• Mitspieler gesucht? Du willst dich locker mit der Community austauschen? Schau gerne auf unserem ComputerBase Discord vorbei!

News Urteil in 1. Instanz: Valve soll Weiterverkauf von Spielen ermöglichen

Schwachsinn. Es ist kein Abo, aber die Käufe sind eben an einen Account/Person gebunden.
Ein Tatoo kann ich auch nicht weiterverkaufen. Trotzdem ist es kein Abo.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Bonanca und OR4LIFE
ToonPhantom schrieb:
Im Prinzip ist ein Weiterverkauf gerechtfertigt, aber in der Realität nicht umsetzbar.
warum sollte das nicht umsetzbar sein?
man kann ja heute auch schon sachen im marketplace verkaufen.
da wechselt halt objectA von besitz123 auf besitzerXYZ.
und dann wechselt halt "key" statt "objectA" den besitzer.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Ernie75 und shadowrid0r
ToonPhantom schrieb:
Im Prinzip ist ein Weiterverkauf gerechtfertigt, aber in der Realität nicht umsetzbar.
Mindestens eine Gebühr müsste Steam erheben dürfen, bei einem solchen Besitzerwechsel. Immerhin entstehen denen auch Kosten.
Aber auch auf Spieleschmieden hätte es große Auswikungen. Aus der Sicht eines jeden Publishers ist das Urteil absoluter Mist.
1. Gebühren darf Stream nicht erheben, da Steam keine Anstalt des öffentlichen Rechts ist. Steam kann höchstens ein Entgelt fordern oder provisionen.
2. Wenn es ein entsprechendes Urteil gibt darf Steam hierfür kein Entgelt nehmen, da es dem Verbraucherrecht widersprechen würde.

Am ehesten würde Steam die Möglichkeit "freiwillig" implementieren als neues "feature" in einem eigenen Marketplace, welche mit entrsprechenden Provisionen arbeitet und den "kostenfreien" Weg so komplíziert wie möglich gestalten, damit keiner ihn nutzt.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Ernie75 und Schtefanz
Klingt erstmal gut für den Verbraucher. Aber ich sehe auch schon die bedeutend schlimmeren Folgen, die das ganze mit sich bringen könnte.
Das macht Games as a service but noch attraktiver und Singleplayerspiele, welche eh schon stark unter den aktuellen Gegebenheiten leiden, werden noch unattraktiver für Publisher. Für Indie-Entwickler ist das vermutlich auch ein herber schlag.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Haggis
Interessantes Urteil. Bleibt auf jeden Fall spannend, was am Ende bei rauskommen wird. Zumindest in einem gewissen Rahmen wäre ein Weiterverkauf durchaus zu begrüßen.

Allerdings schon kurios, wie Valve argumentiert hat. Haben die den Praktikanten zur Verhandlung geschickt?
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Ernie75, Traumwandler 75 und Berliner
Naja den Entwicklern schadet das dann aber gehörig. Die Plattformen nehmen ne Vermittlungsgebühr und holen so zumindest nen Teil wieder rein.
Wenn ein Spiel aber nur 1 mal verkauft wurde und das dann 3 weitere mal nach dem durchspielen weiterverkauft wird, sieht der Entwickler trotzdem nur 1 mal Geld.
Selbst wenn man den am Weiterverkauf "beteiligt", sind die Einnahmen dadurch sehr sehr gering.

Gerade im Internetzeitalter wird dann mehr gebraucht gekauft und nach und nach die Spiele alle nurnoch OnlineModi beinhalten und explizit vorraussetzen um den Weiterverkauf zu unterbinden.
Wird keine gute Entwicklung nehmen befürchte ich.

Ja Weiterverkaufen ging früher auch, wurde aber deutlich weniger gemacht. Durch die Internationalisierung und internetzeitalter ist das aber deutlich höher und somit auch schädigender für die Entwickler.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Stuxi
M@rsupil@mi schrieb:
Interessantes Urteil. Bleibt auf jeden Fall spannend, was am Ende bei rauskommen wird. Zumindest in einem gewissen Rahmen wäre ein Weiterverkauf durchaus zu begrüßen.

Allerdings schon kurios, wie Valve argumentiert hat. Haben die den Praktikanten zur Verhandlung geschickt?
Französische Gerichte sind straighter als deutsche.

Das ganze wird aber erst interessant wenn die zweite oder dritte Instanz den EuGH anruft und ein Gutachten zu der Streitfrage anfordert, denn dann ist dieses Gutachten maßgeblich für die Rechtssprechnung bei uns.
 
Don Sanchez schrieb:
Weiterverkauf eines digitalen Produkts, dass sich nicht abnutzt, aber stattdessen dem Hersteller mit jedem "Weiterverkauf" neue Kosten (Download und sonstige Betriebskosten) verursacht?

Ebay nimmt beim Verkauf eine Gebühr, Steam im Marktplatz auch schon. Da ist das scheinbar kein Problem.

