Vermieterin kündigt Kabelanschluss; was nun?

Wenn ich das richtig verstanden hab, dann braucht der Netzbetreiber doch eh zugang zur Verteilung (Sternverteilung) ..wo also ein Kabel dranhängt.. kommen dann eben erhöhte Stromkosten drauf.

Ich dachte mit der Abschaffung des Nebenkostenprivilegs sollen Anreize zur Nutzung eines Bestimmten Anbieters "Da zahl ich ja eh für" abgeschafft werden.

Von mir aus dann auch die 5€ für Strom im Jahr.
 
Mal als Perspektive: Ein Delta BKD 40 PS (wird hier von VF installiert) hat ein 8W-Netzteil. Das sind im Jahr fürs ganze Haus ca. 70 kWh bzw. wahrscheinlich sogar weniger, weil i. d. R. nicht voll aufgedreht wird.
Da kann jetzt jeder seinen Strompreis einsetzen, aber ich kann mir aber vorstellen, dass die Kosten für einen Zähler und die Dokumentation welche Anschlüsse wann genutzt werden die eigentlichen Stromkosten schnell übersteigen können.

Die Umlage der Stromkosten für den HAV wird früher oder später aber sowieso auch bei den Gerichten landen.
 
Verbrauchserfassung macht die Kosten für alles teurer, ist dennoch für vieles vorgeschrieben weil die Leute sich nach und nach "ungerecht" behandelt fühlten.

Allein die Heizungszähler mit Ablesedienst und Wartung hier machen ca. 8% der Heizkosten aus, da kommen demnächst noch Wasseruhren dazu die dann alle XX Monate ausgetauscht werden müssen.

Wären alle Mieter z.B. damit einverstanden Kostenanteile 100% nach Fläche zu tragen, dann wären durch Solidarität ein günstigerer Preis im Schnitt zu erzielen...und die Leute in EG und DG würden für ihre "ungünstige" Wohnlage nicht extra bestraft (Altbau).

Ist aber nicht zulässig.
 
Begründung: Die Mieter im EG können den Aufzug ja nutzen.

Auch wenn sie glaubhaft mit dem Aufzug nur zum eigenen Vergnügen hoch und runter fahren.

Wer seinen Kabelanschluss (TV) nicht bezahlen möchte, und auch kein Telefonie/Internet drüber gebucht hat, der wird ja von der Nutzung ausgeschlossen.

Also vom Verteiler abgestöpselt oder mit einer Sperrdose bedacht die nur das Gebuchte "durchlässt".

Hier Kosten für die Wartung der Anlage, oder deren Stromverbrauch umzulegen mag noch nicht explizit verboten - den meisten am Ende scheiss egal sein... aber irgendwann..irgendwann erhebt sich bei der Zahlstelle des Jobcenters ein Alman, und er sieht den Betriebskostenabrechnungsbestandteil..und er wird Einspruch einreichen für den Kostenpunkt "Allgemeinstrom" und Wartung der Antennenanlage.
 
TheCadillacMan schrieb:
Die Umlage der Stromkosten für den HAV wird früher oder später aber sowieso auch bei den Gerichten landen.
Da kann es dann aber nur um Detailfragen gehen. Die Betriebskostenverordnung erlaubt es explizit die Stromkosten umzulegen, auch nach dem 30.6. (§ 2 Nr. 15). Dir Anlage muss nur vor dem Dezember 2021 installiert worden sein.
 
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