

Du hast zwei Jahre Gewährleistung, in den ersten sechs Monaten davon liegt die Beweislast beim Händler danach bist du in der Beweispflicht.
 
Alles klar, ihr habt mir endlich mal etwas Klarheit in diesem Thema geschaffen.

Von meiner Seite sind dann keine Fragen mehr.
 
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