Abgesehen davon muss ein Hersteller damit rechnen, dass sein Produkt ausgiebig genutzt wird. Ist bei Word, Windows und Co nicht anders. Sonstige Betriebskosten müssen in der normalen Kalkulation also schon enthalten sein, also Aktivierungsserver, Matchmaking-Server und Co. Ansonsten können Publisher diesen unnötigen Kram, der den Gebrauchtmarkt austrocknen sollte, gerne auch wieder abschaffen.

T4nKbUS73r schrieb:
Schwachsinn. Es ist kein Abo, aber die Käufe sind eben an einen Account/Person gebunden.

Und genau das ist laut geltendem Recht illegal. Der Tatoovergleich ist Banane, ansonsten könnte Ikea auch den Verkauf von Lampen und Schreibtischen unterbinden. Die sind theoretisch genauso fest an den Käufer gebunden wie eine digitale Lizenz, die sich trivial transferieren ließe, sofern der Anbieter des denn wünschen würde.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Bright0001, Schmiddlon, jonderson und 14 andere
Lustig wie hier alle #Neuland schreien, dabei stellt das Gericht schlicht fest, dass Valve gegen geltendes Recht verstößt. Firmen müssen sich an die europäischen Spielregeln halten, wenn die hier unser Geld wollen. Und auch, dass es Geoblocking bei Steam gibt ist offensichtlich nicht vereinbar mit geltendem EU-Recht.

DAS NENNT MAN VERBRAUCHERSCHUTZ.

Edit:
Dass ohne Datenträger erworbene Produkte ebenfalls gehandelt werden können, hatten Gerichte schon vor Jahren geurteilt.

Und die Spiele haben sich früher offline ebenfalls gut verkauft, bevor es Steam gegeben hat. Ich kann ja auch gebraucht XBox- und PS4-Spiele verkaufen/kaufen und dann zocken.

Finde es lustig, wie hier Leute ernsthaft einem Konzern, der über Jahre ein Quasimonopol beim Verkauf hatte, der Milliarden abgreift und Indyspieleentwickler einen Großteil ihres Gewinns abnimmt mal wieder verteidigt wird. Jetzt langsam ändert sich mal wenigstens was, durch den Epic Store etc. Und wem kommt der gesteigerte Wettbewerb zugute? Richtig den Entwicklern und durch den größeren Preiskampf am Ende auch uns Verbrauchern.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Bright0001, Schmiddlon, saintsimon und 11 andere
Schön zu lesen wie einige hier sich um die armen Entwickler und Verkaufsplattform sorgen.
Als ob ein Verkaufs- oder Verschenkbutton so viel Ressis und Geld fressen würde.
 
1. Einfach jedes DRM freie Spiel einmal kaufen, den heruntergeladenen Ordner zur Seite kopieren und das Zeug wieder verkaufen.
2. ?
3. Profit

Spaß beiseite, glaube nicht das es positiv sein wird, mögliche Szenarien wären zB:
  • das Indies in Zukunft den Bach runter gehen da die Einnahmen stark einbrechen bei gleichem Aufwand
  • das Steam, GoG, Epic und andere Online Shops umsteigen auf Modelle wie Googles Stadia und es nichts mehr zu kaufen geben wird nur noch zur Miete/Abo
  • das Valve seinen Shop in Frankreich komplett sperrt via Geoblocking
  • das Valve es einfach durchzieht aber dann für jedes Gebrauchtspiel auch nochmal 10% - 30% einnimmt
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: WolledasKnäul, darkarchon und Haggis
Silverangel schrieb:
Naja den Entwicklern schadet das dann aber gehörig. Die Plattformen nehmen ne Vermittlungsgebühr und holen so zumindest nen Teil wieder rein.
Wenn ein Spiel aber nur 1 mal verkauft wurde und das dann 3 weitere mal nach dem durchspielen weiterverkauft wird, sieht der Entwickler trotzdem nur 1 mal Geld.
Selbst wenn man den am Weiterverkauf "beteiligt", sind die Einnahmen dadurch sehr sehr gering.

Gerade im Internetzeitalter wird dann mehr gebraucht gekauft und nach und nach die Spiele alle nurnoch OnlineModi beinhalten und explizit vorraussetzen um den Weiterverkauf zu unterbinden.
Wird keine gute Entwicklung nehmen befürchte ich.
Das wäre auch ein Verstoß gegen das Verbraucherrecht. Wenn der Online Modus explizit teil des Produkts ist, und der Verkauf des Produkts zulässig gemäß Rechtsspruch, so dürfen keine Bestandteile zwangsentfernt werden.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Bright0001 und Ernie75
Ich habe da echt starke Bedenken, ob das für uns Endverbrauch in Zukunft eine gute Sache sein wird. Sollte das Urteil so Bestand haben, wird sich das nicht nur auf Steam, sondern auf den kompletten digitalen Spiele- (und vlt. sogar Filme-)Markt auswirken, alle anderen Spielplattformen werden früher oder später nachziehen müssen.

