Hmm ich bin mir da nicht so sicher, wenn er es dir als neu verkauft muss nicht unbedingt eine Rechnung mit dabei sein. Rechnung gilt nur bei gewerblichen Handel, auch bei Einzelverkäufen. Eine unterzeichnete Quittung sollte aber auch bei Privatpersonen bei größeren Geschäften gemacht werden. Hört sich aber sehr suspekt an.
Handelt es sich um gestohlene Ware (oder auch Hehlerware, Bezeichnung gilt glaube ich erst, wenn Käufer bekannt ist dass es gestohlene Ware ist oder Verkäufer als Hehler bekannt), der Deal wird offen und es gibt keine Quittung, so muss du die Ware dem Eigentümer zurückgeben und kannst dein Geld rechtlich schlecht vom Verkäufer zurück fordern.
Die Garantieübernahme des Herstellers anstatt des Verkäufers ist so eine "schwebende" Sache, der Verkäufer könnte letzendlich auch nur das ganze an den Hersteller schicken, aber immerhin sollte das nicht auf die Kosten des Käufers gehen, innerhalb eines Zeitraumes.
Das oder die Gesetze haben sich wieder mal geändert ^^.
Zu was anderem:
Sollte ich sofern wieder verfügbar jetzt zur HD 5850, mir schwebt die von Sapphire an, greifen oder sollte ich auf die von Sapphire übertaktete Version mit eigenen (von Sapphire) Modifikationen abwarten? Die sollen lt. Mailwechsel Ende November Anfang Dezember kommen. Und was meint ihr wie der Preis sein wird?