Verhandlung "Brunner"

Wenn man nach der Berichterstattung der letzten Tage geht, wird irgendwie völlig ausser Acht gelassen, dass die Jugendlichen raubend durch die S-Bahn gezogen sind, mit der klaren Absicht fremde Kinder "ab zu ziehen", also zu berauben.

Doch jetzt werden sie wie die armen Opfer dargestellt, da sie ja aus so schwierigen Verhältnisen kommen und sich ja nur gewehrt haben als der böse Dominik Brunner sie völlig unprovoziert angegriffen hat. Ausserdem war er auch noch so böse, einfach zu sterben mit seinem kaputten Herz, so dass sie armen Jungs nun wie Mörder da stehen, dabei wollten sie laut eigener Aussage nur ein Bisschen "Angst einjagen" und "ihn umbringen", was aber nicht wörtlich umbringen heißen soll, sondern einfach als akustische Hintergrundkulisse dazu gehört wird wenn man sich in einem Notwehrexzess befindet und eigentlich gar niemanden umbringen möchte...

Die beiden haben sich durch das mutige Einschreiten Brunners blamiert bis auf die Knochen gefühlt. Der mit diesem Gefühl einhergehende Hass resultierte dann... in einem Notwehrexzess. Is klar...

Ich könnte kotzen.
 
Ich finde die Rechtssprechungen auch mehr als merkwürdig.

Woran liegt das? Denkt man Lebenslänglich für die beiden wäre zu hart?
Anti Autoritäre Erziehung hat auch nichts gebracht.

Ich würde die Beiden wegsperren und die Eltern gleich hinterher und zwar nicht nur für ein paar Jahre.
 
Tja und das Urteil ist auch nicht grad Abschreckend für die nächsten Fälle.
Am besten auf Rentner... die sind eh schon Altersschwach. :rolleyes:

Unglaublich das es so zurecht gedreht wurde.

Es bleibt wie immer: Tut anderen was, kommst noch immer gut davon.
Piss den Statt an die Karre: Lebenslänglich.
Herrlich... mal sehen wo das noch endet. :freak:
 
Acrylium schrieb:
Die beiden haben sich durch das mutige Einschreiten Brunners blamiert bis auf die Knochen gefühlt. Der mit diesem Gefühl einhergehende Hass resultierte dann... in einem Notwehrexzess. Is klar...

Das wurde hier und nirgendwo anders behauptet. Lies Dir die letzten Beiträge einfach mal aufmerksam durch.
 
Woran liegt das? Denkt man Lebenslänglich für die beiden wäre zu hart?
Lebenslänglich kann es überhaupt gar nich geben, sieht das Jugendstrafrecht überhaupt nicht vor (maximal vorläufige Sicherheitsverwahrung...). Das kannst du jetzt finden wie du willst, so ist das Gesetz nunmal und über das Gesetz wurde sicherlich länger nachgedacht.

Ich finds aber faszinierend, wie hier alle schon den Richterspruch wissen und das die beiden mit viel zu geringen Strafen davonkommen werden. Es gibt nunmal einige Fakten, die die Schulder Angeklagten etwas mindern. Der vorsitzende Richter ist durchaus für eine strengere Gangart bekannt und hat bereits den Prozess geleitet vor ein paar Jahren, in dem die beiden Jugendlichen verurteilt wurden, die in München am Marienplatz nen Obdachlosen totgeschlagen haben.


(Wenn man es ganz brutal sieht, ist es halt persönliches Pech Brunners gewesen, dass er nen Herzfehler gehabt hat, ohne Herzfehler hätte er vllt. überlebt, dann wären sie nie wegen Mordes angeklagt worden, obwohl sie exakt das gleiche getan haben, aber das ist alles nur Spekulation...)
 
Vielleicht war es auch einfach nur persönliches Pech von Brunner, dass er Rückrad gezeigt hat. Hätte er es nicht getan, wäre er ganz sicher noch am Leben.

