News Verbraucherschutz: WhatsApp muss AGB auch auf Deutsch anbieten

Es ist zwar nett zu erfahren, dass eurer Meinung nach, deutsche Gerichte für diesen Fall gar nicht zuständig sind, aber herrschende Meinung ist nun einmal eine andere. WhatsApp richtet sich mit der Website an deutsche Kunden und unterliegt damit deutscher Rechtsprechung. Manchmal kann es so einfach sein.
 
Dann soll die Verbraucherzentrale ihre Beschwerdebriefchen mal schön nach Kalifornien schicken. In Europa gibt es jedenfalls keinen Briefkasten auf dem "WhatsApp" drauf steht :)
 
zoz schrieb:
Was ein Nonsense. WhatsApp hat keine Niederlassung in Deutschland oder Europa. Das die Deutschen Verbraucherschütze einer amerikanischen Firma ohne Verbindungen nach Europa vorschreiben wollen was sie zu tun haben ist lachhaft.
Als Firma mit sitz in Deutschland will ich auch keine Post von amerikanischen Verbraucherschutzorganisationen bekommen die mir vorschreiben wie ich meine App anzubieten habe,
Wer die App benutzt sollte sich im klaren sein das er hier mit einer Firma mit Sitz in den USA zu tun hat.
Du bekommst von den US-Behörden sogar dann Post, wenn du gar keine Geschäfte in den USA machst.
Du kannst das unter "stream of commerce" nachschlagen.

@ News:
Interessant, dass hierfür ein Gericht benötigt wird.
Jeder drittklassige Jurastudent im ersten Semester weiß, dass eine rechtliche Äußerung in Fremdsprache das gleiche ist wie gar keine Äußerung.
 
@zoz
Es kam schon der erste Brief mit der Unterlassungserklärung in Deutschland an, WhatsApp wurde in Deutschland verurteilt und hat seine Berufung an einem deutschen Gericht eingereicht. Wenn sie also ihre Rechte in Deutschland wahren, dann werden sie für ihre Pflichten ebenso an die Kandare genommen.
Wird also die Nichtzulassungsklage abgewiesen, wird WhatsApp die AGB ins Deutsche übersetzen. Punkt um.
 
Ycon schrieb:
Du bekommst von den US-Behörden sogar dann Post, wenn du gar keine Geschäfte in den USA machst.
Du kannst das unter "stream of commerce" nachschlagen.

Ich kann dir nur sagen dass das einzige Formular das wir ausfüllen ein das W-8-BEN-E ist - und das hat, wie bereits gesagt, nichts mit uns zu tun sondern dient nur den US-Firmen als nachweiß für die IRS mit wem sie da im Ausland Geschäfte tätigen.
Ergänzung ()

Noxiel schrieb:
@zoz
[...] WhatsApp wurde in Deutschland verurteilt und hat seine Berufung an einem deutschen Gericht eingereicht. Wenn sie also ihre Rechte in Deutschland wahren, dann werden sie für ihre Pflichten ebenso an die Kandare genommen.

Da würde mich das Urteil im Original, insbesondere der Teil wo die beiden Streitparteien definiert sind, mal interessieren. Finde nur Pressemeldungen ohne Primärquelle.
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke für die Links, sehr interessant.

Als Beklagter, WhatsApp Inc., hätte ich schlicht geantwortet das meine deutschsprachige Seite sich an die über 1 Millionen deutschsprachige Kunden in den USA wendet.

Aber gut, ich will das Thema auch gar nicht weiter ausführen. Letzendlich sind wird ja alles keine Juristen und wie ein altes Sprichwort sagt: "Recht haben" und "Recht bekommen" sind zwei Paar Schuhe ;)
 
In der Klageschrift wurden ja auch Screenshots angehängt. Die Verbraucherzentralen sind natürlich nicht blöde, aber wer im Tutorial zur Einrichtung des WhatsApp Account erklärt, dass die nationale Nummer (+49) für Deutschland wichtig ist um den Zugriff auf das Telefonbuch zu gewährleisten, kann sich nur schwer damit raus reden eigentlich nur die deutschsprachigen US-Amerikaner zu meinen. ;)
 
Am peinlichsten hier ist doch Whats Apps Mentalität. Statt einfach die AGB für ein paar Euro übersetzen zu lassen, ziehen die lieber vor Gericht. Die sind weltweit aktiv und wollen nicht mal die AGB in mehrer Sprachen übersetzen? Das kann man doch nicht ernst nehmen :lol:
Und einige hier stellen sich noch auf die Seite von Whats App. Oh man...
 
Noxiel schrieb:
Es ist zwar nett zu erfahren, dass eurer Meinung nach, deutsche Gerichte für diesen Fall gar nicht zuständig sind, aber herrschende Meinung ist nun einmal eine andere. WhatsApp richtet sich mit der Website an deutsche Kunden und unterliegt damit deutscher Rechtsprechung. Manchmal kann es so einfach sein.

Passiert nicht oft, aber ich stimme voll zu.
Man merkt einfach, was für einen Einfluss alleine WA hat.
Nach dem Motto: Mein geliebtes WA, das darf alles ausßer hochdeutsch...^^
 
Es ist schon korrekt. Solange Whatsapp keinen Firmensitz in Deutschland hat, sind Deutsche Gerichte nicht zuständig.

Und das lustige ist aber, dass einige Computerbase User, genauso wie naive Deutsche Gerichte denken, dass Deutschland ein Monopol auf die Deutsche Sprache hat.
Bitte sagt mir mal, woran ihr erkennt, dass sich das Angebot in Deutscher Sprache an Deutsche und nicht an Schweizer richtet?
Das einzige könnte eine ".de" Domain sein und dort Produkte angeboten werden. Werden sie aber nicht, weil die im App-Shop sind und nicht direkt auf der Webseite zu erwerben sind.

Das Urteil hat also keinerlei Relevanz. Was wollen die Verbraucherschützer machen? Eine Abmahnung in die USA schicken? :lol: Oder Whatsapp für Millionen von Usern sperren (wie in Südamerika), weil die keine Deutschen AGB haben....
Außerdem: Ob AGB oder nicht macht doch überhaupt keinen Unterschied.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
zoz schrieb:
Siehe oben. Niemand zwingt dich Verträge mit Firmen, deren Sitz in den USA oder China ist, abzuschließen.


Du hast nicht verstanden, was Verbraucherschutz bedeutet.
 
@genscher
Alles, aber auch alles an deinem Beitrag ist inhaltlich falsch. Schon in dem von mir verlinkten Urteil des Berliner Kammergericht wird darauf eingegangen, warum es herrschende Meinung ist, dass die deutsche Gerichtsbarkeit für diesen Fall zuständig ist.
Und das WhatsApp explizit deutsche Kunden anspricht ebenfalls. Es empfiehlt sich also abseits der eigenen Meinung, die du sicherlich haben darfst, Fakten und Gegebenheiten mal quer zu checken bevor man Unfug erzählt.
 
Genscher schrieb:
Bitte sagt mir mal, woran ihr erkennt, dass sich das Angebot in Deutscher Sprache an Deutsche und nicht an Schweizer richtet?
Gesunder Menschenverstand? Können wir bitte aufhören so zu tun, als wenn sich dieses Angebot nicht auch an Deutschland richtet? Sonst sollte es die App in deutschen App Stores gar nicht geben. Wie es auch bei anderen Apps der Fall ist, die z.B. nur in den USA zur Verfügung stehen.
 
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