Ich befürchte sehr, dass sich der gesamte Spielevertrieb stark zu Abomodellen hin verändern wird, da es sich nur dadurch finanziell für die Plattformbetreiber noch lohnt, Spiele anzubieten. Ansonsten wird eben nur ein paar Mal das Spiel an die "Erstspieler" verkauft und danach gar nicht mehr, weil alle anderen Spieler, die n halbes Jahr oder so nachm Release warten können, sich das Spiel dann über den "Gebrauchtmarkt" beschaffen werden.

So richtig überzeugt bin ich noch nicht. Wir werden sehen, wie die Plattformen darauf reagieren.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: darkarchon
WhyNotZoidberg? schrieb:
wie bei allen anderen verkäufen auch? einer verkauft, der andere kauft.
Die Frage ist, wie das dann noch wirtschaftlich sein soll.
Jemand kauft ein Singleplayer Spiel im Sale für -75%, spielt es einmal durch, und verkauft es dann "gebraucht" weiter, der lädt es auch runter und spielt es einmal durch, und verkauft es dann ebenfalls weiter etc.
Wer soll dann die Spiele noch "neu" kaufen? Ach genau, niemand mehr, weil es mit so einem Modell Singleplayerspiele einfach nicht mehr geben wird. Wunderbares Konzept.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: McFritte, GreyPrinceZote, darkarchon und eine weitere Person
@boonstyle: Mir wäre so als wäre Onlineaccountbindung durchaus zulässig (gewesen). Und das treibt man dann eben exzessiv weiter.
Haste halt 2 Stunden "Offline-Modus" (Kampagne) und rest alles nur Online mit Key spielbar. D
Gibts ja bereits, und wird dann mit den "Singleplayerspielen" eben einfach auch gemacht.

Und/oder auch weitere Modelle wo mehr "Inhalt" zum Spiel nur noch beim jeweiligen Account nach "Kauf" des "Grundspiels" dann hinzugekauft werden kann und dort dann Accountgebunden ist (Accountverkauf ist hingegen ja nicht erlaubt), oder schlicht nur noch Zeitbasiert (Also wie Art Abo).
Dann kannste nur noch das Grundgerüst ohne viel Inhalt weiterverkaufen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Don Sanchez schrieb:
Jemand kauft ein Singleplayer Spiel im Sale für -75%, spielt es einmal durch, und verkauft es dann "gebraucht" weiter, der lädt es auch runter und spielt es einmal durch, und verkauft es dann ebenfalls weiter etc.
Wer soll dann die Spiele noch "neu" kaufen?
der, der es im "sale für -75%" gekauft hat dann aber auch schon nicht.

so ist das halt am markt. wenn ich mir zb ein buch kaufe, es lese und es dann weiter verkaufe, ist es dasselbe.

btw. da wird wieder vom feinsten rumgeheult von den entwicklern. wenn ich mir so den markt an sehe:

release: 60€
monat später schon: -50%
nächster sale: -75%
also wer es nicht gleich zu release kauft, kaufts soweiso nicht zum wunschtraumpreis.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Bright0001, Timmex, Ernie75 und 4 andere
Silverangel schrieb:
@boonstyle: Mir wäre so als wäre Onlineaccountbindung durchaus zulässig (gewesen). Und das treibt man dann eben exzessiv weiter.
Wenn du ein Auto kaufst und dann weiter verkaufst darf VW auch nicht sagen "aber nur ohne die Außenspiegel". Ein Spiel in einem Shop ist eine Lizenz und diese beeinhaltet genau das, was zum kauf enthalten war, ausgeschlossen sind hiervon nur Verbrauchsgüter (Ingame Währungen, Premiumzueiten etc.). Wenn ein Spiel einen Single- und einen OnlineModus enthält sind auch beide im Verkauf drin. So will es die europäische Rechtssprechung.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Bright0001 und Ernie75
Was ist das denn für eine Argumentation
"Ja aber die Hersteller gehen pleite, wenn einer das Spiel kauft und dann weiterverkauft"
Achja?
Habt ihr mal in die reale Welt geschaut? Wenn ich ein Tisch kaufe und es dann weiterverkaufe, geht der Möbelhändler ja auch nicht pleite.
Außerdem kann man Spiele doch heute noch immer weiterverkaufen, wenn man sie zB auf CD kauft. Und davon ist noch niemand pleite gegangen. Das man die Spiele nun auch digital weiterverkaufen können soll ist nur logisch.
Achja bei Software geht das schon länger: schaut euch mal die ganzen 5€ Lizenzkeys für Windows und Office auf Ebay an. Das sind auch alles gebrauchte Keys.

Das Gerichtsurteil ist super, hoffentlich wird es schnell rechtskräftig.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: saintsimon, Ernie75, Stern1710 und 3 andere
Don Sanchez schrieb:
Die Frage ist, wie das dann noch wirtschaftlich sein soll.
Jemand kauft ein Singleplayer Spiel im Sale für -75%, spielt es einmal durch, und verkauft es dann "gebraucht" weiter, der lädt es auch runter und spielt es einmal durch, und verkauft es dann ebenfalls weiter etc.

Genau, das was ganz normal war vor 2003. :evillol:
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Bright0001, U-L-T-R-A und Rexus
Zurück
Oben