Und hätten die Spast... ähm, die Jugendlichen ihn nicht getreten, wäre ihm sein Herzproblem auch nicht zum Verhängnis geworden.

Wenn man jemanden in diesem Ausmaß verdrischt, muss man halt damit rechnen, dass der Gegenüber auch mal Probleme bekommt. Ich denke, das haben sie in Kauf genommen, schließlich wollten sie ihm Probleme bereiten, und damit erübrigt sich die Geschichte eigentlich. Ob es jetzt Mord war... Wer weiß, ob sie früh genug aufgehört hätten zu treten. Schließlich wussten sie ja auch nichts von dem Herzproblem. Für sie lag er fertig am Boden und das war es auch, was sie wollten, oder nicht?

Von wegen Opfer. Vielleicht war es nicht zwingend Mord... aber das ist schon heftig genug, was die beiden gerissen haben.


Und dass sich die Leute etwas zum Jugendstrafrecht gedacht haben... da bin ich mir sicher, aber scheinbar geht die Rechnung nicht auf. Zumindest nicht für die Opfer. Wobei da auch erstmal definiert werden muss, wer Opfer ist. Wenn die Jugendlichen Opfer aufgrund ihrer schwierigen Kindheit sind, brauchen sie auch opfergerechte Behandlung ihres Traumas im Sinne von psychatrischer Behandlung und gewalttätige Psychopaten werden normalerweise von der Gesellschaft ferngehalten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Acrylium schrieb:
Wenn man nach der Berichterstattung der letzten Tage geht, wird irgendwie völlig ausser Acht gelassen, dass die Jugendlichen raubend durch die S-Bahn gezogen sind, mit der klaren Absicht fremde Kinder "ab zu ziehen", also zu berauben

Wir denn der versuchte Raub auch verhandelt? Oder geht es im Prozess nur um dem Fall Brunner?

Und im übrigen kann man sich in deutschland wohl sicher sein, dass wir eben keine Wald, Wiesen und Feld-Richter haben wie in anderen Staaten. Eventuelle vorstrafen und das verhalten im Vorfeld der Tat werden mit Sicherheit Beachtung finden.
 
sieht das Jugendstrafrecht überhaupt nicht vor

Ich glaub nicht, dass das Jugendstrafrecht deswegen ins Leben gerufen worden ist. Wohl eher falls mal ein 6 jähriger eine Straftat begeht und nicht weil 2 "erwachsene" Männer jemanden zu Tode prügeln. Der eine war 17 und der andere 18. In dem Alter ist man sich durchaus seiner Handlungen bewußt.

Es gibt nunmal einige Fakten, die die Schulder Angeklagten etwas mindern
Welche meinst du denn? Weil er angeblich zuerst zugeschlagen hat?
Selbst wenn - die sind bestimmt nicht gerade freundlich auf ihn zugegangen sonderen haben ihn bedroht.
Dazu mal was aus dem Gesetzbuch

Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden

Für mich sind die beiden einfach einfach Asozial und gehören weg. Von mir aus in die Psychatrische und mit Medikamenten ruhig gestellt wenn Sie ein Trauma haben.

Eventuelle vorstrafen und das verhalten im Vorfeld der Tat werden mit Sicherheit Beachtung finden.

Ich hoffe es wirklich
 
haunt schrieb:
Der eine war 17 und der andere 18. In dem Alter ist man sich durchaus seiner Handlungen bewußt.

Aber mit 17 und 18 (bis eben 21) ist man auch noch lernfähig und keinesfalls in seinem Verhalten bis ans Ende seiner Tage festgelegt.
Und eben aus diesem Grund entscheiden die Richter, ob man bei 18-21 jährigen nach Jugendstrafrecht oder nach Erwachsenenstrafrecht verhandelt.

Und ich finde deffinitiv, dass die allerwenigsten Leute mit 21 Jahren in ihrem Verhalten schon erwachsen sind.
Oder willst du "kinder" so verurteilen wie es teilweise in den USA geschied, wo Minderjährige lebenslang bekommen?

