Wenn Ihr eine Zahlung per PayPal erhaltet und der Käufer die Ware abholen möchte - lasst Euch nur unter der Bedingung darauf ein, dass Ihr dem Käufer die PayPal-Zahlung zurück erstattet und der Käufer bar bei Abholung zahlt.
Ansonsten könnt Ihr PayPal im Zweifelsfall nicht belegen, dass Ihr dem Käufer die Ware ausgehändigt habt. Wenn es zu einem Antrag auf Käuferschutz oder zu einem Verkäuferschutzfall kommen sollte, wäret Ihr nicht abgesichert, denn da ist ein Nachweis über den Versand erforderlich!
Hier der entsprechende Auszug aus der PayPal-Verkäuferschutzrichtlinie:
4. Versandbeleg.
4.1. Allgemein.
Der Verkäufer belegt den Versand eines Artikels durch Vorlage einer Online-Nachverfolgungsnummer eines unabhängigen Versandunternehmens oder eines Einlieferungsbelegs eines unabhängigen Versandunternehmens per Fax. In einigen Fällen reicht die Vorlage einer Online-Nachverfolgungsnummer nicht aus, so dass der Verkäufer zusätzlich einen Einlieferbeleg vorlegen muss.
4.2. Gültiger Versandbeleg*.*
PayPal akzeptiert einen Versandbeleg, wenn auf diesem die folgenden Angaben enthalten sind:
4.2.1 Name des Versandunternehmens
4.2.2 Versanddatum
4.2.3 Name und Adresse des Empfängers
Diese Angaben müssen mit der Adresse auf der Seite "Transaktionsdetails" übereinstimmen.
4.2.4 Name und Adresse des Versenders
Diese Angaben müssen mit der Adresse des Verkäufers übereinstimmen.
4.2.5 Nachverfolgungsnummer (optional)
Nachfolgend eine nicht abschließende Liste von Versandunternehmen, deren Versandbelege die zuvor genannten Voraussetzungen erfüllen.
Deutsche Post AG / DHL
(alle Leistungen außer Päckchen und Briefe
http://einschl. Warensendung, Buchsendung und Maxibrief)
GLS
DPD
Hermes
UPS
FedEx
TNT
Zusätzlich wird auch der Versandbeleg eines Einschreibens der Deutschen Post AG als Versandbeleg akzeptiert, wenn die folgenden Angaben auf dem
Versandbeleg enthalten sind:
Einlieferungsdatum
Name des Empfängers
Der Name des Empfängers muss mit dem auf der Seite "Transaktionsdetails" angezeigten Namen übereinstimmen.