- Registriert
- Nov. 2021
- Beiträge
- 110
Da es ja aus Vermietersicht verständlich ist, dass diese zukünftig nicht alleinig das Kabelfernsehen für die Mieter zahlen wollen (wenn sie das nach der neuen Gesetzeslage nicht mehr umlegen dürfen), kündigen die natürlich die bestehenden Verträge.
Doch sie haben meines Wissens nach die Möglichkeit eine Versorgungsvereinbarung (VV) mit dem Kabelanbieter (z.B. Vodafone) abzuschließen. Diese kostet den Vermieter weder einmalig, noch zukünftig und es muss innerhalb des Hauses technisch nichts umgebaut werden. Nur muss dann der Mieter selbst tätig werden und einen Vertrag mit dem Anbieter abschließen, wenn er den Anschluss weiterhin nutzen will.
Also ich hatte es quasi vergleichbar wie mit dem Kupferanschluss gesehen: Der Vermieter ist verpflichtet, die Möglichkeit für Telefon+Internet zu bieten. Er muss aber selbst keine Verträge abschließen.
Doch sie haben meines Wissens nach die Möglichkeit eine Versorgungsvereinbarung (VV) mit dem Kabelanbieter (z.B. Vodafone) abzuschließen. Diese kostet den Vermieter weder einmalig, noch zukünftig und es muss innerhalb des Hauses technisch nichts umgebaut werden. Nur muss dann der Mieter selbst tätig werden und einen Vertrag mit dem Anbieter abschließen, wenn er den Anschluss weiterhin nutzen will.
Also ich hatte es quasi vergleichbar wie mit dem Kupferanschluss gesehen: Der Vermieter ist verpflichtet, die Möglichkeit für Telefon+Internet zu bieten. Er muss aber selbst keine Verträge abschließen.