PS: Ich beziehe meine Aussagen jetzt aufs Allgemeine und nicht speziell auf die beiden Angeklagten. Dennoch gilt auch hier: Gleiches Recht für alle.
 
haunt schrieb:
Welche meinst du denn? Weil er angeblich zuerst zugeschlagen hat?
Selbst wenn - die sind bestimmt nicht gerade freundlich auf ihn zugegangen sonderen haben ihn bedroht.

stimmt, die sind nicht gerade freundlich auf ihn zugegangen, brunner ist auf die beiden zugegangen!
 
Das haben aber doch nur 2 von über 20 Zeugen behauptet oder täusche ich mich da jetzt?
 
Du täuscht Dich nicht, aber auch wenn nur 10% der Zeugen die Täter entlasten, scheint dies (zumindest in den Medien) ausreichend zu sein, die anderen 90% der Zeugen zu ignorieren.

Einer der beiden Zeugen ist der Lokführer der S-Bahn. Dass der natürlich alles sagen wird damit er selbst nicht gefragt wird, wie er unter diesen Umständen in aller Seelenruhe weiter fahren konnte, sollte eigentlich jedem nach kurzem Nachdenken klar werden. Aber die Medien stilisieren ihn zum hochproffessionellen Zeugen der absolut glaubwürdig aufgrund seines Berufs sei.
Ich finde, gerade sein Beruf macht ihn unglaubwürdig.

Ich habe keine Ahnung wie der Richterspruch ausfallen wird; was mich ankotzt ist diese Medienberichterstattung welche die Jugendlichen als kleine arme Würste hinstellt, die Opfer der verdorbenen Gesellschaft und der Umstände wurden, und eigentlich ja gar nichts böses wollten, während der Brunner die Dreistigkeit besaß, in seiner Jugend mal 'nen Kampfsportkurs besucht zu haben.
 
Acrylium schrieb:
Du täuscht Dich nicht, aber auch wenn nur 10% der Zeugen die Täter entlasten, scheint dies (zumindest in den Medien) ausreichend zu sein, die anderen 90% der Zeugen zu ignorieren.

Was genau bewegt dich zu dieser Aussage?
Natürlich werden vor Gericht alle Zeugen angehört. Und da bis jetzt noch kein Urteil gesprochen wurde kann ich deine Aussage nicht ganz nachvollziehen.
 
Ich glaub nicht, dass das Jugendstrafrecht deswegen ins Leben gerufen worden ist. Wohl eher falls mal ein 6 jähriger eine Straftat begeht und nicht weil 2 "erwachsene" Männer jemanden zu Tode prügeln. Der eine war 17 und der andere 18. In dem Alter ist man sich durchaus seiner Handlungen bewußt.
Schade, dass man in Deutschland erst ab 14 Jahren überhaupt strafmündig ist.
Welche meinst du denn? Weil er angeblich zuerst zugeschlagen hat?
Ja.
Für mich sind die beiden einfach einfach Asozial und gehören weg. Von mir aus in die Psychatrische und mit Medikamenten ruhig gestellt wenn Sie ein Trauma haben.
Wie gut, dass du nicht Richter bist :). Deine Aussagen sind in meinen Augen auf ziemlichen Boulevard-Niveau, du forderst sehr wahrscheinlich auch reflexhaft die Todesstrafe für Kinderschänder...

gewalttätige Psychopaten werden normalerweise von der Gesellschaft ferngehalten.
Waren sie aber gar nicht laut Aussagen von früheren Betreuern, Lehrern etc. . Sie waren vorher noch nicht als Intensivtäter vermerkt.

