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NewsUnitymedia KabelBW erhöht Preise für alte Verträge
Der Kabelnetzbetreiber Unitymedia KabelBW soll verschiedenenMedienberichten zufolge die Kosten für Internet-Anschlüsse zum 1. Februar 2015 hin um 2,90 Euro erhöhen. Grund dafür soll das gestiegene Datenaufkommen sein.
Wurde mich auch Interessieren. Habe letzte Woche den Vertrag verlängert 2play für 40€ heißt das ich im nächsten Jahr 42,90€ zahlen muss?
Wenn die news stimmt, muss ich es ja, oder ?
Kundenbindung in seiner schönsten Form... Und da die Altverträge eh schon schlechtere Konditionen haben als Neukundenverträge zahlen die Bestandskunden gleich doppelt. Hoffentlich kündigen alle. 2,90€ wegen Datenvolumen, klar. 1Gb kostet einen Grosskunden wie UM ca. 1 cent. Lass es 2 Cent sein von mir aus. 290GB Extratraffic zur gebuchten Flatrate? Für die Bestandskunden die womöglich noch nen alten 16 oder 20Mbit vertrag haben? Und gleichzeitig die 50Mbit Neuverträge für 23€ verramschen bzw. 100Mbit für 30€?
Unitymedia ist echt das letzte vom Kundenservice her.
Sicher? Viele Sagen das KABEL BW drosselt!
Wie keiner einer!
Kabel Deutschland (teilw.)
Aktuell aktiv bestätigt (Punkt 2. b)
Kabel Deutschland drosselt laut AGB Filesharing-Anwendungen, wenn Kunden über diese pro Tag ein Datenvolumen von 10 GB überschreiten bis zum Ablauf desselben Tages auf 100 Kbit/s.
"Sonderkündigungsrecht bei größer 5%" - na viel Glück damit. Ich gehe mal davon aus, dass ich auch bei nur einem Cent Erhöhung aus dem Vertrag rauskann. Könnte für manche mit Knebelvertrag interessant sein. Ich ärger mich. Mein Vertrag wird teurer, aber es gibt hier nix günstigeres. Ich werds wohl mitmachen müssen.
Diesen Liebesbrief hatte ich heute auch im Briefkasten, danke Unitymedia. So mit kann ich mein Vorhaben um 7 Monate vorverlegen und meinen überteuerten 3play 32 Anschluss kündigen inkl. Kabelanschluss und für deutlich weniger Geld im Monat zu Magenta wechseln.
oder den kunden selbst entscheiden lassen. wer gedrosselt werden will, wenn der aufkommen zu hoch ist, keine 2,90€ und wer nicht, dann 2,90€. in beiden fällen sollte natürlich das sonderkündigungsrecht gelten.