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Commodore
- Registriert
- Jan. 2014
- Beiträge
- 5.110
Hier ist aber auch der Gesetzgeber gefragt.
Ein einfaches Gesetz in dem drin steht "Telefonisch abgeschlossene Verträge zwischen Privatpersonen und Unternehmen sind nichtig wenn diese Verträge nicht innerhalb von 30 Tagen schriftlich durch Unterschrift der Privatperson bestätigt werden."
Das würde auf einen Schlag ALLEN Telefonabzockerfirmen die behaupten, man hätte irgendwas am Telefon bestellt den Geldhahn zudrehen, da die Unternehmen so in der Beweispflicht wären dass der Kunde einen Vertrag mit denen hat. Und sollten die Firmen Geld abbuchen weil sie irgendwoher die Kontonummer des "Kunden" haben, kann man das dann problemlos zurückbuchen lassen.
Ist ja nicht nur Vodafone die sich dubioser Callcenter bedienen um Leuten Verträge unterzuschieben. Richtig schlimm sind die Firmen die sich darauf spezialisiert haben alte Leute am Telefon zu betrügen und diesen irgendwelche Gewinnspiel- oder Zeitschriftenabos anzudrehen.
Ein einfaches Gesetz in dem drin steht "Telefonisch abgeschlossene Verträge zwischen Privatpersonen und Unternehmen sind nichtig wenn diese Verträge nicht innerhalb von 30 Tagen schriftlich durch Unterschrift der Privatperson bestätigt werden."
Das würde auf einen Schlag ALLEN Telefonabzockerfirmen die behaupten, man hätte irgendwas am Telefon bestellt den Geldhahn zudrehen, da die Unternehmen so in der Beweispflicht wären dass der Kunde einen Vertrag mit denen hat. Und sollten die Firmen Geld abbuchen weil sie irgendwoher die Kontonummer des "Kunden" haben, kann man das dann problemlos zurückbuchen lassen.
Ist ja nicht nur Vodafone die sich dubioser Callcenter bedienen um Leuten Verträge unterzuschieben. Richtig schlimm sind die Firmen die sich darauf spezialisiert haben alte Leute am Telefon zu betrügen und diesen irgendwelche Gewinnspiel- oder Zeitschriftenabos anzudrehen.
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