Und im übrigen ist es auch nich so, dass 90% der Zeugen ausgesagt haben, dass Brunner nicht zuerst geschlagen hätte... bevor du hier auf "die Medien" einkeilst, wie wärs mal damit du liest die entsprechenden Artikel im Online Angebot von SZ, Spiegel o.ä.
Das die Bild Zeitung nur Unsinn schreibt, ist doch klar. Das war schon immer so und wird immer so bleiben, bis sie hoffentlich irgendwann keiner mehr liest.
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Spiegel schreibt heute, dass Brunner an seinem Herzfehler gestorben ist und nicht an den Tritten und Schlägen der beiden Jugendlichen.

Macht sie dies nun moralisch frei von Schuld? Sie haben nachweislich ihre Mordabsicht dem am Boden liegenden Opfer mehrfach ins Gesicht geschrieen ("Ich bring Dich um!"). Dass ihre Tritte nun nicht ausreichend gewesen sind einen gesunden Menschen um zu bringen, zeugt höchstens von einer gewissen Inkompetenz (wenn man das so sagen kann). Dass er dann doch gestorben ist, war doch vollkommen in ihrem Sinne und lag in ihrer bezeugten Absicht.

Ich finde es sehr merkwürdig wie man jemanden mehrfach anschreien soll man würde ihn umbringen wollen, dann auf ihn eintritt wenn er am Boden liegt und später allen ernstes behaupten kann man hätte ihn ja nie umbringen wollen. Der Täterschutz nimmt hier schon kranke Ausmaße an.
 
Naja, die moralische Schuld haben sie in jedem Fall auf sich geladen. Hier geht es aber um die Verhandlung und nicht um Moral. Wenn die Bestrafung nach moralischer Verfehlung ginge, wären die Gefängnisse voll und die Straßen leer. ;)
 
ob brunner an seinen herzfehler gestorben ist, ist juristisch heikel. es geht um die frage, ob die tritte der angeklagten ursächlich zum tod geführt haben.

die frage ist: wenn die angeklagten nicht zugetreten hätten, wäre brunner dann in diesem moment an seinem herzfehler verstorben?
 
Das einzuge was sich durch das Herzversagen für mich am Prozess ändert, ist dass man wohl jetzt nur noch auf Totschlag entscheiden kann. (meine Laienmeinung)
Natürlich muss die Strafe noch immer hoch ausfallen.
Leider muss man aber sagen, dass durch einen Gefängnisaufenthalt in der Regel kaum eine Besserung bei den Straftätern erfolgt, auch weil die Gefängisse total überladen sind - das ist auch "unsere" Schuld, bzw. die der Politiker. Eine erzieherische Maßnahme ist wohl immer die sinnvollste Methode, dass so etwas nie wieder passiert. Ich bekomme bei dem Gedanken, dass man Straftäter nicht einsperren sollte auch das "kotzen", denn Strafe muss sein. Aber was bringt uns die Sühne, wenn sie effektiv nichts bringt. Darüber muss man nachdenken.
Was muss getan werden:
-> früher Strafen verhängen (Warnschüsse für Jugendliche)
-> Gefängisse ausbauen
-> Nach der Hälfte der Strafe raus aus dem Gefängnis und erzieherische Maßnahmen einleiten
 
Froschkönig schrieb:
die frage ist: wenn die angeklagten nicht zugetreten hätten, wäre brunner dann in diesem moment an seinem herzfehler verstorben?

hätte der verstorbene nicht zuerst zugeschlagen, wäre er wohl noch am leben
 
und hätten die jugendlichen nicht die kinder bedroht, wäre es nie zu der situation gekommen :freak:

das hätte-wäre-wenn-spiel kann man bis zum umfallen ausdehnen...

fakt ist, dass brunner tot ist, frage ist, war das handeln der angeklagten die ursache dafür. wenn man das verneinen kann, ist es kein mordprozess mehr. wenn es aber die ursache war, dann kann man weiter prüfen, wie die handlung hinsichtlich der schuldfrage zu sehen ist. von notwehr bis mordabsicht ist da alles noch offen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Zurück
Oben